Eine GmbH auflösen, bedeutet, die wirtschaftliche Tätigkeit einzustellen. Dann sind alle notwendigen Schritte für die Liquidation zu erledigen: Gesellschafterbeschluss, Liquidatoren bestellen, Bilanzierung, Kündigungen und Ausschüttung des letzten Vermögens – bis zur Löschung der GmbH aus dem Handelsregister. Wie man eine GmbH auflöst und warum ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die Gründe für die Auflösung einer GmbH sind in § 60 GmbHG festgelegt:
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Das GmbH-Gesetz legt auch fest, was zu tun ist, damit eine GmbH korrekt aufgelöst wird. Wichtig sind 8 Schritte.
Erster Schritt, um die GmbH aufzulösen, ist ein formeller Beschluss der Gesellschafter über die Änderung des Gesellschaftszweckes gemäß § 60 GmbHG: Anstatt eine wirtschaftliche Tätigkeit anzustreben, soll sich die GmbH auflösen.
Inhalt des Beschlusses:
Der Beschluss braucht eine ¾-Mehrheit – wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist. Im Anschluss muss man einen Antrag auf Anmeldung der GmbH-Auflösung notariell beglaubigen lassen und beim zuständigen Registergericht des Handelsregisters einreichen.
Um die GmbH aufzulösen, werden mit dem Auflösungsbeschluss sogenannte Liquidatoren benannt, die für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Unternehmens zuständig sind. Üblicherweise übernimmt diese Aufgabe die ehemalige Geschäftsführung, aber auch Gesellschafter oder externe Personen können die GmbH-Auflösung durchführen.
Die Liquidatoren werden dem Handelsregister gemeldet und müssen versichern, dass gegen ihre Bestellung keine
Gründe sprechen.
Können sich die Gesellschafter nicht auf Liquidatoren einigen, kann mit einer 1/10-Mehrheit eine gerichtliche Bestellung der Liquidatoren erfolgen. Die Anzahl der Liquidatoren hängt dann von der Größe der GmbH ab.
Sobald die Anmeldung der Auflösung im Handelsregister eingetragen wurde, befindet sich die GmbH in Auflösung und trägt ergänzend zum Unternehmensnamen den Zusatz „i. L.“ („in Liquidation“).
Durch einen einmaligen Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger werden dann alle Gläubiger dazu aufgerufen, ihre Ansprüche auf Begleichung offener Forderungen geltend zu machen.
„Liquidation der … GmbH
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Liquidator …, Datum“
Mit dem Gläubigeraufruf beginnt das sogenannte Sperrjahr – die Gläubiger der GmbH haben 1 Jahr Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen. Eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter ist während des Sperrjahres gesetzlich untersagt.
Mit Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs beginnen die Liquidatoren damit, die GmbH aufzulösen. Sie haben dabei folgende Pflichten:
Die Liquidatoren sollten zunächst alle Geschäftsunterlagen auf offene Forderungen und Verbindlichkeiten prüfen, um anschließend alle bekannten Gläubiger zu befriedigen. Wenn bekannte Gläubiger nicht kontaktiert werden können, wird der geschuldete Betrag entweder hinterlegt oder eine Sicherheit für diesen geleistet. Für unbekannte Gläubiger, die sich während der Liquidation nicht melden, ist dies nicht notwendig. Sie verlieren ihren Anspruch, sobald die GmbH aufgelöst ist.
Stellt sich erst im Rahmen der Liquidation heraus, dass nicht alle Verbindlichkeiten beglichen werden können, müssen die Liquidatoren unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Daraufhin erfolgt eine Abwicklung der GmbH gemäß des Insolvenzrechts mittels Insolvenzverwalter.
Die bestellten Liquidatoren haften mit ihrem Privateigentum für Verstöße während der GmbH-Auflösung – auch wenn die bereits GmbH aufgelöst wurde.
Während der Auflösung gilt für die GmbH eine neue Besteuerungsgrundlage – die Pflicht zur Rechnungslegung und Buchführung bleibt aber bestehen.
Die Liquidatoren sind auch zur Erstellung von Jahresabschlüssen einschließlich Lagebericht und Abschlussprüfung verpflichtet. Im Zuge der GmbH-Auflösung sind weitere Bilanzen zu erstellen:
Der Beschluss, die GmbH auflösen zu wollen, lässt bestehende Arbeitsverträge unberührt, weswegen eine Kündigung der Mitarbeiter durch die Liquidatoren erfolgen muss. Eine GmbH-Auflösung begründet allerdings keine fristlose Kündigung oder eine Verkürzung der Kündigungsfristen. Folgende gesetzliche Bestimmungen finden weiterhin Anwendung:
Ausführlichere Informationen zur Kündigung und allen relevanten Fristen finden Sie in unseren Beiträgen zu den Themen Kündigungsarten und Kündigungsfristen im Arbeitsrecht. Detaillierte Informationen über die Erstellung eines Aufhebungsvertrags und damit verbundenen Risiken finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Aufhebungsvertrag schreiben.
