In diesem Artikel erfahren Sie, welche Bestimmungen Sie in einer Vorsorgevollmacht selbst festlegen können, welche Fehler es zu vermeiden gilt und was bei der Formulierung generell zu beachten ist.
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In ihrem Inhalt ist die Vorsorgevollmacht völlig frei gestaltbar. Das bedeutet, dass der Vollmachtgeber selbst festlegen kann, in welchem Umfang der Bevollmächtigte bei einer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit über seine Angelegenheiten entscheiden darf.
Während eine Generalvollmacht uneingeschränkt für alle Lebensbereiche gültig ist, werden in der Spezialvollmacht konkrete Angaben gemacht. In der Regel finden sich hier Anweisungen zum Umgang mit vermögensrechtlichen und persönlichen Geschäften:
Vermögenssorge:
Personensorge:
Die Vorsorgevollmacht ist nicht mit einer Patientenverfügung gleichzusetzen, da die damit verbundenen Ziele andere sind. „In der Patientenverfügung formuliert der Patient seine Wünsche an den Arzt, bei der Vorsorgevollmacht hingegen können alle Geschäfte regelt werden“, erklärt Erbrechtsexperte Winterstein.
Um umfassend abgesichert zu sein, werden Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung häufig miteinander kombiniert. Ebenso ist eine Verknüpfung mit einer Betreuungsverfügung sinnvoll, da das Gericht trotz Vorsorgevollmacht einen fremden, gesetzlichen Betreuer beauftragen kann.
In den vergangenen Jahren haben immer mehr Deutsche ihre Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung kombiniert, um für sämtliche Situationen bestmöglich abgesichert zu sein.
Aus Beweisgründen sollte eine Vorsorgevollmacht schriftlich verfasst werden – grundsätzlich ist sie aber auch mündlich gültig. Eine notarielle Beglaubigung des Dokuments ist zwar freiwillig, kann aber dabei helfen, dass die Vollmacht schneller ernstgenommen wird und der Bevollmächtigte tatsächlich entscheiden kann.
„Mit einer notariellen Beglaubigung akzeptieren Banken die Urkundenunterschriften einfacher und schneller und die Krankenhäuser sind sicher, dass nichts gefälscht ist. Darüber hinaus wird beispielsweise bei Immobiliengeschäften die notarielle Form zwingend vorgeschrieben, um überhaupt handeln zu können“, weiß Winterstein aus jahrelanger Erfahrung.
„Wenn ich schwer erkranke, möchte ich …“ Diese Formulierung könnte die Vollmacht hinfällig machen – davor schützt Sie ein Notar, wenn er mit der Beglaubigung beauftragt wird.
„Umgangssprachlich falsche Formulierungen entwerten die Vollmacht“, gibt Matthias Winterstein zu bedenken. Die schwammige Phrase führt nämlich dazu, dass bewiesen werden muss, wann diese schwere Erkrankung eingetreten ist – mit einem Knochenbruch oder bei einsetzender Demenz oder doch erst, wenn die Person im Koma liegt?
Überlegen Sie gut, wem Sie Ihr Leben und Ihre Geschäfte im Falle einer Handlungsunfähigkeit in die Hände geben wollen. Diese Person vertritt Sie zum Großteil in Ihren Angelegenheiten. Aber nicht nur das – vielmehr ist es auch eine große Verantwortung, die man dem Bevollmächtigten zumutet.
Das Gesetz schreibt deshalb vor, dass derjenige zumindest beschränkt geschäftsfähig sein muss (§ 106 BGB: ab dem siebten Lebensjahr). Um die Last zu verringern, können auch mehrere Bevollmächtigte ernannt werden. Eine Rangfolge – also wenn A nicht kann, soll B zuständig sein – ist nicht bestimmbar. Allerdings ist es möglich, jeder Person einen eigenen Aufgabenbereich zuzuordnen.
Sprechen Sie mit Ihren Vertrauten, ob sie bereit sind, im Zweifelsfall schwierige Entscheidungen treffen zu können. Das größte Problem im Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht ist der Missbrauch. Entscheidet der Bevollmächtigte nicht im Sinne des Vollmachtgebers, sondern in seinem eigenen Interesse, kommt dies meist erst nach dem Tod des Vertretenen heraus.
Dann ziehen die Erben vor Gericht und verlangen Erklärungen – doch wer muss was beweisen? Die Erben, dass der Bevollmächtigte nicht für den Verstorbenen gehandelt hat oder der Bevollmächtigte, dass er in dessen Sinne agierte?
Das Original verwahren Sie am besten an einem sicheren Ort bei sich zuhause. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte dem Bevollmächtigten das Dokument erst zugänglich sein, wenn es soweit ist.
So können Sie Änderungen jederzeit vornehmen, falls sich die Beziehung zu ihm ändert. Damit Ihr Vertreter und somit auch die Ärzte schnell handeln können, sollte die Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden.
Dort können sich Krankenhäuser oder Behörden über die Existenz des Schriftstückstücks informieren und – falls nötig – den Angehörigen über den Unfall o. ä. informieren.
Vorsorgevollmachten sollten im Zentralen Vorsorgeregister angemeldet und hinterlegt werden. Damit wird gewährt, dass Krankenhäuser und Ärzte im Fall der Fälle schnell handeln können.
Sie können die Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder widerrufen, wenn Sie nicht beispielsweise durch eine psychische Erkrankung geschäftsunfähig geworden sind. Wichtig ist dabei, dass die alte Version ausdrücklich außer Kraft gesetzt bzw. vernichtet wird.
Jeder sollte eine Vorsorgevollmacht besitzen. Sie kommt nur zum Einsatz, wenn Sie entscheidungs- oder handlungsunfähig sind und hilft Ihnen, Ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten vorübergehend oder längerfristig durch einen Bevollmächtigten weiterzuführen. In unserer kostenlosen Ersteinschätzung beantwortet Ihnen unser Partner-Anwalt für Erbrecht alle Fragen und zeigt Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf.