Damit die Gründung einer GmbH 2024 gelingt und deren Inhaber von ihren Vorteilen profitieren kann, sind u. a. ein Gesellschaftsvertrag zu erstellen, die Gründung notariell zu beglaubigen, die GmbH ins Handelsregister einzutragen und ein Gewerbe anzumelden. Eine gründliche Vorbereitung der Gründung spart Zeit.
Ganz einfach mit advocado:
Trotz hoher gesetzlicher Anforderungen kann Ihnen die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zahlreiche Vorteile bieten:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das Vorgehen.
Wenn Sie eine GmbH gründen, müssen Sie laut GmbH-Gesetz u. a. folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen wollen, können Sie sich an folgender Schrittfolge orientieren:
Bevor Sie für die Beurkundung der GmbH-Gründung zum Notar gehen, brauchen Sie einen Gesellschaftsvertrag. In diesem müssen u. a. folgende Punkte geregelt werden:
Sobald der Gesellschaftsvertrag mit allen Gesellschaftern besprochen und von diesen akzeptiert wurde, muss ihn ein Notar beglaubigen. Der Notar meldet dem Handelsregister die Gründung der GmbH.
Das Stammkapital von 25.000 Euro muss auf das bereits eröffnete Geschäftskonto eingezahlt werden. Erst dann trägt das Amtsgericht die GmbH in das Handelsregister ein.
Das Stammkapitel lässt sich beispielsweise auch als eine Kombination aus 12.500 Euro und einer Sacheinlage in derselben Höhe einbringen.
Nachdem der Notar die Gründung dem zuständigen Amtsgericht für das Handelsregister gemeldet hat, müssen Sie zur Handelsregistereintragung noch Unterlagen vorlegen:
Das Gewerbe melden Sie beim Gewerbeamt an. Dort erhalten Sie dann ihren Gewerbeschein, den Sie wiederum für steuerliche Erfassung beim Finanzamt brauchen.
Das Finanzamt wird sich bei Ihnen nach der Eintragung der GmbH-Gründung ins Handelsregister melden und Ihnen neben Ihrer Steuernummer einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zuschicken. Diesen schicken Sie dann mit folgenden Unterlagen zurück:
Um sich vor Schadensfällen abzusichern, können Sie nach Abschluss der GmbH-Gründung betriebliche Versicherungen wie u. a. eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Einbruchdiebstahlversicherung oder eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
Wenn Sie einer Berufsgenossenschaft beitreten, können Sie Ihre Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle absichern. Als gesetzliche Unfallversicherungen für Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte rehabilitieren sie Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall medizinisch, beruflich und sozial.
Für manche Geschäftsbereiche wie Sicherheitsdienst, Makler, Anlageberater, Bauträger oder Baubetreuer besteht zudem eine Erlaubnispflicht. Sie müssen sich dann eine Erlaubnis beim zuständigen Amt einholen.
Zudem müssen Sie Ihr Unternehmen nach abgeschlossener GmbH-Gründung auch bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden. Die IHK ist die Interessenvertretung der deutschen Wirtschaft und des Gewerbes und unterstützt Unternehmen. Für Kapitalgesellschaften ist die Mitgliedschaft verpflichtend.
Die Dauer einer GmbH-Gründung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine gründliche Vorbereitung kann Zeit sparen und eine Gründung innerhalb von ca. 2 Wochen ermöglichen.
Dafür können Sie Folgendes tun:
Wenn Sie allerdings erst noch Geldgeber z. B. für notwendige Investitionen in Marketing oder Produktentwicklung suchen müssen, können aus wenigen Wochen aber auch schnell mehrere Monate werden.
Nach der Gründung der GmbH können Sie durch die Erstellung von AGB Ihre Verträge mit Kunden und Geschäftspartnern standardisieren – und dadurch Zeit sowie Kosten durch Vertragsverhandlungen sparen.
Um Ihren Firmennamen oder Produktbezeichnung vor unerlaubter Fremdnutzung oder Kopie zu schützen, können Sie diese durch eine Markenanmeldung schützen lassen.
Wenn Sie eine Webseite haben, müssen Sie ein Impressum erstellen. Diese sogenannte Anbieterkennzeichnung ist seit 2007 laut Telemediengesetz Pflicht und muss Angaben über u. a. Unternehmensinhaber, Anschrift und Geschäftsform beinhalten.
Bei der GmbH-Gründung fallen Notargebühren für u. a. die Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages und die Eintragung ins Handelsregister sowie Gerichtskosten an. Diese Kosten sind abhängig von der Höhe des Stammkapitels.
Folgender Übersicht können Sie zur Orientierung die möglichen Kosten entnehmen (kann von Bundesland zu Bundesland abweichen):
|
1 Gesellschafter |
1+ Gesellschafter |
Entwurf & Beglaubigung Gesellschaftervertrag |
375,00 Euro |
384,00 Euro |
Entwurf der Gesellschafterliste & Handelsregisteranmeldung |
158,50 Euro |
158,50 Euro |
Übermittlung & Überwachung der Eintragung |
100,00 Euro |
100,00 Euro |
Auslagen für Ausdrucke & Post |
50,00 Euro |
50,00 Euro |
Gerichtskosten |
150,00 Euro |
150,00 Euro |
Wenn Sie die Gründung der GmbH rechtlich absichern und sich von einem Anwalt beraten lassen möchten, entstehen Ihnen auch Anwaltskosten. Diese sind ebenfalls von der Höhe des Stammkapitels abhängig. Diese Kosten können Sie auch dem Stammkapitel entnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Satzung der Gesellschaft dies zulässt.
Wenn Sie eine GmbH gründen möchten und sich unsicher sind, welches Vorgehen rechtsicher ist und wie sich Gründungskosten sparen lassen, kann Ihnen ein Anwalt für Gesellschaftsrecht helfen.
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Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Für eine GmbH-Gründung braucht es mindestens 1 Gründer bzw. Gesellschafter.
Um eine GmbH gründen zu können, braucht es 25.000 Euro, die aber auch als eine Kombination aus Geld- und Sachleistung eingebracht werden können.
✓ Gesellschaftsvertrag vorbereiten
✓ Stammkapital bereitstellen
✓ Notar für die Beurkundung der Gründung aufsuchen
✓ Unternehmenskonto eröffnen
✓ Stammeinlage auf Geschäftskonto einzahlen
✓ Notwendige Unterlagen an zuständiges Amtsgericht für Handelsregistereintrag senden
✓ Gewerbe bei Gewerbeamt anmelden
✓ Beim Finanzamt anmelden
✓ Versicherungsschutz für die GmbH abschließen
✓ Bei IHK & Berufsgenossenschaft anmelden