Alle Angelegenheiten rund um eine Scheidung – u. a. die Aufteilung des Vermögens, Umgangs- und Sorgerecht für die Kinder – können Paare mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung selbstständig regeln. So können sie sich eine gerichtliche Klärung sparen und eine einvernehmliche Scheidung ermöglichen.
Möchten sich Eheleute voneinander trennen und später die Scheidung einreichen, kann es sinnvoll sein, wenn sie sich möglichst frühzeitig mit den finanziellen und rechtlichen Folgen ihrer Scheidung auseinandersetzen. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung regelt das Paar die sogenannten Scheidungsfolgesachen selbstständig und einvernehmlich.
Folgende Fragen oder Streitpunkte lassen sich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung rechtsverbindlich klären:
Vermögensfolgen:
Folgen bei gemeinsamen Kindern:
Voraussetzung für den Abschluss einer verbindlichen Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine gütliche Einigung des Paares hinsichtlich aller Folgesachen. Dann kann ein Anwalt für Familienrecht aus den Vorstellungen der Eheleute einen gemeinsamen Vertragsentwurf erstellen und die amtliche Beurkundung beim Notar erfolgen.
Trennungsvereinbarungen regeln die Folgen einer Trennung, ohne dass anschließend unbedingt eine Scheidung erfolgt. Im Gegensatz dazu bestimmt die Scheidungsfolgenvereinbarung die Folgen einer definitiv bevorstehenden Scheidung.
Ein Vorteil der Scheidungsfolgenvereinbarung besteht darin, dass sich die Partner damit selbstständig, einvernehmlich und außergerichtlich einigen können. Das kann einen teuren, langwierigen und nervenaufreibenden Scheidungsprozess vermeiden.
Denn im Falle einer strittigen Scheidung müssten Eheleute die ungeklärten Scheidungsfolgen vor Gericht klären. Dabei ist der Ausgang des Verfahrens unklar.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet im Gegensatz dazu folgende Vorteile:
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Es existieren keine allgemeingültigen Regelungen für den Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie ist im Detail auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Eheleute abzustimmen.
Paare können auf ein Muster zurückgreifen. Diese können allerdings nicht die individuellen Anforderungen erfüllen und nicht die Beratung eines Anwalts ersetzen.
Dieses kann komplexe Sachverhalte nur verallgemeinern und erfordert eine Anpassung an die persönlichen Vorstellungen. Die Vereinbarung ist unzulässig, falls sie formale Fehler enthält. Im schlimmsten Fall könnte ein fehlerhaftes Dokument sogar polizeiliche Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung sowie Nachzahlungen nach sich ziehen – das liegt daran, dass die Vereinbarung gegebenenfalls Bestimmungen zum Vermögensausgleich enthält.
Diese Pflichtangaben muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung enthalten:
Außerdem sind folgende Fragen zu beantworten:
Damit die Scheidungsfolgenvereinbarung möglichst dauerhaft besteht, kann am Ende des Vertrages die sogenannte salvatorische Klausel eingebunden werden: Sind nach Vertragsabschluss einzelne Punkte unwirksam oder nicht alltagstauglich, ist die eigentliche Vereinbarung trotzdem gültig.
Viele Mustervorlagen im Internet, die von Online-Anbietern oder Versicherungen angeboten werden, sind gar nicht schlecht und in der Regel von Fachleuten gemacht. Allerdings passen Mustervorlagen nicht immer auf die eigene, konkrete Situation.
Bei der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung bestehen große Spielräume. Doch diese Vertragsfreiheit hat Grenzen, denn nur eine schriftliche und notariell beurkundete Vereinbarung ist verbindlich für die Unterzeichnenden.
Das hat folgende Gründe:
Zum Schutz des „schwächeren Partners“ vor erzwungenen oder unüberlegten Entscheidungen besteht der Gesetzgeber zusätzlich auf Formzwang bei bestimmten Vereinbarungen. Das bedeutet, der Vertrag braucht eine amtliche Beglaubigung beim Notar. Dieser berät als neutrale Person und weist das Ehepaar auf die Bedeutung der von ihnen beabsichtigten Scheidungsfolgenvereinbarung hin.
