Zusammenfassung
Eine Ehe bedeutet nicht automatisch, dass Sie bei Scheidung für die Schulden Ihres Ehepartners haften. Sie sind nicht verantwortlich für die Schulden, die Ihr Partner allein aufgenommen hat. Grundsätzlich haftet jeder für die eigenen Verbindlichkeiten. Gemeinsame Schulden sind aufzuteilen.
Auf einen Blick
Die Annahme, dass jeder die Schulden seines Partners nach der Eheschließung mittragen muss, ist weit verbreitet. Tatsächlich ist das jedoch nur der Fall, wenn die Eheleute Gütergemeinschaft vereinbaren.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft haften Sie hingegen nur für die Schulden, die Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten eingehen.
Grundsätzlich haftet jeder Ehepartner lediglich für die eigenen Schulden, wenn das Paar die Scheidung einreichen möchte. Man unterscheidet also stets zwischen den Schulden, die ein Ehepartner selbst macht, und denen, die man als Ehepaar gemeinsam aufnimmt.
Einzelschulden:
Gemeinsame Schulden:
Ausnahme: eheprägende Schulden
Wenn die Eheleute den Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgewählt haben, haftet grundsätzlich jeder für seine eigenen Schulden. Eine automatische gesetzliche Haftung des Ehepartners ist nicht vorgesehen. Somit gilt, dass Sie die Schulden, die Sie gemacht haben, auch alleine begleichen müssen.
Ihr Gläubiger kann sich nicht an Ihren Ehepartner wenden. Dies gilt insbesondere auch für Schulden, die bereits vor der Ehe entstanden sind. Durch die Eheschließung sind Sie nicht haftbar für die Schulden Ihres Partners.
Vorsicht kann jedoch geboten sein, wenn Sie eine Bürgschaft für Ihren Partner unterzeichnet haben. Dadurch ist es dem Gläubiger möglich, Sie für die Schulden Ihres Gatten haftbar zu machen. Grundsätzlich bleibt eine solche Bürgschaft und damit Ihre Haftung gegenüber dem Gläubiger auch nach der Scheidung bestehen.
Allerdings ist es nach einem Urteil des BGH vom 04.03.2015 (BGH XII ZR 61/13) unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass Sie sich nach der Scheidung von Ihrer Funktion als Bürge befreien lassen.
Eine Befreiung von der Bürgschaft ist möglich, wenn die abgegebene Bürgschaft sittenwidrig und damit von vornherein unwirksam war. Dies wäre z. B. der Fall
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Wenn Sie als Eheleute vor der Scheidung während der Ehe gemeinsame Schulden gemacht haben, haften Sie für diese auch gemeinsam gegenüber dem Gläubiger (im Außenverhältnis). Das bedeutet, dass dieser sich aussuchen kann, ob er die Gesamtsumme von Ihnen oder von Ihrem Ehepartner verlangt.
Dies gilt für alle von Ihnen beiden zusammen abgeschlossenen Verträgen, z. B.:
Hat der Gläubiger bereits von Ihnen die Gesamtsumme erhalten, kann er sie natürlich nicht noch mal von Ihrem Ehepartner verlangen. Der geschuldete Betrag ist nur einmal zu zahlen.
Wenn Sie die Schulden alleine getilgt haben, können Sie einen Anspruch gegen Ihren Ehegatten auf Ausgleich geltend machen (im Innenverhältnis). Ihr Partner muss Ihnen dann die Hälfte der von Ihnen beglichenen Summe zurückerstatten und die Schulden bei Scheidung teilen.
Haben Sie z. B. einen gemeinsamen Kredit bei der Bank in Höhe von 1.000 Euro, die die Bank von Ihnen zurückfordert, dann muss zwar einer von Ihnen die vollen 1.000 Euro begleichen, hat aber gegenüber dem Partner einen Anspruch auf Zahlung von 500 Euro.
Für bereits während der Ehe getilgte Schulden gelten keine Ausgleichsansprüche, wenn die Ehe geschieden wird – auch dann nicht, wenn die Schulden vor Scheidung von nur einem der Eheleute getilgt wurden. Diese Regeln sollen verhindern, dass während und für die Ehe getroffene Vereinbarungen nach der Trennung rückwirkend geändert werden.
Einige der wichtigsten Fragen, die bei einer Scheidung zu beantworten sind, drehen sich um die Schulden durch Immobilien: Was passiert mit dem Haus? Wer muss die Schulden bei Scheidung für ein Wohneigentum übernehmen? Wer darf dort weiterhin leben? Bei der Beantwortung dieser Fragen gibt es mehrere Optionen:
Grundsätzlich gilt auch hier wieder die Regel: Wer als Vertragspartner eingetragen ist, kommt für die Schulden bei Scheidung auf. Dabei spielt es für die Bank in der Regel keine Rolle, ob nur ein Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist oder beide.
Die wohl am häufigsten praktizierte Variante ist, dass der im Haus verbleibende Ehepartner den ausziehenden Partner auszahlt.
Alternativ können Sie den Kredit vorzeitig auflösen, um danach eigenständig einen neuen Kreditvertrag aufzunehmen. Beachten Sie jedoch, dass dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann. Auch ein Hausverkauf bei Scheidung ist natürlich möglich.
Am Ende einer Ehe steht meistens der Zugewinnausgleich. Um zu klären, wie sich gemeinsame Schulden bei Scheidung auswirken, berechnet das Familiengericht während des Scheidungsablaufs den Zugewinnausgleich.
Beim Zugewinnausgleich wird das Anfangsvermögen eines jeden Ehepartners von seinem Endvermögen abgezogen, um den Zugewinn zu ermitteln.
Beispiel:
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.05.2015 (BGH, Az. XII ZB 314/14) sind die Verbindlichkeiten einer gemeinsamen Schuld jeweils zur Hälfte bei beiden Eheleuten im Endvermögen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.
Handelt es sich um eine Darlehensschuld für eine Immobilie, gilt eine Ausnahme:
Übrigens: Bereits im Eheunterhalt berücksichtigte Schulden dürfen nicht nochmal in den Zugewinnausgleich eingerechnet werden, da ansonsten Unterhalt und Zugewinn um die Hälfte der Schulden gemindert wären.
Grundsätzlich sind Sie nicht für fremde Schulden bei Scheidung haftbar – es sei denn, Sie haben Gütergemeinschaft vereinbart, eine Bürgschaft unterzeichnet oder es handelt sich um ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs.
Ja, Sie können die Schulden Ihres Ehegatten übernehmen. Allerdings benötigen Sie dafür die Zustimmung des Gläubigers.
Schulden bei Scheidung sind von demjenigen zu zahlen, der sie verursacht hat. Handelt es sich um gemeinsame Schulden, sind diese Schulden bei der Scheidung zur Hälfte zu teilen.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.