Ein Inkassounternehmen darf nicht einfach so Forderungen eintreiben. Existiert z. B. keine offene Rechnung, ist die Inkasso-Forderung unberechtigt. Bevor Sie zahlen, kann es hilfreich sein zu überprüfen, ob Schreiben und Inkassounternehmen seriös sind. Wenn nicht, können Sie die Forderung abwehren.
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Inkasso bezeichnet den gewerblichen Einzug fremder Forderungen, die ein Schuldner gegenüber einem Gläubiger hat. Inkasso-Forderungen entstehen z. B., wenn ein Verbraucher eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt und auch auf die Zahlungserinnerung des Unternehmens nicht reagiert.
Das Unternehmen (also der Gläubiger) kann die Einforderung des Geldes an einen Anwalt oder einen Inkasso-Dienst abtreten. Beauftragt es ein Inkassounternehmen als Vertragspartner, gibt es 2 Möglichkeiten zum Forderungseinzug:
Verfolgen Inkassounternehmen den Einzug offener Forderungen im Auftrag von Unternehmen, müssen sie sich gemäß des Rechtsdienstleistungsgesetzes registrieren lassen. Beim Factoring braucht das Unternehmen keine separate Erlaubnis.
Laut Verbraucherzentralen ist eine hohe Anzahl von Inkasso-Schreiben nicht gerechtfertigt oder stammt sogar von unseriösen Unternehmen. Solche Inkasso-Forderungen können Sie abwehren.
Ist eine Inkasso-Forderung berechtigt, muss der Kunde sie begleichen. Es kann aber sein, dass die Forderungen ungerechtfertigt oder zu hoch angesetzt sind. Sie können eine solche unberechtigte Forderung abwehren.
Inkasso-Institute prüfen in der Regel selbst nicht, ob die Rechnung korrekt ist oder nicht. Es kann daher ratsam sein, selbst zu kontrollieren, ob es sich um einen berechtigten Anspruch handelt.
Damit eine Inkasso-Forderung berechtigt ist, muss eine offene und gerechtfertigte Hauptforderung bestehen. Diese muss sich in einer Rechnung nachweisen lassen.
Die Rechnung muss folgende Bedingungen erfüllen:
Reagieren Sie auf diese Rechnung nicht, muss der Gläubiger Sie ermahnen. Die Mahnung muss eine eindeutige Zahlungsaufforderung des Gläubigers an den Schuldner enthalten. Fehlt diese Zahlungsaufforderung, handelt es sich lediglich um ein Erinnerungsschreiben.
Mahnungen, denen keine Rechnung vorausgeht, sind ungültig. Der Gläubiger muss in jedem Fall beweisen, dass Rechnung und Mahnung bei Ihnen eingegangen sind. Das kann er lediglich durch den Versand der Schreiben per Einschreiben – was jedoch nur in seltenen Fällen vorkommt.
Durch den Eingang von mindestens einer gültigen Mahnung geraten Sie in Zahlungsverzug. Erst dann kann der Gläubiger sein Geld eintreiben lassen.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Sie auch ohne vorherige Mahnung in Verzug geraten können:
Unzulässig ist das Inkasso, wenn es keine Hauptforderung gibt oder diese ungerechtfertigt ist, weil Sie sie bereits beglichen haben. Ohne korrekte Hauptforderung ist ein Schuldnerverzug unmöglich – und Sie können die unberechtigte Forderung abwehren.
Ein weiterer Hinweis auf ein unberechtigtes Inkasso-Schreiben ist das Inkassounternehmen selbst. Ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, erfahren Sie über das Rechtsdienstleistungsregister. Dort müssen sich alle Inkassounternehmen registrieren lassen, sonst machen sie sich strafbar. Finden Sie keine Registrierung des Absenders, kann das auf ein unseriöses Unternehmen hindeuten.
Unseriöse Inkasso-Dienste schüchtern vermeintliche Schuldner häufig ein, um sie zu Zahlungen zu bewegen. Sie drohen z. B. mit:
Diese Drohungen entziehen sich einer rechtlichen Grundlage. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Seriöse Inkassofirmen bedrohen niemanden. Nächtliche Anrufe, plötzliche Hausbesuche und Erkundigungen bei den Nachbarn sind für sie tabu.
