Aufgrund der Grundsteuerreform müssen alle Eigentümer von Immobilien oder Grundstücken seit diesem Jahr eine Grundsteuererklärung online abgeben. Mit LAMA geht das ganz einfach, schnell und kostengünstig! Hier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Grundsteuererklärung und was hinter dem digitalen Serviceportal LAMA steckt.
Die Grundsteuererklärung muss gemäß § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz grundsätzlich elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Dazu wird ein ELSTER-Zertifikat benötigt. Falls Sie noch kein solches Zertifikat haben, müssen Sie es bei der Finanzverwaltung beantragen – laut Aussage der Finanzverwaltung dauert dies mindestens 10 Tage. Nur wenn die elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung unzumutbar ist, darf als Ausnahmeregelung eine Papiererklärung abgegeben werden.
Wenn Sie allerdings einen Steuerberater oder einen Online-Anbieter nutzen, um die Grundsteuererklärung online abzugeben, benötigen Sie kein eigenes ELSTER-Zertifikat.
Ein Steuerberater ist für die Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung nicht zwingend erforderlich. Sie können Ihre Grundsteuererklärung selbst erstellen und beim Finanzamt einreichen – ohne die Hilfe eines Steuerberaters.
Das Ausfüllen der Vordrucke und Datenfelder kann allerdings teilweise sehr kompliziert und nicht immer selbsterklärend sein. Das kann schnell zu Fehlern führen, Nachfragen seitens des Finanzamtes sowie unliebsame Nacharbeit nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall kann Ihr Grundsteuerbetrag fälschlicherweise zu hoch ermittelt werden.
LAMA ist eine intelligente Softwarelösung, die Ihnen die Abgabe der Grundsteuererklärung wesentlich erleichtert und Ihnen Zeit, bürokratischen Aufwand und Geld spart. Hinter dieser digitalen Lösung stehen zwei große, innovative Kanzleien im Bereich Steuer- und Rechtsberatung – die Kanzlei HSB Steuerberater und die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.
Mit LAMA – schon ab 39,90 €
Über das Online-Portal LAMA können Sie Ihre Grundsteuerklärung ganz einfach und entspannt erstellen und werden dabei Schritt für Schritt von dem Programm geleitet – zum Festpreis von nur 39,90 €. Fehler bei der Abgabe können vermieden werden und Ihr Geldbeutel wird geschont, denn Steuerberaterkosten fallen deutlich höher aus und beziffern sich in der Regel auf mehrere hundert Euro.
Die Abgabe der Grundsteuererklärung online mit LAMA – so geht’s:
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Eine Grundsteuererklärung müssen aufgrund der Grundsteuerreform 2022 alle abgeben, die zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer eines bebauten und unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilien oder die Grundstücke selbst genutzt oder vermietet werden. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist verpflichtend.
Als Immobilieneigentümer müssen Sie für jedes Grundstück bzw. Immobilie auf den Stichtag 1. Januar 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Diese Erklärung muss bis spätestens 31. Januar 2023 erfolgen. Zuvor wurde eine Abgabefrist bis zum 31. Oktober 2022 angesetzt, diese wurde jedoch nun verlängert bis zum 31. Januar 2023.
Bei Fristversäumnis kann es nach Aussagen der Finanzverwaltung zu Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern von bis zu 25.000 € kommen. In einem solchen Fall wird das Finanzamt die Abgabe der Grundsteuererklärung zunächst anmahnen. Wer die Grundsteuererklärung dann noch immer nicht einreicht, riskiert ein Zwangsgeld. Darüber hinaus kann das Finanzamt bei fehlender Erklärung die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dies wiederum kann zu Ungunsten der Immobilieneigentümer ausfallen. Der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung sollte daher unbedingt nachgekommen werden.
LAMA nimmt Ihnen den Fristendruck. Sie kümmern sich darum, dass Ihre Grundsteuererklärung rechtzeitig beim Finanzamt ankommt und Sie keine Strafzahlungen befürchten müssen.
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 10. April 2018 die Bemessung der Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Der Grund: Ungleichbehandlungen durch aktuelle Wertentwicklungen auf dem Immobilienmarkt. Der Gesetzgeber hat daraufhin eine Grundsteuerreform beschlossen. Daraus resultierend müssen rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden.
Eine Vielzahl der für die Neubewertung des Grundbesitzes erforderlichen Daten liegen der Finanzverwaltung allerdings nicht in elektronisch verwertbarer Form vor. Daher sind alle Immobilien- und Grundstückseigentümer erstmalig verpflichtet, eine Grundsteuererklärung online abzugeben. Die neue Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 erhoben.