Personen- und Kapitalgesellschaften brauchen einen Gesellschaftsvertrag. Dieser bildet die schriftliche Grundlage für die Gründung und den Fortbestand des Unternehmens. Der Gesellschaftsvertrag regelt zudem die Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Beteiligten.
Im deutschen Recht existieren zahlreiche Rechtsformen von Gesellschaften, die alle auf einer vertraglichen Vereinbarung basieren. Diese schriftliche Vereinbarung nennt sich Gesellschaftsvertrag und legt die Grundlagen für die Gründung und den Fortbestand einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. Zudem regelt er die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und wie der Gesellschaftszweck zu erreichen ist.
Der Gesellschaftsvertrag regelt nicht nur dir Grundlagen für die Gründung, sondern sichert auch einen reibungslosen Fortbestand des Unternehmens. Er enthält sämtliche Aufgaben, Rechte und Pflichten aller Beteiligten und dient somit als wichtiges Dokument im Falle von Streitigkeiten. Durch einen entsprechenden Verweis können Konfliktsituationen umgangen oder zumindest schnell aufgelöst werden.
Sämtliche Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG brauchen in Deutschland einen Gesellschaftsvertrag. Anderenfalls können die Unternehmen nicht im Rechtsverkehr tätig werden. Es ist wichtig, dass der Gesellschaftsvertrag notwendige Inhalte abdeckt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Damit ein Gesellschaftsvertrag rechtlich einwandfrei ist, muss er die in beispielsweise § 3 GmbHG und § 23 Abs. 2 AktG geregelten Inhalte aufweisen.
Inhalt der Satzung:
Die Zahl der Nennbeiträge der Gesellschaftsanteile der einzelnen Gesellschafter muss in der Summe dem Gesamtkapital des Unternehmens entsprechen.
Ebenso ist es verpflichtend anzugeben, ob die Gesellschaft einen dauernden oder zeitlich begrenzten Geschäftszweck hat und nach einer bestimmten Zeitspanne wieder aufgelöst wird. In der Regel werden Unternehmen ohne zeitliche Beschränkung gegründet. Dennoch muss ein entsprechender Vermerk enthalten sein.
Die genannten Stichpunkte sind gesetzliche Mindestvorschriften, die ein Gesellschaftsvertrag erfüllen muss. Selbstverständlich können und sollten Sie Ihren Vertrag um weitere Punkte wie beispielsweise die Funktionen und Aufgaben der einzelnen Gesellschafter ergänzen.
Gesellschaften lassen sich in der Regel in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilen. Beide Rechtsformen bedürfen eines Gesellschaftsvertrags, unterscheiden sich jedoch in ihrer Haftung und Besteuerung.
Bis auf die GbR, die oHG und die KG müssen alle Gesellschaftsformen die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Gesellschaftsvertrag abdecken. Weitere Bestimmungen unterliegen dem individuellen Bedarf der Gesellschaft. Allgemein lässt sich sagen, dass Kapitalgesellschaften aufgrund der besonderen Haftung und Besteuerung in der Regel umfangreichere Gesellschaftsverträge abschließen.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen, die ein Gesellschaftsvertrag erfüllen muss, gibt es zahlreiche weitere Regelungen, die abgedeckt werden könnten.
Zu diesen Regelungen gehören beispielsweise folgende Punkte:
Regelungen für den Krankheitsfall werden in vielen Gesellschaftsverträgen nicht getroffen, sind jedoch sehr wichtig. Sie bestimmen, ob eine Gewinnminderung eintritt oder wie Ausfälle aufgrund von Krankheit behandelt werden dürfen. Diese Regelung ist vor allem wichtig, wenn ein Gesellschafter über einen längeren Zeitraum seinen Aufgaben nicht nachkommen kann.
Ebenso ist es erforderlich, sich über die geltenden Mehrheitsregelungen einig zu werden. Bei ausstehenden Beschlüssen, welche die Gesellschaft betreffen, wird in der Regel abgestimmt. Was passiert aber, wenn sich die Gesellschafter nicht einig werden? Für einen solchen Fall ist eine Mehrheitslösung unabdingbar.
