Hinterlässt ein Erblasser mehr als einen Erben, kommt es nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten über die genaue Verteilung des Erbes – wer bekommt den größten Teil am Nachlass, wer das Haus und wer den wertvollen Schmuck? Ein solcher Erbstreit kann lange dauern und hohe Kosten für die Erben verursachen. Was genau ein Erbstreit ist, welche Konfliktursachen es gibt und wie Sie den Streit lösen oder vermeiden können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:
Die Konfliktursachen für einen Erbstreit können jedoch vielfältig sein.
Neben der gesetzlichen Erbfolge, mit der oftmals nicht alle Erben einverstanden sind, oder einer mit dem Erbfall entstehenden Erbengemeinschaft können auch ein fehlerhaftes Testament oder Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblasser Auslöser für einen Erbstreit sein. Daneben können aber auch mögliche Ansprüche auf einen Pflichtteil am Erbe und Streit mit einem vom Erblasser eingesetzten Testamentsvollstrecker zu Streitigkeiten zwischen den Erben führen – auch wenn dieser gerade das verhindern soll.
Um einem Erbstreit vorzubeugen, stehen Erben verschiedene Optionen zur Verfügung. Welche das sind und was dabei zu beachten ist, erklären wir Ihnen jetzt.
Die wirksamste Möglichkeit, einem Erbstreit vorzubeugen, ist die Erstellung eines Testaments. In diesem kann der Erblasser seinen letzten Willen verbindlich regeln und Anweisungen zur Aufteilung des Nachlasses formulieren. Der größte Streitpunkt – die genaue Aufteilung des Erbes – ist dadurch nicht mehr gegeben.
Wie Sie ein Testament verfassen, welche Inhalte dabei wichtig und welche Vorschriften zu beachten sind, erfahren Sie in unserem Beitrag „Testament schreiben“.
Unzufriedene oder enterbte Angehörige können ein Testament anfechten, wenn es beispielsweise unklar formuliert ist oder Formvorgaben nicht eingehalten wurden. Deshalb muss der Erblasser alle nötigen Erfordernisse für ein Testament beachten und sicherstellen, dass es keinen Grund für eine Anfechtung gibt.
Welche formalen und inhaltlichen Fehler gemacht werden können, warum ein Testament deshalb schnell angefochten werden kann und Tipps zur Überprüfung Ihres Testaments lesen Sie in unserem Beitrag „Testament prüfen lassen“.
Neben dem Testament können Erblasser ihren letzten Willen auch mit einem Erbvertrag regeln. Damit verpflichten sich Erblasser gegenüber einem Dritten, diesem einen Teil am Nachlass zu übertragen. Damit kann eine Auflage – wie die Pflege im Alter – verbunden sein. Da auch bei einem Erbvertrag die Verteilung des Nachlasses geregelt wird, kann er ebenfalls dabei helfen, einem Erbstreit vorzubeugen.
Ausführlichere Informationen zum Erbvertrag, seinen Vor- und Nachteilen sowie den damit verbundenen Kosten finden Sie in unserem Beitrag zum Erbvertrag.
Mit einem Pflichtteilsverzicht kann der Erblasser schon zu Lebzeiten Pflichtteilsansprüche bestimmter gesetzlicher Erben verhindern. Das bedeutet, dass diese im Erbfall keinerlei erbrechtliche Ansprüche mehr geltend machen können – so kann ein Familienmitglied vom Nachlass ausgeschlossen und die übrigen Erben vor Pflichtteilsforderungen und anschließenden Streitigkeiten bewahrt werden.
Wie genau ein Pflichtteilsverzicht abläuft, wie man ihn in das Testament integriert und welche Auswirkungen ein Pflichtteilsverzicht haben kann, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Pflichtteilsverzicht.
Bedenkt ein Erblasser mehrere Erben in seinem Testament oder erben aufgrund der gesetzlichen Erbfolge mehrere Erben, so kann durch eine Teilungsanordnung einem Erbstreit vorgebeugt werden. Dabei legt der Erblasser genau fest, wer welchen Erbteil oder Nachlassgegenstand bei einer Erbauseinandersetzung bekommen soll.
Ausführlichere Informationen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und was hier zu beachten ist, finden Sie in unserem Beitrag zur Erbauseinandersetzung.
Wurden keine Vorsorgemaßnahmen vom Erblasser ergriffen, um einem Erbstreit zu verhindern, oder kommt es dennoch zu Erbstreitigkeiten, bieten sich einige Optionen für eine Streitbeilegung an. Welche das sind, erklären wir Ihnen jetzt.
