Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:
Wer bei der Gestaltung eines Ehevertrags auf anwaltliche Hilfe verzichtet, riskiert im Scheidungsfall enorme finanzielle Verluste.
Wer schon bei der Hochzeit an eine mögliche Trennung denkt und Vorsorgeregelungen trifft, gilt als unromantisch. Es kann aber durchaus sinnvoll sein, einen Ehevertrag zu schließen. Doch im Fall einer Scheidung bleiben trotzdem oftmals rechtliche Fragen offen. Ob tatsächlich alle Klauseln wirksam sind und dem aktuell geltenden Recht entsprechen, erfahren Sie, wenn Sie Ihren Ehevertrag überprüfen lassen.
Der Ehevertrag ist in § 1408 BGB definiert: Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern.
In einem Ehevertrag geht es also maßgeblich um die Aufteilung des Vermögens der Ehegatten nach einer Trennung. In aller Regel besteht der Ehevertrag aus drei Komponenten, namentlich Regelungen über den Güterstand, über den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt.
Natürlich gibt es auch gesetzliche Regelungen, die ohne Abschluss eines Ehevertrages die Folgen einer Auflösung der Ehe festsetzen. Das Gesetz sieht als Standardfall der Ehe eine so genannte Zugewinngemeinschaft vor. In der Ehe behält jeder Partner damit sein Vermögen. Entscheidend bei einer Trennung ist der Vermögenszuwachs, den die Partner während der Ehe erwirtschaftet haben.
Wird die Ehe geschieden findet ein so genannter Zugewinnausgleich statt. Das bedeutet im Kern, dass das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen im Scheidungsfall zu gleichen Teilen auf die Ehepartner aufgeteilt wird. Ob diese gesetzlichen Regelungen in Ihrer Situation anwendbar sind, können Sie durch eine Beratung beim Anwalt herausfinden.
Dieser freiwillige Vertrag ist sinnvoll, wenn einer der Ehepartner über viel mehr Vermögen verfügt oder Unternehmer ist. Im Falle einer Scheidung könnte dieser sonst enorme finanzielle Einbußen erleiden – für einen Unternehmer könnte zusätzlich die Firma auf dem Spiel stehen. Auch bei multinationalen Ehen ist ein Ehevertrag sinnvoll, weil dieser auch regeln kann, welches Landesrecht im Falle einer Trennung gilt.
Ein guter Ehevertrag sollte auf Ihre Wünsche und Vorstellungen zugeschnitten werden. Er muss außerdem mit rechtlichen Regelungen im Einklang stehen. Welche Art von Regelung für Sie vorteilhaft ist und wie Sie Ihren Ehevertrag erstellen, kann in einer individuellen Beratung mit einem Anwalt näher erläutert werden. Dabei ist zu beachten, dass der Anwalt immer nur einen Ehepartner beraten darf, weil sonst die Gefahr eines Interessenkonfliktes besteht.
Gerade bei internationalen Ehen, bei der also die Partner aus unterschiedlichen Staaten kommen, kann es sinnvoll sein, durch Ehevertrag zu regeln, welches Recht Anwendung findet. Insbesondere bei der Eheschließung mit einem Partner, der kein EU Bürger ist, ist ein Ehevertrag zu empfehlen.
Nur weil ein Ehepartner deutscher Staatsbürger ist und die Ehe in Deutschland geschlossen wurde, heißt das nicht automatisch, dass deutsches Recht im Trennungsfall angewandt wird. Vielmehr kommt es auf vielfältige Faktoren an, wie zum Beispiel den Aufenthaltsort des Paares an.
Innerhalb der rechtlichen Grenzen gilt für den Ehevertrag wie für alle anderen Vertragstypen auch das Prinzip der Privatautonomie, also Vertragsfreiheit. Es ist aber Vorsicht geboten. Der Bundesgerichtshof tendiert in seiner jüngeren Rechtsprechung dazu, die rechtlichen Grenzen für die Ausgestaltung des Ehevertrages enger zu ziehen.
So urteilte der BGH im Jahr 2014, dass der Trennungsunterhalt nicht vollständig im Ehevertrag ausgeschlossen werden darf, da ansonsten einer der Partner nach der Ehe gegebenenfalls völlig mittellos zurückbleiben könnte. Auch der Kindesunterhalt wird von den Gerichten als besonders schützenswert angesehen und steht nicht zur Disposition der Eheleute.
Als Faustregel zur Wirksamkeitsüberprüfung kann gelten: Werden die Lasten der Trennung einseitig verteilt und lässt sich dies nicht durch die wirtschaftliche Situation der (noch) Ehegatten rechtfertigen, deutet dies auf die Unwirksamkt des Ehevertrages hin. Ältere Eheverträge sind gegebenenfalls aus Vertrauensschutzgründen von dieser Rechtsprechung nicht erfasst.
Wenn Sie Zweifel an der Wirksamkeit Ihres Ehevertrages im Ganzen oder einzelner Klauseln haben, kann sich die Rechtsberatung durch einen Anwalt für Familienrecht lohnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Selbstverständlich ist die Änderung eines Ehevertrages auch noch nach der Eheschließung möglich, wenn sich die Vertragsparteien, also die Ehegatten, darüber einig sind. Wichtig für die Wirksamkeit der Änderung des Ehevertrages ist es, dass diese den Formvorschriften des Ehevertrags selbst genügen müssen. Das bedeutet, dass die Änderungen gemäß § 1410 BGB von einem Notar beurkundet werden müssen.
Bevor Sie die Scheidung einreichen, können Sie Ihren Ehevertrag überprüfen lassen. Ein Anwalt für Familienrecht kann unwirksame Klauseln finden oder berechnet für Sie den Trennungsunterhalt und klärt weitere rechtliche Probleme umfassend. Sollten sich herausstellen, dass der Ehevertrag unwirksam ist, kann dies vor Gericht geltend gemacht werden. Es greifen dann die gesetzlichen Regelungen der Zugewinngemeinschaft.
Damit Ihr Ehevertrag auch im Ernstfall Bestand hat, kann er von einem Experten regelmäßig in Abstand von einigen Jahren überprüft werden. So können Sie sicherstellen, dass der Vertrag mit der geltenden Rechtslage übereinstimmt.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Ein Ehevertrag ist sinnvoll, wenn ein Ehepartner über ein deutlich höheres Vermögen verfügt. Kommt er zur Scheidung, müsste er mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen rechnen. Auch für Unternehmer ist ein Ehevertrag sinnvoll. Im Falle einer Scheidung würde sonst das Vermögen des Unternehmens in die Scheidung einfließen.
Um sicherzugehen, dass alle Regelungen und Klauseln rechtskonform sind und im Ernstfall Bestand haben, kann es ratsam sein, den Ehevertrag überprüfen zu lassen.
Ein ungeprüfter Ehevertrag kann dazu führen, dass die getroffenen Vereinbarungen im Ernstfall unwirksam sind und nicht wie gewünscht gelten – und der vermögende Ehepartner trotz Vertrags finanziellen Schaden erleidet.