Pflichtteil Ehefrau – wann haben Ehefrauen einen Pflichtteilsanspruch?
Pflichtteil Ehefrau – wann haben Ehefrauen einen Pflichtteilsanspruch?
Vivian Bux
Vivian Bux
Aktualisiert am

... Pflichtteil Pflichtteil Ehefrau
Inhalt
  1. 1. Anspruch auf den Pflichtteil – Ehefrau nimmt Sonderstellung ein
  2. 2. Wann hat eine Ehefrau keinen Anspruch auf den Pflichtteil?
  3. 3. Höhe des Pflichtteils einer Ehefrau
  4. 4. Geltendmachung des Pflichtteils für Ehefrauen
  5. 5. Verjährung des Pflichtteils für Ehefrauen
  6. 6. Für Erblasser: Pflichtteilsentzug und Minderung des Pflichtteils für Ehefrauen
  7. 7. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung im Erbrecht
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Pflichtteil Ehefrau – wann haben Ehefrauen einen Pflichtteilsanspruch?

Pflichtteil Ehefrau – wann haben Ehefrauen einen Pflichtteilsanspruch?

In diesem Beitrag erfahren Sie alles zum Thema Pflichtteil Ehefrau. Wann die Ehefrau einen Anspruch auf den Pflichtteil hat, wie hoch dieser ausfällt und wie er geltend gemacht werden kann.

 Darüber hinaus können Sie Ihr Rechtsproblem oder Ihre Fragen zum Pflichtteil für Ehefrauen kostenlos mit einem Anwalt für Erbrecht besprechen.

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1. Anspruch auf den Pflichtteil – Ehefrau nimmt Sonderstellung ein

Der Pflichtteil ist eine gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung am Erbe. Er steht nahen Angehörigen des Erblassers zu, die enterbt oder mit einem zu geringen Erbteil bedacht wurden. Die Ehefrau nimmt dabei eine Sonderstellung unter den Pflichtteilsberechtigten Personen ein, da sie unabhängig von weiteren pflichtteilsberechtigten Verwandten immer einen Anspruch auf den Pflichtteil hat.

In welchen Fällen der Anspruch auf den Pflichtteil der Ehefrau ungültig ist, erfahren Sie im folgenden Kapitel.

2. Wann hat eine Ehefrau keinen Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteilsanspruch ist nicht automatisch immer gültig. Eine Ehefrau hat nur dann einen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn zum Todeszeitpunkt des Erblassers eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand. Folgende Bedingungen sollten deswegen beachtet werden:

Getrenntlebende Ehefrau

Wenn die Ehepartner getrennt voneinander leben und keine Scheidung beabsichtigt war, so behält die Ehefrau den Anspruch auf den Pflichtteil.

Geschiedene Ehefrau

War zum Todeszeitpunkt des Erblassers eine Voraussetzung für eine Scheidung gegeben oder hatte der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt, so hat die Ehefrau keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Laut § 1565 BGB ist eine Ehe gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehepartner nicht mehr besteht und auch nicht erwartet wird, dass die Eheleute diese wiederherstellen. Leben die Ehepartner ein Jahr getrennt voneinander, wird außerdem davon ausgegangen, dass die Ehe gescheitert ist.

3. Höhe des Pflichtteils einer Ehefrau

Die Höhe des Pflichtteils der Ehefrau hängt von der Zahl der Abkömmlinge ab, in welchem Güterstand die Ehepartner lebten und ob die Ehefrau enterbt oder zu gering bedacht wurde.

Großer Pflichtteil oder kleiner Pflichtteil bei Zugewinngemeinschaft

Eine Zugewinngemeinschaft ist der Regelfall in den meisten Ehen. Sie besteht, wenn es zwischen den Eheleuten keinen Ehevertrag gibt. Der Zugewinn wird dabei aus der Differenz des Anfangsvermögens zu Beginn der Ehe und des Endvermögens am Ende der Zugewinngemeinschaft berechnet.

Der Zugewinnausgleich besteht aus einem geldlichen Anspruch, den einer der Ehepartner geltend machen kann. Dafür muss das gesamte Vermögen aufgelistet werden. So kann der Vermögenszuwachs beider Ehepartner während der Ehe ermittelt werden. Hat einer der Partner mehr erwirtschaftet als der andere – beispielsweise durch Aktien oder den Verkauf von Immobilien –, muss er einen Ausgleich in Höhe der Hälfte des errechneten Zugewinns an den Ehepartner auszahlen.

Der Pflichtteil für Ehefrauen kann deswegen hinsichtlich der Betragshöhe variieren – wenn die Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Dies ist abhängig vom großen oder kleinen Pflichtteil, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern.

