Eine Scheidung kann einvernehmlich, streitig oder als Härtefall erfolgen. Jede ist beim örtlich zuständigen Familiengericht zu beantragen. Das scheidungswillige Ehepaar benötigt mindestens einen Anwalt. Die Scheidungskosten hängen vom Einkommen, Vermögen und der Verfahrensdauer ab. Der Ablauf einer Scheidung bleibt gleich.
Scheiden lassen kann sich in Deutschland, wer rechtmäßig verheiratet ist. Dazu gehören ausnahmslos vom Standesamt bestätigte Eheschließungen. Religiöse Zeremonien bewirken keine gesetzmäßige Eheschließung. Haben Sie sich z. B. nur von einem Priester trauen lassen, sind Sie nicht rechtmäßig verheiratet und können sich ohne gerichtliche Scheidung von Ihrem Partner trennen.
Die Scheidung einer Ehe ist in den Paragraphen 1564–1586b des BGB geregelt. Eine rechtmäßig geschlossene Ehe lässt sich gemäß § 1565 BGB scheiden, sobald sie als „gescheitert“ gilt. Das ist der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute so weit zerrüttet ist, dass das Gericht eine Versöhnung und Wiederherstellung dieser als unwahrscheinlich bewertet.
Eine Scheidung läuft in 7 Schritten ab:
Ziel einer geordnet ablaufenden Scheidung ist es, die Ehepartner vor überhasteten Entscheidungen zu bewahren. Damit Eheleute nicht im Streit impulsiv die Scheidung einreichen und sich im Anschluss wieder versöhnen, fordert das Gericht vor Ablauf einer Scheidung ein sogenanntes Trennungsjahr.
Falls Sie oder Ihr Partner der Scheidung nicht zustimmen (streitige Scheidung), verlängert sich die vom Gericht geforderte räumliche Trennung auf 3 Jahre. Nach Ablauf dieser Trennungszeit scheidet das Gericht die Eheleute, auch wenn einer der beiden weiterhin nicht damit einverstanden ist.
Ausnahmen hiervon gibt es in Härtefällen, in denen ein Trennungsjahr unzumutbar ist.
In Deutschland ist das Familiengericht für die Aufnahme und Zustellung des Scheidungsantrags, die Aufteilung des Vermögens und die Bestimmung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung zuständig. Zudem legt das Gericht den Verhandlungstermin fest und spricht den endgültigen Scheidungsbeschluss aus
Der Scheidungsablauf vor Gericht ist bei einvernehmlicher, strittiger oder Härtefallscheidung ähnlich.
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Zunächst ist es wichtig, dass Sie zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung unterscheiden. Zudem sollten Sie idealerweise eine Auflistung über Ihr aktuelles Vermögen aufstellen. Dazu gehören:
Falls Sie Erziehungsberechtigte von minderjährigen Kindern sind, kann es hilfreich sein, sich schon frühzeitig Gedanken über die Sorge Ihrer Kinder zu machen und sich auf z. B. ein geteiltes Sorgerecht oder ein alleiniges Sorgerecht zu einigen.
Damit der Scheidungsablauf mit Kindern trotz der schwierigen Situation für die Familie nicht noch belastender ist, sollten Sie den Kindern den Ablauf der Scheidung vielleicht erst erklären, wenn diese absolut feststeht.
Beachten Sie zudem, dass das Gericht Sie in den allermeisten Fällen nur dann scheidet, wenn Sie beide 1 Jahr räumlich getrennt gelebt haben. Dafür müssen Sie vorweisen können, dass Sie zwei getrennte Haushalte führen. Zwei getrennte Zimmer in einer Wohneinheit zählen nur dann zur Trennungszeit, wenn nachweislich eine Trennung der Lebensbereiche vorliegt. Dieses Prinzip ist auch als „Trennung von Tisch und Bett“ bekannt
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Eheleute darüber einig,
In diesem Fall kann sich das Ehepaar von einem gemeinsamen Anwalt vertreten lassen.
Eine streitige Scheidung besteht in erster Linie dann, wenn
Bei einer streitigen Scheidung gilt eine Trennungszeit von 3 Jahren, in denen die Partner in räumlich getrennten Haushalten leben.
