Die GmbH ist eine beliebte Rechtsform in Deutschland. Einem GmbH-Kauf liegen meist strategische Motive zugrunde: die direkte Erschließung neuer Märkte, die unkomplizierte Übernahme eines bestehenden Kundenstamms oder die nachhaltige Verbesserung der eigenen Marktposition. Um beim GmbH-Kauf wirtschaftliche und rechtliche Risiken zu vermeiden, sind 9 Schritte einzuhalten.
Beitrag von Senta Banner
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Auf einen Blick
Der GmbH-Kauf kann strategisch sinnvoller sein als eine Neugründung.
Es gibt zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten, um eine GmbH zu kaufen.
Vor dem Kauf muss eine Unternehmensprüfung erfolgen.
Aufgrund zahlreicher Risiken kann es sinnvoll sein, den GmbH-Kauf von einem Anwalt absichern zu lassen.
Die mit einem GmbH-Kauf verbundenen Risiken lassen sich durch eine gründliche Vorbereitung vermeiden. Wichtig ist, zu klären, welche GmbH-Form Sie erwerben wollen, bevor Sie nach geeigneten Käufern suchen und sich für eine bestimmte GmbH entscheiden.
Diese GmbH-Formen gibt es:
Käufer können drei unterschiedliche Erscheinungsformen einer GmbH kaufen. Je nach Art ergeben sich für den Käufer verschiedene Rechte und Pflichten.
Mantelgesellschaft: Eine solche GmbH besteht nur noch im Handelsregister und hat ihren Geschäftsbetrieb bereits eingestellt. Der Käufer erwirbt also nur deren Mantel – d. h. keine Inhalte wie Gebäude oder Geräte. Zudem haftet der Käufer für Verbindlichkeiten aus der zuvor bereits eingestellten Geschäftstätigkeit.
Vorratsgesellschaft: Diese GmbH wurde für den Verkauf gegründet – es gab also noch keinen Geschäftsbetrieb. Der Käufer umgeht damit eine aufwendige Unternehmensgründung und kann den Betrieb nach dem GmbH-Kauf umgehend aufnehmen. Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus einer vorherigen Geschäftstätigkeit.
Geschäftstätige GmbH: Käufer erwerben eine aktive GmbH inklusive verbundener Rechte, Pflichten sowie Verbindlichkeiten – und führen den Betrieb weiter.
Online-Unternehmensbörsen: u. a. nexxt-change, Deutsche Unternehmerbörse, biz4.sale
Entscheidung für potentielle Kaufobjekte:
Die Entscheidung, welchen Verkäufern man ein Angebot unterbreitet, erfolgt bestenfalls auf Grundlage eines Unternehmenexposés. Hier können Sie Ihre Anforderungen mit den verfügbaren Informationen über die GmbH abgleichen.
Folgende Faktoren sind wichtig für die Entscheidung:
Wenn Sie keine GmbH kaufen, sondern damit verbundene Risiken wie z. B. Betrug oder hohe Kaufpreise umgehen möchten, können Sie selbst eine GmbH gründen.
Für eine solche sind ein detaillierter Zeitplan sowie Business- und Finanzpläne zu erarbeiten. Nach der Entwicklung eines Firmennamens und der Erstellung des Gesellschaftsvertrags kann die Anmeldung Ihrer GmbH im Handelsregister und beim Gewerbeamt erfolgen und die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur GmbH-Gründung.
Nach einer ersten Kontaktaufnahme, in der Sie Ihr Kaufinteresse bekunden, können Sie ein unverbindliches Angebot (“Non-binding offer”) einreichen. Dieses muss nicht nur einen angemessenen Kaufpreis enthalten, sondern auch weitere Auskünfte über Sie als Käufer bieten:
Bonitätsprüfung, Zahlungsmodalität
Persönliche Kompetenzen und Unternehmensphilosophie
Erhalt der Arbeitnehmer, Lieferantenbeziehungen
Standorttreue
Zudem können Sie grundlegende Bedingungen für einen erfolgreichen Abschluss stellen oder branchentypische Zusagen fordern. Dabei muss ein unverbindlicher Ausdruck gewählt werden, um keine bindenden Aussagen zu treffen. Die Verhandlungspartner verpflichten sich ansonsten bereits vor Verkauf – was rechtlich ungünstig wäre.
