Wurden nahe Angehörige enterbt, bedeutet dies nicht, dass diese völlig leer ausgehen. Mit den gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass bestimmten Verwandten eine Mindestbeteiligung am Erbe zusteht. Ob Sie einen Anspruch auf den Pflichtteil haben und wie hoch dieser in den verschiedenen Familienkonstellationen ist, können Sie einfach und schnell mit unserem Pflichtteilrechner berechnen.
Auch wenn nahe Angehörige oder Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner enterbt wurden, kann diesen mit dem Pflichtteil unter Umständen ein gesetzlich geregelter Anteil am Nachlass zustehen. Auch Erben, die mit einem zu geringeren Anteil am Erbe bedacht wurden, als die gesetzliche Erbquote es vorsieht, haben ggf. einen Anspruch auf den Pflichtteil. Genauere Informationen können Ihnen unsere nachfolgenden Pflichtteilrechner geben.
Welche Verwandte konkret einen Anspruch auf den Pflichtteil haben und wie hoch dieser in den verschiedenen Familienkonstellationen sein könnte, können Sie einfach und schnell mit unserem Pflichtteilrechner herausfinden:
Ausführlichere Informationen finden Sie auch in unserem übergeordneten Beitrag zum Pflichtteil.
Bitte beachten Sie, dass unsere Pflichtteilrechner verschiedene Familienkonstellationen berücksichtigen. Der Rechner kann jedoch nicht jeden individuellen Erbfall berücksichtigen, sondern nur allgemeine Informationen zu einem möglichen Pflichtteilsanspruch für häufige Lebensumstände geben. Spezialfälle wie eine bereits beantragte Scheidung zum Zeitpunkt des Todes konnten leider nicht berücksichtigt werden.
Der Pflichtteilsanspruch unterliegt dabei laut §§ 195 und 199 BGB einer regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist – also mit dem Tod des Erblassers. Erfährt ein Pflichtteilsberechtigter allerdings erst später vom Erbfall, so beginnt die Frist erst ab Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Todesfall Kenntnis erlangt hat.
Ob Sie einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben oder dieser bereits verjährt ist, können Sie mit unserem Pflichtteilrechner zur Verjährung überprüfen.
Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Pflichtteil-Verjährung.
Unter Umständen können nahe Angehörige neben dem Pflichtteil auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben, welcher den errechneten Anspruch erhöht. Dies wäre der Fall, wenn der Erblasser einem anderen Angehörigen noch vor seinem Tod etwas geschenkt hat. Den Betrag dieser Schenkung kann ein Pflichtteilsberechtigter als Pflichtteilsergänzung einfordern, weil der Nachlasswert ohne die Schenkung höher gewesen wäre.
Ob auch Sie einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben und wie hoch dieser ausfallen kann, können Sie mit unserem Pflichtteilrechner zum Pflichtteilsergänzungsanspruch ermitteln:
Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung unserer Pflichtteilrechner können wir leider keine Gewähr für die Richtigkeit der Ergebnisse übernehmen. Zudem können die Pflichtteilrechner keine juristische Beratung ersetzen. Ein advocado Partner-Anwalt für Erbrecht kann Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Fragen zum Pflichtteil beantworten und Ihnen erläutern, was Sie tun können, um diesen einzufordern. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Mit dem Pflichtteil sind zahlreiche rechtliche Voraussetzungen verbunden, die für Laien schwer verständlich sein können. Deswegen haben wir Ihnen die wichtigsten Beiträge zum Pflichtteil zusammengestellt:
1. Wer ist pflichtteilsberechtigt?
2. Wie hoch ist der Pflichtteil?
3. Pflichtteilsergänzungsanspruch
4. Pflichtteilsanspruch geltend machen
5. Enterbung
Wenn unsere Pflichtteilrechner Ihre spezielle Familienkonstellation nicht abdecken oder Sie weitere Fragen zum Pflichtteil, seiner Höhe und Ihren Möglichkeiten der Einforderungen haben, kann Ihnen ein advocado Partner-Anwalt diese in einer kostenlosen Ersteinschätzung beantworten.
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Erbt ein Kind weniger als ihm gesetzlich zusteht, kann es trotzdem den Pflichtteil von 25.000 Euro einfordern.
Bekommt z. B. das Kind zu durch das Testament zu wenig vom Erbe, kann es einen Pflichtteil in Höhe von 50 % von 100.000 Euro = 50.000 Euro einfordern
Bekommen die Kinder laut Testament zu wenig vom Erbe, können Sie einen Pflichtteil von 12,5 % des Nachlasswertes fordern – also 62.500 Euro