Wer Zweifel an der Richtigkeit von Anordnungen in einem Testament hat, kann dieses Testament anfechten. Damit die Anfechtung erfolgreich ist, müssen verschiedene Voraussetzungen berücksichtigt werden. Welche das sind, aus welchen Gründen man ein Testament anfechten kann und wie genau eine Testamentsanfechtung abläuft, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Ist die Anfechtung erfolgreich, können die Kosten vom Nachlassvermögen abgezogen werden – der Anfechtende muss die Anwalts- und Gerichtskosten also nicht selbst tragen. Nähere Informationen dazu finden Sie in Kapitel 8 – Kosten einer Testamentsanfechtung.
Damit man ein Testament anfechten kann, muss ein triftiger Grund vorliegen. Die folgenden 15 Anfechtungsgründe kommen dabei infrage:
Für die Anfechtung muss einer der genannten fundierten Gründe vorliegen – es reicht z. B. nicht aus, dass sich ein Erbe ungerecht behandelt fühlt und einen größeren Anteil am Nachlass haben möchte. Der Anfechtende muss den Anfechtungsgrund zudem unbedingt zweifelsfrei beweisen – dabei können Zeugen oder zusätzliche Dokumente behilflich sein.
Zu beachten ist, dass die Beweisführung über den Erfolg der Anfechtung entscheiden kann – ist eine solche nicht möglich, kann man kein Testament anfechten.
Ein advocado Partner-Anwalt für Erbrecht kann eine rechtssichere Beweisführung und die Sicherstellung aller relevanter Beweise gewährleisten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Ein Testament anfechten darf nur, wer dazu berechtigt ist. Dies ist grundsätzlich jede Person, für die eine erfolgreiche Anfechtung vorteilhaft wäre. Insbesondere sind das
LINK-TIPP: Ausführliche Informationen zu den gesetzlichen Erben, die ein Testament anfechten können, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema gesetzliche Erbfolge. Welche pflichtteilsberechtigten Personen das Recht auf eine Testamentsanfechtung haben, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Pflichtteilsberechtigte. Warum auch Vorerben anfechtungsberechtigt sind, lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema Vorerbe.
Ist der Anfechtende berechtigt, ein Testament anzufechten, und kann zudem der Anfechtungsgrund zweifelsfrei nachgewiesen werden, kann man das Testament anfechten. Dafür ist eine Anfechtungserklärung fristgerecht beim zuständigen Nachlassgericht einzureichen.
Für eine Anfechtungserklärung gibt es bezüglich Form und Inhalt keine Vorgaben. Wichtig ist, dass der Anfechtungsgrund deutlich wird. Daneben sollte diese Erklärung folgende Angaben enthalten:
Grundsätzlich ist die Testamentsanfechtung nur nach dem Erbfall – also dem Tod des Erblassers – möglich. Die Anfechtungserklärung muss innerhalb eines Jahres ab Kenntnis über den Anfechtungsgrund beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden – Fristbeginn ist folglich nicht die Testamentseröffnung oder der Zeitpunkt des Todes.
Hilfreich kann es sein, wenn man beachtet, dass nach 30 Jahren sämtliche erbrechtlichen Ansprüche verjährt sind und man danach kein Testament mehr anfechten kann – unabhängig davon, ob der Anfechtende von einem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat oder nicht.
Warum sich die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments schwieriger gestalten könnte, erläutern wir Ihnen jetzt.
Hat der Erblasser ein gemeinschaftliches Testament wie ein Ehegattentestament oder Berliner Testament verfasst, kann sich eine Anfechtung oftmals komplizierter gestalten. Das liegt daran, dass in diesen Testamenten sogenannte wechselseitige Verfügungen getroffen werden, die beide Ehepartner betreffen – also nicht nur einen Erblasser. Wird ein solches Testament nach dem Tod eines Partners erfolgreich angefochten, werden auch die Verfügungen des anderen Partners nichtig.
Grundsätzlich hat die Anfechtung das Ziel, dass ein Testament unwirksam wird. Was das genau bedeutet und welche Auswirkungen die Testamentsanfechtung auf den Pflichtteil hat, lesen Sie jetzt.
Kann man ein Testament anfechten und die Anfechtung ist erfolgreich, sind die angefochtenen Verfügungen in der Regel nichtig – die anderen bleiben weiterhin gültig. Das gesamte Testament wird dabei nur unwirksam, wenn davon auszugehen ist, dass der Erblasser die übrigen Verfügungen ohne die angefochtenen nicht getroffen hätte (§ 2085 BGB). In diesem Fall gilt dann die gesetzliche Erbfolge.
Wenn man ein Testament anfechtet, geht ein etwaiger Pflichtteilsanspruch nicht verloren. Das bedeutet, dass der Anfechtende dennoch seinen gesetzlich festgelegten Mindestbetrag erhält.
Ausführliche Informationen zum Pflichtteil finden Sie in unseren Beiträgen zum Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch.
