Trennungsunterhalt dient dazu, den Lebensunterhalt eines bedürftigen Ehepartners während des Trennungsjahres zu sichern. Mit der Scheidung endet diese Unterstützung. Wie viel zu zahlen ist, hängt davon ab, wie hoch der Bedarf des einen und die finanzielle Situation des anderen Partners ist.
Für die Scheidung müssen Sie auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen – es besteht Anwaltszwang vor dem Familiengericht. Der Anwalt kann direkt nach der Trennung auch den Trennungsunterhalt einfordern.
Mit Unterstützung vom Anwalt:
Wer in Deutschland die Scheidung einreichen möchte, muss zunächst räumlich getrennt leben, um zu beweisen, dass es ihm mit der Auflösung der Ehe ernst ist. Bei einvernehmlichen Scheidungen dauert die Trennungszeit 1 Jahr, bei strittigen Scheidungen verlängert sie sich auf 3 Jahre.
Während des Trennungsjahres kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt entstehen. Mit diesem finanziellen Ausgleich soll der Weg zur Scheidung geöffnet werden – denn wer sich von seinem Ehegatten trennen möchte, dem ist nicht zuzumuten, in der Trennungszeit ohne Geld dazustehen, falls er nicht genügend Einkünfte hat.
Trennungsunterhalt steht dem Ehe- oder Lebenspartner zu, der finanziell schlechter aufgestellt ist als der andere Ehegatte. Bis zur Scheidung soll der Unterhalt sicherstellen, dass auch Ehepartner, die weniger verdienen als ihre Gatten, einen gesicherten Lebensunterhalt haben.
Der Anspruch auf Unterhaltszahlungen entsteht bei Bedürftigkeit eines Partners nach der Trennung automatisch: Trennungsunterhalt ist also Pflicht.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Nicht zu verwechseln ist der Trennungsunterhalt mit dem nachehelichen Unterhalt (auch Geschiedenenunterhalt oder Scheidungsunterhalt). Beide zählen zwar zum Ehegattenunterhalt, unterscheiden sich aber in wesentlichen Punkten:
Für die Berechnung von Trennungsunterhalt gibt es keine gesetzlich festgelegten Summen oder Richtlinien wie die Düsseldorfer Tabelle. Stattdessen ziehen die Gerichte ein 3-stufiges Modell für die Berechnung heran.
Mit dem Ehegattenunterhalt-Rechner 2024 können Sie den möglichen Trennungsunterhalt schnell und einfach berechnen:
Ob und wenn ja wie viel Trennungsunterhalt fällig ist, hängt von 3 Aspekten ab:
Für den Trennungsunterhalt zählt das bereinigte Nettoeinkommen. Es ergibt sich nach Abzug folgender Ausgaben vom Nettolohn:
Grundsätzlich ist Trennungsunterhalt steuerlich absetzbar. Unterhaltspflichtige können ihn entweder als Sonderausgabe (Realsplitting) oder als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Auch die Miete für die Ehewohnung lässt sich abziehen, wenn der Ausgezogene diese weiterhin zahlt. Die gesparten Mietkosten (Wohnvorteil) werden auf das Einkommen des Unterhaltsberechtigten angerechnet.
Ein Anspruch auf Unterhalt nach der Trennung entsteht vor allem, wenn
Der bedürftige Ehepartner kann seinen Anspruch gegenüber dem besser verdienenden Partner aber nur dann geltend machen, wenn er auch leistungsfähig ist. Das bedeutet, dass der unterhaltspflichtige Partner nach Abzug des Unterhalts genügend Geld für sein eigenes Leben haben muss.
Ist dieser sogenannte Selbstbehalt nicht gegeben, muss der vermögendere Gatte trotz berechtigten Anspruchs keinen Unterhalt zahlen.
Außerdem hat Kindesunterhalt immer Vorrang vor Unterhaltsansprüchen von Ehepartnern. Der Ehegatte, bei dem die Kinder während der Trennungszeit wohnen, kann Unterhalt vom anderen Elternteil beanspruchen. Der Kindesunterhalt wird nicht vom Trennungsunterhalt abgezogen.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt entsteht mit dem Zeitpunkt der Trennung. Er endet, sobald die Scheidung rechtskräftig ist.
§ 1567 BGB sieht vor, dass die Ehegatten nach der Trennung auch getrennt voneinander leben, damit ein Unterhaltsanspruch entsteht. Bleiben beide Partner in der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus, muss eine räumliche Trennung (z. B. durch getrennte Schlafzimmer) erfolgen.
Ob auch die Dauer der Ehe den Anspruch auf Trennungsunterhalt beeinflusst, ist nicht eindeutig:
Ja. Auch ohne Scheidung können nach einer Trennung Unterhaltsansprüche gegen den Partner entstehen. Ist z. B. einer der Partner ohne finanzielle Unterstützung des anderen auf Sozialleistungen angewiesen, muss der Partner mit dem höheren Einkommen nach der Trennung ohne Scheidung Alimente zahlen.
War das Paar jedoch nicht verheiratet, besteht kein Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Trennungsunterhalt gibt es grundsätzlich nicht mehr, wenn die Scheidung rechtskräftig vollzogen ist.
Auch in folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf Zahlung:
Ob Sie Trennungsunterhalt zahlen müssen, entscheidet im Zweifelsfall das Gericht. Im Gegensatz zum Scheidungsunterhalt lässt sich der Unterhaltsanspruch nach der Trennung nicht durch einen Ehevertrag ausschließen. Falls in Ihrem Ehevertrag eine solche Vereinbarung steht, ist diese ungültig.
