Bei Zahlungsunfähigkeit einer GmbH ist innerhalb von 3 Wochen und bei Überschuldung innerhalb von 6 Wochen Insolvenz anzumelden. Eine GmbH-Insolvenz soll Schulden tilgen und Sanierungsmaßnahmen umsetzen, damit das Unternehmen wieder profitabel wird. So lässt sich der Erhalt des Betriebes sichern.
Mit Unterstützung vom Anwalt:
Eine GmbH ist laut Insolvenzordnung (InsO) insolvent, wenn einer der folgenden Insolvenzgründe vorliegt:
Ist die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, muss die Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern spätestens innerhalb von 3 Wochen (bei Zahlungsunfähigkeit) bzw. 6 Wochen (bei Überschuldung) einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht stellen.
Reagiert sie zu spät, kann ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung drohen und der Geschäftsführer gegenüber Gläubigern mit seinem Privatvermögen haften.
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Sobald Sie feststellen, dass die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten steckt, müssen Sie reagieren und einen Insolvenzantrag stellen.
Bei Zahlungsunfähigkeit der GmbH haben Sie dafür 3 Wochen Zeit. Bei Überschuldung bleiben Ihnen 6 Wochen für den Antrag. Reagieren Sie zu spät, verletzen Sie Ihre Insolvenzantragspflicht und begehen Insolvenzverschleppung.
Ist eine GmbH insolvent, haften Geschäftsführer mit ihrem Privatvermögen gegenüber Gläubigern nur, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen und daraus Schäden für das Unternehmen entstehen. Die Haftung eines Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH tritt ein, wenn der Insolvenzantrag verspätet gestellt wurde.
Insolvenzverschleppung ist strafbar und kann eine Freiheitsstrafe bedeuten. Außerdem entsteht ein sogenannter Quotenschaden – für den Geschäftsführer dann privat haften müssen (Durchgriffshaftung).
Beispiel:
Aufgrund der Insolvenzverschleppung und der laufenden Kosten verringert sich das Vermögen der GmbH auf 15.000 Euro. Als der Insolvenzantrag gestellt ist, ist weniger Vermögen zur Befriedigung der Gläubiger übrig:
Durch die Insolvenzverschleppung hat der Geschäftsführer jedem Gläubiger einen Quotenschaden von 3 % verursacht – den er nun privat bezahlen muss.
Je früher und entschlossener die Geschäftsleitung einer GmbH in einer Krise einen Insolvenzrechtsexperten mit ins Boot nimmt, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen und kreativen Sanierung der Unternehmung.
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Meldet eine GmbH Insolvenz an, muss die Geschäftsführung die Kontrolle über den Betrieb an einen vom Gericht gewählten Insolvenzverwalter abgeben. Der Verwalter entscheidet über die Finanzen, Vertragsabschlüsse und darf Arbeitnehmer kündigen.
Eine alternative Möglichkeit bietet die eine Insolvenz in Eigenverwaltung, bei der die Geschäftsführung die Kontrolle behält und die Geschäfte leitet. Die Überwachung des insolvenzkonformen Handelns übernimmt ein durch das Insolvenzgericht bestellter Sachwalter.
Die Arbeitnehmer der GmbH haben trotz Insolvenz einen Anspruch auf Gehaltszahlung. Kann die Insolvenzmasse die Gehälter der Mitarbeiter nicht bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt aufbringen, haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, für diesen Zeitraum eine sogenannte Gleichwohlgewährung über die Agentur für Arbeit als vorläufigen Lohnersatz zu erhalten.
Für offene Zahlungsansprüche der Arbeitnehmer vor Insolvenzeröffnung besteht die Möglichkeit, für nicht ausgeglichene Lohn- oder Gehaltszahlungen für bis zu 3 Monate Insolvenzausfallgeld zu beantragen.
Der quasi vorübergehende Eingriff eines Dritten in den Geschäftsbetrieb ermöglicht die Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart. Die GmbH kann sich selbstständig sanieren, alte Strukturen abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen.
Die GmbH-Insolvenz ist beim zuständigen Amtsgericht am Hauptsitz des Unternehmens zu beantragen.
Das Antragsformular ist online zu finden. Notwendig sind folgende Informationen:
Alle Unterlagen sind fristgerecht beim Gericht einzureichen.
Nach Eingang der Unterlagen prüft das Gericht, ob eine Insolvenz für die GmbH möglich ist. Für den Zeitraum der Prüfung ordnet das Gericht bei einem laufenden Geschäftsbetrieb und bei der Gefahr der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eine vorläufige Insolvenzverwaltung an und benennt einen vorläufigen Insolvenzverwalter.
Dieser stellt sicher, dass das Unternehmen sich nicht weiter verschuldet und die Vermögenswerte gesichert werden.
Zeichnet sich während der Prüfung der Vermögensverhältnisse durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab, dass die GmbH die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht mit dem vorhandenen Vermögen bezahlen kann, wird der Insolvenzantrag durch das Gericht mangels Masse abgewiesen. Das Unternehmen wird dann zwangsweise aufgelöst.
Ist eine das Verfahren deckende Masse vorhanden und liegt ein Insolvenzgrund vor, leitet das Gericht das Insolvenzverfahren ein. Der Ablauf der Firmeninsolvenz verläuft dann nach einer festgelegten Schrittfolge. Die GmbH-Geschäftsführung wird über alle wichtigen Fristen durch das zuständige Amtsgericht oder den Insolvenzverwalter informiert.
Ist das Verfahren abgeschlossen, muss die GmbH die Gerichtskosten sowie den Insolvenzverwalter, während des Insolvenzverfahrens begründete Kosten und die übrigen Insolvenzforderungen begleichen. Die Kosten einer GmbH-Insolvenz sind von der Dauer der GmbH-Insolvenz, der Gläubigeranzahl und dem Umfang der Insolvenzmasse abhängig – eine genaue Angabe ist daher nur schwer möglich.
Ist die GmbH insolvent, kann schnelles Handeln hilfreich sein. Damit Geschäftsführer im Insolvenzfall alle rechtlich relevanten Schritte berücksichtigen, Risiken vermeiden und eine überlegte Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens treffen können, kann die Unterstützung von einem Anwalt für Insolvenzrecht sinnvoll sein.
Der Anwalt kann Geschäftsführern als kompetenter, diskreter Ansprechpartner vor und während der Insolvenz zur Seite stehen.
So kann ein Anwalt der GmbH helfen:
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Die Insolvenz ist die letzte Option bei Zahlungsunfähigkeit einer GmbH. Mit einer Unternehmenssanierung kann sich unter Umständen eine GmbH-Insolvenz vermeiden lassen.
Sobald eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss die Geschäftsführung innerhalb von 3 bzw. 6 Wochen Insolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden.
Folgende Personen können einen Insolvenzantrag stellen:
Ist der Insolvenzantrag zulässig und begründet, entschiedet der Insolvenzverwalter und die Gläubiger im Fortgang des Verfahrens über die Sanierung oder Auflösung des Unternehmens. Es folgen die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und Tilgung der Schulden oder die Betriebsschließung.
Für die Dauer einer GmbH-Insolvenz gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Sie ist vielmehr von verschiedenen Faktoren wie Unternehmensschulden, Anzahl der Gläubiger, der tatsächlichen Unternehmensgröße und die Sanierungspotentialen abhängig.
Laut Statista dauern Regelinsolvenzverfahren rund 4 Jahre. Bei Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Genossenschaften kann eine Insolvenz auch 7 bis 10 Jahre dauern.