Zahlt Ihr Kunde nicht, können Sie Ihre offene Forderung geltend machen. Erfolgt nach einer Mahnung keine Zahlung, kann ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll sein. In der Regel zahlen Kunden, sobald sie einen Mahnbescheid erhalten haben. Falls nicht, können Sie Ihre Forderung einklagen. Die Erfolgschancen der Zahlungsaufforderung können Sie erhöhen, indem Sie zum richtigen Zeitpunkt auf anwaltliche Hilfe setzen.
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Erbringen Sie Leistungen, ohne dafür die vereinbarte Bezahlung zu erhalten, können Sie diese als offene Forderung geltend machen. Das ist möglich, sobald sich Ihr Kunde in Zahlungsverzug befindet. Dieser tritt mit Ablauf des auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatums oder mit Ablauf der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen ein.
Sie können jede offene Forderung eintreiben, wenn diese
Sie haben dann die Pflicht zu beweisen, dass Ihre Forderung unbestritten ist. Dies gelingt mit Vertragsunterlagen, informellen Schriftstücken oder Zeugenaussagen, die das Einverständnis beider Parteien belegen.
Ihre Forderung ist nachweisbar fällig, wenn Sie in der Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum nennen.
Für offene Forderungen dürfen Sie laut § 288 BGB ab dem ersten Tag des Zahlungsausfalls 5 % Verzugszinsen in Rechnung stellen.
Um Ihre offene Forderung einzutreiben, haben Sie darüber hinaus folgende Rechte:
Offene Forderungen bedeuten finanzielles Risiko. Reagieren Sie nicht zeitnah, verliert Ihre Forderung zunehmend an Gewicht. Vom Kunden ernst genommen zu werden und Ihr Geld zu erhalten, wird dann schwer.
Dem können Sie mit einem effektiven Forderungsmanagement vorbeugen. Damit haben Sie ausstehende Zahlungen immer im Blick.
Wenn Kunden nicht zahlen, kann das viele Gründe haben. Stellen Sie vor der Zahlungsaufforderung an Ihren Kunden sicher, dass Ihnen bei Leistungserbringung und Rechnungsstellung keine Fehler unterlaufen sind:
Können Sie ausschließen, dass die Ursache für die ausbleibende Zahlung bei Ihnen liegt, können Sie Ihre Alternativen abwägen, um Ihre offene Forderung geltend zu machen.
Diese Optionen haben Sie, wenn Kunden nicht zahlen:
Wenn er die Rechnung nicht pünktlich bezahlt, können Sie Ihren Kunden anrufen. Erfragen Sie den Grund für seinen Zahlungsverzug. Möglicherweise ist die Rechnung einfach in Vergessenheit geraten oder es sind Fehler bei der Überweisung passiert.
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie Ihrem Kunden mit dem Kompromiss einer Ratenzahlung entgegenkommen. Kundenzufriedenheit ist für den Bestand Ihres Unternehmens ebenso wichtig wie rechtzeitige Zahlungseingänge.
Haben Sie keinen Erfolg damit, die Forderung persönlich geltend zu machen, können Sie Ihren Kunden mit einer Mahnung endgültig in Verzug setzen. Sonst lassen Sie sich Verzugszinsen entgehen. Ein weiterer Grund: Mit der korrekten Mahnung können Sie gerichtliche Schritte einleiten, wenn Ihr Kunde weiterhin nicht zahlt.
Kommen Sie mit einer Mahnung nicht weiter, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Ob Sie hierbei auf die Unterstützung vom Anwalt oder Inkasso-Unternehmen setzen, ist Ihnen überlassen. Sie können das gerichtliche Mahnverfahren auch selbstständig durchführen. Wenn Sie Ihre Forderung privat eintreiben, entstehen keine Kosten.
Aber: Für den Antrag müssen Sie Ihren Zahlungsanspruch einwandfrei beweisen. Das Gericht prüft nur die Unterlagen, die Sie als Nachweis vorlegen. Es erfolgt keine gerichtliche Vernehmung oder Beweisaufnahme. Ist Ihr Antrag mangelhaft, weist das Gericht Ihr Anliegen zurück.
Ein Anwalt kann Ihnen mit seiner Expertise helfen, einen aussagekräftigen, formal korrekten Antrag zu erstellen.
Widerspricht Ihr Kunde dem Mahnbescheid nicht, erstellt das Gericht automatisch einen Vollstreckungsbescheid. Damit ist Ihr Zahlungsanspruch bestätigt. Sie können nun mittels Zwangsvollstreckung und Pfändung Ihre offene Forderung eintreiben.