Die Haarspalterei GbR ist ein Friseursalon mit 5 Gesellschaftern. Nun soll beim monatlichen Meeting bezüglich der Anschaffung einer höherpreisigen Akustikanlage zur Steigerung der Kundenzufriedenheit abgestimmt werden. Während sich 2 der Gesellschafter dagegen aussprechen, halten die anderen 3 die Anschaffung für eine sinnvolle Investition. Damit unnötige Konflikte vermieden werden können, wird aufgrund einer Mehrheitsregelung entschieden. Diese besagt, dass mindestens 3 der 5 Gesellschafter sich einig sein müssen.
Durch eine fehlende Mehrheitsregelung könnten Konflikte entstehen, die weitreichende Konsequenzen bis hin zu einer GmbH-Auflösung nach sich ziehen könnte.
Auch die Befugnisse einzelner Gesellschafter müssen präzise ausformuliert werden. Nur so können Uneinigkeiten aufgrund von Beschlüssen oder Anschaffungen einzelner Personen vermieden werden. Auch die Arbeitsleistungen und Urlaub einzelner Parteien sollten zwingend vertraglich geregelt werden. Nur so weiß jeder Gesellschafter, was er tun muss und was er tun darf.
Eine vertragliche Regelung für den Todesfall eines Gesellschafters kann von Vorteil sein. Dadurch lässt sich regeln, wer die Anteile erbt, wenn er stirbt, und ob die gesetzliche Erbfolge umgangen werden soll.
Besonders wichtig sind Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters und die Salvatorische Klausel. Diese soll einen bestehenden Vertrag erhalten, auch wenn einzelne Bestimmung im Vertrag unwirksam sind oder fehlen.
Der Gesellschaftsvertrag sollte so umfangreich wie möglich sein und alle möglichen Szenarien und Fragen abdecken und beantworten. Je weniger Fragen offenbleiben, desto eher lassen sich Unstimmigkeiten und Konfliktsituationen vermeiden.
Der Einigungsmangel ist einer der beliebtesten Fehler, der bei Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gemacht wird. Um wirksam zu sein, muss er von allen Gesellschaftern verstanden und akzeptiert worden sein. Unstimmigkeiten müssen im Vorfeld aus dem Weg geräumt werden, da ansonsten ein Einigungsmangel vorliegt.
Auch das Ausscheiden eines Gesellschafters und damit verbundene Abfindungen wird oftmals nicht geregelt und stellt im Nachhinein einen Streitfall dar. Aus diesem Grund ist es wichtig, mögliche Abfindungssummen und die Übertragung dessen Anteilen im Voraus vertraglich zu klären.
Theoretisch können Sie einen vorgefertigten Mustervertrag nutzen. Allerdings deckt dieser oftmals nicht sämtliche Fragestellungen ab, die im Laufe des Geschäftsbetriebs entstehen können. Aus diesem Grund sollten Sie einen solchen Mustervertrag zumindest Ihren Bedürfnissen anpassen und um ggf. wichtige Regelungen erweitern.
Anstelle eines individuellen Gesellschaftsvertrags ist alternativ auch ein Musterprotokoll möglich. Dieses soll die Gründung einer UG oder GmbH vereinfachen, schneller machen und die Kosten für die notarielle Beglaubigung senken. Allerdings darf das Unternehmen nur 3 Gesellschafter sowie 1 Geschäftsführer haben und das Geschäftsjahr muss dem Kalenderjahr entsprechen.
Nachteilig bei einem solchen Musterprotokoll ist allerdings, dass individuelle Regelungen oder Anpassungen nicht möglich und eine nachträgliche Änderung oftmals mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Um Form- oder Inhaltsfehler zu vermeiden und durch individuelle Regelungen möglichen Streitfällen vorzubeugen, ist ein möglichst individueller und umfassender Gesellschaftsvertrag wichtig.