Ist aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder letztwillentlicher Verfügungen des Erblassers eine Erbengemeinschaft entstanden, müssen Erben den Nachlass untereinander aufteilen. Um eine einvernehmliche Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu erreichen, können Erben z. B. Miterben auszahlen, eine Teilungsversteigerung veranlassen oder ihren Erbteil verkaufen.
Wie genau eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden kann und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Beitrag „Erbengemeinschaft auflösen“.
Ein Testamentsvollstrecker soll eigentlich für eine streitfreie Aufteilung des Erbes sorgen und als Vermittler zwischen den Erben dienen – trotzdem kann es sein, dass der Testamentsvollstrecker einen Erbstreit auslöst. Hat er z. B. eine grobe Pflichtverletzung begangen oder ist unfähig zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung, können die beteiligten Erben einen Antrag auf Entlassung des Testamentsvollstreckers beim Nachlassgericht stellen.
Ausführlichere Informationen zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers, welche Rechte und Pflichten dieser hat und weitere wichtige Details finden Sie in unserem Beitrag zur Testamentsvollstreckung.
Die Hinzuziehung eines Anwalts bei einem Erbstreit kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Kommt es nach dem Tod eines Erblassers zu Meinungsverschiedenheiten oder gar ernsthaften Erbstreitigkeiten, kann ein Anwalt einen wesentlichen Beitrag zu einer schnellen und für alle Seiten akzeptablen Lösung eines Erbstreits beitragen.
Des Weiteren kann ein Anwalt für Erbrecht die passende juristische Strategie entwickeln, die dazu führt, dass die Ziele und Interessen seines eigenen Mandanten durchgesetzt werden können. Außerdem kann er gewährleisten, dass auf alle – auch unerwarteten – Handlungen und Forderungen der Gegenseite(n) angemessen und nicht zum Nachteil seines Mandanten reagiert wird.
Ist eine Einigung nicht möglich, bleibt womöglich nur noch der Gang vor Gericht. Auch hier kann ein Anwalt wertvolle Arbeit leisten. So kann er schon vorab die mit einer Gerichtsverhandlung verbundenen Chancen und Risiken verlässlich bewerten und feststellen, ob eine mögliche Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Sodann kann er dafür Sorge leisten, dass eine Klage fristgerecht und unter Berücksichtigung aller formalen Anforderungen beim zuständigen Gericht eingereicht wird bzw. dass die notwendigen juristischen Maßnahmen für eine Klageerwiderung ergriffen werden.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Auch ohne anwaltliche Unterstützung können Erblasser einem Erbstreit mit einer Mediationsklausel im Testament aktiv vorbeugen. Eine solche Klausel verpflichtet die streitenden Parteien dazu, mithilfe eines Mediators gemeinsam nach einer Einigung zu suchen.
Durch einen Mediator können also teure juristische Auseinandersetzungen vermieden werden – es entstehen lediglich Kosten für die Mediation selbst. Zudem kann die Streitbeilegung durch Mediation schneller zu einer Einigung führen als ein langwieriges Gerichtsverfahren.
Neben dem Erblasser können aber auch die streitenden Erben oder ein Richter einen Mediator anordnen. Wenn es für nötig und aussichtsreich befunden wird, kann zudem ein Psychologe in die Mediation einbezogen werden.
Neben der Streitschlichtung durch Mediation kann der Erblasser außerdem ein Schiedsverfahren im Testament anordnen. Auch in diesem wird dann zunächst eine einvernehmliche Lösung gesucht – im Gegensatz zum Mediator darf der Schiedsrichter allerdings eine verbindliche Entscheidung über die Verteilung des Nachlasses treffen, wenn keine einvernehmliche Einigung zwischen den Erben möglich ist. Das bedeutet, dass er auch gegen den Willen einer Streitpartei beschließen darf, wie der Nachlass aufgeteilt wird.
Haben die genannten Optionen nicht dazu beigetragen, einen Erbstreit zu verhindern oder zu beenden, bleibt der Weg vor Gericht als letzter Ausweg. Ein Gerichtsverfahren kann den Erbstreit unter Miterben zwar beenden, kann allerdings hohe Kosten für die Streitenden verursachen.
Wie für alle rechtlichen Verfahren gilt auch hier: Wer verliert, der bezahlt. Das bedeutet, dass ein Erbe sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten tragen muss, wenn ihm vom Gericht nicht rechtgegeben wird.
Die Kosten für die Beilegung eines Erbstreits hängen grundsätzlich davon ab, wie hoch der Nachlass ausfällt und welcher Weg der Streitschlichtung eingeschlagen wird. Welche Kosten konkret entstehen, erfahren Sie hier.
