Kinder, Ex-Ehepartner und Eltern haben einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch, um ihren Lebensunterhalt abzusichern. Kommen Unterhaltspflichtige den Zahlungen nicht nach, verpflichtet ein Unterhaltstitel sie dazu.
Der Unterhaltstitel regelt den Unterhalt rechtswirksam. Das amtliche Dokument dient dazu, den Unterhalt durch Zwangsvollstreckung zu erhalten, falls die Zahlung ausbleibt. Verweigert der Unterhaltspflichtige die Zahlung, können Sie einen Anwalt hinzuziehen und den Unterhalt einklagen.
Verwandte sind verpflichtet, füreinander zu sorgen. So haben Kinder generell sowie Ehepartner, Ex-Partner, aber auch Eltern ihren Kindern gegenüber einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhaltsleistungen. Dieser entsteht, wenn sie finanziell nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.
Der Unterhaltstitel bestätigt den Unterhaltsanspruch rechtsverbindlich. Mit dem Dokument ist eindeutig geregelt, wer wem in welcher Höhe zu Unterhalt verpflichtet ist. Sollte die Zahlung ausbleiben, dient der Titel dazu, den Unterhalt gerichtlich einzufordern. Den Unterhaltstitel erhalten Sie z. B. vom Jugendamt, dem Familiengericht oder durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Vor allem wenn der Unterhaltspflichtige insolvent ist, kann es sinnvoll sein, den Unterhaltstitel zu beantragen. Damit lässt sich der Unterhaltsanspruch verbindlich nachweisen.
Dazu dient der Unterhaltstitel:
Verweigert der Unterhaltspflichtige die Zahlung, ist mit dem Titel die Zwangsvollstreckung möglich.
Wer bedürftig ist und Anspruch auf Unterhaltsleistungen hat, ist meist auch auf die Zahlung angewiesen. Der Unterhaltsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Unterhaltspflichtige die Zahlung leistet oder sie verweigert.
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Minderjährige haben immer Anspruch auf Unterhalt. Leben die Eltern getrennt, kann derjenige, der die Betreuung und Versorgung des Kindes übernimmt, dafür Unterhalt vom anderen Elternteil fordern.
Bis 3 Jahre nach der Geburt eines unehelichen Kindes darf der betreuende Elternteil vom anderen Betreuungsunterhalt fordern. Es kann sinnvoll sein, den Unterhaltsanspruch verbindlich bestätigen zu lassen. So ist das uneheliche Kind finanziell abgesichert.
Für den Erhalt von Kindesunterhalt gilt:
Ein statischer Unterhaltstitel legt einen festen monatlichen Betrag fest, den der Unterhaltspflichtige zahlen muss.
Ändert sich der Unterhaltsbedarf, müssen Sie den statischen Unterhaltstitel anpassen lassen.
Die Änderung des Unterhaltstitels ist z. B. in folgenden Fällen notwendig:
Wenn Sie sich nicht einvernehmlich auf die Änderung des Unterhaltstitels einigen können, kann eine Abänderungsklage notwendig sein. Da vor dem Familiengericht Anwaltszwang besteht, brauchen Sie einen Anwalt. Er reicht die Abänderungsklage für Sie ein und übernimmt die Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht.
Einigen Sie sich auf einen dynamischen Unterhaltstitel, legen Sie auch einen zu zahlenden Betrag fest. Der dynamische Titel sorgt im Gegensatz zum statischen Titel dafür, dass die Unterhaltszahlung sich automatisch erhöht.
Ämter und das Familiengericht haben ein Interesse daran, verbindliche Unterhaltsregelungen zu treffen. Darum erteilen sie in den meisten Fällen einen dynamischen Unterhaltstitel.
Wann der Kindesunterhalt steigt, bestimmt die Düsseldorfer Tabelle. Es handelt sich dabei um eine Unterhaltsleitlinie, festgelegt durch das Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Tabelle enthält den Mindestunterhalt für verschiedene Altersgruppen.
Das sind die Vorteile des dynamischen Unterhaltstitels:
Beim Unterhalt für volljährige Kinder gilt: Sind sie noch in der Ausbildung, besteht nur Anspruch auf einen statischen Unterhaltstitel.
Trennen Eheleute sich voneinander und haben die Scheidung eingereicht, gehen sie auch finanziell getrennte Wege. Für den z. B. aufgrund von Kindererziehungszeiten weniger verdienenden Partner kann die Umstellung schwer sein. Um finanzielle Probleme abzufangen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Der Unterhaltsanspruch besteht für die Zeit ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Der Unterhaltspflichtige muss den Trennungsunterhalt monatlich im Voraus zahlen. Tut er das nicht, sind Zahlungsschwierigkeiten möglich. Ein Unterhaltstitel sichert die finanzielle Unterstützung.
Um nicht auf das Wohlwollen des Ex-Partners angewiesen zu sein, kann es hilfreich sein, wenn Sie den Unterhaltstitel für Trennungs- und nachehelichen Unterhalt zeitnah beantragen.
Es besteht kein genereller Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Nach der Scheidung geht jeder auch finanziell seinen eigenen Weg.
Sie sind selbst dafür verantwortlich, nachehelichen Unterhalt zu beanspruchen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie ohne die finanzielle Unterstützung Ihres Ex-Ehepartners nicht in der Lage sind, für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Voraussetzung für nachehelichen Unterhalt ist, dass Sie dem Familiengericht ehebedingte Nachteile beweisen. Das sind zum Beispiel:
Die gesetzliche Altersvorsorge reicht manchmal nicht aus. Können Eltern sich keine private Vorsorge leisten, müssen die Kinder für ihre Eltern sorgen.
