Sie denken über die Gründung eines eigenen Unternehmens nach? Für den einfachen Einstieg in die Selbstständigkeit eignet sich besonders das Einzelunternehmen, das mit minimalen Gründungsformalitäten und geringen -kosten verbunden ist. Deshalb zeigen wir Ihnen in diesem Artikel, was es so besonders macht und was Sie bei der Gründung beachten müssen.
Ganz einfach mit advocado:
Das Einzelunternehmen ist neben den Personen- und Kapitalgesellschaften die dritte Möglichkeit der Unternehmensrechtsformen in Deutschland. Der sogenannte Inhaber des Einzelunternehmens braucht zur Gründung kein gesetzlich vorgeschriebenes Startkapital, haftet aber unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen.
Varianten der Gründung: Eine alleinige Gründung eines Unternehmens hat immer ein Einzelunternehmen zur Folge. Drei verschiedene Personengruppen lassen sich hierbei unterscheiden:
|
Gewerbetreibende/ Kaufmann |
Kleingewerbetreibende |
Freiberufler |
Anzahl Gründer |
Ein Einzelunternehmer |
Ein Einzelunternehmer |
Ein Einzelunternehmer |
Geschäftsführung |
Geschäftsführung durch Einzelunternehmer |
Geschäftsführung durch Einzelunternehmer |
Geschäftsführung durch Einzelunternehmer |
Startkapital |
Keine Vorgaben, finanzielle Rücklagen empfehlenswert |
Keine Vorgaben, finanzielle Rücklagen empfehlenswert |
Keine Vorgaben, finanzielle Rücklagen empfehlenswert |
Haftung |
Alleinige Haftung des Einzelunternehmers mit Geschäfts- und Privatvermögen |
Alleinige Haftung des Einzelunternehmers mit Geschäfts- und Privatvermögen |
Alleinige Haftung des Einzelunternehmers mit Geschäfts- und Privatvermögen |
Gründungsformalitäten |
Anmeldung beim Finanzamt & Einholung der Steuernummer, Anmeldung beim Gewerbeamt & Einholung des Gewerbescheins, Eintragung im Handelsregister |
Anmeldung beim Finanzamt & Einholung der Steuernummer, Anmeldung beim Gewerbeamt & Einholung des Gewerbescheins |
Anmeldung beim Finanzamt & Einholung der Steuernummer |
Firmenname |
Vor- und Nachname des Einzelunternehmers mit Branchennamen oder Fantasiename mit Kürzel des eingetragenen Kaufmanns im Anhang |
Verpflichtend: Vor- und Nachname des Einzelunternehmers, mögliche Ergänzung: Branchenname |
Verpflichtend: Vor- und Nachname des Einzelunternehmers, mögliche Ergänzung: Branchenname |
Gewinnverteilung |
Gewinn obliegt dem alleinigen Einzelunternehmer |
Gewinn obliegt dem alleinigen Einzelunternehmer |
Gewinn obliegt dem alleinigen Einzelunternehmer |
Die Buchführungspflicht bei Einzelunternehmen ist bei gewerbetreibenden Kaufmännern, Kleingewerbetreibenden sowie Freiberuflern verschieden. Als Ersterer sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet:
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss dabei so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (§ 238 (1) HGB). Die doppelte Buchführung basiert auf komplexen Geschäftsprozessen und ist für einen gewerblichen Kaufmann verpflichtend. Werden jedoch in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr als 600.000 € Umsatzerlöse und 60.000 € Jahresüberschuss erwirtschaftet, entsteht eine Befreiung von der doppelten Buchführungspflicht. Diese Art der Buchführung zeichnet sich durch das doppelte Buchen eines Geschäftsvorfalls auf den zwei betreffenden Buchführungskonten aus. Wird z. B. eine Verbindlichkeit an einen Lieferanten bar beglichen, wird sowohl das Konto „Wareneinkäufe“ als auch das Konto „Kasse“ angesprochen.
Die einfache Buchführung ist verpflichtend für Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Die einfache Buchführung beruht auf leicht überschaubaren Geschäftsprozessen und gestaltet sich durch das einmalige Festhalten eines Geschäftsvorfalls auf einem Buchführungskonto wie z. B. Mietzahlungen. Einnahmen und Ausgaben werden auf diesem Konto in zeitlicher Reihenfolge erfasst.
Jeder, der seiner Buchführungspflicht durch z. B. versäumte oder verspätete Buchungen nicht nachkommt, muss mit Strafen wie Steuernachzahlungen inklusive Zinsen, hohen Steuereinschätzungen durch das Finanzamt sowie mit Geldstrafen rechnen. So belangte z. B. das Landgericht Dresden 2012 einen Rechtsanwalt aufgrund der Verletzung der Buchführungspflicht in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten und verbot ihm zwei Jahre lang die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt. (Az. 5 StR 122/11)
Beim Weg in die Selbstständigkeit durch ein Einzelunternehmen gilt es, viele wichtige Schritte zu berücksichtigen, damit Ihr Unternehmen einen erfolgreichen Start auf dem Markt haben kann. Unabhängig von der Wahl der Rechtsform können rechtliche und wirtschaftliche Beratungen sinnvoll sein, da sie beim Verständnis rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Anforderungen helfen und vor Misserfolg schützen können.
