Durch ein Testament haben wir die Möglichkeit im Rahmen der Gesetze selbst zu bestimmen, was mit unserem Vermögen nach dem Tod geschieht. Möchten wir jemanden, der uns lieb ist besonders viel hinterlassen oder jemandem nur seinen Pflichtteil zugestehen? In einem Testament können wir diese Entscheidungen treffen. Doch was, wenn das Testament jahrelang verwahrt wird? Ist es im Todesfall überhaupt noch wirksam?
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1/5 aller Erben streiten um den Nachlass. Ein anwaltlich geprüftes und eindeutiges Testament beugt Streitigkeiten unter Ihren Erben vor.
Im Todesfall müssen sich die Nachlassgerichte an Ihrem Testament orientieren. Dies gilt aber nur insoweit, als dass das Testament fehlerfrei und der gültigen Rechtslage entsprechend ist. Die benachteiligten Erben oder nicht berücksichtigten Verwandten könnten ein Interesse daran haben, Ihr Testament prüfen zu lassen, da es sich meist um Vermögen von hohem Wert handelt. Aus diesem Grund können Sie sichergehen, dass Ihr Testament im Ernstfall rechtlichen Bestand hat.
Bei einem Testament muss der Wille des Verstorbenen deutlich und ohne Zweifel hervorgehen. Eine wichtige Funktion des Testaments als rechtliche Urkunde ist deshalb die Beweisfunktion, d.h. das Testament muss objektiv dazu geeignet sein, zu einer Klärung der rechtlichen Verhältnisse beizutragen und es muss Ihrem Willen entsprechen, dass es zur Klärung eben dieser Verhältnisse herangezogen wird. Damit ein Testament wirklich als Beweis vor Gericht Bestand hat, stellt das Gesetz hohe formale Anforderungen daran.
Die wichtigste Formvorschrift zur Erstellung eines Testaments ist, dass es von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst werden muss. Sie dürfen also nicht nur ein ausgedrucktes Formular nach Ihren Wünschen anpassen und ausdrucken – dies wird der Beweisfunktion nicht gerecht. Wenn Sie Ihr Testament prüfen lassen wollen, sollte also zunächst darauf geachtet werden, dass es in leserlicher Handschrift verfasst wurde.
Der Vollständigkeit halber sei auch erwähnt, dass Sie Ihr Testament unterschreiben müssen. Zwar reicht es aus, dass Ihre Identität eindeutig ermittelt werden kann, es ist dennoch ratsam mit vollem Vor- und Zunamen zu unterschreiben. Können Sie nicht mehr eigenhändig schreiben, müssen Sie ein so genanntes öffentliches Testament mit einem Notar erstellen. Außerdem sollten Sie Ort und Datum angeben. Wenn Sie Ihr Testament prüfen lassen, ist ein besonderes Augenmerk auf die Abschlussfunktion der Unterschrift zu legen. Von Ihrer Unterschrift ist nämlich nur gedeckt, was vor ihr steht. Sie sollten deshalb die Seiten durchnummerieren und tatsächlich erst nach dem gesamten Text unterschreiben.
Formverstöße haben zur Folge, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt. Ihr Vermögen wird also nicht nach persönlicher Beziehung und Bindung zu den Erben, sondern nach Verwandtschaftsgrad aufgeteilt werden.
Im Gegensatz zu formalen Fehlern sind inhaltliche Fehler für den Laien viel schwieriger erkennbar. Sie haben jedoch auch Unwirksamkeit zur Folge und sollten deshalb in jedem Fall vermieden werden.
Der erste inhaltliche Fehler der auftreten kann: Einzelne Erben, die einen Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe haben, werden vom Erblasser unabsichtlich nicht ins Testament einbezogen. Wenn das Testament im Todesfall von den Nachlassgerichten in Augenschein genommen wird und ein Erbberechtigter, von dessen Existenz der Erblasser beim Schreiben eines Testaments noch nichts wusste oder der erst nach Erstellung des Testaments pflichtteilberechtigt wurde, auftaucht, kann das Testament angefochten werden. Wollen Sie Ihr Testament vor einer Anfechtung bewahren, sollten Sie deutlich machen, dass ein neuer Pflichtteilberechtigter keinen Einfluss auf Ihren bisherigen Willen hat.
Zum Verständnis: Der Mythos vom vollständigen Enterben eines Familienangehörigen hält sich zwar in der Allgemeinheit hartnäckig, nahe Angehörige sind aber eben pflichtteilberechtigt und haben damit Anspruch auf einen gewissen Anteil des vererbten Vermögens.
Ein weiterer Fehler, der zur Unwirksamkeit Ihres Testaments führen kann, ist die Widersprüchlichkeit Ihrer Aussagen. Ihr Wille muss klar zum Ausdruck kommen. Sie sollten sich selbst überprüfen: Stimmen Ihre Aussagen mit Ihrem Willen überein? Haben Sie all Ihre Vermögenswerte so einbezogen wie gedacht?
Auch sollten Sie nach einiger Zeit immer wieder prüfen, ob das Testament noch Ihrem Willen entspricht oder Sie etwaige Änderungen vornehmen müssen.
Wenn ein Testament wirksam ist und das Nachlassgericht das Erbe nach Ihrem Willen aufteilt, können einzelne Fragen offenbleiben, denn nicht immer kann man durch ein Testament alle Individualitäten im Voraus regeln. Die oberste Auslegungsregel, der die Gerichte bei ihren Entscheidungen folgen, ist der mutmaßliche Wille des Verstorbenen. Es wird also gefragt, was der Erblasser wollte. Dieser Punkt könnte auch schon im Mittelpunkt stehen, wenn Sie Ihr Testament prüfen lassen. Es sollte möglichst präzise geschildert werden, was Sie wollen. Gut sind auch Anhaltspunkte darüber, warum Sie nach diesem Willen handeln.
Löblich ist es, wenn wir uns schon im vollen Gesundheitszustand Gedanken machen, was nach unserem Tod mit unserem Hab und Gut passieren wird. Doch die meisten Menschen setzen ihr Testament erst auf, wenn sie im Alter an Krankheit leiden. Dies kann dazu führen, dass Ihre Testierfähigkeit, also die Fähigkeit nach freien gesunden Willen über Ihren Nachlass zu entscheiden, vom Nachlassgericht aberkannt und Ihr Testament für ungültig erklärt wird. Die sogenannte Testierfähigkeit ist mithin ein wichtiger Punkt in der Prüfung eines Testaments.
Auf all diese Fehlerquellen hat ein Rechtsanwalt zu achten, wenn Sie Ihr Testament überprüfen lassen. Fehler im Testament werden oft von den benachteiligten Erben entdeckt und können dann im Rahmen der Testamentsanfechtung vor Gericht geltend gemacht werden. Der Anwalt haftet für seine Überprüfung!
Worauf ist also zu achten, wenn man ein Testament prüfen lassen will? Was führt zur Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit? Bei Überprüfung orientiert sich der Anwalt an diesen Punkten:
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