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Für die Bearbeitung und Erteilung eines Erbscheins verlangt das Nachlassgericht eine Gebühr. Kurz gesagt: Ein Erbschein kostet Geld. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Höhe des Nachlasses. Im Grunde gilt also: je höher das vererbte Vermögen, desto höher die Gebühren für den Erbschein.
Wichtig: Sie müssen zwei Gebühren zahlen: zum einen für den Erbschein selbst und zum anderen für die eidesstattliche Erklärung, die Sie bei der Beantragung ablegen müssen. Die Gebühren für die eidesstattliche Erklärung richten sich ebenfalls nach der Höhe des Erblasses.
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die anfallenden Kosten.
Nachlasswert bis | Kosten für den Erbschein | Kosten für die Erklärung | Gesamtkosten |
10.000 Euro | 75 Euro | 75 Euro | 150 Euro |
25.000 Euro | 115 Euro | 115 Euro | 230 Euro |
50.000 Euro | 165 Euro | 165 Euro | 330 Euro |
110.000 Euro | 273 Euro | 273 Euro | 546 Euro |
200.000 Euro | 435 Euro | 435 Euro | 870 Euro |
500.000 Euro | 935 Euro | 935 Euro | 1.870 Euro |
1.000.000 Euro | 1.735 Euro | 1.735 Euro | 3.470 Euro |
Das bedeutet: Wenn Sie ein Vermögen von beispielsweise 50.000 Euro vererbt bekommen, müssen Sie für den Erbschein selbst 165 Euro zahlen und dann noch einmal zusätzlich 165 Euro für die eidesstattliche Verfügung. Insgesamt betragen die Kosten für einen Erbschein also 330 Euro.
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das nachweist, wer Erbe ist und welche Höhe das geerbte Vermögen beträgt. Erbscheine werden vom Nachlassgericht ausgegeben — und das Nachlassgericht ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der letzte Wohnsitz des Verstorbenen befunden hat.
Sie müssen einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Beachten Sie jedoch, dass Sie durch die Beantragung eines Erbscheins das Erbe in jedem Fall annehmen. Das bedeutet, dass auch etwaige Schulden des Erblassers auf Sie übergehen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Nachlass und über eventuelle Schulden, bevor Sie ein Erbe annehmen. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie ein Erbe ausschlagen wollen, dann dürfen Sie keinen Erbschein beantragen.
Ein Erbschein dient in den meisten Fällen als Nachweis: Falls Sie zum Beispiel über ein Konto des Verstorbenen verfügen wollen, müssen Sie der Bank in der Regel einen Erbschein aushändigen. Sie brauchen einen Erbschein also immer dann, wenn Sie einer Bank oder einer Behörde beweisen müssen, dass Sie wirklich ein Erbe sind. Oft können Sie Ihren Status als Erbe auch anderweitig nachweisen, zum Beispiel durch ein notariell beglaubigtes Testament. Haben Sie eine gültige Alternative zum Erbschein, zum Beispiel ein Testament, dürfen auch Banken und Behörden keinen zusätzlichen Erbschein verlangen.
Sie können einen Erbschein für sich selbst als Alleinerben beantragen. In diesem Fall beantragen Sie einen sogenannten Alleinerbschein. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft; das zuständige Nachlassgericht wird Ihnen in diesem Fall einen Teilerbschein ausstellen — jeder Miterbe erfährt darin, wie hoch der jeweilige Anteil am Gesamterbe ausfällt. Zusätzlich können Erbengemeinschaften auch einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.
Um einen Erbschein zu beantragen, müssen Sie persönlich beim Nachlassgericht erscheinen. Vereinbaren Sie am besten einen Termin beim Nachlassgericht, also beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. In der Regel brauchen Sie dazu folgende Dokumente:
Wenn kein notariell beglaubigtes Testament vorliegen sollte, greift die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall muss das Nachlassgericht die Familienverhältnisse überprüfen. Hierfür sind Dokumente wie Familienstammbuch, Geburts- und Sterbeurkunden und eventuell auch Heiratsurkunden hilfreich.
Die Frage, welche Fristen man bei der Beantragung eines Erbscheins beachten muss, ist schnell beantwortet: Gar keine. Beim Erbschein gibt es keine Fristen. Im Grunde gilt also: Sie können einen Erbschein auch beantragen, wenn der Erblasser bereits vor Jahren verstorben ist.
Sie sollten sich daher immer überlegen, wofür Sie den Erbschein brauchen: Sie können einen Erbschein grundsätzlich immer beantragen, aber natürlich gibt es viele andere Fristen, die Sie im Erbfall beachten müssen: Der Pflichtteilsanspruch verjährt beispielsweise nach drei Jahren. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie das Erbe annehmen wollen, dann empfehlen wir, den Erbschein so schnell wie möglich zu beantragen. Dadurch können Sie sich jederzeit und auch kurzfristig als Erbe ausweisen.
Einen Erbschein benötigen jene Personen, die ihren Status als Erbe oder auch die Höhe des ihnen zustehenden Erbes nicht anderweitig nachweisen können. Wenn ein notariell beglaubigtes Testament des Erblassers vorliegt, ist die Lage in den meisten Fällen eindeutig: Wer im Testament erwähnt wird, ist Erbe und kann sich zum Nachweis auf das Dokument beziehen. Ohne ein Testament ist ein Erbschein oft die einzige Möglichkeit, sich selbst als Erbe ausweisen zu können.
Wann Sie Ihren Erbschein erhalten, hängt ganz von der Bearbeitungszeit des jeweiligen Nachlassgerichtes ab. Es kann in manchen Fällen länger dauern, die Erbfolge nachzuvollziehen und den Erben als solchen auszuweisen. In der Regel dauert die Bearbeitung eines Antrags wenige Wochen. Nachdem Sie Ihren Erbschein beantragt haben, sollten Sie den Erbschein innerhalb von vier bis sechs Wochen per Post erhalten.
Der Erbschein ist ein Schreiben, das per Post zugestellt wird. Darin steht, welche Personen Erben sind und wie groß deren Anteil am Gesamterbe ist. Es gibt einen Erbschein für Alleinerben, die nur für eine Person bestimmt sind. Für Erbengemeinschaften gibt es den gemeinschaftlichen Erbschein; dort sind alle Mitglieder der Erbengemeinschaft gelistet.
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