Das neue Bauvertragsrecht von 2018 soll die Lage privater Bauherren verbessern. Dennoch erhalten Häuslebauer immer noch gänzlich oder teilweise nicht rechtskonforme, veraltete Bauverträge, welche den neuen Regelungen nicht entsprechen. Daraus können sich gravierende Probleme in Bezug auf Kosten, Dauer oder Gewährleistung ergeben. Um keine Risiken einzugehen, können Bauherren ihren Bauvertrag prüfen lassen.
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:
Wer einen unausgewogenen und verbraucherfeindlichen Vertrag unterschreibt, hat den Rechtsstreit vorprogrammiert.
Vor 2018 gab es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen für Bauverträge. Das neue Bauvertragsrecht regelt seit 2018 die Bestimmungen zum Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag sowie Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB. Insbesondere die Einführung des Verbraucherbauvertrags sollte die Lage privater Bauherren verbessern.
Private Verbraucher sollten mehr Rechte und einen besseren Verbraucherschutz erhalten. Die Praxis sieht anders aus. Experten warnen vor Bauverträgen, die lediglich als Verbraucherbauverträge getarnt sind. Entsprechende Verträge bieten dem Verbraucher keine Sicherheiten oder Vorteile.
Viele Bauverträge sind dennoch nicht gesetzeskonform oder zumindest fehlerhaft.
Gründe hierfür sind:
Seit der Einführung des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 werden die Neuerungen oftmals nicht umgesetzt. Bauverträge enthalten gravierende Fehler, die zu einer Benachteiligung privater Bauherren führen. Werden die entscheidenden Kleinigkeiten übersehen, kann es besonders knifflig werden.
Eine der häufigsten Fehlerquellen in Bauverträgen: Keine detaillierte Baubeschreibung.
Eine Baubeschreibung (oder auch Leistungsbeschreibung) ist das Kernstück jedes Bauvertrags. Nach dem neuen Bauvertragsrecht muss die ausführende Baufirma sie noch vor Vertragsschluss aushändigen.
Die Baubeschreibung muss detaillierte Angaben zu allen Bauleistungen und Materialien rund um Ihr Eigenheim enthalten – von der Bauplatz-Absicherung über das Mauerwerk bis hin zu den verwendeten Fliesen im Sanitärbereich.
Experten raten Bauherren dazu, diese vor Vertragsunterzeichnung separat von einem technischen Berater überprüfen zu lassen (mehr dazu in Kapitel 5).
Enthalten die Detailangaben in der Baubeschreibung zum Hersteller, Modell oder Farbe den Ausdruck „oder gleichwertig“, können sich hieraus rechtliche Probleme ergeben. Das Gleiche gilt für Formulierungen, wie „handelsübliche Fabrikate“ oder „deutsches Markenprodukt“. Sie deuten darauf hin, dass billige Produkte verwendet werden. Diese können der angenommenen Qualität nicht entsprechen.
Weitere Fehler in Bauverträgen:
Wenn Sie vor der Unterzeichnung den Bauvertrag juristisch prüfen lassen, bedeutet das einen zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand für Sie.
Im Vergleich zu möglichen Folgen einer Nichtprüfung ist der Aufwand eine wichtige Investition für einen reibungslosen und risikoarmen Bauverlauf Ihres neuen Eigenheims.
Ein fehlerhafter Bauvertrag kann den Bauherren vor ernste Probleme stellen. Deswegen gilt bei Bauverträgen: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Wir haben uns darauf spezialisiert, Bauverträge präventiv zu prüfen, diese ausgeglichen zu gestalten und dafür zu sorgen, dass Rechtstreitigkeiten im Bauvertragsverhältnis vermieden werden.
Wer einen Bauvertrag prüfen lassen möchte, kann sich an folgende Stellen wenden:
Die technische Seite eines Bauvertrags, insbesondere die Leistungsbeschreibung, kann ein Architekt oder ein Bauingenieur überprüfen. Der Sachverständige erkennt Lücken und Fehler bei der bautechnischen Planung des Objektes und schafft Klarheit über das tatsächlich geplante Eigenheim.
So wird beispielsweise festgestellt, ob die Angaben zu allen Gewerken so beschrieben sind, dass eine bestimmte Qualität garantiert wird. Das betrifft insbesondere Angaben zu Qualität, Form, Abmessung, technischen Daten und Hersteller.
Unabhängig von der technischen Prüfung lässt sich eine juristische Prüfung des Bauvertrags vornehmen. Unterschiedliche gesetzliche Grundlagen der jeweiligen Vertragstypen (Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag oder Architekten- und Ingenieurvertrag) erschweren dessen Beurteilung.
Ein Anwalt kann den vorliegenden Vertragstyp identifizieren und rechtssicher prüfen. Er ermöglicht Ihnen eine zügige, unabhängige und qualifizierte Beratung ohne große Verwaltungshürden (wie z. B. Mitgliedschaft in einer Organisation). Ein Anwalt schaut mit der Verbraucherbrille auf den Vertrag und vertritt die Rechte und Interessen seines Mandanten – handelt also in Ihrem Interesse.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Das funktioniert folgendermaßen:
Der Wert eines guten Bauvertrags lässt sich schwer pauschal beziffern. „Die Prüfung eines Bauvertrags kostet meist weniger als 1 000 €“, so die renommierte Rechtsanwältin Manuela Reibold-Rolinger. Wenn es jedoch schon zu spät ist und ein Rechtsstreit droht, müssten Betroffene mit Kosten von bis zu 30 000 € und mehr rechnen.
Der Bau des Eigenheims ist ein besonderes, meist einmaliges Unterfangen. Sparen Häuslebauer an der falschen Stelle und verzichten auf die Prüfung des Bauvertrages, kann der Hausbau zur Existenzbedrohung werden.
Nutzen Sie die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung von einem unserer Partner-Anwälte. Sie erhalten im Anschluss ein individuelles Festpreisangebot und entscheiden dann, ob Sie den Anwalt mit der Vertragsprüfung beauftragen. Bis dahin besteht für Sie kein Kostenrisiko.
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