In guter Absicht werden häufig gesamte Nachlässe einem einzigen Erben zugesprochen. Was viele nicht wissen: Ein Alleinerbe verpflichtet!
Alleinerbe ist, wer in einem Testament oder Erbvertrag vom Erblasser ausdrücklich als einziger Erbe benannt wird. Der Alleinerbe erhält somit den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Neben Vermögenswerten gehen auch die Verbindlichkeiten – wie Steuerschulden, Mietschulden oder Immobiliendarlehen – auf den Erben über.
Eine Sonderform stellt das befreite Alleinerbe dar, welches häufig im Berliner Testament zu finden ist. Hierbei beerben sich die Ehepartner gegenseitig und der länger lebende Ehepartner übernimmt als sogenannter Vorerbe die uneingeschränkte Nachlassverwaltung. Erst nach seinem Ableben erhalten die verbliebenen Kinder als sogenannte Nacherben das Erbe.
Wenn Sie als Erblasser einen Alleinerben einsetzen, sind neben formellen Anforderungen auch alle Gestaltungsmöglichkeiten umfassend zu bedenken. So können Sie im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen frei über Ihr Erbe bestimmen.
Um einen Alleinerben einzusetzen, muss dieser im Testament deutlich benannt werden. Folgende Formulierungen können dafür genutzt werden:
„Ich setze Herrn Hans Schulz, geboren am 10.10.1960, als meinen Alleinerben ein.“
„Meine Alleinerbin soll Frau Rosa Müller sein.“
Um einen befreiten Erben einzusetzen, eignet sich beispielsweise diese Formulierung:
„Hiermit setze ich meine Frau, Anna Meier, als meine alleinige und befreite Erbin ein.“
Schlägt der zunächst bedachte Alleinerbe das Erbe aus oder verstirbt vor Erbantritt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Somit könnten nahe Angehörige erben, die Sie vielleicht gar nicht mit dem Erbe bedenken wollten.
Deshalb ist die Benennung eines Ersatzerben sinnvoll:
„Sollte der von mir eingesetzte Alleinerbe, Hans Müller, vor mir versterben oder das Erbe ausschlagen, bestimme ich Frau Maria Koch als alleinige Ersatzerbin.“
Grundsätzlich ist ein Alleinerbe frei in der Verwendung des Nachlasses. Diese Freiheit kann der Erblasser jedoch in seinem Sinne beschränken.
Ein Anwalt für Erbrecht kann beschränkende Bestimmungen für ein Alleinerbe rechtssicher formulieren und ein wirksames Testament für Sie aufsetzen.
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Durch die Ernennung eines Alleinerben gehen mögliche Angehörige leer aus. Um sie zu schützen, gibt es den gesetzlich festgelegten Pflichtteil. Doch wer ist pflichtteilsberechtigt? Pflichtteile gibt es für Geschwister, Kinder, Ehepartner oder Eltern, wenn diese enterbt oder mit einem zu geringen Erbteil bedacht wurden. Alleinerben müssen den Pflichtanteil an pflichtteilsberechtigte Personen auszahlen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Pflichtteil.
Als Alleinerbe genießt man den Vorteil, sich mit keinen weiteren Erben innerhalb einer Erbengemeinschaft abstimmen zu müssen. Doch bei einer alleinigen Nachlassverwaltung müssen Sie damit einhergehende Pflichten unbedingt berücksichtigen.
Alleinerben sind gegenüber Pflichtteilsberechtigten und Gläubigern zur Auskunft über Art und Umfang des Nachlasses verpflichtet. Dies geschieht über ein notarielles Nachlassverzeichnis, welches sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus dem Erbe auflistet.
Ein Nachlassgericht bestimmt auf Antrag eine Frist zwischen 1 und 3 Monaten für die Erstellung. Das Nachlassverzeichnis wird im zuständigen Nachlassgericht hinterlegt und u. a. für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen verwendet.
Gemäß § 1967 BGB haften Alleinerben unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten aus dem Nachlass. Übersteigen etwaige Schulden die Vermögenswerte im Nachlass, droht die Haftung mit dem Privatvermögen.
Um diese Haftung für einen Alleinerben zu beschränken, kann ein Nachlassgericht auf Antrag einen Nachlassverwalter bestimmen. Dieser verwaltet im Zuge eines Nachlassinsolvenzverfahrens das Erbe und der Alleinerbe haftet nur noch mit seinem aus dem Nachlass geerbten Vermögen.
Uneingeschränkt haftet ein Alleinerbe jedoch stets, wenn er die festgelegte Frist zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses nicht einhält. Hierbei können Abmahngebühren und kostenintensive Klageverfahren drohen.
In der Regel können Alleinerben keinen Pflichtteil geltend machen – schließlich erhalten sie das gesamte Erbe. Eine Ausnahme stellt der Umstand dar, dass der Wert des Alleinerbes den Wert eines theoretischen Pflichtteils unterbietet.
