Möchten Ehepartner ihre Vermögen getrennt halten, können sie die Gütertrennung vereinbaren. Im Fall einer Scheidung behält jeder das, was ihm gehört. Endet die Ehe jedoch nicht mit einer Scheidung, sondern verstirbt einer der Partner, kann die Gütertrennung erbrechtliche Nachteile mit sich bringen.
Die Gütertrennung dient dazu, das Vermögen von 2 Partnern während der Ehe zu trennen. Es spielt keine Rolle, ob diese Güter aus der Zeit vor oder während der Ehe stammen: Im Scheidungsfall wird nur das Vermögen berücksichtigt, welches die Partner gemeinsam während der Ehe erwirtschaftet haben. Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt.
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft tritt automatisch mit der Heirat in Kraft. Jeder der beiden Ehepartner behält sein Eigentum für sich. Kommt es zur Scheidung, wird der Vermögenszuwachs (Zugewinn) jedes Partners während der Ehe zusammengerechnet. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte seines Vermögensüberschusses an den anderen Partner zahlen.
Da die Gütertrennung (wie auch die Gütergemeinschaft) hingegen ein sogenannter Wahlgüterstand ist, muss das Ehepaar sie schriftlich in einem Ehevertrag aufsetzen lassen. In diesem Fall bleiben die Vermögen beider Lebenspartner auch im Scheidungsfall komplett getrennt.
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Heiratet ein Ehepaar, so greift in Deutschland automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In bestimmten Fällen kann es jedoch für die Ehepartner sinnvoller sein, eine Gütertrennung als Güterstand zu vereinbaren.
Möchte sich einer der Partner selbstständig machen und ein Unternehmen gründen, kann die Gütertrennung sinnvoll sein. Beide Ehepartner können hinsichtlich des Vermögens wie Unverheiratete handeln und sind wirtschaftlich voneinander unabhängig.
Bei einer Scheidung behält der selbstständige Lebenspartner sein Vermögen. Da es keinen finanziellen Ausgleich gibt, bleibt die Firma erhalten und die selbstständige Tätigkeit ist durch die Scheidung nicht bedroht.
Haben beide Ehepartner ungleiche Vermögensverhältnisse, kann die Gütertrennung für den vermögenden Partner die bessere Wahl sein. Im Falle einer Scheidung verhindert er, dass er die Hälfte seines Vermögens an den Ex-Partner auszahlen muss.
Ist einer der Partner verschuldet, kann es hingegen nachteilig sein, Gütertrennung zu vereinbaren – denn auch in der Zugewinngemeinschaft haften die Eheleute nicht automatisch für die Schulden des anderen. Dies ist nur bei gemeinsamen Krediten oder einer Bürgschaft der Fall. Gemeinsame Verbindlichkeiten bestehen jedoch unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nicht.
Die Gütertrennung ist Bestandteil eines Ehevertrages – sie greift also nur, wenn sich die Eheleute schriftlich darauf geeinigt haben.
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt ausführlich über erforderliche Inhalte und mögliche Folgen beraten und schützen Sie dadurch Ihr Vermögen.
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Die Gütertrennung kann als Klausel in den Ehevertrag einfließen, muss es jedoch nicht. Stattdessen entfaltet sie ihre Wirkung bereits, wenn der Vertrag den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausschließt. Im Ehevertrag lässt sich die Gütertrennung z. B. wie folgt formulieren:
„Der Güterstand der Gütertrennung wird vereinbart. Damit wird der gesetzliche Güterstand ausgeschlossen. Beiden beteiligten Parteien ist bewusst, dass im Todes- oder Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich erfolgt.“
Damit der Ehevertrag rechtskräftig ist, müssen Sie ihn notariell beurkunden lassen.
Ein Anwalt kann Ihren Ehevertrag aufsetzen – auch ein Notar kann diese Aufgabe übernehmen. Der Anwalt hat später bei Streitigkeiten immer mit der Auslegung des Vertrags bei Gericht zu tun, sodass er aufgrund dieser Erfahrung auch den Vertrag diesbezüglich gestalten und hierzu beraten kann. Den Ehevertrag selbst zu formulieren, kann riskant sein, denn schon eine ungültige Klausel kann die gesamte Vereinbarung hinfällig machen.
Ja, eine Gütertrennung lässt sich auch rückwirkend im Rahmen eines Ehevertrages während der Ehezeit vereinbaren. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses spielt keine Rolle. Es ist Ihnen überlassen, wann Sie den Vertrag aufsetzen:
Da Sie bis zur Vereinbarung der Gütertrennung in einer Zugewinngemeinschaft leben, kann es sinnvoll sein, sämtliche vorhandene Vermögenswerte aufzulisten. So können Sie Ihre Vermögensverhältnisse auch noch Jahre später unkompliziert klären.
Außerdem müssen Sie eine Regelung für den Ausgleich des bis dahin entstandenen Anspruchs auf Zugewinnausgleich vertraglich festhalten. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen und ist zudem ihr Ansprechpartner, wenn Sie einen bereits vorhandenen Ehevertrag prüfen lassen möchten.
Ja, auch bei Gütertrennung besteht ein Anspruch auf Witwenrente. Da der Staat dem hinterbliebenen Ehepartner Witwenrente zahlt, beeinflusst sie den Anspruch nicht.
Damit der hinterbliebene Partner Witwenrente beantragen kann, muss das Paar mindestens 1 Jahr verheiratet gewesen sein und die Ehe zum Todeszeitpunkt rechtsgültig sein.