Bei dessen Erstellung ist es sehr empfehlenswert, auf anwaltliche Hilfe zurückzugreifen. Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht kann für Sie feststellen, welche Regelungen für Ihr Unternehmen wichtig sind und kann Sie und andere Gesellschafter hinsichtlich aller damit zusammenhängenden Fragen beraten. Er übernimmt die Erstellung und stellt dabei sicher, dass die Interessen aller beteiligten Parteien gewahrt werden. Anschließend veranlasst er die notarielle Beglaubigung.
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Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gehört zu den ersten Schritten im Verlauf der Gründung einer Kapital- oder Personengesellschaft. Er umfasst die gesetzlich vorgegebenen Mindestbestimmungen und regelt darüber hinaus sämtliche Fragen und Szenarien, welche die Zusammenarbeit der Gesellschafter betreffen.
Nach Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, bei der idealerweise ein Rechtsanwalt beteiligt war, muss das Dokument (je nach Unternehmensart) u. a. laut § 2 GmbHG notariell beurkundet werden. Ohne eine notarielle Beurkundung, bei der alle Gesellschafter über die einzelnen Punkte aufgeklärt werden und diesen zustimmen müssen, ist ein Gesellschaftsvertrag ungültig.
Eine notarielle Beurkundung schließt zudem einen Einigungsmangel aus, da der Notar intensiv auf alle Punkte eingeht und sämtliche Gesellschafter umfassend aufklärt. Nachdem alle Gesellschafter versichert haben, dass sie sämtliche Punkte verstehen und diesen zustimmen, ist die notwendige Einigung aller Parteien gegeben.
Der Gesellschaftsvertrag gehört zu den wichtigsten Unterlagen einer Kapital- oder Personengesellschaft und wird mit den übrigen Urkunden sorgfältig abgelegt und aufbewahrt. Da der Vertrag im Besitz der Gesellschaft bleibt, ist er jederzeit von befugten Personen einsehbar.
Der Gesellschaftsvertrag lässt sich auch nachträglich ändern, solange sämtliche gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Sollten Sie eine entsprechende Änderung anstreben, ist es ratsam, erneut juristischen Rat einzuholen. Der neu aufgesetzte Gesellschaftsvertrag muss wiederholt notariell beurkundet und beim Handelsregister gemeldet werden.
Sollte die notarielle Beurkundung ausbleiben, wird die neue Version des Vertrags nichtig und die Änderungen treten nicht in Kraft.
Um einen Gesellschaftsvertrag abändern zu lassen, bedarf es zudem entweder der Zustimmung aller Gesellschafter oder einer entsprechenden Mehrheitsregelung.
Ein Gesellschaftsvertrag kostet mindestens 150 Euro, die Sie für dessen notarielle Beurkundung ausgeben müssen. Dieser Betrag versteht sich als Mindestbetrag und gilt für Ein-Personen-Gesellschaften. Sollten mehrere Gesellschafter vorhanden sein, verdoppelt sich diese Gebühr.
Wenn Sie sich rechtlich absichern wollen und einen Rechtsanwalt hinzuziehen, müssen Sie auch die dadurch entstehenden Rechtsanwaltsgebühren berücksichtigen. Diese können sehr unterschiedlich ausfallen und orientieren sich am Umfang seiner Tätigkeit.
Der Gesellschaftsvertrag sollte von jeder Gesellschaft abgeschlossen werden. Allerdings sind lediglich Kapitalgesellschaften zur Aufsetzung eines Gesellschaftsvertrags verpflichtet.
Ein Rechtsanwalt kann überprüfen, ob Ihr Vertrag den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ebenso kann er den Gesellschaftsvertrag um wichtige Punkte ergänzen, die zukünftige Konflikte und Missverständnisse vermeiden können.
Der Gesellschaftsvertrag bedarf bei Kapitalgesellschaften der Schriftform und muss notariell beurkundet werden. Ebenso gibt es einige inhaltliche Aspekte, die durch einen Gesellschaftsvertrag gedeckt werden müssen.