Haben Sie Geld verliehen & nicht zurückbekommen, müssen Sie es binnen 3 Jahren einfordern. Neben Zahlungserinnerungen & Mahnungen können Mahnverfahren oder Zahlungsklage sinnvoll sein. Gerichtsvollzieher, Inkasso & Factoring können Ihr Vorhaben unterstützen, doch nur ein Anwalt kann Rechtssicherheit gewährleisten.
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:
Befinden sich Freunde und Familienmitglieder in einer finanziellen Notlage, sind viele Menschen bereit, mit einem privaten Darlehen zu helfen. Problematisch wird es, wenn sie ohne Vertrag Geld verliehen und nicht zurückbekommen haben.
Um z. B. bei Bekannten erfolgreich eine offene Forderung einzutreiben, können Sie zuerst ein Versehen ausschließen.
Dazu eignen sich 2 Sofortmaßnahmen:
Grundsätzlich ist auch ein mündlicher Vertrag rechtlich bindend – ohne Beweis über das verliehene Geld allerdings kaum zu belegen. Denn ohne Nachrichten, Zeugenaussagen, Transfer- oder Einzahlungsnachweise, kann es zum Streit über die Rückzahlung des privat verliehenen Geldes kommen.
Sie haben 3 Möglichkeiten, um Ihre Forderung auch ohne Vertrag zu beweisen:
I. Prüfen Sie, ob Sie mithilfe von Zeugenaussagen, Fotos, Nachrichtenverläufen, Transfer- & Auszahlungsbelegen belegen können, dass Ihr Schuldner trotz Aufforderung Ihr verliehenes Geld nicht zurückzahlt.
II. Listen Sie sämtliche Außenstände schriftlich auf. Unterzeichnet Ihr Schuldner die Auflistung, haben Sie einen Nachweis – Sie können das an Ihren Freund verliehene Geld so leichter zurückfordern.
III. Senden Sie Ihrem Schuldner eine Zahlungsaufforderung, die deutlich über dem Darlehensbetrag liegt. Antwortet er, dass die eigentliche Forderung darunter läge, besitzen Sie einen Nachweis des Darlehens.
Wenn Sie verliehenes Geld nicht zurückbekommen und keinen Nachweis darüber haben, kann es besser sein, keine Meldung wegen einer Straftat bei der Polizei zu machen (z. B. Anzeige wegen Betrugs oder Unterschlagung). Denn ohne Beweise kann Ihr Bekannter Sie wegen Verleumdung oder übler Nachrede verklagen.
Wenn Zahlungserinnerungen, persönliche Kontaktaufnahme und Ihre Zahlungsaufforderung ohne Erfolg bleiben, kann es sinnvoll sein, einen gerichtlichen Titel zu erwirken.
Private Schulden verjähren bereits nach 3 Jahren. Allerdings haben Sie mit einem gerichtlichen Vorgehen einen Titel und bis zu 30 Jahre Zeit, um Ihrem Schuldner eine Vollstreckungsankündigung zukommen zu lassen, bevor Sie zwangsvollstreckende Maßnahmen einleiten.
Alternativ können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, wenn Sie privat verliehenes Geld zurückfordern möchten. Den dafür notwendigen Mahnantrag brauchen Sie nicht zu begründen. Das Mahngericht prüft nur, ob dieser die formalen Anforderungen erfüllt.
Da das Antragsformular sehr umfangreich ist und nicht immer klar ist, wie die einzelnen Formularfelder auszufüllen sind, kann anwaltliche Expertise hilfreich sein: Ein Anwalt kann formale Fehler und die Ablehnung des Mahnantrags durch das Mahngericht vermeiden.
Gibt das Mahngericht Ihrem Mahnantrag statt und widerspricht Ihr Bekannter nicht, erlässt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Titel darf der Anwalt zwangsvollstreckende Maßnahmen ergreifen und das verliehene Geld zurückholen.
Das Mahnverfahren kann sinnvoll sein, wenn Sie einen Widerspruch ausschließen können. Denn entscheidet sich Ihr Schuldner, gegen den Mahnbescheid Widerspruch zu erheben, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, in der Sie Ihre Forderung belegen müssen.