Auch die angemessene Planung der Gründung ist für Ihre zukünftige Unternehmung wichtig. Deshalb muss ein Zeitplan für das Gründungsgeschehen erstellt sowie ein Businessplan konzipiert werden, der den Gegenstand und die Kalkulation des Geschäfts aufzeigt. Das Kapital muss ebenfalls mithilfe eines Kapitalbedarfsplans berechnet werden.
Auch AGB müssen formuliert werden, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen wollen. Haben Sie keine AGB, kann eine Abmahnung folgen und finanzielle Schwierigkeiten für Ihr Unternehmen bedeuten. Das können Sie verhindert, indem Sie von einem Anwalt rechtssichere AGB erstellen lassen.
Weitere wichtige Schritte:
Mit dem Firmenname tritt Ihr Einzelunternehmen im Geschäftsverkehr auf. Laut obiger Tabelle ist für Kleingewerbetreibende und Freiberufler der Vor- und Nachname im Firmenname verpflichtend und kann um eine branchenspezifische Bezeichnung ergänzt werden. Für den gewerbetreibenden Kaufmann gelten andere Vorschriften. So kann dieser zwischen einer Kombination aus Vor- und Nachname, einer Ergänzung und einem Fantasienamen mit einem Zusatz als Einzelunternehmer wie e. K. (eingetragener Kaufmann; geschlechtsneutral) e. Kfm. (eingetragener Kaufmann) oder e. Kfr. (eingetragene Kauffrau) wählen. Für ihn ist es auch möglich, lediglich einen Fantasienamen mit Zusatz anzugeben.
Für den Gründungsprozess eines Einzelunternehmens ist auch die Eröffnung eines eigenen Geschäftskontos nortwendig, damit zukünftige Geschäftsprozesse stattfinden können. Bei der Wahl des richtigen Geschäftskontos können Beratungen bei der Bank sinnvoll sein, um die passende Bankdienstleistung für Ihren Geschäftsbetrieb zu finden.
Für den gewerbetreibenden Kaufmann als Einzelunternehmen ist es verpflichtend, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Ihr Unternehmen wird geprüft und nach erfolgreichem Bestehen wird die Bekanntmachung ihres Unternehmens vollzogen. Für Kleingewerbetreibende und Freiberufler entfällt dieser Schritt.
Sobald die Selbstständigkeit ansteht, muss das zukünftige Gewerbe des gewerbetreibenden Kaufmanns oder des Kleingewerbetreibenden im zuständigen Gewerbeamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Gewerbes erfüllt sind. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Gewerbeschein, mit dem Sie zur Führung eines Gewerbes befähigt werden.
Für die steuerliche Erfassung spielt das Finanzamt für alle drei Formen des Einzelunternehmens eine entscheidende Rolle. Nach der Anmeldung Ihres Gewerbes als Kaufmann beim Gewerbeamt müssen Sie beim Finanzamt einen Fragebogen ausfüllen und erhalten anschließend Ihre Steuernummer, unter der Ihre steuerlichen Prozesse erfasst werden. Als gewerbetreibender Kaufmann oder Kleingewerbetreibende sind die Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer und der Solidaritätszuschlag fällig. Aufgrund des fehlenden Gewerbes entfällt für freie Berufe die Zahlung der Gewerbesteuer.
Berufsgenossenschaften sind als Unfallversicherungsträger bei der formalen Anmeldung Ihres Unternehmens nicht zu vergessen. Sie haben zur Aufgabe, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Unfallrisiken zu vermeiden. Im Fall eines Arbeitsunfalls versichern sie Schutz und Prävention für den Versicherten. Berufsgenossenschaften dienen dem Wohl des Unternehmens und eine branchenspezifische Anmeldung ist essenziell.
Als gewerbetreibender Kaufmann und als Kleingewerbetreibender ist die Anmeldung in der zuständigen IHK Pflicht. Die Ausnahme stellen hier handwerkliche Betriebe dar – diese unterliegen einer Mitgliedschaft in der zuständigen Handwerkskammer. Auch Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe werden von der Angehörigkeit befreit. Die Mitgliedschaft des Kaufmanns erfolgt auf Basis des Firmensitzes und wird in den meisten Fällen durch das Gewerbeamt initiiert. Die IHK stellt die Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft und des Gewerbes dar und dient Ihrem Einzelunternehmen als Unterstützung und Förderung. Um ihre Aufgaben vollständig wahrnehmen zu können, bedarf es nötige Mittel zur Finanzierung. Grundsätzlich setzt sich der IHK-Beitrag aus den zwei Komponenten Grundbeitrag und Umlage zusammen. Den Grundbeitrag, der nach Art, Umfang und Leistungsstärke des Unternehmers gestaffelt ist, muss jeder zahlen. Der Betrag ist jedoch von Region zu Region unterschiedlich. Die Umlage dagegen orientiert sich an dem Ertrag des jeweiligen Unternehmers, dem ein jährlicher Betrag von 15.340 € frei steht und erst der darüber hinaus erworbene Gewerbeertrag als Berechnungsgrundlage gilt.
