Wer sich mit einem Unternehmen selbstständig machen möchte, kann mit nur 1 € Startkapital eine UG gründen. Vorteile sind geringe Gründungskosten und beschränkte Haftung für die Gründer. Was vor der Anmeldung der UG noch zu beachten ist und wann die Unterstützung eines Anwalts hilfreich ist, erfahren Sie hier.
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:
Die Unternehmergesellschaft (kurz UG) ist eine besondere Rechtsform für ein Unternehmen und eine Sonderform der GmbH. Als Kapitalgesellschaft ist sie ein Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen zur Realisierung eines gemeinsamen Unternehmenszweckes und wird im Handelsregister geführt.
Eine UG kann mit mindestens 1 oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Ihre Gründung ist mit einem Musterprotokoll möglich – die Verwendung eines solchen standardisierten Gründungsdokuments kann im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften Zeit und Geld sparen.
Weil die Unternehmergesellschaft eine Sonderform der GmbH darstellt, haften ihre Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen – die Haftung ist auf das von ihnen eingebrachte Stammkapital begrenzt. Anders als bei der GmbH reicht zur Gründung der UG 1 € Stammkapital aus. Dieses geringe Eigenkapital muss aber jährlich durch Rücklagen auf 25.000 € erhöht werden.
Wer eine UG gründet, kann von folgenden Vorteilen profitieren:
Eine UG-Gründung, kann sich vor allem für junge Gründer lohnen, die nur überschaubare finanzielle Möglichkeiten haben. Denn die UG kann man schon mit einem Eigenkapital von 1 € gründen.
Auch die mit der Unternehmergesellschaft verbundene Haftungsbeschränkung kann Gründern in die Karten spielen: Weil die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sondern nur mit dem Firmenvermögen, bedeutet eine UG ein geringeres finanzielles Risiko als z. B. die Gründung einer GmbH. Droht eine Firmeninsolvenz, ist das Privatvermögen der Gründer nicht in Gefahr – es droht dann nur der Verlust des Stammkapitals bzw. der Anteile der Gesellschafter.
Zudem lässt sich eine UG ohne größeren Aufwand in eine GmbH umwandeln – was sich vor allem lohnen kann, wenn Investoren gewonnen oder neue Märkte erschlossen werden sollen. Dafür braucht nur das für eine GmbH notwendige Stammkapital von 25.000 € eingezahlt bzw. erreicht werden.
Ob sich die Gründung einer Unternehmergesellschaft lohnt oder nicht, ist u. a. von den individuellen Rahmenbedingungen ihrer Gründer, dem Ziel der Geschäftstätigkeit und dem Geschäftsmodell abhängig. Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht kann Gründer bei der Entscheidungsfindung unterstützen, über mögliche Risiken beraten und sicherstellen, dass auch lohnende Alternativen in die Überlegungen einbezogen werden.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Um eine UG gründen zu können, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:
Jede natürliche oder juristische Person wie eine Kapital- oder Personengesellschaft kann eine UG gründen und deren Gesellschafter sein.
Um eine UG zu gründen, braucht es mindestens 1 Gesellschafter, an der UG können aber auch beliebig viele Gesellschafter beteiligt werden.
Die Gesellschafter haften nur mit dem Geschäftsvermögen – nicht mit ihrem Privatvermögen. Die Unternehmergesellschaft ist haftungsbeschränkt.
Diese Haftungsbeschränkung kann aber auch nachteilig sein – so hat eine UG bei Banken eine geringere Kreditwürdigkeit als beispielsweise eine GmbH. Für ein Existenzgründerdarlehen können Banken eine persönliche Haftung verlangen.
Das geringe Startkapital erhöht zudem auch die Gefahr einer Insolvenz – und einer persönlichen Haftung der Gesellschafter, wenn sie die insolvenzrechtlichen Vorgaben nicht einhalten.
Folgende Steuern werden bei Gewinn der UG fällig:
Folgende Schrittfolge kann Gründern dabei helfen, wenn Sie eine GmbH gründen möchten:
Bevor die UG gegründet wird, kann es für Gründer hilfreich sein, einige Fragen zu beantworten, die für die Anmeldung der UG und im späteren Geschäftsbetrieb wichtig sind:
Für die UG-Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig – dieser muss notariell beglaubigt werden. Er kann u. a. folgende Regelungen enthalten:
Gründer können aber auch auf ein Musterprotokoll zurückgreifen – das spart Zeit und Gründungskosten.
Steht mit dem Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll die vertragliche Grundlage für die UG, muss ein Notar sie beglaubigen.