Ausführlichere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Beitrag „Großer Pflichtteil & kleiner Pflichtteil".

 

Der große Pflichtteil

Die Ehefrau erhält den sogenannten großen Pflichtteil, wenn sie von ihrem verstorbenen Ehemann in zu geringem Maße bedacht wurde. Ihr steht dann ein pauschaler Zugewinnausgleich von 1/4 des Nachlasses zu.

Der große Pflichtteil berechnet sich folgendermaßen:

Der Hälfte der gesetzlichen Erbquote gemäß § 1931 BGB – das sind 1/8 bei Paaren mit Kindern und 1/4 bei Paaren ohne Kindern – wird der pauschale Zugewinnausgleich von 1/4 hinzugerechnet. Bei Paaren mit Kindern erhält die Ehefrau somit 1/6 des Nachlasses und bei Paaren ohne Kindern 1/2 des Erbes des verstorbenen Ehegatten.

 

Der kleine Pflichtteil

Den kleinen Pflichtteil erhält die Ehefrau, wenn sie von ihrem Ehegatten enterbt wurde oder ihre Erbschaft ausgeschlagen hat. Ihr steht somit ein konkret berechneter Zugewinnausgleich zu, der ermittelt wird, indem Anfangs- und Endvermögen der Ehepartner miteinander verglichen werden. Erwirtschaftete der Ehemann einen Überschuss, so muss dieser gegenüber der Ehefrau ausgeglichen werden.

Der kleine Pflichtteil berechnet sich wie folgt:

Der Hälfte der gesetzlichen Erbquote – 1/8 bei Paaren mit Kinder und 1/4 bei Paaren ohne Kindern – wird der individuelle Zugewinnausgleich hinzugerechnet.

Besonderheiten für Ehefrauen in Zugewinngemeinschaft

Als Ehefrau kann es sinnvoll sein, den kleinen Pflichtteil mit dem konkreten Zugewinn dem großen Pflichtteil vorzuziehen. Dies kann ratsam sein, wenn der verstobene Ehemann während der Ehe ein beträchtliches Vermögen erwirtschaftet hat, da dann der Zugewinnausgleich an die Ehefrau ausbezahlt werden muss.

 

Beispiel:

Großer Pflichtteil

Ein Mann hinterlässt seinen drei Söhnen sein Vermögen von 100.000 Euro und seine Ehefrau soll lediglich ein Schmuckstück erhalten. Durch die zu geringe Zuwendung steht der Frau ein Pflichtteil abzüglich des Schmuckwerts zu. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote: 50 % von 1/4 = 1/8. Weil die Ehefrau in einer Zugewinngemeinschaft lebte, steht ihr daneben auch noch der pauschale Zugewinnausgleich von ¼ des Nachlasses zu.

Kleiner Pflichtteil

Ausgehend vom obigen Beispiel, kann die Ehefrau statt dem großen Pflichtteil den kleinen Pflichtteil vorziehen, indem sie das Erbe ausschlägt. Das Gleiche gilt, wenn sie von ihrem Partner gänzlich enterbt worden wäre. In beiden Fällen steht der Ehefrau ein Pflichtteil in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Das sind in diesem Fall 50 % von 1/4. Zusätzlich wird der konkrete Zugewinnausgleich für die Ehefrau ermittelt. Übersteigt dieser Beitrag den oben genannten großen Pflichtteil, kann die Frau mit dem kleinen Pflichtteil mehr Geld erhalten als mit dem großen.

Ob es für Sie sinnvoll ist, den kleinen Pflichtteil mit dem Zugewinnausgleich dem großen Pflichtteil vorzuziehen, erläutert Ihnen einer unserer erfahrenen Anwälte aus dem Erbrecht gerne in einer kostenlosen Ersteinschätzung. Hier können Sie eine Anfrage senden.

Pflichtteil der Ehefrau bei Gütertrennung

Ehepartner können in einem Ehevertrag die Gütertrennung festlegen. Das bedeutet, dass das jeweilige Vermögen getrennt behandelt wird. Die Gütertrennung regelt, dass im Erbfall der überlebende Ehepartner mit dem gleichen Anteil des Erbes bedacht wird wie die Kinder.

Der Pflichtteil der Ehefrau beträgt auch in diesem Zusammenhang wie immer die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Wurde eine Gütertrennung festgelegt, ist außerdem die Anzahl der Kinder zu beachten:

  • Gibt es kein oder ein Kind, steht der Ehefrau nach der gesetzlichen Erbfolge 50 % des Nachlasses zu, woraus sich wiederum ein Pflichtteil von 1/4 des Nachlasses ergibt.
  • Bei zwei Kindern erhält die Ehefrau 1/3 des Erbes, also beträgt der Pflichtteil 1/6.
  • Bei mehr als zwei Kindern erhält die Ehefrau 1/4, also einen Pflichtteil in Höhe von 1/8 des Nachlasses.