Herr Meier hinterlässt seinen beiden Söhnen einen Nachlass von 200.000 Euro. Ihnen steht gesetzlich jeweils ein Pflichtteilsanspruch i. H. v. 50.000 Euro zu. Herr Meier bestimmte im Testament seinen ältesten Sohn als Alleinerben.
Aber: Seinem anderen Sohn ließ er sein Einfamilienhaus mit einem Wert i. H. v. 180.000 Euro als Vermächtnis zukommen. Dem ältesten Sohn bleiben deshalb nur 20.000 Euro vom Erbe. Sein gesetzlicher Pflichtteil übersteigt somit das eigentliche Alleinerbe.
Nicht nur die Beschränkung durch ein Vermächtnis kann einen Pflichtteilsanspruch für einen Alleinerben begründen. Zusätzlich können Alleinerben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 BGB haben.
Dieser tritt in Kraft, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen tätigt, welche das Erbe schmälern – und somit einen möglichen Pflichtteil. Der Alleinerbe kann den Betrag dann direkt vom Beschenkten fordern.
Nach dem Tod des Erblassers muss der Alleinerbe die Kosten für die Bestattung übernehmen. Welcher Betrag für die Beerdigung auszugeben ist, wird in Relation zum Lebensstandard des Verstorbenen berechnet. Dadurch wird gewährleistet, dass eine angemessene Bestattung erfolgt und die Kosten nicht willkürlich in die Höhe steigen.
Die Benennung eines Alleinerben kann dazu führen, dass sich andere Angehörige ungerecht behandelt fühlen. Sie können ein Testament anfechten, wenn ausreichend fundierte Anfechtungsgründe vorliegen.
Wie aussichtsreich eine Testamentsanfechtung ist, muss stets im Einzelfall und unter Beachtung der gegenwärtigen Rechtsprechung geprüft werden.
Sie können sich zunächst von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen und anschließend eine rechtssichere Anfechtungserklärung verfassen lassen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. Schildern Sie dafür hier Ihr Anliegen.
Erbschaftssteuer wird auf den gesamten Nachlass fällig, ausgenommen persönliche Gegenstände, Hausrat und etwaige Kunstobjekte. Im Fall eines Alleinerbes werden zudem
vom zu versteuernden Nachlass abgezogen. Der Restbetrag wird daraufhin je nach Erbschaftssteuerklasse mit einem Satz i. H. v. 7 bis 50 % versteuert.
Seitens des Erblassers kann eine bestimmte Person benannt werden, welche die Erbschaftssteuer beispielsweise für einen Vermächtnisnehmer mittragen muss. Als Alleinerbe bedeutet das eine zusätzliche steuerliche Belastung, die leider unumgänglich ist.
Für ausführliche Informationen zum Thema lesen Sie unseren Beitrag Erbschaftssteuer berechnen.
Zunächst sind Freibeträge zu beachten, auf deren Grundlage die Steuerbemessungsgrundlage maßgeblich reduziert werden kann:
Verwandtschaftsverhältnisse zum Erblasser |
Freibeträge |
Ehe- & eingetragene Lebenspartner |
500.000 Euro |
Kinder (leibliche, Adoptiv- & Stiefkinder) |
400.000 Euro |
Enkelkinder |
200.000 Euro |
Übersteigt das Alleinerbe diese Freibeträge, können Sie auf unterschiedlichen Wegen die Erbschaftssteuer umgehen oder mindern. So bietet sich beispielsweise eine Nacherbschaft an, mit welcher die Steuerfreibeträge zwischen verschiedenen Familienmitgliedern optimal verteilt werden. Auch Schenkungen zu Lebzeiten sind möglich.
Ein Alleinerbe kann Risiken für den Erblasser sowie den tatsächlichen alleinigen Erben bedeutet. So kann eine einzige fehlerhafte Formulierung im Testament dieses unwirksam machen. Zudem drohen dem Alleinerben finanzielle Schäden, sollte er gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen. Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen bei Problemen weiterhelfen.
Ein Anwalt kann Ihnen in folgenden Fällen helfen:
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Alleinerbe ist, wer in einem Testament oder Erbvertrag vom Erblasser ausdrücklich als einziger Erbe benannt wird. Der Alleinerbe erhält den gesamten Nachlass des Verstorbenen, d. h. neben Vermögenswerten übernimmt er auch die Verbindlichkeiten (z. B. Steuerschulden, Mietschulden, Immobiliendarlehen).
Wer als Alleinerbe eine Immobilie erbt, darf frei über sie verfügen und muss sich mit niemandem über die weitere Verwendung abstimmen. Alleinerben können das Haus oder die Wohnung jederzeit selbst nutzen, vermieten oder verkaufen – vorausgesetzt, der Erblasser hat die Nutzung nicht eingeschränkt. Dies kann z. B. bei einer beschränkten Vorerbschaft im Berliner Testament der Fall sein.
Ja – wem Sie was vererben, steht Ihnen als Erblasser vollkommen frei. Soll ein minderjähriges Kind Alleinerbe werden, verwalten vorerst seine gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) das Erbe. Das Kind kann erst Alleinerbe werden, wenn es volljährig ist.
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