Damit die Gründer ein Geschäftskonto für die UG eröffnen können, müssen sie der Bank den notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag bzw. das Musterprotokoll vorlegen. Dann muss jeder Gesellschafter seinen Anteil am Stammkapital auf das Konto einzahlen – die Anteile sind im Vertrag aufgeführt.
Der Notar meldet die UG-Gründung dem zuständigen Amtsgericht, welches das Unternehmen ins Handelsregister einträgt.
Dafür sind folgende Dokumente vorzulegen:
Ist die UG ins Handelsregister eingetragen, muss das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden, bevor es losgehen kann. Dort erhalten Gründer den Gewerbeschein, der für die steuerliche Erfassung beim Finanzamt wichtig ist.
Nach der Eintragung der UG ins Handelsregister meldet sich das zuständige Finanzamt bei den UG-Gründern. Das Amt schickt die Steuernummer und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu.
Der Fragebogen muss mit folgenden Unterlagen zurückgeschickt werden:
Der Abschluss betrieblicher Versicherungen nach der UG-Gründung kann die UG im Schadensfall absichern. Möglich sind z. B. eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Einbruchdiebstahlversicherung, eine Rechtschutzversicherung oder eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Entscheiden sich die Gründer, einer Berufsgenossenschaft beizutreten, können sie über die Genossenschaft Angestellte gegen Arbeitsunfälle absichern lassen.
Unterliegt das Gewerbe der UG einer Genehmigungspflicht, müssen sie diese Genehmigung beim zuständigen Amt einholen, bevor sie mit ihrem Business starten können. Das gilt z. B. für Sicherheitsdienste, Makler, Anlageberater, Bauträger oder Baubetreuer.
Nach der UG-Gründung muss das neue Unternehmen auch bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) angemeldet werden. Die Anmeldung bei der Interessensvertretung der deutschen Wirtschaft ist für Kapitalgesellschaften verpflichtend.
Sollen Mitarbeiter beschäftigt werden, muss die UG diese bei der Arbeitsagentur melden. Dafür brauchen die Gründer eine Betriebsnummer, die ganz einfach online bei der zuständigen Agentur beantragt werden kann.
Die Meldepflicht gilt für:
Wer eine UG gründen möchte, braucht folgende Unterlagen dafür:
Ein Musterprotokoll für die UG-Gründung kombiniert einen standardisierten Gesellschaftervertrag, die Gesellschafterliste und die Bestellung des Geschäftsführers. Dieses enthält allerdings keinerlei individuelle Regelungen zum Anteilsverkauf, wie bei Scheidung eines Gesellschafters verfahren wird oder was im Todesfall eines der Gründer passiert.
Dies kann zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern führen. Mit einem individuellen Gesellschaftervertrag können Gründer dem vorbeugen und Regelungen für die verschiedensten Szenarien finden – und Kosten für Anwälte oder Gerichte sparen.
Eine UG-Gründung kann mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden sein – bevor Sie als Gründer Fehlentscheidungen treffen, die Sie später bereuen, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Sie in der Gründungsphase beraten und dabei helfen, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die vertragliche Grundlage zu finden, die am besten zu Ihnen und Ihren Partnern passt.
Im Rahmen einer solchen begleitenden Business-Beratung kann ein Anwalt folgende Aufgaben übernehmen:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrer UG-Gründung.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Wie lange eine UG-Gründung dauert, ist u. a. davon abhängig, ob ein individueller Gesellschaftervertrag erstellt oder auf ein Musterprotokoll zurückgegriffen wird, wie schnell ein Geschäftskonto eröffnet und das Stammkapitel eingezahlt werden kann und wie lange der Notar zur Übermittlung der wichtigen Unterlagen an das Amtsgericht braucht.
Pauschale Aussagen zur Dauer sind also schwer möglich – die folgenden Angaben sind nur eine Orientierung:
Die Gründung einer UG kann also 3 bis 4 Wochen dauern.
Die Gründungskosten für eine UG lassen sich nicht pauschal beziffern, weil sie von verschiedenen Faktoren abhängig sind:
Auf dieser Grundlage berechnen Notare oder Anwälte ihre Kosten. Möglich sind zwischen 300 und 1.000 €. Nach der Gründung muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden – hierfür können zusätzliche Kosten entstehen. Hinzu kommen auch Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaften bei z. B. der IHK.
Mit einer UG-Gründung sind verschiedene Aufgaben verbunden:
Eine UG als Äquivalent zur englischen Limited können Gründer in Deutschland gründen. Für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag beim Notar zu beglaubigen, bevor die UG beim Handelsregister, Gewerbeamt und Finanzamt angemeldet werden kann.