Sollte am Ende der GmbH-Auflösung noch Vermögenswerte oder Stammkapital vorhanden sein, darf dieses mit Ablauf des Sperrjahres an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Die Ausschüttung erfolgt entsprechend der Gesellschaftsanteile der einzelnen Gesellschafter und ist für die GmbH steuerneutral.
Für die Gesellschafter ergeben sich zwei Varianten, nach denen das erhaltene Vermögen als Kapitaleinkunft versteuert werden kann:
Kapital, welches die Gesellschafter in die GmbH als beispielweise Einlage einzahlten, erhält der entsprechende Gesellschafter dagegen steuerfrei zurück.
Die Ausschüttung von GmbH-Vermögen an die Gesellschafter ist die letzte Abwicklungsmaßnahme. Damit bleibt von der GmbH nur noch eine leere Mantelgesellschaft übrig, die weder geschäftstätig ist noch Vermögen besitzt. Als letzten Schritt, um endgültig die GmbH auflösen zu können, folgt ein Antrag auf Löschung der GmbH aus dem Handelsregister. Dieser wird notariell beurkundet und kostenlos beim zuständigen Registergericht eingereicht. Wird der Antrag nicht durch das Registergericht oder etwaige Parteien beanstandet, kann man erfolgreich die GmbH auflösen.
Will man eine GmbH auflösen, regeln verschiedenste gesetzliche Vorgaben alle notwendigen Maßnahmen. So ist nach einem Gesellschafterbeschluss über die GmbH-Auflösung ein Liquidator (oder mehrere) zu benennen, der die laufenden Geschäfte abwickelt. In diesem Zusammenhang sind alle Verbindlichkeiten der GmbH zu begleichen, offene Forderungen einzutreiben und das überschüssige Vermögen an die Gesellschafter auszuzahlen. Erst dann kann die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht und die GmbH-Auflösung erfolgreich abgeschlossen werden.
Hier kann ein Anwalt mit seiner juristischen Expertise wertvolle Unterstützung leisten. So kann er nicht nur die rechtskonforme Kündigung von Mitarbeitern sicherstellen, sondern auch wirtschaftliche Risiken minimieren.
Meine Mandanten sollen immer wissen, wie die nächsten Schritte aussehen und welche Gründe für die von mir empfohlene Vorgehensweise sprechen. Die wenigsten Unternehmer sind juristisch geschult. Daher sind klare und verständliche Handlungsempfehlungen wichtig.
Folgende Aufgaben kann ein Anwalt übernehmen, wenn eine GmbH aufzulösen ist:
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Eine GmbH aufzulösen, dauert aufgrund des Sperrjahres mindestens 13 Monate. Währenddessen bleiben die laufenden Haftungs- und Betriebskosten unverändert. Sie müssen weiterhin Pflichten wie die Buchhaltung, Steuererklärung, Jahresabschlüsse oder IHK-Beitragszahlungen erfüllen.
Aber: Sind gewisse Anforderungen erfüllt, kann man auch ohne Sperrjahr die GmbH auflösen.
Die Anforderungen dafür sind:
Insofern kann der Liquidator direkt nach dem Gesellschafterbeschluss zur Auflösung die Löschung der GmbH aus dem Handelsregister beantragen.
Auch wenn die GmbH aufgelöst ist, sind noch Maßnahmen notwendig, um sich langfristig abzusichern:
Für Gläubiger, die gegenüber einer GmbH Gewährleistungsansprüche über das Sperrjahr hinaus besitzen, muss prinzipiell keine Sicherheit geleistet werden. Ihr Anspruch verfällt mit dem Ende der GmbH-Auflösung. Muss aufgrund von
mit Gewährleistungsforderungen gerechnet werden, haben die Liquidatoren entsprechende Sicherheiten zu leisten oder einen angemessenen Geldbetrag zu hinterlegen.
Sollte eine Abwägung der potentiellen Gewährleistungsforderungen zu einer falschen Entscheidung über die Rücklagenhöhe führen, kann dies im Nachhinein schwerwiegende Folgen für die Gesellschafter und Liquidatoren haben. So müssen diese im Ernstfall mit ihrem Privatvermögen haften.
