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Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Sie haben bereits Ihre Wunschimmobilie gefunden, besichtigt und alle Einzelheiten mit dem Makler oder Verkäufer besprochen? Im nächsten Schritt steht Ihnen der Gang zum Notar bevor. Denn alle Immobilienkaufverträge müssen in Deutschland notariell beglaubigt werden. Zuvor sollten Sie den Immobilienkaufvertrag allerdings anwaltlich prüfen lassen.
Denn der Käufer muss selbst dafür sorgen, dass der ausgearbeitete Immobilienkaufvertrag keine für ihn nachteiligen Klauseln enthält. Wer sich die dafür nötige Zeit nimmt, kann böse Überraschungen vermeiden. Dies können beispielsweise folgende sein:
Verbraucherschutzorganisationen warnen regelmäßig vor Immobilienkaufverträgen, die Bauträger erstellt haben. Diese enthalten oftmals für den Käufer nachteilige Zahlungsmodalitäten.
Unterzeichnen Sie den Vertrag voreilig, haben Sie im Nachhinein nur sehr geringe Chancen, dagegen anzugehen.
Wer einen unausgewogenen, verbraucherfeindlichen Vertrag unterschreibt, hat den Streit bereits vorprogrammiert.
Wie bei jedem anderen Vertrag auch, müssen Immobilienkaufverträge verschiedene Pflichtangaben enthalten, um rechtsgültig zu sein. Sind diese ungenau oder fehlerhaft, kann es passieren, dass Sie als Käufer später keine Rechtsansprüche geltend machen können.
Prüfen Sie deshalb zunächst folgende formale Vertragsbestandteile:
Angaben zu den Vertragsparteien (Käufer, Verkäufer) sind ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Diese Daten müssen enthalten sein:
Das Kaufobjekt bzw. die Immobilie muss im Kaufvertrag genau definiert und beschrieben werden. Folgende Angaben sind hier u. a. notwendig:
Hier können auch Objekte aufgeführt werden, die mitverkauft werden und weder unter den Begriff wesentliche Bestandteile noch Zubehör fallen (z. B. Gartenmöbel, Einbauküche).
Um Missverständnisse diesbezüglich zu vermeiden, achten Sie darauf, dass mündliche Absprachen mit dem Verkäufer über mitverkaufte Gegenstände im Vertrag enthalten sind.
Die Informationen enthalten Angaben zum Grundbuchstand. Das sind u. a. folgende Informationen:
Angaben zur Höhe des Kaufpreises sollten in einem Immobilienkaufvertrag enthalten sein. Außerdem ist hier festzuhalten, an wen, wie und zu welchem Zeitpunkt der Kaufpreis zu leisten ist. Möglich ist eine Direktzahlung an den Verkäufer oder eine Auszahlung an ein Notaranderkonto.
Dies ist ein Bankkonto des Notars, welches er treuhändisch verwaltet. Der Notar überweist erst den Kaufpreis an den Verkäufer, wenn die Eintragung des Käufers im Grundbuch sichergestellt ist.
In der Regel wird festgelegt, dass die Übergabe der Immobilie an den Käufer nach der Bezahlung des Kaufpreises stattfindet. Sollte eine Besitzübergabe nicht infrage kommen, weil die Immobilie bereits vermietet verkauft wird, ist meist der Tag der Kaufpreiszahlung gleichzeitig der Tag des wirtschaftlichen Übergangs.
Damit gehen auch die Nutzungen und Lasten an den Verkäufer über, sprich alle Erträge (z. B. Pachteinnahmen) des Grundstücks, aber auch die dafür anfallenden Steuern und Gebühren (z. B. Grundsteuern).
Abgesehen von den formalen Pflichtpunkten eines Immobilienkaufvertrags können weitere individuell angepasste Vertragsklauseln diesen ergänzen. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Zwar können Sie als Käufer solche für Sie günstigen Passagen einbauen lassen, umgekehrt kann der Entwurf aber auch für Sie negative Klauseln enthalten.
Sind Sie unsicher, was die einzelnen Einträge bedeuten, kann ein Anwalt für Kaufrecht Ihren Immobilienkaufvertrag überprüfen. Im Rahmen der Immobilienvertragsprüfung kontrolliert er alle relevanten Unterlagen.
