Für eine Unternehmensgründung sind 2024 Business-Plan, Rechtsform, Versicherungen, Amtsgänge und vieles mehr notwendig. Die richtige Auswahl der Rechtsform, eine sorgsame Risikoabwägung und eine angemessene Finanzierung können entscheidend für den Erfolg der Firma und die Sicherheit des Gründers sein.
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Unter dem Begriff der Unternehmensgründung versteht sich die Gründung eines wirtschaftlichen Betriebes, der Güter oder Dienstleistungen verkauft und auf die Gewinnerzielung ausgelegt ist. In der Regel sind damit im engeren Sinne die Kapital- und Personengesellschaften gemeint.
Am Anfang jeder Firmengründung steht eine Geschäftsidee und im besten Fall auch ein strategisches Konzept für das weitere Vorgehen: der Business-Plan. Mit diesem legen Sie Ziele und Meilensteine für Ihr zukünftiges Unternehmen fest. Dort finden sich beispielsweise Überlegungen zu Rechtsform sowie Finanzierung und meist auch eine ausführliche Marktanalyse sowie eine umfassende Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung.
Der Business-Plan bestimmt nicht nur die strategische Ausrichtung der Firma, sondern dient auch dazu, mögliche Geldgeber von der Sache zu überzeugen.
3 Komponenten sind dabei neben der eigentlichen Geschäftsidee entscheidend:
Eine Unternehmungsgründung ist immer mit Kosten verbunden. Diese sind jedoch vom individuellen Gründungsvorhaben abhängig. Für den Betrieb selbst entstehen Kosten für Personal und Immobilien, Versicherungsbeiträge, ggf. Provisionen, Investitionen und Produktionskosten. Falls Produktinnovationen Teil des Unternehmens sind, können Gebühren für Patentanmeldungen und ggf. juristischen Beistand fällig werden.
Doch auch die formelle Gründung der Firma ist mit finanziellen Aufwendungen verbunden. Diese unterscheiden sich nach der gewählten Rechtsform und dem Umfang des Unternehmens recht deutlich. Für die formelle Gründung sind dabei im Wesentlichen 3 Faktoren ausschlaggebend:
Ganz gleich ob eine Kapital- oder Personengesellschaft, wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, brauchen Sie dafür die nötigen Mittel zur Finanzierung. Material, Maschinen, Gebäude, Mitarbeiter – all das kostet vom ersten Tag an Geld.
Die erste Finanzierungslösung ist ein Bankkredit. Hiermit haben Sie als Gründer Planungssicherheit. Die Bank fordert für einen Kredit aber zunächst einen haltbaren Business-Plan. Eine weitere Möglichkeit stellen Investoren dar. Diese kaufen Anteile an Ihrem Unternehmen und verdienen dementsprechend über Gewinnausschüttung im Verhältnis ihrer Beteiligung am Erfolg des Unternehmens mit.
Sie können auch eine staatliche Förderung bei der Unternehmensgründung in Betracht ziehen. Diese kann von der KfW oder auch von Förderbanken kommen. Damit können Gründer von günstigen Darlehen und weiteren Zuschüssen profitieren.
Förderung |
Förderdarlehen |
Zuschuss |
Bürgschaft |
Definition der Förderung |
Kredit in Form einer Kapitalüberlassung, der über einen bestimmten Zeitraum inklusive Zinsen zurückgezahlt werden muss |
Finanzierungsbetrag, der in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss |
Einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber einem Gläubigen verpflichtet, für die Schulden des Dritten (Hauptschuldner) einzustehen |
Wo muss ich die Förderung 2024 beantragen? |
Beantragung erfolgt bei Hausbank |
Beantragung erfolgt bei jeweiliger Initiative |
Beantragung erfolgt bei Bürgschaftsbank |
Was wird gefördert? |
Investitionen und Betriebsmittel |
Gründung des Unternehmens |
Absicherung des Unternehmens |
Wer fördert (Beispiele)? |
Hausbanken, Förderbanken der Länder oder Bürgschaftsbanken |
Gründungszuschüsse der Agentur für Arbeit, Stipendien von EU, EXIST Gründerstipendium |
Bürgschaftsbanken oder Bürgschaft ohne Bank |
Eine Firmengründung geht mit einigen Behördengängen, Verträgen und bürokratischem Aufwand einher. Zu beachten sind die folgenden formalen und rechtlichen Schritte und Grundlagen:
Ausschlaggebend für die Unternehmensgründung ist die Wahl der Rechtsform, die sich in ihren Anforderungen stark unterscheiden. Zentrale Fragen beziehen sich unter anderem auf die Haftung der Gründer und das Einbringen von Startkapital.
