Der Versorgungsausgleich soll die Rentenansprüche der Ehepartner bei einer Scheidung fair verteilen. Die Entscheidung darüber trifft das Familiengericht. Ziel ist, dass beide die Ehe mit denselben Rentenansprüchen beenden.
Der Versorgungsausgleich ist die gerechte Aufteilung der Rentenanwartschaften und sonstiger Altersvorsorge beider Ehepartner im Falle einer Scheidung. Damit sollen Unterschiede bei der Zahlung von Rentenbeiträgen während der Ehe ausgeglichen werden. Ziel des Versorgungsausgleichs ist, dass beide Partner ihre Ehe mit gleichen Ansprüchen auf Rentenzahlung beenden.
Durch den Versorgungsausgleich sind beide Eheleute nach der Scheidung unabhängig voneinander im Alter finanziell abgesichert.
Der Gesetzgeber hat den Ausgleich der Versorgungsansprüche in einem eigenen Gesetz geregelt – dem Versorgungsausgleichgesetz (VersAusglG). Einbezogen werden alle Versicherungen, die später eine Rente zahlen, z. B.:
Kapitalbildende Lebensversicherungen, die nach Fristablauf in einer Summe ausgezahlt werden, fallen hingegen nicht unter den Versorgungsausgleich.
Der Versorgungsausgleich wird nach der Scheidung gezahlt. Die Entscheidung über den Rentenausgleich trifft das Familiengericht während des Scheidungsverfahrens. Sie müssen den Ausgleich also nicht extra beantragen, das Gericht kümmert sich automatisch darum.
Ohne Scheidung ist ein Versorgungsausgleich nicht möglich.
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Wie hoch der Versorgungsausgleich bei Scheidung ist, hängt davon ab, wer welche Rentenanwartschaften während der Ehe erworben hat. Vor der Hochzeit erworbene Rentenansprüche zählen nicht.
Die Ehezeit
Die Trennungszeit (bei einvernehmlichen Scheidungen 1 Jahr) wird ebenfalls berücksichtigt.
Da dies sehr individuell ist, gibt es keinen universellen Rechner zum Versorgungsausgleich.
Das Ehepaar M. war 10 Jahre lang verheiratet. Während dieser Zeit hat Herr M. einen Rentenanspruch in Höhe von 400 Euro monatlich angespart. Hinzu kommt eine private Lebensversicherung von 300 Euro. Frau M. hat während der Ehe die gemeinsamen Kinder betreut und konnte sich Rentenanwartschaften in Höhe von 250 Euro ansparen.
Der Versorgungsausgleich würde wie folgt aussehen:
Bei Rentnern wirkt sich der Ausgleichswert übrigens direkt auf die Höhe der Rente aus: Wer mehr Entgeltpunkte bekommen hat, als er abgeben musste, erhält mehr Rente als vor dem Ausgleich. Umgekehrt bedeutet das, dass die Rente des Ex-Partners niedriger ausfällt.
Der Versorgungsausgleich steht allen Eheleuten zu. Ex-Partner, die während der Ehezeit weniger Rentenanwartschaften gesammelt haben, haben Anspruch auf die Anwartschaften des Besserverdienenden und profitieren damit vom Versorgungsausgleich.
Der Versorgungsausgleich kann sich vor allem lohnen, wenn
Für den Ausgleich ist es unerheblich, in welchem Güterstand das Ehepaar lebt: Der Versorgungsausgleich kann sowohl bei Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft als auch Gütertrennung greifen, wenn die Eheleute nichts anderes vereinbart haben.
Für einen Versorgungsausgleich werden sämtliche Rentenanwartschaften der Ehepartner zu gleichen Teilen aufgesplittet, damit beide gleichermaßen von den Anrechten auf Altersvorsorge profitieren können.
Im Scheidungsprozess ist der Versorgungsausgleich die einzige Scheidungsfolge, die von Amts wegen automatisch vom Familiengericht verhandelt wird. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig – vorausgesetzt, die Ehe besteht bereits seit 3 Jahren. Bei kürzerer Ehezeit ist ein Antrag notwendig.
Der Ausgleich läuft wie folgt ab:
Beide Ehepartner haben eine gegenseitige Auskunftspflicht: Sie sind verpflichtet, Auskunft über ihre Rentenanwartschaften zu geben und diese durch Belege nachzuweisen. Sollte einer der Ehegatten die Auskunft für den Versorgungsausgleich bei Scheidung verweigern, kann der andere die Angaben bei den Versorgern und Versicherungen erfragen.
In der Auskunft der Versorgungsträger sind die Entgeltpunkte – d. h. die Rentenpunkte – aufgelistet. Diese müssen die Eheleute im Fragebogen zum Versorgungsausgleich angeben und an das Formular das zuständige Gericht übersenden.
Sie müssen die Rentenpunkte natürlich nicht selbst berechnen. Ihr Rentenversicherer ermittelt die Ausgleichsansprüche in der Regel schon vorab und stellt die Positionen zusammen, die den Ehezeitanteil ausmachen.
Der Versicherungsträger leitet die Aufstellung an das zuständige Familiengericht weiter. Dieses kann sich an der Empfehlung orientieren oder eine eigene Berechnung vornehmen.
Das Gericht leitet die Auskünfte von Ihnen und Ihrem Ex-Partner an die Scheidungsanwälte weiter, damit diese gemeinsam mit Ihnen die Angaben prüfen können. Es kann ratsam sein, die Auskünfte von einem Experten wie einem Rentenberater oder Versicherungsmathematiker kontrollieren zu lassen – denn falsche oder lückenhafte Angaben können bares Geld kosten.