Verschwiegenheitserklärung
Zum Schutz von persönlichen Daten der Verhandlungspartner und der Wahrung von Unternehmensgeheimnissen können Sie eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen. Diese regelt die Geheimhaltung und Nichtverwertung von Informationen über u. a.
Verhandlungen und ggf. den Abbruch dieser
Personen
Kennzahlen
Betriebsgeheimnisse
Kunden- und Arbeitnehmerdaten
Download unserer Mustervorlage
Hier können Sie unsere Mustervorlage einer Verschwiegenheitserklärung downloaden. Beachten Sie bitte, dass jeder GmbH-Kauf sehr spezifisch ist und Mustervorlagen die individuellen Voraussetzungen nur schwer abbilden können.
Bevor die hauptsächlichen Vertragsverhandlungen beginnen, vereinbaren Verkäufer und Käufer eine erste Absichtserklärung – den sogenannten Vorvertrag (“Letter of Intent”). Darin erklären beide Seiten, dass sie auf Grundlage der Unternehmensbewertung und des Kaufpreises gewillt sind, den Kauf abzuschließen.
Dieser Vorvertrag ist allerdings rechtlich nicht bindend. Er stellt das Vertrauen zwischen Verkäufer und Käufer sowie deren Absichten sicher.
Inhalt eines Vorvertrags
Transaktionsinhalt: rechtliche Vertragsgrundlage, wesentliche Daten der Vertragsparteien, Verkaufshintergründe
Angaben zur GmbH: wesentliche Kennzahlen, Historie, vereinfachte Bilanzen
Kaufpreis: jeweilige Vorstellungen zum Kaufpreis bzw. dessen Ermittlung
Kostenverteilung: Übernahme der Transaktionskosten
Zeitplan: Dauer der Due Diligence, Datum des Vertragsabschlusses, Übergabezeitraum
Verhandlungsgrundsätze: u. a. Wettbewerbs- und Abwerbeverbot zur Sicherung einer fairen Verhandlungsbasis
3. Überprüfung der GmbH
Bevor die tatsächlichen Verhandlungen über den endgültigen Kaufvertrag beginnen, erhält der Käufer die Möglichkeit zur Unternehmensprüfung (“Due Diligence”). Durch eine sorgfältige Analyse werden sämtliche Risiken der GmbH ermittelt und der wirtschaftliche Zustand geprüft – und somit auch eine Rechtfertigung des Kaufpreises gefunden.
Vorkaufsrechte:
Im Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht eingeräumt sein. Dadurch ist die GmbH zu marktüblichen Konditionen an die bisherigen Anteilseigner zu verkaufen. Sie müssen während der Unternehmensprüfung sicherstellen, dass diese Klausel nicht den GmbH-Kauf verhindert.
Konkret werden in dieser Prüfungsphase folgende Aspekte analysiert und bewertet:
Unternehmensstruktur
Arbeitnehmer und deren Kompetenzen
Unternehmenspolitik
Gesellschaftsrecht
Laufende Gerichtsverfahren
Versicherungen
Kapitalverhältnisse und Bilanzen
Steuern
Etwaige Verbindlichkeiten und Verträge
Immobilienbesitz
Ausstattung
Vorräte und Waren
Wettbewerber und Marktposition
Betriebliche Dauerverträge
Die Unternehmensprüfung erfolgt in einem sogenannten Datenraum. In diesem stellt das zu verkaufende Unternehmen sensible Unterlagen zur Einsicht bereit. Es kann sich hierbei um einen tatsächlichen Raum handeln – zum Beispiel ein Anwaltsbüro. Mittlerweile können Unternehmen auch virtuelle Datenräume einrichten, auf die potenzielle Käufer online zugreifen können.