Nachdem man erfolgreich die GmbH auflösen konnte, sind die Bücher und Schriften der aufgelösten GmbH für zehn Jahre durch einen Gesellschafter oder einen Dritten aufzubewahren. Die Verwahrungspflicht erstreckt sich auf alle elektronisch gesicherten sowie schriftlichen
Unterlagen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist zum Zeitpunkt der Hinterlegung bereits verstrichen ist, müssen nicht weiter aufbewahrt werden.
Stellt sich nach der Löschung heraus, dass aufgrund einer unzureichenden Liquidation weiterhin Vermögenswerte wie Forderungen, Grundpfandrechte oder Grundeigentum bestehen, kann eine Nachtragsliquidation erfolgen. Dazu wird ein Antrag vor dem zuständigen Amtsgericht entweder durch
gestellt. Inhalt des Antrags ist eine Begründung für die Erforderlichkeit der Nachtragsliquidation, außerdem können Nachtragsliquidatoren vorgeschlagen werden. Das Registergericht bestellt daraufhin die Nachtragsliquidatoren zur Durchführung der fehlenden Abwicklungsmaßnahmen. Können die Kosten für die Nachtragsliquidatoren nicht durch das restliche Gesellschaftsvermögen gedeckt werden, wird der Antragsteller damit belastet.
Wenn man eine GmbH auflösen möchte, können zudem die Kosten einer GmbH-Auflösung eingeplant werden. Folgende Aufwendungen fallen an:
Dessen konkrete Kosten sind davon abhängig, ob der Notar Beschluss oder Antrag verfasst (mit Entwurf) oder nur für die Beglaubigung der Dokumente (ohne Entwurf) in Anspruch genommen wird. Folgende Kosten könnten so entstehen:
Gebührensatz gemäß GNotKG |
Notarielle Beglaubigung ohne Entwurf* |
Notarielle Beglaubigung mit Entwurf* |
0,2 Gebühr Nr. 25100 KV |
25,00 € |
- |
0,5 Gebühr Nr. 24102 KV |
- |
62,50 € |
0,3 Gebühr Nr. 22114 KV |
37,50 € |
37,50 € |
Dokumentenpauschale Nr. 32001 KV (4 Seiten) |
0,60 € |
0,60 € |
Dokumentenpauschale Nr. 32002 KV (1 Datei) |
1,50 € |
1,50 € |
Auslagen Nr. 32005 KV |
12,92 € |
20,00 € |
Zwischensumme |
77,52 € |
122,10 € |
19 % Umsatzsteuer |
14,73 € |
23,20 € |
Summe |
92,25 € |
145,30 € |
* Bei dieser Muster-Kostenrechnung wird von einem Geschäftswert i. H. v. 30.000 € ausgegangen. Der Geschäftswert ergibt sich aus § 105 ff. GNotKG.
Für den Erhalt eines Unternehmens und den damit verbundenen Arbeitsplätzen bieten sich zahlreiche Maßnahmen zur Finanzierung und Neustrukturierung an. Führen also keine zwingenden Umstände zur GmbH-Auflösung, können folgende Optionen bedacht werden, bevor die GmbH-Auflösung entschieden wird:
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen über die Anstellung eines Geschäftsführers und wie dessen Tätigkeit vertraglich geregelt werden kann, finden Sie in unserem Beitrag zum Geschäftsführervertrag.
LINK-TIPP: Ausführlichere Informationen über die Ausgestaltung einer Unternehmensnachfolge finden Sie in unserem Beitrag mit dem Schwerpunkt Familienunternehmen Nachfolge.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Will man eine GmbH auflösen, entstehen Kosten für:
Erster Schritt ist ein entsprechender Gesellschafterbeschluss. Dann folgen:
Wenn man eine GmbH auflöst, heißt das: Die GmbH stellt ihre wirtschaftliche Tätigkeit ein und wird liquidiert. Das heißt, die offenen Forderungen der Gläubiger werden nach Möglichkeit beglichen, restliches Vermögen wird ausgezahlt. Dann wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht.
Sollte nach Befriedigung aller Gläubiger noch Stammkapital vorhanden sein, wird es nach Ablauf des Sperrjahres an die Gesellschafter ausgezahlt.
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado findet Senta Banner verständliche Antworten auf komplexe Rechtsfragen aus den Gebieten Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht. So zeigt sie dem Leser auch bei schwierigen Sachverhalten die besten Lösungsansätze auf.