Ob auf den ersten Blick gerechtfertigt oder nicht: Nehmen Sie jedes Schreiben eines Inkassounternehmens ernst, aber zweifeln Sie seine Rechtmäßigkeit stets an. Unberechtigte Ansprüche können Sie abwehren.
Sind Sie unsicher, ob die Forderung des Inkassounternehmens unberechtigt ist oder nicht? Ein Anwalt weiß, ob das Schreiben zulässig ist. Ist das nicht der Fall, kann er Sie beraten, wie sich die Forderung abwehren lässt und übernimmt die Auseinandersetzung mit dem Inkasso-Dienstleister für Sie.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Landet in Ihrem Briefkasten Post vom Inkassobüro, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren: Laut Verbraucherzentralen ist eine hohe Anzahl von Inkasso-Schreiben nicht gerechtfertigt oder stammt sogar von unseriösen Unternehmen. Solche Inkasso-Forderungen können Sie abwehren.
Ignorieren sollten Sie das Schreiben nicht – nur wenn Sie reagieren, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Um das Inkasso abzuwehren, gehen Sie wie folgt vor:
Im ersten Schritt sollten Sie das Schreiben und den Absender genau überprüfen. Ein Inkassounternehmen ist verpflichtet, Ihnen im Schreiben den Auftraggeber/Gläubiger, den Forderungsgrund und den Vertragsgegenstand mitzuteilen. Fehlt eine oder mehrere dieser Angaben, sollten Sie skeptisch werden.
Prüfen Sie das Schreiben auf weitere Anzeichen für Unzulässigkeit, z. B.:
Haben Sie den Verdacht, dass es sich um einen Betrug handelt, kann es ratsam sein, die Rechnung nicht zu bezahlen. Anwaltliche Beratung kann Zweifel ausräumen und für Rechtssicherheit sorgen.
Prüfen Sie im nächsten Schritt, ob die ausstehende Rechnung tatsächlich existiert bzw. offen ist. Haben Sie die fällige Rechnung bereits beglichen, bevor Sie das Schreiben erreicht hat? Dann können Sie die unberechtigte Inkasso-Forderung abwehren. Teilen Sie dem Unternehmen mit, dass die offene Summe nicht mehr besteht.
Sind die Ansprüche ungerechtfertigt, kann es ratsam sein, Widerspruch einzulegen. Sie brauchen dann zunächst weder die Hauptforderung noch die Inkassokosten bezahlen. Teilen Sie dem Inkassounternehmen mit diesem Widerspruch-Musterbrief mit, dass das Schreiben des Gläubigers unzulässig ist und Sie die in Rechnung gestellten Beträge nicht zahlen werden.
Benennen Sie die Gründe so ausführlich wie möglich, damit aus dem Schreiben hervorgeht, weshalb Sie die Inkasso-Forderung abwehren. Falls Sie den Widerspruch gegen das Inkasso selbst aufsetzen möchten, kann es ratsam sein, dem Inkassounternehmen eine Frist von 3 Wochen zu setzen, in der es Ihnen die ungerechtfertigte Forderung schriftlich bestätigen soll.
Versenden Sie den Widerspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein: So haben Sie den Beweis, dass das Unternehmen das Schreiben erhalten hat. Um ganz sicherzugehen, dass das Unternehmen kein Geld eintreibt, können Sie den Widerspruch mehrfach verschicken (z. B. zusätzlich per Fax oder E-Mail).
Auch wenn das Inkasso-Schreiben unzulässig ist, kann es passieren, dass Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. In der Regel drohen die meisten Inkasso-Dienste nur damit, beantragen aber letztendlich keinen Mahnbescheid, denn im Rahmen des Mahnverfahrens können sie ihre eigenen Gebühren nicht einfordern.
Erhalten Sie dennoch Post vom Amtsgericht, kann es wichtig sein, dem gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen. Nutzen Sie für den Widerspruch das beiliegende rosa Formular. Versenden Sie den Inkasso-Widerspruch unbedingt innerhalb der angegebenen Frist von 2 Wochen.
Ist das Inkasso-Schreiben berechtigt, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die ausstehenden Forderungen zu begleichen.
Da dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug ein Schaden entstanden ist, fordert das Inkassounternehmen zusätzliche Gebühren von Ihnen – es kann ratsam sein, diese Gebühren genau zu prüfen, bevor Sie die Rechnung begleichen.