Sachverständige wie Wirtschaftsprüfer, Anwälte oder Steuerberater erhalten in der Regel Zugang zum Datenraum. Typisch für die Due Diligence ist außerdem, dass der Käufer die Führungskräfte der GmbH im Hinblick auf Kennzahlen und Fachliches befragt.
Externe Unternehmensprüfung
Möglicherweise ist eine zum Verkauf stehende GmbH ein direkter Wettbewerber des Kaufinteressenten und dementsprechend auf den Schutz von Betriebsgeheimnissen bedacht. Eine externe Unternehmensprüfung verhindert einen Missbrauch von offengelegten Informationen, indem dem Käufer ausschließlich anonymisierte Ergebnisse vorgelegt werden. Ein Anwalt kann Sie über Anforderungen und Möglichkeiten einer solchen Unternehmensprüfung informieren.
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Ein GmbH-Kauf setzt die Zahlung eines Kaufpreises sowie die rechtliche Übertragung der GmbH auf den Käufer voraus. Für die Zahlung des Kaufpreises gibt es unterschiedliche Finanzierungsmodelle und -möglichkeiten. Die rechtliche Übertragung der GmbH erfolgt in der Regel in Form eines “Share Deal” oder “Asset Deal”.
Vertragsform
Beim Kauf einer GmbH kann zwischen zwei grundlegenden Vertragsformen gewählt werden.
Share Deal: Der Käufer erwirbt einzelne oder alle Anteile an der zum Verkauf stehenden GmbH. Dadurch wird der Käufer Anteilseigner und übernimmt nicht nur alle Rechte und Pflichten, sondern auch alle Verbindlichkeiten des Unternehmens z. B. gegenüber Mitarbeitern und anderen Vertragspartnern.
Asset Deal: Der Käufer erwirbt Wirtschaftsgüter eines Unternehmens wie Grundstücke, Immobilien, Maschinen oder Patente. Er kann also wählen, welche Wirtschaftsgüter er erwerben will und welche nicht. Sofern mit deren Übertragung auch ein Betriebsübergang verbunden ist, sind auch bestehende Arbeitsverhältnisse zu übernehmen – übrig bleibt dann eine Mantelgesellschaft.
Hinweis
Eine solche Mantelgesellschaft kann nicht per Asset Deal gekauft werden, weil keine Wirtschaftsgüter mehr vorhanden sind. Soll im Rahmen eines GmbH-Kaufs eine Mantelgesellschaft erworben werden, ist dies nur per Share Deal möglich.
Finanzierungsmöglichkeiten des GmbH-Kaufs
Eigenkapital: Bei einem GmbH-Kauf müssen Sie zwischen 15 bis 20 % des Kaufpreises durch Eigenkapital decken. Entweder stammt das Kapital aus Ihrem Privatvermögen oder externe Finanzierungspartner stellen im Gegenzug für eine Unternehmensbeteiligung entsprechende Mittel zur Verfügung.
Fremdkapital: Für eine Finanzierung mit Fremdkapital können Käufer ein Darlehen von einer Bank oder einer Privatperson nutzen. Dabei werden ein Betrag, entsprechende Zinsen und die Laufzeit festgelegt – der Käufer muss das Kapital also nach einer bestimmten Zeit wieder zurückzahlen. Anfallende Zinsen lassen sich als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
Mezzanine-Kapital: Diese Mischform aus Eigen- und Fremdkapital zeichnet sich durch Kapital aus, welches ohne Anspruch auf Unternehmensbeteiligung der privaten Geldgeber zum GmbH-Kauf verwendet wird. Entsprechende Vereinbarungen werden individuell zwischen den Privatpersonen unabhängig von Bankvorschriften vereinbart.
