Eine zerrüttete Ehe zieht nicht zwangsläufig auch eine Scheidung nach sich: Aus Angst vor hohen Kosten oder wegen der Kinder gibt es Ehepaare, die jahrelang in einer Trennung ohne Scheidung leben. Das kann mehr Nachteile als Vorteile bringen.
Wer sich trennt, muss sich nicht zwangsläufig scheiden lassen. Die Gründe, weshalb Ehepaare eine Trennung ohne Scheidung bevorzugen, sind vielfältig: Gemeinsame Kinder, Angst vor hohen Kosten einer Scheidung oder die Vermeidung des Versorgungsausgleichs.
Im Sinne des Gesetzes liegt eine Trennung vor, wenn die Eheleute getrennt leben und zumindest ein Partner die Beziehung nicht mehr aufrecht erhalten möchte.
Die Ehepartner leben dauerhaft getrennt, wenn
Die Scheidung geht weiter als eine Trennung: Durch eine gerichtliche Entscheidung, den Scheidungsbeschluss, löst das Familiengericht die Ehe rechtlich und formell auf.
Wie lange sie ohne Scheidung in Trennung leben, bleibt den Eheleuten überlassen. Grundsätzlich gilt: Niemand ist nach einer Trennung dazu verpflichtet, sich auch scheiden zu lassen.
Insbesondere bei älteren Ehepaaren im Rentenalter kann es sein, dass sie in einer Trennung ohne Scheidung bis an ihr Lebensende bleiben.
Eine automatische Scheidung gibt es nicht, denn sie lässt sich nur auf Antrag des Ehepaares durchführen. Zuvor gilt ein Trennungsjahr, das die Partner abwarten müssen, um das endgültige Scheitern der Ehe nachzuweisen.
Nach 3 Jahren Trennungszeit lässt sich eine Ehe auch ohne Zustimmung beider Ehepartner scheiden – hier ist der Scheidungsantrag von einem der beiden Partner ausreichend.
Nur in folgenden Ausnahmefällen kann das Trennungsjahr entfallen:
Durch die Scheidung ohne Trennungszeit lässt sich nicht die Ehe annullieren, aber schneller beenden. Allerdings ist eine Härtefallscheidung in Deutschland eher selten. da sie an enge Voraussetzungen geknüpft ist.
Auch wenn eine Scheidung die endgültige rechtliche Auflösung der Ehe nach sich zieht, kann bereits die einvernehmliche Trennung ohne Scheidung Konsequenzen für die Ex-Partner haben.
Verbindlichkeiten, denen beide Ehepartner vertraglich zugestimmt haben, bestehen bei einer Trennung ohne Scheidung fort. Dies betrifft insbesondere das Wohnverhältnis der getrennten Partner:
Eine Trennung beeinflusst das geteilte Sorgerecht der Eltern nicht. Leben die Partner dauerhaft getrennt, trifft der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, die alltäglichen Entscheidungen für das Kind. Bei bedeutenden Angelegenheiten wie einem Wohnortwechsel müssen sich die Eltern absprechen.
Zieht einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, entsteht mit der Trennung ein Anspruch auf Kindesunterhalt, sofern der Unterhalt nicht durch die Betreuung des Kindes erbracht wird. Der Unterhalt für die Kinder lässt sich bei einer Trennung ohne Scheidung durch einen Unterhaltstitel vollstreckbar festlegen.
Hat einer der Ehepartner seine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Ehe erhalten, kann eine Trennung ohne Scheidung dieses Aufenthaltsrecht gefährden: Der- bzw. diejenige erhält nur dann eine eigenständige und unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Ehe mindestens 3 Jahre angedauert hat.
Beenden die Partner ihre Beziehung vor Ablauf dieser Zeit, droht der Verlust der Aufenthaltserlaubnis – auch bei einer Trennung ohne Scheidung.
Eine Trennung ohne Scheidung beeinflusst den sogenannten Zugewinnausgleich der Ehepartner. Sofern vertraglich durch einen Ehevertrag nicht anders geregelt, leben Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft.
Für in Trennung Lebende ohne Scheidung bedeutet dies:
Auch für den Versorgungsausgleich, der die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften ausgleicht, gilt: Wer sich nicht scheiden lässt, erarbeitet Rentenpunkte für den Partner mit dem geringeren Einkommen. Erst durch die Scheidung werden die Rentenpunkte im Versorgungsausgleich aufgeteilt.
Ebenso wie Miet- und Kreditverträge bleiben gemeinsam abgeschlossene Versicherungen bei einer Ehe-Trennung ohne Scheidung bestehen. Eine Ausnahme ist die Hausratversicherung: Sie bleibt beim Versicherungsnehmer.
Da auch Verträge für Lebensversicherungen weiterlaufen, kann es sinnvoll sein, wenn Versicherungsnehmer die Bezugsberechtigung im Todesfall ändern. Unter Umständen besteht die Option, die Lebensversicherung zu widerrufen.
Auch die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung bleibt bei einer Trennung ohne Scheidung bestehen. Wer bei seinem Ehepartner mit krankenversichert ist, verliert den Anspruch erst mit der Scheidung, bzw. durch eine Beschäftigung mit entsprechendem Einkommen.
Neben Verträgen bleiben Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen von der Trennung ohne Scheidung unberührt. Wer nicht möchte, dass der Ex-Partner im Krankheits- bzw. Pflegefall wichtige Entscheidungen trifft, muss die Vollmacht widerrufen. Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, die Vollmacht im Original zurückzugeben.
Trennen sich Eheleute, aber verzichten auf die Scheidung, gelten sie vor dem Gesetz noch immer als Verheiratete. Dies beeinflusst das Erbrecht im Todesfall. Sofern durch einen Erbvertrag nicht anders geregelt, steht dem hinterbliebenen Ehepartner mindestens sein Pflichtteil am Erbe zu.