Trennungsunterhalt ist für die Dauer der Trennungszeit bis zur Scheidung zu zahlen.
Ob sich das Paar auch tatsächlich scheiden lässt, spielt für die Frage, wie lange Trennungsunterhalt zu zahlen ist, keine Rolle.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt lässt sich nicht beliebig verlängern. Deshalb gilt: Nach Ablauf der verpflichtenden Trennungszeit (1 bis maximal 3 Jahre) muss der Unterhaltsempfänger eine zumutbare Erwerbstätigkeit annehmen und sich selbst finanziell absichern (Erwerbsobliegenheit).
Um Trennungsunterhalt von Ihrem Ex-Partner zu beantragen, können Sie wie folgt vorgehen:
Zunächst können Sie mit Ihrem Ex-Partner verhandeln und versuchen, außergerichtlich eine Lösung zur Zahlung des Trennungsunterhalts zu finden.
Um zu ermitteln, wie hoch Ihr Anspruch auf Unterhalt nach der Trennung ist, können Sie z. B. unseren Trennungsunterhalts-Rechner nutzen. Alternativ kann ein Anwalt für Familienrecht Ihren Anspruch berechnen.
Voraussetzung für die Einigung über den Unterhalt ist natürlich, dass Sie beide Ihre Einkünfte offenlegen. Weigert sich einer von Ihnen, lassen sich die entsprechenden Informationen durch eine Auskunftsklage veröffentlichen.
Können Sie sich nicht über die Höhe des Unterhalts einig werden, ist ein Antrag beim Familiengericht zu stellen. Zuständig ist das Familiengericht am letzten gemeinsamen Wohnort bzw. am Wohnort der gemeinsamen, minderjährigen Kinder.
Trennungsunterhalt lässt sich nur 1 Monat rückwirkend einfordern. Deshalb kann es sinnvoll sein, diesen frühzeitig mit Beginn der Trennungszeit als Unterhaltstitel zu beantragen. Den Antrag erhalten Sie direkt beim Familiengericht.
Alternativ gibt es in vielen Bundesländern online ein Muster, um Trennungsunterhalt einzufordern.
Den Antrag muss in jedem Fall ein Anwalt oder eine Anwältin einreichen – eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich.
Wer sich scheiden lassen möchte, muss sich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen. Dasselbe gilt, wenn Sie zwar noch nicht geschieden sind, aber Ansprüche nach einer Trennung geltend machen möchten. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen.
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Ist der Antrag beim Familiengericht eingegangen, wird er dem Antragsgegner – also Ihrem Expartner bzw. Expartnerin – zugestellt. Dieser hat die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Anschließend verhandelt das Gericht über die Höhe des Unterhalts. Dazu kann es Auskunft über Ihr Einkommen und das des Ex-Partners verlangen. Kommt Ihr Partner der Aufforderung nicht nach, kann das Gericht eigenständig Informationen bei Versicherungen, Arbeitgebern oder der Arbeitsagentur einholen.
Im Urteil legt das Familiengericht fest, wie hoch der Anspruch auf Trennungsunterhalt ausfällt. Diese Summe muss Ihr Ex-Partner nun an Sie zahlen. Ändern sich die Einkommensverhältnisse später, lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen Abänderungsklage erheben.
Wenn Sie den Unterhalt einklagen, erhalten Sie mit dem Gerichtsurteil den Unterhaltstitel. Dieser bestätigt die Rechtskraft des Unterhaltsanspruchs. Sobald das Urteil nach der mündlichen Verhandlung rechtskräftig ist, kann es vollstreckt werden – dann ist Ihr Ex-Partner gezwungen, Unterhalt zu zahlen.
Verweigert er die Zahlung, ist mit dem Titel die Zwangsvollstreckung möglich. Da Unterhaltszahlungen monatlich anfallen und dadurch schnell beträchtliche Summen zusammenkommen, kann eine Lohnpfändung des Ex-Partners notwendig sein – wenn sein Gehalt das einzig pfändbare Vermögen ist.
Wenn Ihnen Trennungsunterhalt zusteht und Sie diesen nicht einfordern – z. B. weil Sie die Kosten einer Klage scheuen – dann setzt nach 3 Jahren die Verjährung ein.
Können Sie die Anwalts- und Gerichtskosten nicht selbst zu zahlen, sind der Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe bei Scheidung Optionen, um das Klageverfahren zu finanzieren.
Sie suchen einen Anwalt, der Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt erfolgreich durchsetzen und Sie im Scheidungsverfahren vor Gericht vertreten kann? advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten.
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Trennungsunterhalt wird für die Dauer der Trennungszeit fällig und ist grundsätzlich bis zum Scheidungsurteil zu zahlen. Ein Anspruch besteht, wenn einer der beiden Eheleute bedürftig ist und ohne die finanzielle Unterstützung des Ex-Partners sein Leben nicht finanzieren könnte.
Sie möchten nach der Trennung Unterhalt von Ihrem Ex-Partner erhalten? Dann müssen Sie sich gegenseitig Auskunft über Ihre finanzielle Situation geben. Können Sie sich nicht über die Höhe des Trennungsunterhalts einigen, können Sie per Antrag das örtlich zuständige Familiengericht entscheiden lassen.
Die Höhe richtet sich nach 3 Parametern: gewöhnliche Lebensverhältnisse während der Ehe, Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten und Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten. Eine Tabelle oder Richtlinie gibt es für den Trennungsunterhalt nicht.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.