Fördergelder: Der Käufer kann verschiedene Fördermittel beantragen – z. B. beim KfW-Förderprogramm. Dabei wird der GmbH-Kauf von einem Förderer finanziert – das Geld muss außerdem nicht zurückgezahlt werden. Entsprechende Programme gibt es u. a. von der EU oder verschiedenen Bundesländern.
5. Ausschluss von Haftungsrisiken
Wird das Risikopotential unbekannter Haftungen unterschätzt, kann das zu nachträglichen Rechtsstreitigkeiten mit dem Verkäufer führen. Dabei können die meisten Haftungen vertraglich ausgeschlossen oder anderweitig minimiert werden:
Steuerschulden: Nach § 75 AO haften Käufer einer GmbH für mögliche Steuerschulden des vergangenen Jahres. Ein Haftungsausschluss ist hier durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Verkäufer möglich.
Gesellschafterleistungen: Für ausstehende Einlagen in das Stammkapital haften Verkäufer und Käufer gemeinschaftlich mit ihrem Privatvermögen. Da ein Ausschluss der Haftung nicht möglich ist, sind etwaige Rückstände während der Due Diligence aufzudecken.
Verbindlichkeiten: Auch die Übernahme von Verbindlichkeiten des Verkäufers lassen sich vertraglich ausschließen – dies ist allerdings gemäß § 28 HGB unbedingt dem Handelsregister und sämtlichen Altgläubigern mitzuteilen.
Mitarbeiterübernahme: Nach § 613 BGB ist der Käufer bei einem GmbH-Kauf zur Übernahme aller Arbeitnehmer verpflichtet. Aber Geschäftsführer können einen Aufhebungsvertrag schreiben und sich einvernehmlich von Mitarbeitern trennen.
Produkt- & Produzentenhaftung: Weisen Produkte einer GmbH Mängel auf, besteht für Kunden ein Schadensersatzanspruch. Möchte der GmbH-Käufer nicht für Fehler des Verkäufers haften, ist auch hier eine vertragliche Regelung erforderlich.
6. Vertragsverhandlungen & Kaufvertrag
Wurden die Unternehmensprüfung erfolgreich ab- und Haftungsrisiken ausgeschlossen, verhandeln beide Seiten in den Vertragsverhandlungen die Ausgestaltung des Kaufvertrags. Dabei sind Verkäufer, Käufer sowie Berater beider Parteien wie z. B. Anwälte anwesend. In den Gesprächen werden sämtliche Vertragsinhalte diskutiert. Dazu gehören u. a.:
Der Kaufvertrag muss sämtliche Vereinbarungen von Verkäufer und Käufer enthalten, um nachträgliche Meinungsverschiedenheiten oder Rechtsstreitigkeiten auszuschließen. Folgende Liste ist daher nur als grobe Orientierung zu verstehen – ein Anwalt für Kaufrecht kann Ihnen einen rechtssicheren Kaufvertrag erstellen.
Daten von Verkäufer und Käufer (Name, Anschrift usw.)
Konkrete Bezeichnung des Vertragsgegenstandes
Benennung des Handelsregisters und der entsprechenden Nummer der GmbH
Klausel über Übergabe sämtlicher Geschäftsunterlagen an den Käufer
Benennung des vereinbarten Kaufpreises
Kontodaten des Verkäufers
Fälligkeit des Kaufpreises
Versicherung des Verkäufers, dass keine rechtlichen oder finanziellen Verbindlichkeiten für die GmbH bestehen
Haftungsregelungen, damit der Verkäufer für ehemalige Verbindlichkeiten haftet
Vereinbarungen für bestehende Arbeitsverhältnisse und bestehende Verträge der GmbH
Wettbewerbsverbot für den Verkäufer
Unterschrift beider Vertragsparteien
7. Abschluss, Übertragung & Eintragung ins Handelsregister
Den letzte Schritt eines GmbH-Kaufs stellt die Unterzeichnung des Kaufvertrages (“signing”) und die endgültige dingliche Übertragung an den Käufer (“closing”) dar. Hier liest ein Notar den Vertrag in Gänze vor und beurkundet gleichzeitig die Annahme dessen. Anschließend erfolgt die Übertragung durch die Erfüllung aller im Vertrag festgelegten Bedingungen wie
Kaufpreiszahlung: Entsprechend der vertraglich vereinbarten Zahlungsmodalität wird der Kaufpreis an den Verkäufer ausgezahlt.