Wenn man ein Testament anfechten möchten, ist zunächst ein zweifelsfreier Anfechtungsgrund zu identifizieren und im Rahmen einer rechtssicheren Beweisführung nachzuweisen – das Gefühl, im Vergleich zu anderen Erben ungerecht behandelt worden zu sein, ist für eine Testamentsanfechtung nicht ausreichend. Lässt sich ein solcher Anfechtungsgrund nicht zweifelsfrei nachweisen oder bestehen begründete Zweifel bezüglich des Grundes oder der Beweisführung, lässt sich ein Testament nicht anfechten. In diesem Fall würden die für den Anfechtenden ggf. nachteiligen Regelungen Bestand haben. Ein Anwalt kann hier Abhilfe schaffen und eine rechtssichere Beweisführung und den juristisch einwandfreien Nachweis des Anfechtungsgrundes vor dem zuständigen Nachlassgericht sicherstellen.
Damit die Anfechtung des Testaments erfolgreich ist, kann ein Anwalt für Erbrecht u. a. folgende Aufgaben übernehmen:
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Wer ein Testament anfechten will, muss mit Anwalts- und Gerichtskosten rechnen. Diese sind abhängig vom Streitwert – im Fall der Testamentsanfechtung ist das der konkrete Nachlasswert. Welche Kosten genau entstehen können, erläutern wir Ihnen jetzt.
Bei einer Testamentsanfechtung können im Rahmen der rechtssicheren Beweisführung Kosten bei der Sicherstellung relevanter Dokumente oder für Zeugen entstehen. Wird zudem ein Anwalt hinzugezogen, um einen rechtssicheren Nachweis des Anfechtungsgrundes sicherzustellen, löst dies Anwaltskosten aus. Diese sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und setzen sich aus einer
zusammen. In der nachfolgenden Tabelle haben wir für Sie beispielhaft einige Kosten für verschiedene Nachlasswerte zusammengestellt:
Nachlasswert |
Anwaltskosten |
5.000 € |
1.033,40 € |
10.000 € |
1.883,06 € |
100.000 € |
5.031,80 € |
200.000 € |
6.731,12 € |
Hinweis: Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich immer nach dem konkreten Einzelfall und wird individuell berechnet. Die Angaben der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Als Alternative ist auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung zum Festpreis denkbar. Der Anwalt rechnet seine Arbeit dann auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ab.
Will man ein Testament anfechten, verlangt das Nachlassgericht ebenfalls eine Gebühr. Diese ist im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt und setzt sich zusammen aus den Gebühren für die Tätigkeit und den Auslagen des Gerichts (u. a. Schreib-, Zeugenvernehmungs- oder Sachverständigenkosten). Das Nachlassgericht verlangt dann eine 0,5-fache Gebühr, die auf der Grundlage des konkreten Nachlasswertes berechnet wird.
In der nachfolgenden Tabelle haben wir für Sie beispielhaft Gerichtskosten für verschiedene Streitwerte zusammengestellt:
Nachlasswert |
Gerichtskosten |
5.000 € |
22,50 € |
10.000 € |
37,50 € |
100.000 € |
154,50 € |
200.000 € |
217,50 € |
Hinweis: Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich immer nach dem konkreten Einzelfall und wird individuell berechnet. Die Angaben der Tabelle sind daher nur als grobe Orientierung zu verstehen.
Die mit der Testamentsanfechtung verbundenen Kosten können ggf. durch folgende Möglichkeiten finanziert werden:
Wenn Sie bezüglich Ihres Tarifs bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und der Kostenübernahme im Rahmen einer Anfechtung eines Testaments unsicher sind, stellt ein advocado Partner-Anwalt gerne eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Haben Erben oder Pflichtteilsberechtigte Zweifel an der Richtigkeit eines Testaments, weil es z. B. nicht dem letzten Willen des Erblassers entspricht oder dieser bei der Erstellung bedroht wurde, können sie das Testament anfechten. Dabei muss der Anfechtungsgrund u. a. durch Zeugen oder Dokumente zweifelsfrei nachgewiesen werden – ist das nicht möglich, wird das zuständige Nachlassgericht einer Testamentsanfechtung nicht zustimmen. Ein Anwalt kann in diesem Zusammenhang sicherstellen, dass die zweifelsfreie Beweisführung gelingt und das Testament erfolgreich angefochten werden kann.
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Ja. Zur Anfechtung des Testaments muss ein Anfechtungsgrund vorliegen. Dieser ergibt sich insbesondere aus der Anwendung der §§ 2078ff. BGB, aber auch aus anderen erbrechtlichen Vorschriften. Dabei gilt aber: Der Anfechtungsgrund muss nachvollziehbar und zweifelsfrei nachgewiesen werden – unter Umständen müssen dazu Zeugen oder Gutachten hinzugezogen werden.
Erfährt der Erbe vom Anfechtungsgrund, hat er ab diesem Zeitpunkt laut § 2082 Abs. (1) BGB 1 Jahr Zeit, das Testament beim zuständigen Nachlassgericht anzufechten. Versäumt er diese Frist, hat er keine Möglichkeit mehr, das Testament rechtswirksam anzufechten.
Die einfache Anfechtungserklärung beim Nachlassgericht kostet den Erben laut Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) 15 Euro Gebühr. Für die anschließende Beweisführung im Rahmen des Verfahrens fallen weitere Kosten an. Wird ein Anwalt mit der Anfechtung beauftragt, muss der Erbe auch die anwaltliche Vertretung bezahlen. Die Anwaltskosten im Erbrecht ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und orientieren sich am Nachlasswert.
Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.