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und auf ein hohes Startkapital und eine beschränkte Haftung ausgelegt. Zu den Kapitalgesellschaften zählen typischerweise:
Kapitalgesellschaft |
GmbH |
UG (Mini-GmbH) |
AG |
Mindestkapital |
25.000 € |
1 € |
50.000 € |
Anzahl Gründer |
Mind. 1 Gründer (Gesellschafter) |
Mind. 1 Gründer (Gesellschafter) |
Mind. 1 Gründer (Aktionär) |
Haftung |
Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
Gewinnverteilung |
Gewinnverteilung nach Anteilen am Stammkapital |
Gewinnverteilung nach Anteilen am Stammkapital |
Gewinnverteilung nach Anteilen am Grundkapital |
Geschäftsführung |
Geschäftsführer |
Geschäftsführer |
Vorstand |
Personengesellschaften
Personengesellschaften sind natürliche Personen, die sich besonders durch eine unbeschränkte Haftung auszeichnen:
Personengesellschaft |
GbR |
oHG |
KG |
Mindestkapital |
Gesetzlich nicht vorgeschrieben |
Gesetzlich nicht vorgeschrieben |
Gesetzlich nicht vorgeschrieben |
Anzahl Gründer |
Mind. 2 Gründer (Gesellschafter) |
Mind. 2 Gründer (Gesellschafter) |
1 Komplementär, 1Kommanditist |
Haftung |
Haftung unbeschränkt (Vollhafter) |
Haftung unbeschränkt (Vollhafter) |
Komplementär haftet unbeschränkt (Vollhafter), Kommanditist haftet beschränkt (Teilhafter) |
Gewinnverteilung |
Gewinnverteilung nach Köpfen oder nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag |
Kapitalanteile werden mit 4 % verzinst, darüber hinaus nach Regelungen im Gesellschaftsvertrag |
Kapitalanteile werden mit 4 % verzinst, darüber hinaus nach Regelungen im Gesellschaftsvertrag |
Geschäftsführung |
Gemeinsame Geschäftsführung der Gesellschafter |
Geschäftsführung obliegt jedem Gesellschafter |
Komplementär |
Einzelunternehmen
Im Gegensatz dazu bildet das Einzelunternehmen die große Ausnahme, die eine alleinige Person zur Selbstständigkeit befähigt. Diese Person ist meist Kaufmann im Sinne des § 1 HGB und haftet vollständig mit ihrem Privatvermögen. Der sog. Inhaber kann Gewerbetreibender oder Freiberufler sein, der für den Aufbau dieses Unternehmens kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital benötigt. Die Einzelfirma kann eine schnelle und einfache Möglichkeit sein, Selbstständigkeit im Beruf zu erlangen.
Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen möchte, braucht neben Gewerbeanmeldungen oder Versicherungen teilweise Genehmigungen für die Gründung, wenn sie einer Erlaubnispflicht unterliegen. Tätigkeiten in Gastronomiebetrieben unterliegen bspw. Einwilligungen vom Gesundheitsamt.
Der wichtigste Vertrag in der Unternehmensgründung ist zunächst der Gründervertrag.
Dieser enthält typischer Weise:
Auch den Gründerlohn können Sie bereits im Gesellschaftsvertrag festhalten. Dabei handelt es sich um den Lohn, den Gesellschafter sich selbst für ihre Mühe und Aufwendungen in der Gründung zugestehen.
Bei einer Gesellschaft mit einem einzigen Geschäftsführer und max. 3 Gesellschaftern kann die Gründung mit Musterprotokoll eine Alternative zum Gesellschaftsvertrag sein. Die Kosten sind teilweise deutlich geringer. Individuelle Sonderregelungen und konkrete Bestimmungen zum Geschäftsablauf, Vertretung und Gewinnausschüttung können Sie per Muster allerdings nicht definieren.
Nun kommt es zur formellen Anmeldung des Unternehmens. Im Falle von Kapitalgesellschaften ist hier zwingend ein Notar zu beteiligen. Bei der GmbH beispielsweise beantragt der Geschäftsführer nach Einzahlung des Stammkapitals die Eintragung der Gesellschaft, die der Notar daraufhin vornimmt.
Eintragung ins Handelsregister
Kaufleute, die eine Einzelunternehmung, oHG oder eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH gründen, müssen vor der Gewerbeanmeldung das Geschäft ins Handelsregister eintragen lassen. Das Handelsregister ist ein öffentlich einsehbares Verzeichnis, das die wirtschaftlichen Verhältnisse wie zum Beispiel Grund- oder Stammkapital von Unternehmen beinhaltet. Nach der Anmeldung ist die Handelsregisternummer im Impressum auf Ihrer Webseite anzugeben. Die Aufführung im Handelsregister ist nicht nur notwendig, sondern bietet zusätzlich Schutz für Ihren Firmennamen.
Finanzamt und Steuern
Die steuerliche Erfassung Ihrer Firma erfolgt durch das Finanzamt. Nach der Anmeldung Ihres Gewerbes beim Gewerbeamt erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier machen Sie Angaben zur Einschätzung von Umsätzen und Verlusten, mit denen das Amt realistische Steuerbeträge ermittelt.
