Ein Privatdarlehen ist ein Kredit von Familie oder Freunden – und damit der unkomplizierte Weg, sich Geld zu leihen. Oft bekommt man das Geld einfach so. Aber auch für privat verliehenes Geld ist ein Vertrag sinnvoll. Mit klaren Vereinbarungen lässt sich Streit wegen der Rückzahlung verhindern. Was zu beachten ist und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Ein Privatdarlehen ist ein privat – unter Freunden, innerhalb der Familie – gewährtes Darlehen. Mit dem Privatdarlehen gibt bzw. bekommt man für einen bestimmten Zeitraum eine festgelegte Geldsumme.
Das Privatdarlehen ist also das Gegenteil zum Darlehen von der Bank. Der Privatkredit ist besonders innerhalb der Familie üblich, weshalb er auch Familiendarlehen genannt wird.
Das Familiendarlehen ist ein Synonym für Privatdarlehen. Wenn innerhalb der Familie privat Geld verliehen wird, ist es ein sogenanntes Familiendarlehen.
Der Begriff Familiendarlehen bezeichnet aber auch ein Darlehen, das Banken speziell für Familien vergeben – z. B. zum Kauf einer Immobilie, eines Autos oder anderer Dinge.
Der Begriff Privatkredit ist nicht rechtlich geschützt. Deshalb wird er mehrdeutig verwendet. Ein Privatdarlehen kann also das privat verliehene Geld sein, aber auch ein von der Bank an Privatpersonen vergebener Kredit.
In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit – man kann also grundsätzlich selbst entscheiden, was man vertraglich vereinbart. Trotzdem gibt es Aspekte, die jeder Darlehensvertrag regeln sollte:
Einen Muster-Vertrag für ein Privatdarlehen finden Sie in unserem Beitrag zu Muster-Darlehensverträgen.
Mit dem Muster für das Privatdarlehen ist es besonders leicht, sich vertraglich abzusichern, wenn man Geld verleiht. Denn sollte es zu Streitigkeiten wegen des Geldes kommen, gibt es einen schriftlichen Beweis für das Darlehen und die Rückzahlungsvereinbarung.
Wichtig ist aber, die Vorlage für den Privatdarlehensvertrag individuell anzupassen. Muster-Vorlagen sind allgemein formuliert, um für viele Anlässe zu passen. Ihre individuellen Vereinbarungen müssen Sie selbst noch ergänzen, damit der Vertrag Sie wirklich absichert.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Sie haben nicht ewig Zeit, das verliehene Geld zurückzufordern. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre – wann die Verjährung beginnt, hängt aber vom Einzelfall ab.
Haben Sie ein Datum für die Rückzahlung vereinbart, ist das Privatdarlehen an diesem Tag fällig. Die Verjährungsfrist beginnt dann am Ende des Jahres, in dem die Rückzahlung fällig ist.
Beispiel 1: Sie haben jemandem am 01.06.2023 ein Privatdarlehen gewährt. Es ist vereinbart, dass Sie das Geld am 01.06.2024 zurückbekommen. Die Verjährungsfrist beginnt also am 31.12.2024 und Sie haben bis zum 31.12.2027 Zeit, Ihr Geld einzufordern.
Ohne konkreten Rückzahlungstermin ist die Forderung erst fällig, wenn Sie das Privatdarlehen kündigen. Läuft das Darlehen noch, können Sie es nicht zurückfordern. Nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten beginnt dann die Verjährungsfrist.
Beispiel 2: Sie haben am 01.06.2023 Geld verliehen und keinen konkreten Zeitpunkt für die Rückzahlung ausgemacht. Sie müssen das Privatdarlehen kündigen, damit die Rückzahlung fällig wird. Sie kündigen das Darlehen am 31.07.2024. Die Kündigungsfrist endet am 31.10.2024. Die Verjährungsfrist beginnt also am 31.12.2024 und läuft bis zum 31.12.2027.
