In manchen Fällen reichen selbst Pflichtteilsstrafklauseln nicht aus, damit Erben nicht vorzeitig auf ihren Pflichtteil zugreifen. Deshalb können Erblasser eine Verschärfung der Strafklauseln in ihr Testament einbinden – die Jastrowsche Klausel. Was die Jastrowsche Klausel genau ist und welche Auswirkungen sie auf das Erbe hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Jastrowsche Klausel ist eine Ergänzung von Pflichtteilsstrafklauseln – diese sollen Pflichtteilsberechtigte daran hindern, ihren Pflichtteil im Erbfall in Anspruch zu nehmen. De Klausel kann z. B. in Berliner Testamenten eingesetzt werden, damit die Wirkung der Pflichtteilsstrafklausel noch verschärft wird. So wird mit der Jastrowschen Klausel der Pflichtteil herabgesetzt, wenn ein Erbe seinen Pflichtteil trotz Strafklausel in Anspruch nimmt.
In partnerschaftlichen Testamenten wie dem Berliner Testament oder dem Ehegattentestament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Das heißt, dass der gesamte Nachlass im Erbfall auf den verbleibenden Ehepartner übergeht und die Kinder zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Erst wenn auch der zweite Ehepartner stirbt, werden die Kinder als Schlusserben eingesetzt und erhalten das gesammelte Erbe.
Ausführlichere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen Pflichtteilsstrafklauseln und Berliner Testament.
Falls die Erben keinen Pflichtteilsverzicht unterzeichnet haben, könnten sie beim Tod des Erblassers den Pflichtteil einfordern. Es kann vorkommen, dass der mögliche Pflichtteil aus dem ersten Erbfall zusammengerechnet mit dem Pflichtteil des zweiten höher ausfällt als der gesetzliche Erbteil derjenigen Erben, die ihren Pflichtteilsanspruch erst nach dem zweiten Erbfall geltend machen.
Damit diese Erben nicht benachteiligt werden, kann deren Erbe mithilfe der Jastrowschen Klausel erhöht und der Pflichtteilsanspruch des anderen Erben reduziert werden. Die Klausel kann somit also als zusätzliche Abschreckung vor einer Inanspruchnahme des Pflichtteils nach dem ersten Erbfall dienen.
Wie genau die Jastrowsche Klausel funktioniert, erklären wir Ihnen im folgenden Kapitel.
Wie bereits beschrieben, kann durch die Jastrowsche Klausel der Pflichtteil von Erben reduziert werden. Dafür müssen Erblasser in ihrem Testament festlegen, dass diejenigen Erben, die ihren Pflichtteil nicht frühzeitig in Anspruch nehmen, ein Geldvermächtnis vom ersten Erblasser erhalten. Das Vermächtnis soll dabei die Höhe des gesetzlichen Erbteils betragen und erst beim zweiten Erbfall ausgezahlt werden.
Durch das Vermächtnis verringert sich die gesamte Erbmasse und daher auch die Pflichtteilsansprüche – die Erben greifen deshalb möglicherweise nicht vorzeitig auf ihre Pflichtteile zu.
Wollen Sie eine Jastrowsche Klausel in Ihr Testament einbinden, müssen Sie zunächst eine Pflichtteilsstrafklausel formulieren. Diese könnte beispielsweise folgendermaßen lauten:
„Verlangt einer der pflichtteilsberechtigten Erben des erstversterbenden Ehepartners seinen Pflichtteil, so sind er und seine Abkömmlinge von der Erbfolge des länger lebenden Ehepartners ausgeschlossen.“
Als Fortsetzung zu der Pflichtteilsstrafklausel können Sie nun eine Jastrowsche Klausel formulieren. Hier ein Beispiel für eine Formulierung:
„Derjenige Erbe, der beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil verlangt, bekommt auch im zweiten Erbfall nur seinen Pflichtteil am Erbe zugesprochen. Diejenigen Erben, die ihren Pflichtteil beim ersten Erbfall nicht geltend machen, erhalten aus dem Nachlass des erstversterbenden Ehepartners ein Geldvermächtnis in Höhe ihres gesetzlichen Erbteils. Das Vermächtnis wird erst mit dem Tod des zweiten Ehepartners fällig.“
Haben die Erben ein gutes Verhältnis untereinander und zum länger lebenden Ehepartner, wäre eine Jastrowsche Klausel vermutlich nicht unbedingt nötig. Trotzdem kann es immer zu unvorhergesehenen Situationen kommen, in denen sich das gute Verhältnis ändert. Wenn Sie eine Jastrowsche Klausel einsetzen, können Sie verhindern, dass Ihr Ehepartner mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert wird und eventuell in Zahlungsschwierigkeiten gerät.
Wenn Sie zwei oder mehr Kinder haben, können Sie mögliche Risiken und Streit um das Erbe mit der Jastrowschen Klausel verhindern.
Eine Möglichkeit, eine Jastrowsche Klausel zu umgehen, ist ein Pflichtteilsverzicht. In einem notariell beurkundeten Vertrag vereinbaren der Erblasser und der verzichtende Erbe den freiwilligen Verzicht auf den Pflichtteil und sämtliche erbrechtliche Ansprüche. Dafür muss allerdings eine einvernehmliche Vereinbarung möglich sein.
Zugriff auf das Erbe bei Jastrowscher Klausel
Wollen Sie schon vorzeitig auf Ihren Pflichtteil zugreifen, aber die Erblasser haben Pflichtteilsstrafklauseln und eine Jastrowsche Klausel in ihr Testament eingebaut, kann sich Ihr Vorhaben schwierig sein – ein Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und Sie über die Handlungsoptionen in Ihrem Fall informieren.
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Wollen Sie schon vorzeitig Ihren Pflichtteil einfordern, aber sehen sich mit einer Jastrowschen Klausel konfrontiert? Oder wollen Sie verhindern, dass ein Erbe vorzeitig auf seinen Pflichtteil zugreift und Ihren Ehepartner mit Pflichtteilforderungen belastet? Ein Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Sie über das mögliche Vorgehen informieren.
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