Eine Härtefallscheidung ohne Einhaltung der Trennungszeit ist möglich, wenn
Ob ein Härtefall vorliegt oder nicht, klärt das Gericht von Fall zu Fall. So reichen vereinzelte Gewaltausbrüche z. B. nicht aus. Morddrohungen, exzessive psychische oder physische Gewalt hingegen gelten als Härtegründe.
Alkoholismus und andere Suchterkrankungen werden als Härtegrund anerkannt, wenn weitere Umstände vorliegen, die zur Unzumutbarkeit führen. Dazu gehören wirtschaftliche Not, Androhung von psychischer oder körperlicher Gewalt oder bereits stattgefundene Misshandlungen.
Eine internationale Scheidung ist meist wesentlich langwieriger als eine Scheidung, bei der beide Partner in Deutschland leben. Für EU-Mitgliedsstaaten gilt seit 2012 eine eigene EU-Verordnung, die sowohl die Zuständigkeiten als auch Voraussetzungen für den Ablauf einer Scheidung regelt.
Vor allem Sorgerechtsansprüche variieren stark zwischen verschiedenen Ländern. Ein Anwalt für Familienrecht kann Ihnen die Voraussetzungen für eine Ehescheidung in Ihrem individuellen Einzelfall erklären. advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Sie müssen beim örtlich zuständigen Familiengericht die Scheidung per Scheidungsantrag einreichen. Bei kinderlosen Eheleuten entscheidet der letzte gemeinsame Wohnort über die Zuständigkeit. Falls inzwischen beide Partner an anderen Orten wohnen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem aktuellen Wohnort des Antragstellers.
Falls Sie gemeinsame Kinder haben, entscheidet der aktuelle Wohnort der Kinder darüber, welches Familiengericht für das Verfahren zuständig ist.
Neben dem ausgefüllten Scheidungsantrag müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
Falls Sie sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, müssen Sie außerdem einen ausgefüllten Versorgungsausgleich sowie Einigungen über Folgesachen bereitstellen. Haben Sie und Ihr Ehepartner gemeinsame minderjährige Kinder, sind auch deren Geburtsurkunden vorzulegen.
In den Antrag auf Ehescheidung gehören die folgenden Angaben:
Übrigens: Die Schuldfrage wird in Deutschland nicht mehr geklärt – d. h. Sie müssen im Antrag nicht angeben, wer für die Zerrüttung der Ehe verantwortlich ist.
Ja. Tatsächlich ist es inzwischen möglich, den Scheidungsantrag gänzlich online zu stellen. Alternativ können Sie den Antrag sowohl vor Ort beim Familiengericht abholen als auch online herunterladen.
Da Sie sich auch bei einer Online-Scheidung von zumindest einem Anwalt vertreten lassen müssen, kann es hilfreich sein, schon bei Antragsstellung professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Beide Ehegatten können die Scheidung einreichen – der Ablauf bleibt gleich. Falls Sie Verfahrenskostenhilfe für die Gerichtskosten beantragen wollen, könnte es ratsam sein, wenn der Ehepartner mit niedrigerem Einkommen den Scheidungsantrag stellt
Falls ein Ehepartner im Ausland lebt, ist es oft praktischer, wenn dieser den Antrag stellt. Sofern der in Deutschland wohnhafte Partner diesem einvernehmlich zustimmt, muss das deutsche Gericht sich nicht mehr an das Auswärtige Amt wenden und das Verfahren kann schneller vonstatten gehen.
Wie lange eine Scheidung dauert, hängt von verschiedenen Punkten ab:
Bei jeder Scheidung herrscht sogenannter Anwaltszwang. Das heißt, dass Sie sich im Verfahren von einem Anwalt vertreten lassen müssen.
Bei einvernehmlicher Scheidung genügt ein gemeinsamer Anwalt für beide Ehepartner. Bei streitigen Scheidungen müssen sich beide einen eigenen Rechtsbeistand hinzuziehen.
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Haben Sie den Scheidungsantrag gestellt, müssen Sie zunächst die Gerichtskosten bezahlen. Das Gericht beginnt mit dem Ablauf des Scheidungsverfahrens erst nach Zahlungseingang. Fehlt Ihnen das Geld für die Begleichung der Gerichtskosten, können Sie nach Abschluss des Verfahrens eine Übernahme der Gerichtskosten beantragen.
Sobald Antrag und Zahlung eingegangen sind, kann die Bearbeitung beginnen.
