Insolvenz in Eigenverwalt­ung: So sanieren Sie Ihren Betrieb in Eigenregie
Insolvenz in Eigenverwalt­ung: So sanieren Sie Ihren Betrieb in Eigenregie
Maximilian Bahr
Maximilian Bahr
Aktualisiert am

... Firmeninsolvenz Insolvenz in Eigenverwaltung
Inhalt
  1. 1. Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?
  2. 2. Wie beantragen Unternehmen die Eigenverwaltung?
  3. 3. Welche Folgen hat die Insolvenz in Eigen­verwaltung?
  4. 4. Wie lässt sich die Insolvenz in Eigenverwaltung absichern?
  5. 5. Wie läuft das Insolvenzver­fahren in Eigen­verwaltung ab?
  6. 6. Welche Alter­nativen gibt es?
  7. FAQ: das Wichtigste im Überblick
Ersteinschätzung erhalten

Insolvenz in Eigenverwalt­ung: So sanieren Sie Ihren Betrieb in Eigenregie

Insolvenz in Eigenverwalt­ung: So sanieren Sie Ihren Betrieb in Eigenregie

Zusammenfassung

Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung behalten Geschäftsführer im Insolvenzverfahren die Kontrolle über ihr Unternehmen. Mit einem Insolvenzplan übernehmen sie die Sanierung des Betriebes bis zur Schuldenfreiheit selbstständig. Wer Pflichten, Risiken und Sanierungskonzept vorab prüfen lässt, kann das Fortbestehen des Unternehmens sichern.

 

Auf einen Blick

  • Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen.
  • Ziel ist es, den Betrieb unter Aufsicht eines Sachverwalters eigenständig zu sanieren und Schulden abzubauen.
  • Voraussetzung für die Eigenverwaltung ist ein gesonderter Antrag bei Gericht.
  • Notwendig ist ein detaillierter Insolvenzplan mit Sanierungskonzept.
  • Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ist das Unternehmen schuldenfrei.
  • Während der Corona-Krise können betroffene Betriebe die Insolvenz möglicherweise mit staatlicher Hilfe verhindern.
  • Ein Anwalt kann den Antrag und die Eigenverwaltung absichern.

Infografiken zu den Vorteilen einer Insolvenz in Eigenverwaltung.

1. Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig, hat es Insolvenz anzumelden. Nicht immer müssen Unternehmer mit einer Regelinsolvenz die Kontrolle über die Firma an einen vom Gericht bestimmten Insolvenzverwalter abgeben.

Mit einer Insolvenz in Eigenverwaltung behalten Unternehmer selbst die Kontrolle. Möglich ist das mit einem detaillierten Insolvenzplan. Bestehen erfolgversprechende Optionen zur Sanierung, können Unternehmer die dafür notwendigen Schritte selber in die Wege leiten.

Ein reguläres Regelinsolvenzverfahren gibt es dann nicht. Ein Sachverwalter soll die Eigenverwaltung lediglich überwachen.

Die Vorteile der Insolvenz in Eigenverwaltung:

  • Die Geschäftsführung behält die Kontrolle über das Unternehmen.
  • Die Geschäftsleitung kann das Unternehmen weiterhin nach außen vertreten.
  • Die Sanierung läuft im Hintergrund und wird von Kunden oder Lieferanten nicht wahrgenommen.
  • Im Idealfall ist der Betrieb am Ende des Verfahrens schuldenfrei.
  • Ein fachkundiger Sachwalter steht dem Betrieb bei der Sanierung zur Seite.
  • Die Kosten des Regelinsolvenzverfahrens entfallen.
  • Der Sachwalter erhält bei Eigenverwaltung nur 60 % der Vergütung eines Insolvenzverwalters.

Eine eigenverwaltete Insolvenz zu beantragen, kann für Laien komplex sein. Nur mit einem realistischen, erfolgversprechenden Sanierungskonzept lassen sich die Gläubiger überzeugen. Passieren bei der Beantragung Fehler, wird die Eigenverwaltung abgelehnt.

Welchen Einfluss hat die Corona-Pandemie?

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu beschränken, wurde die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.04.2021 ausgesetzt – seit dem 01.05.2021 müssen Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wieder innerhalb von 3 bzw. 6 Wochen einen Insolvenzantrag stellen.

Um Insolvenzen zu verhindern, hat der Staat zudem Unternehmen sowie Freiberufler & Selbstständige während der Corona-Pandemie zudem zinsgünstige Kredite in unbegrenzter Höhe zugesagt und den Zugang zu staatlichen Beihilfen wie etwa KfW-Unternehmenskredite erleichtert.

2. Wie beantragen Unternehmen die Eigenverwaltung?

Die Insolvenz ist beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Das Gericht entscheidet dann, ob eine Regelinsolvenz oder die Insolvenz in Eigenverwaltung durchgeführt wird.

Damit das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung möglich ist, sind laut § 270 der Insolvenzordnung (InsO) 2 Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Ein gesonderter Antrag auf Eigenverwaltung liegt vor.
  2. Die Eigenverwaltung bedeutet keinerlei Nachteile für die Gläubiger.