Die Erfahrung und Expertise eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, kann sinnvoll sein. Denn im Gegensatz zum Inkassobüro, Factoring oder Gerichtsvollzieher handelt ein Jurist ausschließlich in Ihrem Interesse – und kann seine Kosten bei Ihrem Schuldner geltend machen.
Ein Anwalt für Inkassorecht & Forderungseinzug kann
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Wenn Sie in Besitz eines gerichtlichen Titels wie einen Vollstreckungsbescheid sind, besteht die Möglichkeit, Ihre unstrittige Forderung durch Dienstleister eintreiben zu lassen.
I Inkasso
Wenn Sie Ihre Forderung an ein Inkasso veräußern, können Sie rund 30 % des privat verliehenen Geldes zurückbekommen. Das liegt daran, dass ein Inkassobüro hohe Gebühren erhebt und Sie deswegen einen Bruchteil Ihrer Forderung erhalten.
II Factoring
Beim Factoring verkaufen Privatpersonen offene Forderungen an einen Factor, der das Risiko eines Zahlungsausfalls übernimmt. Sie erhalten binnen 2 Tagen etwa 80 bis 90 % des privat verliehenen Geldes abzüglich Factoringgebühren zurück.
Diese Kosten lassen sich nicht genau beziffern, weil sie von verschiedenen Faktoren abhängig sind. Neben der Summe des von einem Freund geliehenen und nicht zurückgezahlten Geldes und seiner Bonität haben auch nicht abschätzbare Risiken Einfluss auf die Gebühren. Denn sobald der Factor ein höheres Risiko von Zahlungsausfällen trägt, steigen auch die Kosten.
Um sich vor langwierigen Streitigkeiten, Verjährung der Forderung oder Verlust des Darlehens zu schützen, können Sie einen kurzen Darlehensvertrag aufsetzen, bevor Sie privat Geld verleihen.
Zahlt z. B. ein Freund oder Bekannter (= Schuldner) Ihr verliehenes Geld nicht fristgerecht zurück, lässt sich mit einem schriftlichen Darlehensvertrag Ihr Zahlungsanspruch eindeutig nachweisen.
Angaben zum Darlehen im Vertrag:
Wenn Sie Ihr verliehenes Geld nicht fristgerecht zurückbekommen, befindet sich Ihr Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug. Damit sind Sie berechtigt:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Sie dürfen jederzeit Geld verleihen, so viel Sie möchten. Hier sind Ihnen keine gesetzlichen Vorgaben gemacht. Es könnte aber bei vor allem höheren Beträgen hilfreich sein, wenn Sie sich vorher rechtlich absichern. Ein Darlehensvertrag kann Ihren Rückzahlungsanspruch nachweisen und sicherstellen, dass Ihre Freunde oder Verwandte das Geld auch zurückzahlen.
Ein kurzer Darlehensvertrag kann Sie vor Streitigkeiten, Verjährung Ihrer Forderung und dem Verlust Ihres Geldes schützen. Zahlt z. B. ein Freund oder Bekannter Ihr verliehenes Geld nicht fristgerecht zurück, können Sie Ihren Zahlungsanspruch eindeutig nachweisen und ihn auch vor Gericht durchsetzen.
Außerdem können Sie mit gespeicherten Fotos, Nachrichtenverläufen, Transfer- und Auszahlungsbelegen nachweisen, dass Ihr Schuldner Ihr Geld nicht zurückzahlt. Auch die schriftliche Auflistung des Schuldenstands hilft beim Nachweis. Unterschreibt Ihr Schuldner, können Sie Ihr Geld leichter zurückfordern.
Wenn Sie Ihr verliehenes Geld nicht fristgerecht zurückbekommen, befindet sich Ihr Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug. Damit dürfen Sie:
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado widmet sich Jasmin Leßmöllmann komplexen Fragestellungen aus dem Arbeits-, Medizin- und Erbrecht. Dabei ist sie bestrebt, dem Leser schwierige juristische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und die beste Lösung anzubieten.