Du hast an einen Freund Geld verliehen und nicht zurückbekommen? Du hast 3 Jahre Zeit, das Geld von ihm zurückzufordern. Das geht mit Zahlungserinnerungen, Mahnungen, dem gerichtlichen Mahnverfahren sowie einer Zahlungsklage. Wenn du alleine nichts erreichst, kann ein Anwalt, Gerichtsvollzieher, Inkasso oder Factoring dir helfen, dein Geld zurückzubekommen.
Brauchen Freunde dringend Geld, ist man schnell bereit, zu helfen. Unter Freunden wird häufig ohne Vertrag Geld verliehen. Damit besteht aber das Risiko, dass man sein Geld nicht zurückbekommt.
Um bei Freunden oder innerhalb der Familie eine offene Forderung einzutreiben, können dir folgende 4 Schritte helfen:
Damit du ausschließen kannst, dass dein Schuldner dir das Geld nur versehentlich nicht zurückzahlt, hast du 2 Optionen:
Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtlich bindend – ohne Beweis ist das verliehene Geld allerdings kaum zu belegen. Denn ohne Nachrichten, Zeugenaussagen, Transfer- oder Einzahlungsnachweise kann es zum Streit über die Rückzahlung kommen.
Du hast 4 Möglichkeiten, um deine Forderung auch ohne Vertrag nachzuweisen:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert dir in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Wenn Zahlungserinnerungen, persönliche Kontaktaufnahme und deine Zahlungsaufforderung ohne Erfolg bleiben, kannst du deinen Schuldner mahnen.
Mit einer Mahnung – am besten per Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben – setzt du deinen Freund in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt darfst du 5 % Verzugszinsen zusätzlich zum geliehenen Geld einfordern und gerichtliche Schritte einleiten, um dein Geld zurückzubekommen.
Private Schulden verjähren innerhalb von 3 Jahren – du musst sie also innerhalb dieser Frist einfordern. Mit einem gerichtlichen Titel hast du 30 Jahre Zeit, um mit einer Vollstreckungsankündigung zwangsvollstreckende Maßnahmen einzuleiten.
Du kannst auch ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten bzw. einen Mahnbescheid beantragen, wenn du privat verliehenes Geld zurückfordern möchtest. Den dafür notwendigen Mahnantrag kannst du ohne Begründung stellen. Das Mahngericht prüft nur, ob dieser die formalen Anforderungen erfüllt.
Da das Antragsformular sehr umfangreich ist, kann die Unterstützung eines Anwalts helfen. Ein Anwalt kann formale Fehler und die Ablehnung des Mahnantrags ausschließen.
Akzeptiert das Mahngericht deinen Mahnantrag und widerspricht dein Freund nicht, bekommst du einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Titel darf der Anwalt zwangsvollstreckende Maßnahmen ergreifen und das verliehene Geld zurückholen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert dir in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Das Mahnverfahren kann sinnvoll sein, wenn du einen Widerspruch ausschließen kannst. Denn entscheidet sich dein Schuldner, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, in der du deine Forderung belegen musst.
Die Erfahrung und Expertise eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, kann für dich sinnvoll sein. Denn im Gegensatz zum Inkassobüro, Factoring oder Gerichtsvollzieher handelt dein Rechtsanwalt ausschließlich in deinem Interesse – und kann seine Kosten bei deinem Freund geltend machen.
Ein Anwalt für Inkassorecht & Forderungseinzug kann
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert dir in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Ja, das geht auch als Privatperson. Wenn du einen gerichtlichen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid hast, kannst du dein verliehenes Geld auch eintreiben lassen:
Was genau Inkasso oder Factoring kostet, ist immer von verschiedenen Faktoren abhängig – z. B. von der Summe des verliehenen und nicht zurückgezahlten Geldes und der Zahlungsfähigkeit deines Freundes. Dabei gilt: Je jöher das Risiko eines Zahlungsausfalls für den Factor. desto höher sind die Kosten.
Um dich vor langwierigen Streitigkeiten, Verjährung der Forderung oder Verlust des Darlehens zu schützen, kannst du einen kurzen Darlehensvertrag aufsetzen, bevor du privat Geld verleihst.
Zahlt z. B. ein Freund oder Bekannter dein verliehenes Geld nicht fristgerecht zurück, kannst du mit einem schriftlichen Darlehensvertrag deinen Zahlungsanspruch eindeutig nachweisen. Diesen Anspruch kannst du dann gerichtlich durchsetzen und zwangsvollstrecken lassen.
Folgende Angaben sind bei einem Darlehensvertrag wichtig:
Du darfst jederzeit Geld verleihen, so viel du möchtest. Hier sind dir keine gesetzlichen Vorgaben gemacht. Es könnte aber bei vor allem höheren Beträgen hilfreich sein, wenn du dich vorher rechtlich absicherst. Ein Darlehensvertrag kann deinen Rückzahlungsanspruch nachweisen und sicherstellen, dass deine Freunde oder Verwandte das Geld auch zurückzahlen.
Ein kurzer Darlehensvertrag kann dich vor Streitigkeiten, Verjährung deiner Forderung und dem Verlust deines Geldes schützen. Zahlt z. B. ein Freund oder Bekannter dein verliehenes Geld nicht fristgerecht zurück, kannst du deinen Zahlungsanspruch eindeutig nachweisen und ihn auch vor Gericht durchsetzen.
Außerdem kannst du mit gespeicherten Fotos, Nachrichtenverläufen, Transfer- und Auszahlungsbelegen nachweisen, dass dein Schuldner dein Geld nicht zurückzahlt. Auch die schriftliche Auflistung des Schuldenstands hilft beim Nachweis. Unterschreibt dein Schuldner, kannst du dein Geld leichter zurückfordern.
Wenn du dein verliehenes Geld nicht fristgerecht zurückbekommst, befindet sich dein Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug. Damit darfst du:
Ja, auch eine mündliche Absprache gilt als Vertrag bei einem Darlehen unter Privatpersonen. Wichtig ist, dass du einen Nachweis darüber hast, wie viel Geld du deinem Freund geliehen hast. Dann hast du einen Angriffspunkt, dein Geld einzufordern.
Bedenke immer, das Risiko, dass du dein verliehenes Geld nicht zurückbekommst – auch wenn es Hilfe unter Freunden ist. Wenn du keinen Nachweis darüber hast, dass du Geld verliehen hast, wird es später schwerer dein Geld einzufordern. Mit einem privaten Darlehensvertrag sicherst du dich für den Fall ab, dass dein Freund nicht zahlt.
Du kannst eine Zahlungserinnerung schicken, dann eine Mahnung, und wenn alles nichts hilft, kannst du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um dein privat geliehenes Geld einzufordern.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.