Für handwerkliche Betriebe ist die Mitgliedschaft in der zuständigen HWK verpflichtend, egal welcher Rechtsform Sie angehören. Sie widmet sich der Unterstützung, Beratung und Interessenvertretung Ihrer betrieblichen Belange. Mitglieder der HWK müssen einen fixen Grund- sowie einen variablen Zusatzbetrag – der sich am vergänglichen Gewerbeertrag bemisst – entrichten.
Wenn Sie als Freiberufler ein Einzelunternehmen gründen, ist die Registrierung in der zuständigen Kammer für kammerpflichtige freie Berufe nicht zu vergessen. Hierzu zählen z. B. Ärzte und Apotheker, Notare und Anwälte oder Ingenieure und Architekten.
Sieht das zukünftige Konzept Ihres Einzelunternehmens die Anstellung von Mitarbeitern vor, ist der Gang zur Bundesagentur für Arbeit für den Erhalt der Betriebsnummer notwendig. Vergeben wird diese vom Betriebsnummern-Service und wird zusätzlich für die Anmeldung bei den Sozialversicherungen und der Krankenkasse benötigt.
Arbeitslosen-, Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung bilden das soziale Versicherungsnetz in Deutschland. Bei geplanter Anstellung von Mitarbeitern ist die Anmeldung derer zwingend notwendig, damit eine Absicherung in allen Bereichen sichergestellt werden kann. Für die Anmeldung bedarf es der Betriebsnummer, die Sie vorab bei der Bundesagentur für Arbeit einholen müssen. Die Sozialversicherungsbeiträge – deren Höhe sich anhand gesetzlich festgelegter Beitragssätze bemisst – werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Die Anmeldung der Beschäftigten erfolgt über die jeweilige gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie den Mitarbeiter mithilfe eines Beitragsnachweises anmelden. Der Kontakt zur jeweiligen Berufsgenossenschaft ist ebenfalls unumgänglich, da hier die Anmeldung zur Aufnahme bei der Unfallversicherung getätigt werden muss.
Die Künstlersozialkasse bildet die Alternative zu Sozialversicherungen für selbstständige Künstler und Publizisten. So haben auch diese Berufsgruppen die Möglichkeit, sich sozial abzusichern. Der Beitrag für die Versicherung setzt sich zur Hälfte durch Abgaben des Freiberuflers und zur anderen Hälfte durch Zuschüsse des Bundes und Abgaben von künstlerisch oder publizistisch tätigen Unternehmen wie z. B. Verlagen zusammen. Da die Künstlersozialkasse das Gegenstück der Sozialversicherungen bildet, entfällt die Mitgliedschaft für Künstler in den typischen Versicherungen.
Neben den Sozialversicherungen gibt es in Deutschland betriebliche Versicherungen, welche die Hauptrisiken eines Einzelunternehmens absichern sollen. Abgeschlossen werden können diese für alle Bereiche des Geschäftsablaufes. Zu den meist genutzten Versicherungen zählen u. a. die Betriebs-Haftpflicht-, Einbruchdiebstahl- und Kfz-Haftpflichtversicherung.
In einigen Betriebsbereichen und Branchen in Deutschland ist es notwendig, sich Erlaubnispflichten für die Gründung einzuholen. Tätigkeiten in Gastronomiebetrieben unterliegen z. B. Einwilligungen vom Gesundheitsamt und Arbeit im Baugewerbe setzt die Abnahme vom Bauamt voraus. In einigen Fällen sorgt auch die Gewerbeaufsicht für ein ordnungsgemäßes Geschäft.
Die Gründung eines Einzelunternehmens kann folgende Vorteile haben:
Besonders die private Haftung kann für Neugründer kritisch sein. Um dieses und die weiteren Risiken abschätzen und soweit möglich eingrenzen zu können, kann die Beratung eines Anwalts und(oder Steuerberaters sinnvoll sein.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Gründungsvorhaben.
Das Einzelunternehmen kann ein Sprungbrett für Gründer sein. Spielen Sie mit dem Gedanken, ein Einzelunternehmen zu gründen oder stecken bereits in der Gründungsphase? Ein Anwalt kann Ihnen bei Fragen und Entscheidungen zur Gründung beratend zur Seite stehen.
► Hier haben Sie die Möglichkeit, die Gründung kostenlos mit einem Anwalt zu besprechen.
► advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Gesellschaftsrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten.
► Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Gründungsvorhaben.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen zum Start in die Selbstständigkeit.
Sie haben weitere Fragen zum Arbeitsrechtsschutz? Mit einer Gewerberechtsschutzversicherung können Sie bedenkenlos einen Anwalt konsultieren. Denn die Anwaltskosten werden Ihnen mit einer Rechtsschutzversicherung erstattet. Zudem übernimmt der Versicherer im Falle einer juristischen Auseinandersetzung die Prozess- und Gutachterkosten. Nutzen Sie den Online-Rechner von Finanzchef24 und finden Sie schnell und einfach Ihren passenden Rechtsschutz.