Bei einvernehmlichen Scheidungen kann einer der Ehepartner auf einen eigenen Anwalt verzichten. So lassen sich Anwaltskosten sparen und die Scheidung kann günstiger und schneller vollzogen werden. Der Antragsteller muss sich jedoch stets von einem Anwalt vertreten lassen.
Laut §§ 1564–1586b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gilt eine Ehe als geschieden, wenn ein Gericht dies bestätigt. Um eine Scheidung einzureichen und gerichtlich bestätigen zu lassen, ist ein Anwalt notwendig.
Das liegt daran, dass bei Scheidungsverfahren Anwaltspflicht – auch Anwaltszwang genannt – herrscht. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner einen Anwalt braucht, da dieser nicht beide Seiten bzw. Interessen vertreten darf.
Sind sich beide Ehepartner über die Rahmenbedingungen der Scheidung einig, können sie sich trotz Anwaltszwangs bei einer solchen einvernehmlichen Scheidung von einem gemeinsamen Anwalt vertreten lassen. Ist dies nicht der Fall – der Gesetzgeber spricht dann von einer streitigen Scheidung – brauchen beide Ehepartner einen Anwalt.
Vor Gericht scheiden lassen muss sich nur der, der standesamtlich geheiratet hat. Haben sich die Eheleute nur religiös trauen lassen, ist eine Scheidung auch ohne Anwalt möglich.
Ohne Anwalt scheiden lassen kann sich, wer nur einem Scheidungsantrag zustimmt. Der Ehepartner, der den Antrag beim Familiengericht einreicht, braucht zwingend einen eigenen Anwalt.
Stimmt der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag nicht zu, kommt es zur streitigen Scheidung und beide Ehegatten müssen sich durch einen eigenen Anwalt vertreten lassen.
Für eine einvernehmliche Scheidung müssen beide Ehepartner der Scheidung zustimmen und sich über die Scheidungsfolgen einig sein. Dafür sind u. a. folgende Aspekte zu klären:
Ist dies geschehen, ist es ausreichend, wenn ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellt und sich von einem Anwalt vertreten lässt.
Ja. Wenn Sie mit dem Scheidungsantrag in allen Punkten einverstanden sind, können Sie der Scheidung auch ohne eigenen Anwalt zustimmen. In diesem Fall brauchen Sie keinen eigenen Anwalt – Ihr Ex-Partner braucht aber einen Anwalt, wenn er den Scheidungsantrag einreicht.
Auch wenn Sie keinen eigenen Anwalt brauchen, um der Scheidung zuzustimmen, kann anwaltliche Beratung von Vorteil sein. Ein Scheidungsanwalt kann ausschließen, dass einer der Eheleute durch die Scheidung bzw. die Scheidungsfolgenvereinbarung benachteiligt wird und dafür Sorge tragen, dass die Interessen beider Parteien ausreichend Berücksichtigung finden.
Nachdem ein Ehepartner den Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht und die Gerichtskosten bezahlt hat, verschickt das Gericht eine Ausführung des Antrags. Wenn Sie der Scheidung ohne Anwalt zustimmen wollen, unterschreiben Sie den Antrag einfach.
Sie können dem Scheidungsantrag auch ohne Anwalt widersprechen. In diesem Fall wird das Gericht den Antrag wie ein streitiges Scheidungsverfahren behandeln – der Ablauf der Scheidung verändert sich damit.
So verlängert sich u. a. die Trennungszeit von 1 auf 3 Jahre. Spätestens mit Ablauf dieser Frist brauchen Sie dann einen eigenen Anwalt – sofern Sie sich mit Ihrem Ex-Partner nicht doch noch über die Scheidung und deren Folgen einigen konnten.
Das Gericht wird der Scheidung übrigens nach Ablauf der Trennungszeit auch dann stattgeben, wenn einer der Eheleute nicht damit einverstanden ist. Können Sie glaubhaft darlegen, dass es so lange Trennungszeit unzumutbar ist, kann Sie das Familiengericht auch vor Ablauf der Trennungszeit scheiden – man spricht dann von einer Härtefallscheidung.
Auch wenn nicht jeder Ehepartner bei einer einvernehmlichen Scheidung einen eigenen Anwalt braucht, kann sich ein zweiter Rechtsanwalt lohnen, um etwaigen Interessenkonflikten vorzubeugen.