Versorgungsausgleich (§ 7 VersAusglG)
Wenn einer der Partner während der Ehe die gemeinsamen Kinder betreut und nicht erwerbstätig ist, erwirbt er im Gegensatz zum berufstätigen Partner nur geringe Rentenanwartschaften.
Beim Versorgungsausgleich überträgt ein Ehepartner Rentenpunkte auf das Rentenkonto des anderen Ehepartners, damit niemand infolge der Kinderbetreuung einen finanziellen Nachteil erleidet.
Nachehelicher Unterhalt (§ 1578 BGB)
Im Idealfall kommt nach einer Scheidung jeder für seinen Unterhalt selbst auf. Erleidet einer der Ehepartner infolge der Trennung erhebliche finanzielle Nachteile, hat er einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegenüber dem leistungsfähigeren Partner. Diesen Anspruch kann der Unterhaltsberechtigte mit einem Unterhaltstitel durchsetzen. Die Unterhaltszahlungen sollen eine finanzielle Belastung vermeiden.
Zugewinnausgleich (§ 1378 BGB)
Der Zugewinn bezeichnet die Differenz zwischen dem End- und Anfangsvermögen eines Ehegatten. Bei der Scheidung kann das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen unter dem Paar gerecht aufgeteilt werden, weil beide zur Vermehrung beigetragen haben. Sorgt sich einer der Eheleute um die Kinder, häuft der andere vermutlich mehr Vermögen an. Dafür ist ein finanzieller Ausgleich vorgesehen.
Haben Paare eine sogenannte Gütertrennung vereinbart, können sie den Zugewinn durch Zahlung einer Abfindung oder/und Übertragung von Vermögensgegenständen ausgleichen.
Übertragung einer Immobilie
In der Regel stehen die Eheleute beide als Eigentümer der gemeinsamen Immobilie im Grundbuch. Wohnt beispielsweise die Ehefrau mit den Kindern weiterhin in der Wohnung oder dem Haus, während der Ehemann auszieht, kann dieser seiner Frau den Anteil am gemeinsamen Haus überschreiben.
Um den Wohnvorteil auszugleichen, erhält der Ausziehende die Auszahlung seines Miteigentumsanteils. Kann z. B. die Ehefrau die geforderte Summe nicht aufbringen, besteht die Möglichkeit, den Miteigentumsanteil mit dem Unterhaltsanspruch zu verrechnen.
Pflicht- und Erbteilsverzicht
Vereinbaren die Eheleute einen Erbteilsverzicht am Nachlass des anderen, schließt das den Pflichtteilsverzicht mit ein. Der Verzichtende ist damit von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen und verliert sämtliche erbrechtliche Ansprüche am Nachlass des anderen. Ein solcher Verzicht erstreckt sich auch auf die Nachkommen – es kann deshalb sinnvoll sein, sich vor einer solchen Entscheidung von einem Anwalt zu möglichen Konsequenzen beraten zu lassen.
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Auch im Falle einer verbindlichen Scheidungsfolgenvereinbarung besteht die Möglichkeit der nachträglichen Anpassung unter Berufung auf die sogenannte Störung der Geschäftsgrundlage: Das bedeutet, die Vereinbarung sollte ursprünglich etwas anderes bewirken – und ist anfechtbar.
OLG Hamm 2013 – 4 UF 232/12 – Sittenwidrigkeit
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist sittenwidrig, wenn sie nach ungerechten Verhandlungen entsteht. Das wäre der Fall, wenn es einen dominanten und einen dominierten Partner gibt. Oder wenn sich einer der Eheleute in sozialer oder finanzieller Abhängigkeit, aber auch intellektueller Unterlegenheit befindet:
Wer absichtlich gegen die guten Sitten verstößt und damit einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist gemäß § 826 BGB gegenüber dem Geschädigten zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Ein Anwalt kann Ihren Schadensersatzanspruch prüfen und ggf. durchsetzen.
