Zusammenfassung
Wenn Sie als Landwirt Ihren Hof an einen Nachfolger übergeben wollen, kann es sinnvoll sein, sich rechtzeitig Gedanken über das Wie und Wann zu machen. Beachten Sie einige Regelungen, können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren und sich im Alter absichern.
Auf einen Blick
Bei der landwirtschaftlichen Hofübergabe geht es darum, als Landwirt den eigenen Hof schon zu Lebzeiten an einen Nachfolger übergeben. Der Staat möchte dies fördern, weshalb Sie von erbrechtlichen Sonderregelungen profitieren können.
Eine Hofübergabe beinhaltet dabei u. a. folgende Aspekte:
In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg ist die Hofübergabe durch die Höfeordnung (HöfeO) geregelt, in den restlichen Bundesländern durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Landwirtschaftliche Betriebe, die unter die HöfeO fallen, haben die Wahl, ob sie den Verkauf nach dem BGB oder der HöfeO abwickeln möchten.
Im BGB ist die Hofübergabe vor allem durch die §§ 2049 und 2312 geregelt. Damit die im Erbrecht vorgesehenen Sonderregelungen anwendbar sind, muss Ihr Hof die Eigenschaften eines Landgutes im Sinne des BGB erfüllen, wie sie ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 02.08.2012 vorgibt.
Um die Übergabe des Hofs möglichst reibungslos abzuwickeln, können Sie vorab mit einer Checkliste alle wichtigen Punkte abarbeiten. Diese lässt sich grob in folgende 5 Phasen unterteilen:
Zunächst müssen Sie sich als Hofübergeber darüber im Klaren sein, dass Sie den Hof übergeben wollen. Darüber hinaus können Sie sich vorab weitere grundlegende Fragen zur Zukunft Ihres Hofes stellen:
Die nächste Phase beschäftigt sich mit der Form der Hofübergabe. Hier können Sie Ihre Pläne für die Zeit nach der Hofübergabe miteinfließen lassen. Fragen nach der Altersabsicherung, der Alterspflege, einer weiteren Mitarbeit auf dem Hof oder auch dem zukünftigen Lebensmittelpunkt haben Einfluss auf die Wahl der Übergabeform.
Ein paar Beispiele für unterschiedliche Arten der Übergabe sind:
Hierbei sind Mischformen möglich, wie beispielsweise ein gemeinsames Bewirtschaften des Hofes als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
Es kann sinnvoll sein, schon rechtzeitig über eine finale Übergabe des Hofes etwa mittels eines Hofübergabevertrages nachzudenken. Die Wahl der Form bestimmt maßgeblich Ihre späteren Ansprüche und Pflichten.
Wenn Sie für sich entschieden haben, an wen Sie Ihren landwirtschaftlichen Hof übergeben wollen und in welcher Form die Übergabe stattfinden soll, müssen Sie möglichst frühzeitig einen geeigneten Hofnachfolger suchen. Kommunizieren Sie Ihre Erwartungen und Ideen über das Fortführen des Hofes dabei klar und deutlich.
Falls sich in Ihrem Familien- oder Bekanntenkreis kein geeigneter Nachfolger finden lässt, kann ein Blick in Verbandszeitschriften, Online-Börsen oder eine Anzeige in der Fachpresse weiterhelfen. Beziehen Sie bei Ihrer Suche alle beteiligten Personen mit ein wie etwa auf dem Hof wohnende Familienmitglieder. Dadurch können spätere Konflikte und Missverständnisse innerhalb der Familie vermieden werden.
In dieser Phase gilt es, Ihre Vorstellungen mit denen Ihres Nachfolgers zu synchronisieren. Der Übergang kann in unterschiedlichen Formen erfolgen – etwa fließend mit einer gemeinsamen Zusammenarbeit oder sofort und vollumfänglich. Ein exakter Stichtag zur Übergabe sorgt für Klarheit und kann Missverständnissen über die Weiterführung vorbeugen.
Haben Sie alle vorhergegangenen Phasen erfolgreich abgeschlossen, so steht der Hofübergabe eigentlich nichts mehr im Wege. Konflikte können aber trotzdem noch entstehen, wenn z. B. Uneinigkeiten über die konkrete Form der Hofübergabe und das zukünftige Konzept bestehen oder aber Geschwister, Kinder und Ehepartner nicht vollumfänglich miteinbezogen wurden.
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten können Sie sich vorab Gedanken über den geeigneten Zeitpunkt der Übergabe machen – bis zum 65. Lebensjahr wäre eine Möglichkeit. Für die Übergabe selbst können Sie mindestens 1 Jahr einrechnen.
Der Eigentumswechsel kann mit einem Hofübergabevertrag erfolgen. Dieser ermöglicht die Hofübertragung zu Lebzeiten.
Inhalte eines Hofübergabevertrags:
Weil ein Hofübergabevertrag mit all seinen Regelungen komplex sein kann, kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein. Dieser kann Sie bei der Planung der Hofübergabe sowie bei den Verhandlungen mit Ihren Kandidaten und Erben unterstützen. Anschließend kann Ihnen der Anwalt dabei helfen, den Hofübergabevertrag nach Ihren Vorstellungen zu gestalten und diesen rechtssicher abzuwickeln.
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Damit Sie die Hofübergabe steuerlich möglichst günstig gestalten können, haben Sie 3 Möglichkeiten:
Der Gesetzgeber begünstigt zudem die Übertragung von landwirtschaftlichem Eigentum unter Fortführung des Betriebes. Dadurch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Schenkungs- und Erbschaftssteuer vermeiden. Für eine komplette Befreiung müssen Sie den Betrieb mindestens 7 Jahre weiterführen und die Lohnsumme darf in diesen 7 Jahren nicht sinken.
Kosten, mit denen Sie bei der Hofübergabe rechnen müssen, sind:
Unter bestimmten Umständen können Sie vom sog. landwirtschaftlichen Kostenprivileg nach § 48 GNotKG profitieren. Dabei werden nur 10 bis 30 % des Verkehrswertes als Geschäftswert herangezogen, was die oben genannten Kosten reduziert. Diese Regelung greift allerdings nur, wenn der Hofübernehmer den Betrieb ohne Unterbrechung weiterführt.
Ist die Übergabe erst einmal vollzogen, müssen Sie die Änderung auch an Geschäftspartner, Banken usw. melden.
Folgendes ist nach der Hofübergabe zu erledigen:
Der Gesetzgeber begünstigt das Übertragen von landwirtschaftlich genutztem Eigentum, wenn der Hofnachfolger den Betrieb weiterführt. Sie können deshalb von Sonderregelungen im Erbrecht profitieren, was die Kosten einer Hofübergabe reduzieren kann.
Eine Hofübergabe sollten Sie gründlich und mit genügend Vorlauf planen. Die Fragen nach einem geeignetem Hofnachfolger, der Form der Übergabe und der genauen Ausgestaltung des Vertrages können einige Zeit in Anspruch nehmen und mit großem Aufwand verbunden sein. Zur Absicherung der vertraglichen Details können Sie einen Anwalt miteinbeziehen.
Aufgrund der Sonderstellung der Übertragung von landwirtschaftlichem Eigentum können Sie möglicherweise die Schenkungs- und Erbschaftssteuer vermeiden. Zusätzlich bietet das Gesetz einige Möglichkeiten, weitere steuerliche Vorteile zu erwirken.
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