Zusammenfassung
Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung behalten Geschäftsführer im Insolvenzverfahren die Kontrolle über ihr Unternehmen. Mit einem Insolvenzplan übernehmen sie die Sanierung des Betriebes bis zur Schuldenfreiheit selbstständig. Wer Pflichten, Risiken und Sanierungskonzept vorab prüfen lässt, kann das Fortbestehen des Unternehmens sichern.
Auf einen Blick
Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, hat es Insolvenz anzumelden. Nicht immer müssen Unternehmer mit einer Regelinsolvenz die Kontrolle über die Firma an einen vom Gericht bestimmten Insolvenzverwalter abgeben.
Mit einer Insolvenz in Eigenverwaltung behalten Unternehmer selbst die Kontrolle. Möglich ist das mit einem detaillierten Insolvenzplan. Bestehen erfolgversprechende Optionen zur Sanierung, können Unternehmer die dafür notwendigen Schritte selber in die Wege leiten.
Ein reguläres Regelinsolvenzverfahren gibt es dann nicht. Ein Sachverwalter soll die Eigenverwaltung lediglich überwachen.
Die Vorteile der Insolvenz in Eigenverwaltung:
Eine eigenverwaltete Insolvenz zu beantragen, kann für Laien komplex sein. Nur mit einem realistischen, erfolgversprechenden Sanierungskonzept lassen sich die Gläubiger überzeugen. Passieren bei der Beantragung Fehler, wird die Eigenverwaltung abgelehnt.
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu beschränken, wurde die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.04.2021 ausgesetzt – seit dem 01.05.2021 müssen Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wieder innerhalb von 3 bzw. 6 Wochen einen Insolvenzantrag stellen.
Um Insolvenzen zu verhindern, hat der Staat zudem Unternehmen sowie Freiberufler & Selbstständige während der Corona-Pandemie zudem zinsgünstige Kredite in unbegrenzter Höhe zugesagt und den Zugang zu staatlichen Beihilfen wie etwa KfW-Unternehmenskredite erleichtert.
Die Insolvenz ist beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Das Gericht entscheidet dann, ob eine Regelinsolvenz oder die Insolvenz in Eigenverwaltung durchgeführt wird.
Damit das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung möglich ist, sind laut § 270 der Insolvenzordnung (InsO) 2 Voraussetzungen zu erfüllen:
Damit das Gericht über die Insolvenz entscheiden kann, muss aus dem Antrag hervorgehen, ob das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, es Aussichten auf eine Sanierung der Firma gibt und genügend Rücklagen zur Zahlung der Verfahrenskosten vorhanden sind.
Dazu sind folgende Informationen und ggf. Unterlagen notwendig:
Die geplanten Maßnahmen zur Sanierung der Firma sind das wichtigste für die Insolvenz in Eigenverwaltung. Ohne handfesten Insolvenzplan kann das Gericht den Antrag auf Eigenverwaltung ablehnen. Erläutern Sie, welche Schritte geplant sind, um das Unternehmen wieder zahlungsfähig zu machen.
Um Ihr Vorhaben abzusichern, können Sie sich die schriftliche Einwilligung der wichtigsten Gläubiger in die eigenverwaltete Insolvenz holen. Damit können sich die Chancen erhöhen, dass auch das Gericht dem Antrag zustimmt.
Wer in Eigenverwaltung die Insolvenz durchführen möchte, muss die Aufgaben des Insolvenzverwalter zusätzlich zum Tagesgeschäft übernehmen. Unternehmer sind selber für die Kommunikation mit Gläubigern und die Schuldentilgung verantwortlich. Trotzdem ist für viele operative Angelegenheiten das Einverständnis des Sachverwalters notwendig.
Auch bei Eigenverwaltung steht das Unternehmen während der Insolvenz unter ständiger Beobachtung durch den Sachverwalter. Sieht dieser Gläubigerinteressen in Gefahr, kann das Gericht die Eigenverwaltung beenden und eine reguläre Unternehmensinsolvenz einleiten.
Wie auch bei der Regelinsolvenz haftet der Geschäftsführer einer GmbH bei der Insolvenz in Eigenverwaltung gemäß §§ 60 und 61 InsO wie ein Insolvenzverwalter mit seinem Privatvermögen gegenüber Gläubigern.
Die Eigenverwaltung soll das Unternehmen und die Arbeitsplätze erhalten. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Gehaltszahlung. Kann der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlen, können Beschäftigte als Gläubiger des Unternehmens ihren Zahlungsanspruch beim Sachverwalter geltend machen und Insolvenzausfallgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Trotzdem ist die Kündigung von Arbeitnehmern möglich – je nach Gerichtsentscheidung ggf. nur mit Zustimmung des Sachverwalters. Bis zur Eröffnung des Verfahrens gelten die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen. Während der Insolvenz ist eine Kündigungsfrist von maximal 3 Monaten zu beachten.
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Für die Insolvenz mit Eigenverwaltung ist ein aussichtsreicher Insolvenzplan das Wichtigste. Wer die zur Sanierung geplanten Maßnahmen vor der Antragstellung detailliert prüft und absichert, kann sich die Eigenverwaltung sichern.
Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Unternehmern vor und während der Insolvenz als kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen zur Seite stehen.
Der Anwalt kann Folgendes tun:
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Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft das Gericht, ob die Eigenverwaltung möglich ist. Während der Prüfung beschließt das Gericht eine vorläufige Eigenverwaltung durch die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung behält die Kontrolle, das Gericht bestimmt aber einen Sachverwalter zur Beratung und Überwachung.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung:
Beurteilt das Gericht die erfolgreiche Eigenverwaltung, folgt nach dem Schlusstermin die Schlussverteilung. Dabei begleicht der Schuldner die Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Vergütung des Sachverwalters) und übrige Insolvenzforderungen.
Eine Insolvenz in Eigenverwaltung kann viele Vorteile haben, aber durch die zusätzlichen Pflichten auch Risiken bedeuten.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit haben Unternehmer folgende Alternativen:
Insolvenz in Eigenverwaltung bedeutet, dass Unternehmer die Kontrolle über ihr Unternehmen nicht an einen Insolvenzverwalter abgeben. Mit einem Insolvenzplan sanieren sie die Firma selbstständig bis zur Schuldenfreiheit.
Die Eigenverwaltung ist bei Anmeldung der Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Notwendig ist ein detailliertes Sanierungskonzept (Insolvenzplan).
Das Eigenverwaltungsverfahren kann Monate bis Jahre dauern, abhängig von der zu tilgenden Schuldensumme, der Gläubigerzahl und Unternehmensgröße.
Die Kosten einer Eigenverwaltung hängen von der Dauer der Insolvenz, der vorhandenen Insolvenzmasse und der Gläubigeranzahl ab. Zu zahlen sind Gerichtskosten und die Vergütung des beauftragten Sachverwalters sowie ggf. Anwaltskosten.
Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado kämpft Maximilian Bahr täglich dafür, dass jeder Leser zu seinem Recht kommt. In den Bereichen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht gibt er lösungsorientierte Antworten auf komplexe Rechtsfragen.