Welche Formulierungen eines Immobilienkaufvertrags sind besonders relevant? Bestimmte Vertragsklauseln begünstigen oder benachteiligen Ihre Lage als Käufer. In einigen Fällen hängt dies davon ab, ob die Klauseln einen bestimmten Sachverhalt überhaupt thematisieren.
Folgendes sollten Sie beachten:
Achten Sie darauf, dass Sie den Kaufpreis erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung zahlen müssen. Besteht der Verkäufer auf eine Zahlung vor diesem Zeitpunkt, überdenken Sie lieber den Kauf.
Darüber hinaus gibt es je nach Kaufobjekt (z. B. Eigentumswohnung, vermietete Immobilien etc.) und Vertragsart weitere rechtliche Besonderheiten eines Immobilienkaufvertrags. Damit Ihr spezieller Fall Berücksichtigung findet, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt hinzuzuziehen.
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Womöglich werden Sie sich fragen, ob es nicht ausreicht, den Immobilienkaufvertrag von einem Notar überprüfen zu lassen.
Im Gegensatz zu einem Notar, der beide Vertragsparteien lediglich über den Inhalt des ausgearbeiteten Vertrags aufklärt, übt ein Anwalt eine beratende Funktion aus.
Er informiert Sie als Käufer über eventuell nachteilige Vertragsklauseln und vertritt Ihre Interessen. Wenn Sie den Immobilienkaufvertrag prüfen lassen möchten, kann ein Anwalt der richtige Ansprechpartner sein.
Am besten dafür geeignet ist ein erfahrener Anwalt für Immobilienrecht. Er kennt die Feinheiten der Vertragsformulierungen im Immobilienbereich und kann Ihnen kompetente Unterstützung bieten.
Darüber hinaus können Sie ihren Immobilienkaufvertrag von einem Anwalt auf folgende Punkte überprüfen lassen:
Das (Kurz-)Gutachten enthält Hinweise zu rechtlichen und ggf. weiteren Schwierigkeiten, Änderungs- und Ergänzungsformulierungen sowie Hinweise zur weiteren Abwicklung nach Vertragsabschluss.
Der Immobilienkaufvertrag kann vor der Unterzeichnung entsprechend angepasst werden und Sie minimieren Ihr Risiko.
Die Kosten, um einen Immobilienvertrag prüfen zu lassen, können variieren. Es gibt Abrechnungsmodelle nach Zeitaufwand, Festpreise oder Pauschalpreise, die von der Vertragsart und der Höhe des Kaufpreises abhängig sind.
Der Vorteil bei advocado: Nach der kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie von einem Partner-Anwalt ein unverbindliches Festpreis-Angebot. Es besteht bis dahin kein Kostenrisiko für Sie.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Wenn es Schwierigkeiten mit dem Immobilienkaufvertrag gibt, übernehmen Versicherer in der Regel die Kosten. Ein häufiger Grund für das Hinzuziehen einer Rechtsschutzversicherung im Bereich des Immobilienrechts ist beispielsweise ist die Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen wegen versteckter Mängel.
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt? Ein advocado Partner-Anwalt stellt eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie.
Nachdem Sie den Immobilienkaufvertrag prüfen lassen haben, trennt Sie nur ein Schritt von Ihrer neuen Immobilie: Der Beurkundungstermin beim Notar. Hier haben Sie die letzte Möglichkeit, Änderungen am Vertrag vorzunehmen.
Sobald der Vertrag notariell beglaubigt wurde, ist er bindend und verpflichtend für beide Seiten. Wer nach Unterzeichnung von dem Immobilienkaufvertrag zurücktreten möchte, sollte beachten, dass zwischen dem Widerrufs- und dem Rücktrittsrecht unterschieden wird.
Rücktrittsrecht |
Widerrufsrecht |
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Enthält der Immobilienkaufvertrag keine Rücktrittsklausel, müssen die gesetzlichen Bestimmungen für einen wirksamen Rücktritt überprüft werden:
Auch der Verkäufer kann Gebrauch von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht machen. Dieses besteht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug kommt.
Der Rücktritt von einem Immobilienkaufvertrag ist meist ein langwieriger und kostenintensiver Prozess. Um das zu vermeiden, können Sie Ihren Immobilienkaufvertrag vor der Unterzeichnung einfach von einem Anwalt prüfen lassen.
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