Technische Abwicklung: Der Käufer wird als Rechtsträger aller erworbenen Verbindlichkeiten und Vermögensgegenstände eingesetzt und übernimmt den Besitz von z. B. Geschäftsräumlichkeiten und Produktionsmaschinen.
Behördliche Genehmigungen: Insbesondere bei wirtschaftlich umfassenden Transaktionen kann eine Zustimmung von Kartell- und Finanzamt obligatorisch für die Rechtswirksamkeit des GmbH-Kaufs sein.
Finale Bilanzierung: Zur unmissverständlichen Definition des Vertragsgegenstandes und somit der Eigentumsverhältnisse ist ein endgültiger Abschluss der Bilanzierung erforderlich.
Eintragung in das Handelsregister: Im Falle eines Share Deals muss der Käufer als neuer Gesellschafter im zuständigen Handelsregister eingetragen werden.
Erst wenn alle Vollzugsbedingungen vollständig erfüllt sind, ist der GmbH-Kauf rechtswirksam. Der Käufer ist dann neuer Eigentümer der GmbH.
8. Transaktionskosten beachten
Unabhängig von der eigentlichen Finanzierung müssen Sie als Käufer mögliche Transaktionskosten bedenken und vorhalten. Die genaue Höhe der Aufwendungen ist dabei abhängig von der Komplexität und Dauer des GmbH-Kaufs.
Transaktionskosten entstehen für:
Kommunikation: Aufwendungen für Post und Telekommunikation lassen sich mit ca. 75 Euro veranschlagen.
Due Diligence: Bei Unternehmensprüfern kann mit einem Stundensatz von ca. 300 Euro gerechnet werden. So ergibt sich ein Gesamtkostenbetrag von mindestens 3.500 Euro.
Notarielle Beurkundungen: Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und beträgt mindestens 230 Euro pro Beglaubigung bei einem Kaufpreis von 25.000 Euro.
Juristische Unterstützung: Eine rechtliche Absicherung durch einen Anwalt kann kostspielige Rechtsstreitigkeiten nach Abschluss der Transaktion vermeiden. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Umfang des tatsächlichen Arbeitsaufwandes, allerdings ist auch die Vereinbarung eines individuellen Festpreises möglich.
In der Regel übernimmt die Käuferseite alle Transaktionskosten, aber die Frage der Kostenübernahme kann individuell verhandelt werden. Nutzt der Verkäufer einer GmbH beispielsweise das Teileinkünfteverfahren zur Versteuerung des Verkaufgewinns, kann dieser im Gegensatz zum Käufer Transaktionskosten absetzen.
Kostentipp
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Anschließend erhalten Sie bei Bedarf vom Anwalt ein Festpreisangebot für die Absicherung Ihres GmbH-Kaufs, das alle Kosten und Leistungen detailliert auflistet. Sie entscheiden anschließend, ob Sie den Anwalt beauftragen.
9. So können Sie Ihren GmbH-Kauf absichern
Ein GmbH-Kauf kann mit zahlreichen rechtlichen Problemen, wirtschaftlichen Risiken und ungünstigen Haftungsverhältnissen verbunden sein. Ein Anwalt kann Sie deshalb bei Ihrem Unternehmenskauf unterstützen und Sie rechtlich umfassend absichern.
Tipp: Nach dem erfolgreichen GmbH-Kauf kommen viele Aufgaben auf Sie zu – auch die Prüfung der AGB. Sie können die AGB vom Anwalt erstellen lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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