Im Anschluss erhalten Sie eine Steuernummer, unter der das Amt alle steuerlichen Angelegenheiten verbucht. Neben der Steuernummer gibt es noch die Umsatzsteueridentifikationsnummer, die für Unternehmer Pflicht ist, die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der Europäischen Union teilnehmen möchten. Beide Zahlen müssen Sie im Impressum der eigenen Webseite aufführen.
Bundesagentur für Arbeit
Wenn das zukünftige Unternehmenskonzept die Anstellung von Mitarbeitern vorsieht, ist der Gang zur Bundesagentur für Arbeit notwendig. Dieses vergibt die sog. Betriebsnummer, die Sie auch für die Anmeldung bei den Sozialversicherungen und der Krankenkasse benötigen. Die Ausstellung der Betriebsnummer erfolgt beim Betriebsnummern-Service. Zum sozialen Netz in Deutschland zählen die gesetzliche Arbeitslosen-, Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Wer eine Firma gründet, baut damit auch eine Marke auf. Zu dieser gehören Name, Logo, ein Internetauftritt und vieles mehr. Deshalb kann es sinnvoll sein, Ihre Marke vorher zu überprüfen. Denn Sie könnten ungewollt Markenrechte anderer verletzen.
Bereits die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Domainnamens kann zu Rechtsstreitigkeiten mit den Markeninhabern führen. Um das zu vermeiden und die eigene Marke zu schützen, können Sie Ihr Vorhaben von einem Anwalt absichern lassen.
Bei einer Rechtsform, die ein Startkapital verlangt, ist ein eigenes Geschäftskonto unumgänglich. Ansonsten kann die Anmeldung der Kapitalgesellschaft nicht stattfinden. Doch auch ohne die rechtliche Notwendigkeit gehört ein Geschäftskonto zu den Grundlagen eines Unternehmens. Andernfalls könnten die Grenzen zwischen privaten und unternehmerischen Einnahmen und Ausgaben verschwimmen, sodass die Buchführung unübersichtlich werden könnte.
Neben den Sozialversicherungen können Sie sich gegen die Hauptrisiken eines Unternehmers versichern:
Sie müssen bei Ihren unternehmerischen Aktivitäten alle Einnahmen und Ausgaben, Gewinne und Verluste sorgfältig dokumentieren. Unternehmen sind zu einer ordnungsgemäßen Buchhaltung verpflichtet. Auch für Sie als Unternehmer selbst ist die Buchführung wichtig. Nur so behalten Sie den Überblick über den aktuellen Status Ihrer Firma.
Die Buchführung erfordert nicht nur ein entsprechendes Know-how, sondern kann auch mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden sein.
Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten offen:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Das Ziel der Unternehmensgründung birgt neben einem finanziellen Risiko noch weitere Unsicherheiten, z. B. eine fehlerhafte Einschätzung des Marktes oder eine zu optimistische Betrachtung der Umsetzungsmöglichkeiten. Gerade wenn Sie eine Rechtsform wählen, bei der Sie persönlich haften, kann das für Sie ein Risiko sein. Es kann sogar zur Insolvenz oder Insolvenzverschleppung kommen.
Deshalb kann es zum einen sinnvoll sein, die erforderlichen Versicherungen abschließen (Berufshaftpflicht, Rechtsschutz usw.) und zum anderen ausreichend Zeit in den Business-Plan und die Auswahl der Rechtsform zu investieren.
Auch wenn es rechtlich nicht verpflichtend ist, kann es hilfreich sein, bei den entscheidenden Schritten der Gründung juristischen Beistand zu haben. So können Sie vorab eine Einschätzung und Bewertung der Geschäftsideen erhalten. Rechtliche Beratung kann auch bei der Erstellung von Dokumenten wie z. B. Ihrer AGB sinnvoll sein. Um Rechtssicherheit zu haben, können Sie z. B. auch Ihre AGB von einem Anwalt erstellen lassen.
Auch nach der Gründung kann eine regelmäßige rechtliche Beratung von einem Anwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht für junge Unternehmen am Markt hilfreich sein. Gründer stehen vor der großen Herausforderung, vielen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Mit Rechtsbeistand können spätere negative Auswirkungen möglicherweise vermieden werden.
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Die Kosten für die Gründung im juristischen Sinne hängen ganz von der Rechtsform ab. Während Personengesellschaften meist nur wenige bürokratische Gebühren aufweisen und nicht mehr als 200 € erfordern, brauchen Kapitalgesellschaften einen Notar und ein Startkapital.
Grundsätzlich kann jede volljährige Person (mit einigen Sonderregelungen auch Personen unter 18 Jahren) ein Unternehmen gründen. Es müssen lediglich die Voraussetzungen der gewählten Rechtsform im Rahmen der Unternehmensgründung erfüllt sein.
Manche Rechtsformen verlangen ein Startkapital, das können Sie jedoch auch von der Bank leihen.
Damit Ratsuchende nachhaltige Lösungen für ihr Anliegen finden, legt Fiona Schmidt als Teil der juristischen Redaktion von advocado größten Wert auf die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte. In ihren Beiträgen informiert sie u. a. zu passenden Handlungsoptionen im Marken- oder Internetrecht.