Die Kosten einer Gütertrennung lassen sich nicht bestimmen, da sie lediglich als Klausel im Ehevertrag festgehalten wird. Die Kosten eines Ehevertrags können wiederum stark variieren, abhängig davon,
Grundsätzlich gilt: Eine Gütertrennung zu vereinbaren, kostet umso mehr, je mehr Sie besitzen. Die Kosten für Anwalt und Notar richten sich nach einer gesetzlich festgelegten Gebührenordnung.
Gemäß dem Grundsatz der Gütertrennung verwalten beide Ehepartner ihr jeweiliges Vermögen eigenständig. Möchten Eheleute die Scheidung einreichen, gibt es somit keinen Vermögensausgleich. Das gilt jedoch nicht für während der Ehezeit gemeinschaftlich erwirtschaftetes Vermögen – dieses wird, ebenso wie bei einer Zugewinngemeinschaft, bei der Scheidung zur Hälfte aufgeteilt.
Gemeinsame Vermögenswerte sind:
Nicht alle Güter des gemeinsamen Hausrates lassen sich bei einer Scheidung einfach aufteilen. Hochpreisige Gegenstände wie das eheliche Auto oder ein gemeinsames Haustier können auch bei einer zuvor vereinbarten Gütertrennung zu Streitigkeiten führen.
Es kann helfen, eine Liste mit gemeinsamen Haushaltsgegenständen anzufertigen, auf der beide Ehepartner jeweils ihre Lieblingsgegenstände ankreuzen können, die sie nach der Scheidung für sich behalten möchten. Lässt sich keine Lösung finden, können sie teure Güter wie ein Fahrzeug verkaufen und den Erlös zur Hälfte aufteilen.
Haben Sie sich als Ehepaar für eine Gütertrennung entschieden, bleiben Schulden und Verbindlichkeiten getrennt – Sie haften bei der Scheidung nur für Ihre eigenen Schulden.
Bei gemeinsam aufgenommenen Darlehen gelten Sie als Ehepaar hingegen als Gesamtschuldner. Bestehen mehrere solcher Verbindlichkeiten, können Sie jedoch ggf. untereinander Ausgleichsansprüche geltend machen.
Trotz Gütertrennung ist der Versorgungsausgleich zum Ausgleich der Rentenanwartschaften nicht automatisch ausgeschlossen. Den Ausgleich der Rentenansprüche bei der Gütertrennung verhandelt das Familiengericht bei einer Scheidung in einem gesonderten Verfahren. Grundsätzlich lässt sich auf den Versorgungsausgleich verzichten, was Sie jedoch ebenfalls zuvor im Ehevertrag festhalten müssen.
Unberührt von der Gütertrennung bleibt hingegen der Anspruch auf eventuelle Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung, denn dieser fällt nicht in das Güterrecht. Durch die Scheidung bzw. Trennung können trotz Gütertrennung Ansprüche auf Unterhalt wie Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt entstehen.
Bevor Sie erwägen, eine Gütertrennung zu vereinbaren, kann es sinnvoll sein, sich über die Konsequenzen zu informieren, die dieser Güterstand mit sich bringt. Denn auch wenn sie einige Vorteile im Falle einer Scheidung mitbringt, kann sie sich im Erbfall eher nachteilig auswirken.
Da die Vermögen beider Eheleute getrennte Vermögensmassen bleiben, bietet die Gütertrennung im Falle einer Scheidung folgende Vorteile:
Endet die Ehe hingegen nicht mit einer Scheidung, sondern verstirbt einer der beiden Ehepartner, kann sich im Todesfall die Gütertrennung auf die Erbschaft nachteilig auswirken:
Um die Nachteile einer Gütertrennung im Erbrecht zu umgehen und den eigenen Partner besser abzusichern, lassen sich im Ehevertrag bestimmte Regelungen vereinbaren, die im Erbfall einen Zugewinnausgleich ermöglichen.
Ein Anwalt für Familienrecht kann Sie beraten, wann eine Gütertrennung sinnvoll ist, Sie umfassend über die Vor- und Nachteile aufklären und gemeinsam mit Ihnen einen für Sie zugeschnittenen Ehevertrag aufsetzen, von dem alle Parteien profitieren.
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Vereinbaren Eheleute eine Gütertrennung, verwalten sie während der Ehe ihr Vermögen getrennt. Im Falle einer Scheidung findet kein finanzieller Ausgleich von Vermögen zwischen den Ehepartnern statt. Jeder der beiden Partner behält sein Vermögen für sich. Lediglich gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen und der Hausrat ist zwischen den Eheleuten zur Hälfte aufzuteilen.
Befindet sich ein Ehepaar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, muss das Gericht im Falle einer Scheidung zunächst ermitteln, wie sehr sich das jeweilige Vermögen der Partner während der Ehe erhöht hat. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn ist verpflichtet, seinem Partner einen Ausgleich zu zahlen. Bei Gütertrennung besteht kein finanzieller Ausgleichsanspruch.
Während die Zugewinngemeinschaft automatisch mit der Heirat in Kraft tritt, müssen Ehepartner Gütertrennung in einem Ehevertrag festlegen.
Nein, durch die Gütertrennung besteht der Anspruch auf den Versorgungsausgleich weiterhin fort, wenn er nicht ebenfalls im Ehevertrag ausgeschlossen wurde. Auch auf die Unterhaltspflicht wirkt sich die Gütertrennung nicht aus. Da der Partner mit dem geringeren Einkommen bei der Scheidung jedoch keinen Ausgleich erhält, kann er schnell in eine finanzielle Notlage geraten.