In unserer heutigen Zeit entscheidet sich nicht jeder für eine Hochzeit. Viele Paare sind ohne Ring am Finger zusammen. Doch was passiert, wenn ein Kind ins Leben tritt? Muss der Vater das Sorgerecht beantragen? Und was passiert bei Scheidung oder Trennung der Eltern?
§ 1626 Abs. 1 BGB definiert den Begriff wie folgt:
„Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge)."
Dabei umfasst das Sorgerecht:
Der vom Gesetz vorgesehene Regelfall ist, dass sich beide Eltern das Sorgerecht teilen. Doch unter Umständen kann auch ein Elternteil alleine für sich das Sorgerecht beantragen.
Lesen Sie hierzu auch unsere Beiträge zum gemeinsamen bzw. geteilten Sorgerecht und zum alleinigen Sorgerecht.
Selbst wenn Sie Probleme beim Sorgerecht beantragen haben, besteht für beide Elternteile grundsätzlich das Umgangsrecht.
§ 1626 Abs. 3 BGB sieht nämlich den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen vor:
Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
Deswegen setzt § 1684 Abs. 1 BGB das Umgangsrecht der Eltern ausdrücklich fest:
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
Deshalb sind die beiden Eltern dazu bewogen, den Umgang zum Wohle des Kindes zu regeln. Scheitert dies, legt das Familiengericht Umgangszeiten fest. Das Familiengericht spielt im Umgangsrecht zumeist eine Rolle, wenn der sorgeberechtigte Elternteil den Umgang zwischen Kind und nicht sorgeberechtigtem Elternteil vollständig verweigert.
Die Mutter erhält automatisch das Sorgerecht für ihr Kind. Ob Sorgerecht beantragt werden muss, können sich aber die Väter des Kindes fragen. Wann ist es also nötig, Sorgerecht zu beantragen? Der Vater erhält das Sorgerecht automatisch, wenn er mit der Mutter verheiratet ist. Leben die Eltern unverheiratet zusammen, müssen sie das Sorgerecht beantragen.
Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, das alleinige Sorgerecht zu beantragen und damit dem anderen Elternteil das Sorgerecht zu entziehen.
Eine außergerichtliche Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht der Eltern festzulegen, bietet die Sorgeerklärung. Die Sorgeerklärung ist eine Urkunde, in welcher das gemeinsame Sorgerecht rechtskräftig vereinbart wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Vaterschaft anerkannt wird. Die Erklärung kann gegenüber dem Jugendamt oder gegenüber einem Notar abgegeben werden.
Wenn der Antrag von beiden Elternteilen im Einverständnis eingereicht wird, das Sorgerecht dem Kindeswohl nicht entgegensteht und Sie beim Familiengericht das Sorgerecht beantragen, wird diesem Antrag in aller Regel stattgegeben.
Komplizierter kann es werden, wenn der Vater das Sorgerecht seines Kindes ohne die Einwilligung der Mutter erstreiten möchte. Auch hier müssen Sie beim Familiengericht das Sorgerecht beantragen. Dazu reicht ein Schreiben an das Familiengericht. Kontakt zu beiden Elternteilen ist das Beste für Ihr Kind. Deshalb versuchen die Gerichte auch, eine gütliche Einigung im Sinne alle zu erzielen.
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Das alleinige Sorgerecht kann von einem Elternteil beantragt werden, wenn es der Überzeugung ist, dass der andere Elternteil ungeeignet ist, das Sorgerecht auszuüben. Solch ein Antrag kann im Härtefall sogar durch das Jugendamt gestellt werden.
Im Mittelpunkt der Sorgerechtsentscheidung steht immer das Kindeswohl. Bevor Sie also überlegen, ob Sie das alleinige Sorgerecht beantragen, können Sie sich fragen, ob Sie damit die richtige Entscheidung für Ihr Kind treffen.
Wollen Sie das alleinige Sorgerecht beantragen, dann wird es ein Verfahren vor dem Familiengericht geben. Sie bekommen dann Recht, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und diese von der Person ausgeht, mit der Sie sich das Sorgerecht teilen.
Eine Scheidung bedeutet nicht nur private Veränderung – auch rechtlich hat die Auflösung Folgen. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Beitrag „Scheidung Erstberatung – was Sie wissen sollten“. Die Regelungen über das Sorgerecht bleiben indes bestehen. Das bedeutet, dass sich die Eltern das Sorgerecht weiterhin teilen. Die Trennung allein begründet auch keine Kindeswohlgefährdung, die einen Elternteil dazu berechtigt, alleiniges Sorgerecht zu beantragen. Das gemeinschaftliche Sorgerecht hat für beide Eltern den Vorteil, dass wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden und beide gleichermaßen Verantwortung tragen. Bei Streit über das Sorgerecht kann eine anwaltliche Schlichtung sinnvoll sein.
Die Rechtsprechung räumt Kindern immer weitere Rechte ein, über ihr Sorgerecht mitzubestimmen. So nimmt bei Beantragung des alleinigen Sorgerechts das Jugendamt als Vertretung für das Kind teil. So darf das Kind auch nach der Trennung der Eltern mitentscheiden, bei wem es leben möchte. Will eines der Elternteile zum Beispiel ins Ausland ziehen, so kann das Kind dies verweigern.
Hat das Kind das 14. Lebensjahr vollendet, hat es weitreichende Mitspracherechte, da ein Teenager die Folgen der Sorgerechtsentscheidung einschätzen und seinen Willen klar äußern kann. Wichtigstes Mitspracherecht ist, dass das Kind dem Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil widersprechen kann. Das Gericht folgt diesem Widerspruch nur dann nicht, wenn bei geteilten Sorgerecht eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten ist.
Wenn Unsicherheiten oder Streitigkeiten bezüglich des Sorgerechts auftreten, kann es wichtig sein, genauestens informiert zu sein. Das Sorgerecht bedeutet gleichzeitig, dass Sie die rechtliche Verantwortung für Ihr Kind tragen. Ihr Kind steht damit unter Ihrem Schutz. Insbesondere wenn Sie als lediger Mann ein Kind bekommen, kann es sinnvoll sein, wenn Sie frühzeitig Ihr Sorgerecht beantragen und die Vaterschaft anerkennen.
Sie möchten das Sorgerecht beantragen oder jemandem das Sorgerecht entziehen? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie weiter vorgehen müssen oder möchten sich umfassend über das Thema Sorgerecht beantragen informieren? Dieser Artikel gibt Ihnen erste Informationen an die Hand. Für eine umfassende Prüfung Ihrer Rechte und konkreten Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise können Sie einen Anwalt kontaktieren.
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Das geht mit einer Sorgerechtserklärung. In dieser Urkunde erklären die Eltern das geteilte Sorgerecht rechtsverbindlich, entweder gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar. Voraussetzung ist, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt.
Möchten Sie eine Sorgerechtserklärung abgeben, benötigen Sie folgende Dokumente: Gültiger Personalausweis oder Reisepass (beider Eltern) sowie die Geburtsurkunde des Kindes bzw. ein Auszug aus dem Geburtenbuch, in das beide Elternteile eingetragen sind.
Nein, nur das Familiengericht kann das Sorgerecht verweigern – und zwar dann, wenn das gemeinsame Sorgerecht das Kindeswohl gefährden würde. Wenn die Eltern nicht miteinander kooperieren können, es häufig zu erheblichem Streit kommt die Bindung zwischen Vater und Kind fehlt, kann das Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht verweigern.