4. Geltendmachung des Pflichtteils für Ehefrauen

Um den Pflichtteil für die Ehefrau zu erhalten, muss sie diesen gegenüber den Erben geltend machen. Die Auskunftsaufforderung muss vom Pflichtteilsberechtigten entweder in mündlicher oder in schriftlicher Form erfolgen. Die Erben haben eine Auskunftspflicht und müssen das Erbe in einem Nachlassverzeichnis offenlegen. Das Nachlassverzeichnis enthält das Vermögen, die Schulden, Verträge und Schenkungen des Erblassers. Aus der konkreten Erbmasse lässt sich dann die Höhe des Pflichtteils berechnen

Ausführlichere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag „Pflichtteil einfordern“.

Wenn Sie als Ehefrau bei der Einforderung des Pflichtteils auf Widerstand bei den Erben stoßen, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen.

5. Verjährung des Pflichtteils für Ehefrauen

Der Pflichtteil der Ehefrau kann nicht beliebig lange geltend gemacht werden. Er unterliegt laut § 195 BGB einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Ehefrau über den Tod des Erblassers und die Enterbung in Kenntnis gesetzt wurde.

 

Beispiel:

Im Jahr 2016 erfährt eine Ehefrau vom Tod ihres Ehemanns und ihrer Enterbung im Jahr 2015. In diesem Fall stellt der 31. Dezember 2016 den Firstbeginn der Verjährung dar. Der Pflichtteilsanspruch verjährt somit am 01. Januar 2020.

In jedem Fall – also kenntnisunabhängig – ist eine Frist von 30 Jahren zur Geltendmachung des Anspruchs zu beachten. Wird die Frist nicht eingehalten, verjährt der Anspruch auf den Pflichtteil für die Ehefrau und sie geht leer aus. Um die Verjährung Ihres Pflichtteilsanspruchs auszuschließen, sollten Sie also baldmöglichst nach Kenntnisnahme über den Tod des Erblassers Ihren Pflichtteil geltend machen.

Ausführlichere Informationen zur Verjährung des Pflichtteilsanspruch erhalten Sie in unserem Beitrag „Pflichtteil-Verjährung“.

6. Für Erblasser: Pflichtteilsentzug und Minderung des Pflichtteils für Ehefrauen

Der Pflichtteil für die Ehefrau kann ebenso entzogen werden wie bei allen anderen pflichtteilsberechtigten Personen. Ein Pflichtteilsentzug erfordert bestimmte Voraussetzungen, um wirksam zu sein. Schuldhafte und rechtswidrige Handlungen – wie eine Tötung oder Totschlag, ein schweres Vergehen oder die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe – gegen den Erblasser oder eine nahestehende Person könnten zur Pflichtteilsentziehung führen. Ein Pflichtteilsentzug muss vom Erblasser explizit im Testament benannt und detailliert begründet werden.

Wie Sie die Entziehung des Pflichtteils für Ehefrauen in Ihr Testament einbringen, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Pflichtteilsentzug.

Treffen keine der Voraussetzungen für einen Pflichtteilsentzug zu, hat der Erblasser die Möglichkeit, den Pflichtteil der Ehefrau zu minimieren. Durch Schenkungen zu Lebzeiten kann die Erbmasse geschmälert und der Pflichtteil reduziert werden.

Fünf weitere Möglichkeiten zur Senkung des Pflichtteils für Ehefrauen finden Sie in unserem Beitrag „Pflichtteil umgehen“.

7. Tipp: kostenlose Ersteinschätzung im Erbrecht

Sie sind selbst von Ihrem Ehemann mit einem zu geringen Betrag bedacht worden und möchten Ihren Anspruch auf den Pflichtteil als Ehefrau geltend machen? Oder wollen Sie Ihre getrenntlebende Ehefrau enterben und Ihr auch den Pflichtteil entziehen? Ein Anwalt für Erbrecht beantwortet Ihre Fragen zum Pflichtteil der Ehefrau und berät Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung.

 

Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen zum Pflichtteil der Ehefrau kostenlos mit Anwalt für Erbrecht zu besprechen.

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Über die Autorin
Vivian Bux
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado steht Vivian Bux stetig im Austausch mit Anwälten und anderen Juristen, um Ihnen bei schwierigen Rechtsfragen oder -problemen die besten Lösungsansätze aufzuzeigen.