Im Rahmen der Beilegung eines Erbstreits können folgende Kosten entstehen:
Entscheiden Sie sich für die Beauftragung eines Anwalts, so fallen für diesen Kosten an.
Die Anwaltskosten nach dem RVG werden neben dem Streitwert noch durch einen weiteren Faktor bestimmt – einer Art Multiplikator. Dieser kann zwischen 0,1 und 2,5 liegen. Für die Bestimmung sind die folgenden Umstände maßgebend:
1. die konkrete Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten,
2. der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit,
3. die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Mandanten.
Hier finden Sie einige Kostenbeispiele für die außergerichtliche Vertretung:
Nachlasswert |
Gebühr |
Anwaltskosten (inkl. MwSt.) |
100.000 € |
1,3-Gebühr |
2.348,94 € |
500.000 € |
1,3-Gebühr |
4.994,31 € |
1.000.000 € |
1,3-Gebühr |
7.314,81 € |
Müssen Sie den Schritt vor Gericht als letztes Mittel gehen, fallen weitere Kosten an:
Die Gerichtskosten für einen Erbstreit sind ebenfalls abhängig vom Streitwert und berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).
Die Partei, die das Gerichtsverfahren verliert, muss auch die Anwalts- und Gerichtskosten der Gegenseite tragen. Außerdem können die Anwaltskosten noch weiter steigen, wenn sich das Verfahren in der Länge zieht oder der Anwalt sehr viele verschiedene Aufgaben zu erledigen hat – z. B. Korrespondenz, Dienstreisen im Rahmen von Terminwahrnehmungen usw.
Ein Testamentsvollstrecker muss ebenfalls für seine Arbeit bezahlt werden. Die Bezahlung wird entweder vom Erblasser im Testament festgelegt oder anhand der „Empfehlung des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers“ („Neue Rheinische Tabelle“) ermittelt. Auch hier bestimmt sich die Höhe der Vergütung stets nach dem Nachlasswert.
Brutto-Nachlasswert |
Vergütung |
Bis 250.000 € |
4,0 % |
Bis 500.000 € |
3,0 % |
Bis 2.500.000 € |
2,5 % |
Bis 5.000.000 € |
2,0 % |
Über 5.000.000 € |
1,5 % |
Zu dieser Vergütung kommt unter Umständen die Gebühr für ein Testamentsvollstreckerzeugnis hinzu. Näheres dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Testamentsvollstreckerzeugnis.
Kosten für Mediatoren und Schiedsrichter werden oft nach einem Stundenhonorar abgerechnet. Die konkrete Höhe eines solchen Stundenhonorars kann pauschal nicht vorhergesagt werden – sie ist abhängig von den Vorstellungen des Mediators. Die Dauer und damit auch die Kostenhöhe für eine Mediation oder ein Schiedsgericht hängt deshalb davon ab, wie schnell sich die Streitparteien einig werden.
Bevor ein Erbe aufgeteilt werden kann, muss zunächst festgestellt werden, wie hoch der Nachlass ausfällt. Wenn sich Immobilien oder andere Wertgegenstände im Nachlass befinden und deren Wert nicht eindeutig festgestellt werden kann, können die Erben einen Gutachter beauftragen. Dieser bewertet die Nachlassgegenstände und kann dadurch den konkreten Nachlasswert errechnen.
Auch für den Gutachter fallen Kosten an. Diese errechnen sich ebenfalls nach dem Nachlasswert und den Sachgebieten, in denen das Gutachten erstellt werden soll. Grundsätzlich beträgt die übliche Stundenvergütung für einen Gutachter ca. 60–120 €, welche sich entweder von der Erbengemeinschaft anteilig oder bei einer Klage von der verlierenden Partei übernommen wird.
In gerichtlichen Verfahren zur Lösung eines Erbstreits muss derjenige bezahlen, der den Prozess verloren hat. Das bedeutet, dass er für jegliche Kosten aufkommen muss – auch für die gegnerischen Anwaltskosten –, ausgenommen sind hier die Kosten für die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags.
Wenn es um die konkrete Verteilung eines Nachlasses geht, kann es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen den Erben kommen. Ein solcher Erbstreit kann nicht nur hohe Kosten verursachen und eine emotionale Belastung für alle Beteiligten, sondern auch schwer beizulegen sein.
Ein Anwalt für Erbrecht kann ein geeignetes juristisches Vorgehen zur Beilegung des Erbstreits und zur strategischen Durchsetzung Ihrer Interessen entwickeln.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.