Soll das Privatdarlehen in Raten zurückgezahlt werden, gelten andere Regelungen für die Verjährungsfrist zur Rückforderung.
Weil die Verjährungsfrist in jedem Fall individuell ist, lohnt sich die Unterstützung eines Anwalts mit Schwerpunkt Darlehensverträge. Er prüft die Vereinbarung für das Privatdarlehen und kann Ihnen genau sagen, wann in Ihrem Fall die Verjährung beginnt. Mit einer Klage kann der Rechtsanwalt die Verjährung aufhalten und Ihren Anspruch auf Rückzahlung des Geldes durchsetzen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Ja, auch wenn man privat Geld leiht bzw. verleiht, muss man an die Steuer denken. Denn:
In Deutschland gilt Zinsfreiheit, sodass jeder selbst entscheiden kann, wie hoch die Zinsen für das Privatdarlehen sein sollen. Aber: Wenn man keine oder zu wenig Zinsen für den Privatkredit vereinbart, wertet das Finanzamt das Privatdarlehen als Schenkung. Dann muss man Schenkungssteuer zahlen.
Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27.04.2022 (3 K 273/20): Wenn ein Darlehen nicht mit einem üblichen Zinssatz gewährt wird, liegt eine steuerpflichtige Schenkung vor. Als üblichen Zinssatz nahm das Finanzgericht hier den gesetzlichen Zinssatz von 5,5 % (§ 15 Bewertungsgesetz).
Ein Privatkredit von Familie oder Freunden hat für Kreditnehmer natürlich Vorteile: Schnell und unkompliziert Geld bekommen. Keine Schufa-Prüfung, geringe Zinsen, Rückzahlung flexibel. Es gibt aber auch Nachteile:
Um Streit wegen der Rückzahlung des Privatdarlehens zu verhindern, ist es sinnvoll, einen Vertrag für das Privatdarlehen zu schließen. Muster-Vorlagen sind eine gute Basis, können die individuellen Konditionen für den Privatkredit nicht abbilden.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt auf private Darlehensverträge kann dafür sorgen, dass Ihr Privatdarlehen rechtlich abgesichert ist. Er sorgt für:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Grundsätzlich können Sie selbst bestimmen, wie hoch das private Darlehen ist – es gibt keine Obergrenze. Aber: Vergeben Sie den privaten Kredit zinslos oder mit einem vergleichsweise niedrigen Zins, kann das Finanzamt das als Schenkung werten. Für diesen Fall müssen Sie an die Freibeträge für Schenkungen denken. Ist das zinslose Privatdarlehen höher als der Freibetrag für Schenkungen, müssen Sie Schenkungssteuer zahlen.
Ja, Sie dürfen jederzeit privat Geld verleihen. Sie müssen nur auf Folgendes achten:
Man darf sich so viel Geld privat leihen, wie man möchte. Man muss nur darauf achten, wie das Privatdarlehen verzinst wird. Ohne und mit weniger Zinsen als üblich kann das Finanzamt eine Schenkung annehmen. Dann kann man sich problemlos bis zu 20.000 Euro leihen, ohne dass der Darlehensgeber Schenkungssteuer zahlen muss.
Wenn Zinsen für den Privatkredit vereinbart sind, muss man die zusätzlich zum Darlehensbetrag zahlen können, was ein höheres finanzielles Risiko ist. Man kann die gezahlten Zinsen aber in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Private Darlehen sind nicht immer steuerfrei. Wenn Zinsen für den Privatkredit vereinbart sind, muss der Darlehensgeber die Zinseinnahmen in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Der Darlehensnehmer kann die Zinszahlungen wiederum als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Wird das Privatdarlehen zinslos gewährt, muss man ggf. die Schenkungssteuer beachten. Wird der individuelle Freibetrag für Schenkungen überschritten, muss man Steuern zahlen.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.