Ein Anwalt wird nur die Interessen des Ehepartners vertreten, der ihn beauftragt hat. Es kann also durchaus passieren, dass die Interessen des anderen Ehepartners nicht ausreichend berücksichtigt werden. Um eine Benachteiligung auszuschließen, kann es sinnvoll sein, wenn sich beide Ehegatten von einem eigenen Scheidungsanwalt beraten und vertreten lassen.
Kommt es im Laufe des Scheidungsverfahrens zu Unstimmigkeiten zwischen den Eheleuten, braucht jeder der Ehegatte einen eigenen Anwalt.
Auch nach dem Scheidungsurteil des Familiengerichts können sich die Ex-Partner gegen einzelne Teile des Urteils wehren. Hierfür können Sie sich an einen Scheidungsanwalt wenden, der eine Beschwerde gegen das Urteil einlegen und damit die Rechtskräftigkeit der Scheidung aussetzen kann, bis die streitigen Punkte geklärt sind.
Mittlerweile lässt sich eine Scheidung online beantragen. Wie bei allen anderen Scheidungen herrscht auch hier Anwaltszwang – bei einer solchen Internetscheidung beauftragen Sie den Anwalt lediglich über das Internet. Auch die Kommunikation mit dem Anwalt findet dann online bzw. per Telefon oder Brief statt.
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Die Online-Scheidung erspart Ihnen nicht nur Zeit, sondern kann auch Kosten sparen. Da keine persönlichen Termine in der Anwaltskanzlei notwendig sind, können Sie u. a. Fahrtkosten sparen.
Zudem bieten einige Anwälte günstigere Komplett-Angebote für die Abwicklung der Online-Scheidung an. Dies ist möglich, weil die Zeit entfällt, die sich Anwälte für persönliche Termine nehmen müssen. Das spiegelt sich auch in den Anwaltskosten wider.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Welche Kosten bei einer Scheidung entstehen, hängt vom Verfahrenswert ab. Dieser wird anhand der folgenden Faktoren vom Familiengericht festgesetzt:
Je höher der Verfahrenswert ist, desto höher sind die Scheidungskosten. Der niedrigste Verfahrenswert, den das Gericht festlegen kann, beträgt 4.000 Euro – diesen Wert nimmt das Gericht auch dann an, wenn Sie verschuldet sind oder keinerlei Vermögen besitzen.
Bei diesem Verfahrenswert können Sie mit Kosten von mindestens 917,50 Euro rechnen – 254 Euro Gerichtskosten und 663,50 Euro Anwaltskosten.
Die Gerichts- und Anwaltskosten muss zunächst derjenige bezahlen, der den Scheidungsantrag einreicht. In der Regel entscheidet das Gericht laut § 150 FamFG im Rahmen seines Scheidungsurteils, dass Gerichtskosten zwischen den Eheleuten aufzuteilen sind.
Bei den Anwaltskosten bei Scheidung können sich die Ehegatten außergerichtlich auf eine Kostenteilung einigen, damit niemand benachteiligt wird. Bei niedrigem Einkommen kann der Antragsteller Scheidungskostenhilfe beantragen. Daher kann es sich lohnen, wenn der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen den Scheidungsantrag stellt.
Zudem übernehmen auch Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine Scheidung. Dies ist aber abhängig von der jeweiligen Versicherungspolice.
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Nein. Wer einen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen möchte, muss sich gemäß § 114 FamFG stets von einem Anwalt vertreten lassen. Um einem solchen Antrag zuzustimmen, braucht es keinen eigenen Anwalt.
Nein. Auch bei einer streitigen Scheidung mit einer Trennungszeit von 3 Jahren herrscht Anwaltszwang. Beide Ehepartner müssen sich also von einem eigenen Anwalt vertreten lassen.
Eine einvernehmliche Scheidung ohne zweiten Anwalt ist in der Regel günstiger als eine streitige Scheidung, bei der sich beide Ehegatten von einem Scheidungsanwalt vertreten lassen müssen. Die genauen Scheidungskosten sind abhängig vom Verfahrenswert, den das Familiengericht bestimmt, und können 1.000 Euro betragen, aber auch schon mal im fünfstelligen Bereich liegen.