Verzögert sich das Verfahren durch die Prüfung, kann das Familiengericht den Versorgungsausgleich vom eigentlichen Scheidungsablauf trennen und die Scheidung vorab durchführen. Der Versorgungsausgleich wird dann nachgeholt, wenn alle Auskünfte über die Anrechte vollständig vorliegen.
Im Scheidungsverfahren findet der Versorgungsausgleich statt. Es gibt 2 Optionen, die Ansprüche der beiden Parteien aufzuteilen:
Festgelegt wird der Versorgungsausgleich im Scheidungstermin. Das Urteil des Gerichts ist bindend: Die verantwortlichen Einrichtungen müssen die Anrechte entsprechend übertragen. Relevant ist das aber erst mit Beginn der Rente – direkt nach dem Versorgungsausgleich wird kein Geld ausgezahlt.
Eine Verjährungsfrist gibt es nicht: Wann Sie den Versorgungsausgleich beantragen, steht Ihnen frei. Es kann aber sinnvoll sein, den Ausgleich früh durchzuführen – je später, desto schwieriger ist es womöglich, eigene Ansprüche nachzuweisen.
Der Versorgungsausgleich muss gezahlt werden, solange der ausgleichsberechtigte Ehepartner lebt. Erst durch dessen Tod endet die Ausgleichspflicht und die Kürzung der Rente des anderen Ehepartners.
Ja. Für die Ausgleichszahlungen gilt steuerlich Folgendes:
Der Versorgungsausgleich ist nicht verpflichtend und findet daher nicht bei jeder Scheidung statt. Die Eheleute können ihn mit beidseitigem Einverständnis bei Eheschließung, während der Ehe oder bei Ehescheidung ausschlagen.
Die Gründe dafür können verschieden sein:
Waren die Ehegatten weniger als 3 Jahre verheiratet, kann es sein, dass ein Versorgungsausgleich sich nicht lohnt. Bei kurzer Ehedauer wird der Ausgleich bei Scheidung nur auf Antrag durchgeführt.
Gerade bei einer Doppelverdiener-Ehe oder bei später Heirat kann es sein, dass die Ehepartner bereits ausreichende Anwartschaften erworben haben. Sie können deren Ausgleich vertraglich ausschließen, indem sie einen Ehevertrag aufsetzen lassen oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen.
Allerdings prüfen Gerichte vor allem Eheverträge, die vor langer Zeit geschlossen wurden. Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich sittenwidrig sind, ist der Ausschluss im Ehevertrag nichtig.
Verdienen beide Parteien in etwa gleich viel, können sie auf den Versorgungsausgleich verzichten. Dadurch kann die Ehescheidung schneller und kostengünstiger möglich sein, weil die Gebühren für den Ausgleich entfallen.
Wenn ein Ex-Partner früh verstirbt, muss kein Ausgleich stattfinden. Der Versorgungsausgleich lässt sich zurückholen bzw. rückabwickeln, wenn er vor seinem Renteneintritt gestorben ist oder die Rentenbeiträge seit weniger als 36 Monate ausgezahlt wurden. Dann bekommen Sie Ihre abgegebenen Anwartschaften zurück, müssen aber auch die des Partners wieder abgeben.
Die Rückabwicklung erfolgt nur auf Antrag und kann sinnvoll sein, wenn Sie mehr Rentenanwartschaften an Ihren verstorbenen Partner abgegeben haben, als Sie von ihm bekommen haben.
Nachträglich den Versorgungsausgleich ausschließen ist nicht möglich. Hat sich aber die Rechtsprechung geändert oder würde der Ausgleich nach neuem Recht anders ausfallen, können Sie den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen und anpassen.
Das gilt insbesondere für Paare, die zwischen 1977 und 2009 geschieden wurden. Hier kann sein, dass Anteile aus der Betriebsrente oder der Beamtenversorgung falsch oder zu gering berechnet wurden. Betroffen sind häufig geschiedene Frauen. Durch eine Reform des Scheidungsrechts 2009 besteht die Möglichkeit, den vor Jahren durchgeführten Versorgungsausgleich nach neuem Recht berechnen zu lassen und von einer Anpassung zu profitieren.
Auch für Scheidungen nach 2009 gilt: Um zu verhindern, dass falsche Angaben der Versorgungsträger oder im Fragebogen zu einem geringeren Ausgleichswert führen, können Sie alle Anträge vor Eingang bei Gericht sorgfältig prüfen lassen.
Ein Anwalt für Familienrecht kann nicht nur Ihre Anrechte prüfen und durchsetzen, sondern Sie auch bereits vor oder während der Ehe zur frühzeitigen Gestaltung der Versorgung im Falle einer Scheidung beraten.
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Der Versorgungsausgleich führt dazu, dass die Rentenansprüche der Ehepartner bei der Scheidung gerecht aufgeteilt werden.
Das Familiengericht ermittelt den Ausgleichswert bei Scheidung von Amts wegen. Ein gesonderter Antrag ist daher nicht notwendig – außer die Ehe bestand weniger als 3 Jahre.
Das hängt davon ab, wie alt Sie sind: Der Ausgleich wird auf dem Rentenkonto gutgeschrieben und mit Eintritt in die Altersrente gezahlt.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.