Zunächst schickt das Gericht den Scheidungsantrag förmlich an den anderen Ehepartner und vergibt eine Frist, innerhalb derer sich dieser zum Antrag äußern soll.
Falls Ihr Ehepartner dem Antrag zustimmt, bearbeitet das Gericht die Scheidung weiter – übrigens auch dann, wenn Sie selbst den Antrag wieder zurückziehen. Ihr Ehepartner kann dem Antrag zustimmen, ihn ablehnen oder mit einem eigenen Anwalt einen eigenen Antrag stellen.
Letzteres ist vor allem bei Unstimmigkeit zur Vermögensaufteilung oder Sorgerechtsvereinbarung empfehlenswert.
Im nächsten Schritt des Scheidungsablaufs lässt das Gericht Ihnen Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs zukommen. Beide Ehepartner müssen diese für sich ausfüllen, unterschreiben und innerhalb der vorgegebenen Frist zurückschicken
Diese Formulare schickt das Gericht nach Eingang an die jeweiligen Rentenversicherungsträger. Sobald der Rentenversicherungsträger die individuellen Rentenansprüche beider Ehepartner berechnet hat, bestimmt das Familiengericht einen Verhandlungstermin.
Der Scheidungsablauf im Gericht beginnt, sobald das Familiengericht einen Termin festgelegt hat. Sie erhalten für den Ablauf des Scheidungstermins eine gesonderte Einladung.
Grundsätzlich müssen Sie persönlich zum Scheidungstermin erscheinen. Begründete Ausnahmen hiervon bestehen, wenn einer der Partner
In manchen Fällen ist es möglich, dass ein Richter am Wohnort der abwesenden Eheleute die Anhörung vornimmt. Manche Gerichte erlauben die Zuschaltung des anderen Ehepartners zur Scheidungsverhandlung per Videokonferenz.
Das Gericht verkündet im Scheidungstermin die Scheidung, sobald alle zu klärenden Fragen beantwortet sind. Sind einer oder beide Ehepartner mit einem oder mehreren Punkten des Urteils nicht einverstanden, können sie in Berufung gehen. Dabei müssen sich sowohl die Eheleute als auch die Anwälte an eine vorgegebene Frist halten.
Wenn Sie beide zum Verhandlungstermin auf die Berufung verzichten, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Das bedeutet, dass auch die Scheidungsfolgen mit sofortiger Wirkung eintreten. Dazu gehören z. B.:
Spätestens nach 1 Monat ist die Scheidung bei Rechtsmittelverzicht rechtskräftig, wenn keiner der Eheleute Berufung einlegt.
Wie viel eine Scheidung letztendlich kostet, hängt u. a. von der Art und dem Ablauf der Scheidung ab. Grundsätzlich entscheidet der Verfahrenswert, welche Kosten entstehen. An ihm berechnen sich u. a. die Kosten für Anwalt und Gericht.
Den Verfahrenswert stellt das Gericht auf Basis Ihres Vermögens und Einkommens fest. Der Verfahrenswert beträgt nach § 43 FamGKG das dreifache Nettomonatseinkommen beider Ehepartner.
Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel deutlich günstiger als streitige Scheidungen: Da Sie nur einen gemeinsamen Anwalt benötigen, sparen Sie die Hälfte der Anwaltskosten für die Scheidung. Die Gerichtskosten liegen bei mindestens 250 Euro, wobei auch diese vom Verfahrenswert abhängen.
Bei jeder Scheidung müssen Sie sich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn nur der Antragsteller einen Anwalt beauftragt. Stimmt der andere Ehegatte dem Scheidungsablauf zu, braucht er keinen eigenen Rechtsbeistand.
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Von Einreichen des Scheidungsantrags bis zur Rechtswirksamkeit des Beschlusses vergehen in der Regel 6 bis 12 Monate. Die letztendliche Dauer des Scheidungsablaufs ist aber sehr individuell.
Ja. Bei jeder Scheidung müssen sich die Eheleute von einem Anwalt vertreten lassen – unabhängig davon, ob es sich beim Ablauf um eine einvernehmliche, strittige oder Härtefallscheidung handelt.
Nicht in jedem Fall. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein gemeinsamer Anwalt für das Ehepaar. Ansonsten braucht jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsbeistand.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.