Sowohl Inkasso-Unternehmen als auch Anwalt können für Sie Ihre offene Forderung eintreiben. Die Kompetenzen reichen jedoch unterschiedlich weit.
Wenn Sie vom Inkasso-Unternehmen Ihr Geld eintreiben lassen, erhalten Sie Ihr Geld sofort zurück und die Einforderung der Zahlung ist Sache des Unternehmens. Für diese Dienstleistung erhalten Sie aber nur einen Teil des Ihnen zustehenden Geldes. Inkasso-Unternehmen zahlen häufig nur 30 % der eigentlichen Summe.
Um Ihre Forderung einzutreiben, schickt das Inkasso-Unternehmen dem Kunden erneut eine Mahnung. Bleibt das erfolglos, dürfen die Mitarbeiter auch das gerichtliche Mahnverfahren für Sie beantragen. Eine weitergehende Beratung oder Vertretung vor Gericht ist Inkasso-Dienstleistern aber gesetzlich untersagt.
Die Kosten für die Beauftragung des Inkasso-Unternehmens fordern die Mitarbeiter zwar erst bei Ihnen, nachträglich aber selbst beim Kunden ein. Die Vorauszahlung erhalten Sie zurück, wenn das Unternehmen erfolgreich war.
Wenn Ihr Kunde trotz Mahnungen und gerichtlichem Mahnverfahren die Rechnung nicht bezahlt, können Sie nur noch Klage einreichen, um Ihre offene Forderung einzutreiben. Nur ein Anwalt kann Sie vor Gericht vertreten, um Ihren Zahlungsanspruch durchzusetzen.
Idealerweise holen sich Gläubiger anwaltlichen Rat bereits dann ein, wenn Zahlungen unregelmäßig oder gar nicht mehr erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt können Ansprüche häufig noch gerichtlich festgestellt und gesichert werden.
So kann ein Anwalt Sie unterstützen:
Eine ausführlichere Abwägung der Alternativen finden Sie in unserem Beitrag zur Frage: Kunde zahlt nicht – Inkasso oder Anwalt?
Anders als mit der Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens haben Sie mit einem Anwalt die Chance, Ihre offene Forderung in voller Höhe einzufordern. War dies erfolgreich, kann der Anwalt zudem die Kosten für seine Beauftragung beim Kunden einfordern – nicht bei Ihnen.
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Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Zahlen ausländische Kunden Ihre Rechnung nicht, können Sie sich auf das deutsche Mahnwesen nicht verlassen. Das in Deutschland übliche Vorgehen, um offene Forderungen einzutreiben, ist in anderen Ländern nicht zielführend.
Die andere Rechtslage und kulturelle Unterschiede erschweren es womöglich, Ihr Geld beim Kunden einzufordern. So könnten sich ausländische Kunden durch das Mahnschreiben angegriffen fühlen oder gar nicht reagieren.
Um die Kundenbeziehung nicht zu belasten, Ihr Geld aber trotzdem schnellstmöglich zu erhalten, können Sie sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt Auslandsinkasso wenden. Der Anwalt kennt die geltende Rechtsprechung und weiß, wie Sie am besten vorgehen, um Ihre Forderung geltend zu machen.
Der Anwalt kann dafür, sorgen dass Sie den notwendigen europäischen Vollstreckungstitel erhalten und die grenzüberschreitende Durchsetzung Ihres Zahlungsanspruchs übernehmen.
Verweigert Ihr Kunde trotz Mahnverfahren die Begleichung der Rechnung, müssen Sie Ihr Geld einklagen. Da dies die letzte Option ist, die offene Forderung geltend zu machen, kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein.
Ein Anwalt für Inkassorecht und Forderungseinzug kann Sie von der ersten rechtssicheren Mahnung bis hin zur Zahlungsklage und Zwangsvollstreckung Ihrer Forderung unterstützen.
Überlassen Sie ihm die Einforderung des Ihnen zustehenden Geldes, könnten Sie sich viel Zeit, nervenaufreibende Kommunikation mit Ihrem Kunden und bei Erfolg letztendlich auch das Geld für die Bezahlung des Anwalts sparen.
Mit seiner Erfahrung und der richtigen juristischen Strategie kann er darauf hinwirken, dass das Gericht Ihren Kunden im Klageverfahren zur Zahlung verurteilt. Dann können Sie mit dem gerichtlichen Vollstreckungstitel nicht nur Ihre offene Forderung eintreiben, sondern auch Anwalts- und Gerichtskosten geltend machen.
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Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.