Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie medizinische Behandlungen für den Fall, dass Sie selbst Ihren Willen nicht mehr äußern können. Die Angaben müssen gesetzliche Vorgaben erfüllen und medizinisch korrekt formuliert sein – dabei können Fehler passieren. Dann müssen Betroffene und deren Angehörige lebenserhaltende Maßnahmen auch gegen ihren Willen hinnehmen.
Ganz einfach mit advocado:
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie den Rahmen medizinischer Behandlungen für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder äußern können – z. B. wenn Sie im Koma liegen, einen schweren Unfall erleiden und nicht mehr ansprechbar sind oder im Alter an Demenz erkranken.
Eine Patientenverfügung zu erstellen, hat zahlreiche Vorteile:
Das Vorsorgedokument lässt sich jederzeit anpassen, wenn es Ihre Wünsche, Vorstellungen oder persönliche Situation erfordert. Eine rechtswirksam erstellte Patientenverfügung ist verbindlich. Ärzte und medizinisches Personal, aber auch Ihre Angehörigen und Bevollmächtigte müssen sich im Notfall an Ihre Verfügungen halten.
Eine höhere Lebenserwartung, die Fortschritte der lebenserhaltenden Medizintechnik und die Sorge über Kontrollverlust durch Krankheit machen eine gute Vorsorge über eine Patientenverfügung zu einer selbstverständlichen Sache. So individuell wie das Leben eines jeden Einzelnen ist, so individuell sollten auch die jeweiligen Verfügungen inhaltlich gestaltet sein.
Wenn Sie keine Patientenverfügung erstellt haben, dürfen weder Lebens- oder Ehepartner noch andere Angehörige bestimmen, welche medizinischen Behandlungen durchzuführen sind.
Haben Sie keine Vertrauensperson ernannt oder mit einer zusätzlichen Vollmacht legitimiert, wird Ihr persönlicher Wille anhand von Aufzeichnungen, früheren Äußerungen, Wertvorstellungen, ethischen/religiösen Überzeugungen sowie der Aussagen Ihrer Angehörigen und Bekannten ermittelt.
Wenn Sie keine Patientenverfügung erstellen, sind das die möglichen Folgen:
Sie möchten Unstimmigkeiten unter Ihren Angehörigkeiten vermeiden und die Entscheidung über Ihre Behandlung nicht einem Fremden überlassen? Dann kann es sinnvoll sein, von einem Anwalt eine rechtssichere Patientenverfügung erstellen zu lassen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt mit Schwerpunkt Patientenverfügung aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Jeder volljährige und einwilligungsfähige Bürger darf eine Patientenverfügung selbst erstellen. Einwilligungsfähig ist, wer sich seines Handelns bewusst und geistig sowie körperlich in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen zu treffen.
Gemäß § 1901a BGB muss eine Patientenverfügung zwingend in schriftlicher Form vorliegen. Doch anders als beim Testament besteht beispielsweise die Möglichkeit, eine Patientenverfügung selbständig zu erstellen oder von einem Anwalt für Erbrecht rechtssicher anfertigen zu lassen.
Eine Patientenverfügung ist stets an den vorliegenden Einzelfall anzupassen.
Dennoch gibt es wichtige Inhalte für jede Verfügung:
Im Ernstfall bilden die Ausführungen in Ihrer Patientenverfügung einen Leitfaden für Angehörigen, Bevollmächtigte oder Ärzte. Deshalb kann es sinnvoll sein, zusätzlich Ihre persönlichen Wertvorstellungen darzulegen:
Das Erstellen einer Patientenverfügung kann eine Gratwanderung sein: Einerseits dürfen Sie die Anforderungen an die ärztliche Behandlung nicht überstrapazieren (BGH 02/2017 – XII ZB 604/15), andererseits müssen Sie allgemeine Formulierungen vermeiden, damit Ihre Patientenverfügung nicht ungültig ist.
