In diesem Artikel erfahren Sie u. a. worin der Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht besteht , wann eine Betreuungsverfügung Anwendung findet und wie lange eine Betreuungsverfügung gültig ist.
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Grundsätzlich kann jeder Mensch jederzeit entscheiden, ob und wie er später einmal versorgt werden will. Eine gängige Form zur Vorsorgeregelung ist die Patientenverfügung zusammen mit der Vorsorgevollmacht. Davon lässt sich Betreuungsvollmacht unterscheiden, welche unbedingtes Vertrauen in die Person voraussetzt, der weitreichende Vollmachten eingeräumt werden.
Sollte im zunehmenden Alter plötzlich die Situation eintreten, z. B. aufgrund eines Schlaganfalls nicht mehr selbstständig handlungsfähig zu sein, so stellt die Betreuungsverfügung sicher, dass man entsprechend seiner Vorstellung versorgt wird. Darüber hinaus kann dort die Person des Vertrauens benannt werden, welche bei Bedarf die Betreuung übernehmen soll. Hierbei handelt es sich jedoch um keine verbindliche Erklärung, sondern lediglich um den Vorschlag eines potentiellen Betreuers. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht gilt eine Willensäußerung nicht unverzüglich mit dem Eintritt eines Notfalls. Stattdessen entscheidet das Betreuungsgericht darüber, wer im jeweiligen Fall für die Betreuung infrage kommt. Doch mit einer gültigen Vollmacht kann die Entscheidung des Gerichts beeinflusst werden.
Im Unterschied dazu wird bei Vorsorgevollmachten von einer zusätzlichen Überprüfung der Eignung eines Betreuers durch die Justiz abgesehen. Ein weiteres Wesensmerkmal der Vorsorgevollmacht ist ihre sofortige Wirksamkeit. Demzufolge ist der Bevollmächtigte sofort berechtigt, im Namen des Betroffenen zu handeln.
Dies und der Wegfall der gesetzlichen Kontrolle erhöhen jedoch das Risiko der missbräuchlichen Verwendung einer Vorsorgevollmacht.
Ein Bevollmächtigter wird stets in Sonderfällen als Betreuer infrage kommen. Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können solche speziellen Einzelfälle jedoch kaum oder nur auf unbefriedigende Weise abdecken. Es kann sinnvoll sein, einer Betreuungsverfügung Vorrang zu gewähren bei einem Schlaganfall oder temporären Erkrankungen, wo der Betroffene lediglich für einen bestimmten und absehbaren Zeitraum auf die Pflege und Versorgung durch einen Betreuer angewiesen ist. Ein weiterer Fall, bei welchem eine solche Verfügung sinnvoll wäre, sind Demenzerkrankungen oder Unfälle im Alter, die mit diesen zusammenhängen.
Häufig sind Familienangehörige die erste Wahl, wenn es um die Benennung eines möglichen Betreuers geht. Doch um gewährleisten zu können, dass die betreuende Person stets im Interesse des Pflegebedürftigen handelt, muss sich Letzterer gewissenhaft mit der Wahl eines geeigneten Kandidaten auseinandersetzen. Dabei kann er hinterfragen, ob die Person die eigenen Vorstellungen bezüglich einer späteren Betreuung respektiert. Gleichzeitig muss sie auch die potentielle Ablehnung einer medizinischen Versorgung tolerieren können. Keine leichten Fragen, die es zu beantworten gilt. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Kinder, welche die Pflege eines Elternteils übernommen haben, einem psychischen, aber auch physischen Druck ausgesetzt sein könnten. Die Versorgung der Eltern zu übernehmen, kann kräftezehrend und zermürbend sein – vor allem, wenn eine Besserung des Gesundheitszustandes der pflegebedürftigen Person ausbleibt. Daran ist bei dem Vorschlag einer geeigneten Betreuungsperson zu denken.
Folgende Voraussetzungen muss ein potentieller Betreuer erfüllen:
Ist die Betreuungsverfügung einmal abgefasst und beglaubigt, so besitzt sie Gültigkeit bis zum Tod des Vollmachtgebers – ein wesentlicher Unterschied zur Vorsorgevollmacht, die auch über den Tod hinaus nicht an Gültigkeit verliert. Sollte sich jedoch der Gesundheitszustand des zu Betreuenden in dem Maße verbessern, dass dieser wieder in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbstständig zu klären, so ist die Versorgung durch einen Dritten nicht mehr notwendig und die Betreuungsverfügung damit hinfällig.
Eine Betreuungsvollmacht soll Ihre Wünschen und Vorstellungen bezüglich einer späteren Versorgung berücksichtigen. Ein Anwalt kann Ihnen alle Fragen zur Betreuungsverfügung beantworten und für Sie eine rechtssichere Verfügung nach Ihren Vorstellungen erstellen.
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