Prüfen Sie im ersten Schritt, in wessen Auftrag das Inkassounternehmen tätig ist:
Legt das Inkassobüro nicht offen, in welchem Auftrag es handelt, dürfen Sie die Begleichung jeglicher Gebühren verweigern und die Inkasso-Forderung abwehren.
Der Gläubiger darf von Ihnen die folgenden Kosten verlangen, wenn ihm durch die offene Rechnung ein Verzugsschaden entstanden ist:
Achtung: Inkasso- und Rechtsanwaltskosten dürfen Ihnen nicht gleichzeitig in Rechnung gestellt werden. Gegen unberechtigte Anwaltskosten können Sie vorgehen und die Inkasso-Forderung abwehren.
Ist die Rechnung korrekt, müssen Sie sie bezahlen. Doch selbst bei seriösen Inkasso-Diensten lässt es sich nicht ausschließen, dass die geforderten Gebühren zu hoch ausfallen. Prüfen Sie daher die Höhe der Gebühren im nächsten Schritt.
Ein Inkassobüro darf nicht mehr verlangen als die Kosten, die ein Anwalt für die gleiche Tätigkeit in Rechnung stellen würde. Die Höhe der Kosten ist gesetzlich seit Oktober 2013 gedeckelt und lässt sich über die öffentliche Gebührentabelle der Rechtsanwälte einsehen (Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG).
Für außergerichtliche Tätigkeiten darf ein Inkassounternehmen einen Gebührensatz von 0,5 bis 2,5 % verlangen:
Der Regelfall ist die 1,3-fache Gebühr. Diese wird mit dem Gegenstandswert multipliziert: Bei einer offenen Summe von 1.000 Euro ergeben sich z. B. 88 Euro Inkassogebühren.
Achtung: Es kann sein, dass die Inkassogebühren zu hoch angesetzt sind. Handelt es sich um ein standardisiertes Schreiben, das keine individuelle, auf Ihren Fall bezogene rechtliche Erklärung enthält, kann eine Gebühr von über 1,3 nicht angemessen sein. Eine solche Inkasso-Forderung können Sie abwehren.
Grundsätzlich darf der Gläubiger nur dann die Kosten für ein Inkassounternehmen geltend machen, wenn dies auch notwendig ist. Das ist nicht der Fall, wenn er weiß, dass Sie die Forderungen gar nicht bezahlen können oder Sie die Forderungen bestreiten.
In diesen Fällen darf der Gläubiger auch keine zusätzlichen Inkassogebühren von Ihnen fordern. Doch was ist, wenn die Forderung zwar berechtigt ist, Sie sie aber nicht bezahlen können? Lässt sich eine Inkasso-Forderung nicht abwehren, können Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.
Ein Anwalt für Inkasso-Themen hilft Ihnen zu klären, ob die Vereinbarung einer Ratenzahlung sinnvoll ist oder Ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze von monatlich 1.402,28 Euro (bis zum 30. Juni 2024). In jedem Fall ist zu vermeiden, dass Sie durch die Begleichung der Rechnung in einen Schuldenstrudel geraten.
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Wollen Sie eine Inkasso-Forderung abwehren, kann es ratsam sein, zunächst zu prüfen, ob die Hauptforderung überhaupt rechtmäßig ist. Haben Sie diese bereits beglichen, kann das Unternehmen keine Ansprüche gegen Sie geltend machen. Prüfen Sie im Rechtsdienstleistungsregister, ob der Inkasso-Dienst ordnungsgemäß registriert ist. Kann er keine Vollmacht des ursprünglichen Gläubigers vorweisen und ist nicht registriert, ist das Vorgehen unzulässig.
Ist die Forderung unzulässig, kann es ratsam sein, wenn Sie ihr zeitnah widersprechen. Teilen Sie im Widerspruch mit, dass die Rechnung nicht gerechtfertigt ist. Schildern Sie ausführlich die Gründe, weshalb Sie die Zahlung verweigern. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben, damit Sie nachweisen können, dass der Widerspruch beim Inkassounternehmen eingegangen ist.
Inkassounternehmen bauen oft Drohkulissen auf. Diese haben jedoch keine rechtliche Grundlage. Sind Sie der Meinung, dass die Forderung aus der Luft gegriffen ist, können Sie darüber nachdenken, nicht zu zahlen. Erhalten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid, kann ein Widerspruch gegen das Inkasso helfen.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.