Durch vage Aussagen erschweren Sie es Ihrem Arzt, eine medizinische Behandlungsmaßnahme zu ergreifen, die Ihren Vorstellungen entspricht. Wenn Sie sich vor vagen Formulierungen schützen möchten, können Sie die Verfügung rechtssicher von einem Anwalt erstellen oder prüfen lassen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Ihre Patientenverfügung ist so lange gültig, bis Sie sie gegen eine angepasste Variante austauschen oder das Dokument widerrufen. Nach dem Erstellen tritt sie erst in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Deshalb kann es sinnvoll sein, regelmäßig zu überprüfen, ob das Dokument noch Ihren Vorstellungen entspricht.
Indem Sie das Vorsorgedokument nach der Überprüfung erneut mit Datum, Ort und Unterschrift versehen, stellen Sie gegenüber Ärzten und Bevollmächtigten sicher, dass die Verfügung rechtsgültig ist und eine Behandlung entsprechend Ihrer Vorgaben erfolgt.
Wenn Sie sich für Anpassungen entscheiden, könnten noch veraltete Dokumente im Umlauf sein. Diese müssen Sie widerrufen oder vernichten und durch die neue Verfügung ersetzen.
Damit der Arzt Ihre Vorstellung berücksichtigt, kann es sinnvoll sein, das Dokument an einem Ort zu hinterlegen, an dem es schnell auffindbar ist. Wenn im Ernstfall niemand weiß, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben und wo Sie das Dokument aufbewahren, kann die Behandlung nicht nach Ihren Vorstellungen erfolgen.
Zur Aufbewahrung haben Sie verschiedene Optionen:
Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen, bestimmen Sie über das Ergreifen oder Unterlassen medizinischer Behandlungsmaßnahmen im Ernstfall.
Um sicherzustellen, dass Ärzte, Angehörige und andere entsprechend Ihrer Vorstellungen agieren, ist eines der folgenden ergänzenden Dokumente sowie die Legitimation eines Bevollmächtigten notwendig:
Der Gesetzgeber verpflichtet Sie nicht, den Inhalt Ihrer Verfügung in Absprache mit einem Arzt oder Anwalt zu formulieren.
Aus diesen Gründen kann professionelle Unterstützung trotzdem sinnvoll sein:
Damit Ihr Wille für den behandelnden Arzt oder Ihren Bevollmächtigten eindeutig nachvollziehbar ist und Berücksichtigung findet, muss das von Ihnen erstellte Dokument nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2016 (Az.: XII ZB 61/16) konkret sein. Das heißt, Sie müssen präzise Angaben machen, wann Sie welche medizinische Behandlungsmaßnahme wünschen – und wann nicht.
Im Internet finden sich Plattformen, auf denen Sie eine Patientenverfügung entweder kostenlos online erstellen oder von einem Dienstleister anfertigen lassen können. Da entsprechende Verfügungen wegen standardisierter Formulierungen möglicherweise weder den gesetzlichen Anforderungen noch dem individuellen Fall entsprechen, kann deren Verwendung problematisch sein. Nutzen Sie ein Muster, erfolgt die Behandlung womöglich nicht nach Ihrem Willen.
Grundsätzlich haben Sie das Recht, eine Patientenverfügung selbst zu erstellen. Allerdings kann es nicht ausreichend sein, eine Standardvorlage aus dem Internet auszufüllen oder allgemeine Formulierungen zu verwenden. Der Grund: Sie riskieren, dass behandelnde Ärzte oder andere zur Vorsorge Bevollmächtigte aufgrund schwammiger Formulierungen nicht an die Verfügung gebunden sind.
Deshalb kann es sinnvoll sein, sich juristische Unterstützung zu holen. Ein Anwalt würde ausschließlich in Ihrem Interesse handeln: Da er kein Teil der Erbengemeinschaft ist, kann er sich konsequent für Sie bzw. Ihre Lebensqualität einsetzen und Sie vor Schädigungen durch Dritte schützen.´
Ein Anwalt für Erbrecht kann
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Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado widmet sich Jasmin Leßmöllmann komplexen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Medizin- und Erbrecht. Dabei ist sie bestrebt, dem Leser schwierige juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die beste Lösung anzubieten.