Wer nicht möchte, dass der Ex-Partner mehr als seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch geltend machen kann, kann nach der Trennung sein Testament widerrufen. Bei gemeinsamen Testamenten wie dem Berliner Testament ist der Widerruf nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Erst mit der Scheidung erlischt die letztwillige Verfügung.
Die Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung gilt als Ehezeit. Nicht geschiedene Ehepaare, die in Trennung leben, müssen daher mit finanziellen Folgen rechnen.
Während alleinige Vermögenswerte dem jeweiligen Ehegatten gehören, müssen sich die Eheleute über das gemeinsame Eigentum nach der Trennung einigen.
Wenn Ehegatten ein gemeinsames Konto führen, können sie das Konto entweder auflösen oder es auf einen der beiden Partner umschreiben lassen. So ist gewährleistet, dass nur derjenige über das Guthaben verfügt, dem es auch zusteht.
Ja. Auch bei einer einvernehmlichen Trennung ohne Scheidung müssen die Ehepartner die Steuerklassen wechseln. Die steuerlichen Vergünstigungen gelten nur für die Ehe, die mit der Trennung nicht mehr besteht.
Für den Wechsel der Steuerklassen gilt:
Stichtag für den Steuerklassenwechsel nach einer Trennung ist der 31.12. eines jeden Jahres, unabhängig davon wie lange das Paar bereits getrennt lebt. Den Antrag beim Finanzamt kann einer der beiden Partner ohne die Zustimmung des anderen stellen.
Auch ohne Scheidung können nach einer Trennung Unterhaltsansprüche gegen den Partner entstehen. Anders als der nacheheliche Unterhalt lässt sich der sogenannte Trennungsunterhalt vertraglich nicht ausschließen.
Ist z. B. einer der Partner ohne finanzielle Unterstützung des anderen auf Sozialleistungen angewiesen, muss der Partner mit dem höheren Einkommen nach der Trennung ohne Scheidung Alimente zahlen.
Verstirbt einer der Ehepartner nach der Trennung, hat der hinterbliebene Partner unter 2 Voraussetzungen einen Anspruch auf Witwenrente:
Mit der 1-Jahres-Regel verhindert der Gesetzgeber sogenannte Versorgungsehen. Diese Ehen haben allein den Zweck, dem überlebenden Partner eine finanzielle Versorgung durch die Witwenrente zu sichern.
Viele Ehepaare scheuen eine Scheidung aus Sorge vor den hohen Scheidungskosten. Doch aus finanzieller Sicht ist eine Trennung ohne Scheidung nicht unbedingt sinnvoll.
Sie bietet weder Steuervergünstigungen noch andere finanzielle Vorteile. Die Zahlung von Trennungsunterhalt durch den besserverdienenden Partner lässt sich beispielsweise nicht umgehen.
Sind sich die Eheleute einig, können sie eine einvernehmliche Scheidung einreichen und Geld sparen: Die Ehepartner können sich einen Anwalt teilen und die für ihn anfallenden Scheidungskosten untereinander aufteilen.
Eine anwaltliche Vertretung ist in jedem Fall erforderlich, denn vor dem zuständigen Familiengericht herrscht Anwaltszwang. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss aber nur der Antragsteller anwaltlich vertreten sein – für die bloße Zustimmung zur Scheidung ist kein Anwalt erforderlich.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung mögliche Scheidungskosten & das weitere Vorgehen.
Eine Trennung ohne Scheidung kann für Eheleute sowohl Vor- als auch Nachteile bieten.
Wer sich nach der Trennung über wesentliche Punkte einig ist, kann diese im Vorfeld in einer Trennungsfolgen- bzw. einer Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten und so die Nachteile einer Trennung ohne Scheidung zumindest teilweise umgehen.
Folgende Punkte lassen sich z. B. in einer Trennungsfolgenvereinbarung regeln:
Eine Einigung im Vorfeld hat den Vorteil, dass Sie sich vor dem Familiengericht einvernehmlich scheiden lassen können. Eine einvernehmliche Scheidung kann weniger zeitaufwändig als eine strittige und somit günstiger sein.
Sie können die Trennungsvereinbarung gemeinsam mit einem Anwalt für Familienrecht anfertigen, um ungültige Klauseln zu vermeiden und günstige Regelungen für die einvernehmliche Trennung ohne Scheidung für beide Ehepartner zu treffen. Enthält die Vereinbarung Regelungen zu Unterhalt, Erbrecht und Ausgleichszahlungen, muss sie notariell beurkundet werden.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Durch eine Trennung beenden die Eheleute ihre Ehe. Sie leben dauerhaft getrennt, wenn entweder einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung auszieht oder beide zwar zusammen wohnen bleiben, aber getrennte Haushalte führen. Eine Scheidung geht weiter als eine Trennung: Das Familiengericht hebt die Ehe durch einen gerichtlichen Beschluss rechtlich und formell auf.
Für in Trennung Lebende ohne Scheidung gilt die Steuerklasse I. Alleinerziehende bilden eine Ausnahme: Sie gehören zur Steuerklasse II.
Eine Trennung ohne Scheidung kann rechtlich und finanziell mehr Nachteile als Vorteile bedeuten: So lässt sich u. a. das Erbrecht nicht einseitig ausschließen, die Steuerklasse muss gewechselt werden und es entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Trennungsunterhalt, der sich nicht vertraglich regeln lässt. Steuervergünstigungen lassen sich nach der Trennung nicht mehr nutzen. Eine neue Ehe mit einem anderen Partner ist ohne vorherige Scheidung ebenfalls nicht möglich.