OLG Hamm 2016 – 3 UF 47/15 – Benachteiligung & Rechtsverstoß
BGH 2017 – XII ZB 71/16 – trotz Rechtsverstoß keine Anpassung
Sie möchten die Scheidungsfolgenvereinbarung widerrufen, weil begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrages bestehen? Oder benötigen Sie eine Anpassung an geänderte Lebensumstände? Dann kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein:
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Die Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung orientieren sich am Streit- bzw. Verfahrenswert, also dem gemeinsamen Vermögen der Eheleute und dem Umfang der zu regelnden Angelegenheiten.
Der Wert des Verfahrens bildet die Grundlage für die Berechnung der Gebühren. Doch wie setzt sich der Verfahrenswert für eine Scheidung zusammen?
Die Basis bildet das Einkommen eines Quartals der Ehegatten. Hinzu kommt eine Pauschale von 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich. Über alle weiteren Scheidungsfolgesachen muss das Gericht nur entscheiden, wenn sich die Ehegatten nicht einigen. Das bedeutet, der Streitwert steigt mit jeder strittigen Folgesache.
Klärung der Folgesache |
Verfahrenswert erhöht sich um |
Ehewohnung |
+ 12 Monatsmieten |
Hausratsteilung |
+ monetärer Gegenstandswert |
Sorge- und Umgangsrecht |
+ 20 % Verfahrenswert, max. 3.000 Euro |
Unterhalt |
+ 12 Mal Forderungssumme |
Zugewinnausgleich |
+ geforderter Ausgleich |
Der Ehemann verdient 4.000 € und lebt weiterhin in der Eigentumswohnung. Er trägt die monatliche Belastung von 400 € der noch nicht abbezahlten Immobilie. Der Wohnwert beträgt 500 €. Seine Ex-Frau verdient 3.000 € und bewohnt eine Mietwohnung.
Quartalseinkommen des Mannes: + 12.000 €
Quartalseinkommen der Frau: + 9.000 €
Wohnvorteil pro Quartal: + 1.500 €
Belastung der Immobilie: - 1.200 €
Verfahrenswert = 21.300 €
Nach der Höhe des Verfahrenswerts bemessen sich auch die Anwaltskosten. Auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) kann ein Jurist für seine Tätigkeit u. a. diese Gebühren in Rechnung stellen:
Neben der Abrechnung der Anwaltskosten auf Grundlage des RVG ist aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung zum Festpreis möglich. Sobald das Scheidungsverfahren abgeschlossen ist, kann der Anwalt die Streitwertfestsetzung beantragen und das Gericht ermittelt den endgültigen Verfahrenswert.
Ergibt sich bei der neuen Berechnung der Anwalts-, Notar- und Gerichtskosten eine Differenz zwischen den geleisteten Zahlungen und den neuen Gebühren, muss das Paar eine Nachzahlung leisten. Theoretisch ist auch eine Rückzahlung überschüssiger Gebühren denkbar.
Grundvoraussetzung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung bildet der Wille, gemeinsame Lösungen hinsichtlich aller Scheidungsfolgen zu finden. Sind die Fronten jedoch verhärtet, kann ein Mediator zwischen den Parteien vermitteln und die Elemente der Mediation nutzen, um eine nachhaltige Lösung im Interesse aller Beteiligten zu entwickeln.
Auch ein Anwalt kann helfen und das Paar bei der vertraglichen Fixierung unterstützen, denn bei Vereinbarungen über den finanziellen Ausgleich können auch komplexe Berechnungen und Gestaltungen notwendig sein. Er kann prüfen, ob der Vertrag eine Partei benachteiligt oder unklare Formulierungen enthält, damit er einer rechtlichen Überprüfung durch das Gericht standhält und nicht in einen späteren Rechtsstreit mündet.
Neben dem Finanzausgleich kann auch die Regelung des Umgangs- und Sorgerechts für Konflikte sorgen. Damit Ihr Kind nicht Leidtragender eines Sorgerechtsstreits wird, kann ein Anwalt für Sorgerecht bei unüberbrückbaren Differenzen für Klärung sorgen.
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