Kinder sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Eltern soweit möglich finanziell zu unterstützen, wenn diese nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Ob Sie Elternunterhalt einfordern können, hängt von den allgemeinen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs ab (Kapitel 1).
Bevor Sie Ihre Kinder zur Unterhaltszahlung verpflichten dürfen, müssen Sie Ihr gesamtes Vermögen verbraucht haben. Reichen auch die Einkünfte aus der Renten- und Pflegeversicherung nicht, dürfen Sie Ihre Kinder mittels Unterhaltstitel zur Unterstützung verpflichten.
Den Kindern bleibt ein Schonvermögen, das nicht zur Begleichung des Unterhalts genutzt werden darf. Derzeit liegt der Wert bei 5.000 Euro, verheirateten Kinder stehen 10.000 Euro zu.
Einen Unterhaltstitel erhalten Sie auf zwei Wegen:
Es gibt verschiedene Wege, ohne eine Klage den Unterhaltsanspruch bestätigen zu lassen. Den Unterhaltstitel erhalten Sie jedoch nur, wenn der Unterhaltspflichtige seine Verpflichtung anerkennt. Ohne seine Unterschrift können Sie offene Unterhaltsforderungen nicht gerichtlich durchzusetzen.
Diese außergerichtlichen Optionen führen zum Unterhaltstitel:
Akzeptiert der Unterhaltspflichtige nicht, dass er Unterstützung zu leisten hat, können Sie sich an das Familiengericht wenden. Sie können den Unterhalt einklagen, wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist.
Dann entscheidet das Familiengericht, wer in welcher Höhe Unterhalt leisten muss. Mit dem Urteil erhält der Unterhaltsberechtigte dann den Unterhaltstitel.
Bei Verfahren vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Reichen Sie eine Unterhaltsklage beim Familiengericht ein, müssen Sie einen Anwalt für Familienrecht hinzuziehen, der Ihre Rechte vor Gericht vertritt.
So können Sie den Unterhaltstitel gerichtlich durchsetzen:
Für das vereinfachte Verfahren bestehen folgende Sonderregelungen:
Sie können den Unterhaltstitel mit einem Muster beantragen. Die entsprechende Vorlage ist online zu finden. Zum Teil enthält das Muster auch vorgefertigte Formulierungen. Sie wissen damit sofort, welche Angaben wichtig sind und erreichen den Unterhaltstitel schnell.
Diese Formulierungen ersetzen aber nicht die notwendige Begründung Ihres Unterhaltsanspruches. Um dem Familiengericht zu beweisen, dass Sie einen Unterhaltstitel benötigen, sind eine stichhaltige Begründung und ausführliche Schilderung Ihrer familiären Situation notwendig.
Für die Beantragung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren sind Sie an die Formulare des Gerichts gebunden. Nur so erhalten Sie den Unterhaltstitel.
Solange sich die Höhe des Unterhalts nicht verändert, gilt der Unterhaltstitel. Es kann also sinnvoll sein, für den Kindesunterhalt einen dynamischen Unterhaltstitel zu beantragen. So können Sie die kostenpflichtige Abänderung vermeiden, sobald sich die Höhe des Unterhalts verändert.
Den Titel für Kindesunterhalt müssen Sie spätestens mit Volljährigkeit anpassen. Nach dem 18. Geburtstag wird das Kindergeld vom Unterhaltsbedarf abgezogen. Beginnt das Kind eine Ausbildung, mindert die Vergütung den Kindesunterhalt zusätzlich. Es ist ein neuer Unterhaltstitel notwendig.
Generell gilt: Der Unterhaltstitel gilt, solange der Unterhaltsanspruch besteht.
Beispiele:
Möchten Sie Unterhalt einfordern, beachten Sie die Verjährungsfrist. 3 Jahre nachdem er entstanden ist, verfällt der Unterhaltsanspruch. Haben Sie bis dahin nichts unternommen, um einen Unterhaltstitel zu erwirken, darf der Unterhaltspflichtige die Unterhaltszahlung verweigern.
Der Unterhaltsanspruch besteht trotz der Verjährung. Wenn der Unterhaltspflichtige sich aber auf die Verjährung beruft, ist die offene Forderung nicht mehr durchsetzbar.
Besitzen Sie einen Unterhaltstitel, dürfen Sie offene Unterhaltszahlungen nicht mehr vollstrecken, wenn der Unterhaltspflichtige die Verjährung Ihres Anspruches nachweist.
Für den Kindesunterhalt gilt eine Sonderregelung: Der Anspruch verjährt nicht bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Bis dahin lässt sich ein Unterhaltstitel immer durchsetzen. Danach gilt die 3-jährige Verjährungsfrist.
Sie haben Anspruch auf Unterhalt, erhalten aber keine oder eine zu geringe Zahlung? Ohne einen Unterhaltstitel ist es schwer, die Forderung durchzusetzen.
Bei Unterhaltsstreitigkeiten kann es sich lohnen, frühzeitig einen Anwalt zu kontaktieren. Zum einen brauchen Sie zwingend einen Anwalt, wenn das Familiengericht über den Unterhaltsanspruch urteilen muss. Zum anderen haben Sie durch anwaltliche Unterstützung die Chance, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen.
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