Damit das Gericht über die Insolvenz entscheiden kann, muss aus dem Antrag hervorgehen, ob das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, es Aussichten auf eine Sanierung der Firma gibt und genügend Rücklagen zur Zahlung der Verfahrenskosten vorhanden sind.

Dazu sind folgende Informationen und ggf. Unterlagen notwendig:

  • Was ist der Grund für die Insolvenz?
  • In welcher Branche ist das Unternehmen tätig?
  • Wie viele Mitarbeiter sind beschäftigt?
  • Welche Vermögenswerte sind vorhanden?
  • Wie viele offene Forderungen bestehen?
  • Wie viele Gläubiger gibt es?
  • Wer ist an der geplanten Sanierung beteiligt (Geschäftsleitung, Berater)?
  • Mit welchen Maßnahmen soll die Sanierung der Firma gelingen?

Die geplanten Maßnahmen zur Sanierung der Firma sind das wichtigste für die Insolvenz in Eigenverwaltung. Ohne handfesten Insolvenzplan kann das Gericht den Antrag auf Eigenverwaltung ablehnen. Erläutern Sie, welche Schritte geplant sind, um das Unternehmen wieder zahlungsfähig zu machen.

Um Ihr Vorhaben abzusichern, können Sie sich die schriftliche Einwilligung der wichtigsten Gläubiger in die eigenverwaltete Insolvenz holen. Damit können sich die Chancen erhöhen, dass auch das Gericht dem Antrag zustimmt.

3. Welche Folgen hat die Insolvenz in Eigen­verwaltung?

Wer in Eigenverwaltung die Insolvenz durchführen möchte, muss die Aufgaben des Insolvenzverwalter zusätzlich zum Tagesgeschäft übernehmen. Unternehmer sind selber für die Kommunikation mit Gläubigern und die Schuldentilgung verantwortlich. Trotzdem ist für viele operative Angelegenheiten das Einverständnis des Sachverwalters notwendig.

Auch bei Eigenverwaltung steht das Unternehmen während der Insolvenz unter ständiger Beobachtung durch den Sachverwalter. Sieht dieser Gläubigerinteressen in Gefahr, kann das Gericht die Eigenverwaltung beenden und eine reguläre Unternehmensinsolvenz einleiten.

Wie auch bei der Regelinsolvenz haftet der Geschäftsführer einer GmbH bei der Insolvenz in Eigenverwaltung gemäß §§ 60 und 61 InsO wie ein Insolvenzverwalter mit seinem Privatvermögen gegenüber Gläubigern.

Die Eigenverwaltung soll das Unternehmen und die Arbeitsplätze erhalten. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Gehaltszahlung. Kann der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlen, können Beschäftigte als Gläubiger des Unternehmens ihren Zahlungsanspruch beim Sachverwalter geltend machen und Insolvenzausfallgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Trotzdem ist die Kündigung von Arbeitnehmern möglich – je nach Gerichtsentscheidung ggf. nur mit Zustimmung des Sachverwalters. Bis zur Eröffnung des Verfahrens gelten die vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen. Während der Insolvenz ist eine Kündigungsfrist von maximal 3 Monaten zu beachten.

Insolvenz in Eigenverwaltung: So sanieren Sie Ihren Betrieb in Eigenregie

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4. Wie lässt sich die Insolvenz in Eigenverwaltung absichern?

Für die Insolvenz mit Eigenverwaltung ist ein aussichtsreicher Insolvenzplan das Wichtigste. Wer die zur Sanierung geplanten Maßnahmen vor der Antragstellung detailliert prüft und absichert, kann sich die Eigenverwaltung sichern.

Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Unternehmern vor und während der Insolvenz als kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen zur Seite stehen.

Der Anwalt kann Folgendes tun:

  • Prüfung wirkungsvoller Sanierungsmaßnahmen
  • Erstellung eines realistischen Insolvenzplans
  • Einreichung eines rechtskonformen Insolvenzantrags
  • Bescheinigung der Sanierungsfähigkeit gegenüber Gläubigern
  • Reduzierung der Geschäftsführerhaftung

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5. Wie läuft das Insolvenzver­fahren in Eigen­verwaltung ab?

Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft das Gericht, ob die Eigenverwaltung möglich ist. Während der Prüfung beschließt das Gericht eine vorläufige Eigenverwaltung durch die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung behält die Kontrolle, das Gericht bestimmt aber einen Sachverwalter zur Beratung und Überwachung.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung:

  1. Berichtstermin: Gläubigerversammlung zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und zu Sanierungsmaßnahmen, Entscheidung über Stilllegung oder Erhaltung der Firma.
  2. Prüfungstermin: Erstellung einer Insolvenztabelle mit allen offenen Forderungen der Gläubiger und Tilgungsplan.
  3. Abwicklungsphase: Umsetzung der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen und Tilgung der Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen.
  4. Schlusstermin: Ist das Unternehmen wieder zahlungsfähig und schuldenfrei, berichtet der Sachverwalter vor Gericht über den Insolvenzverlauf. Die Gläubiger bestätigen die Schuldentilgung.

Beurteilt das Gericht die erfolgreiche Eigenverwaltung, folgt nach dem Schlusstermin die Schlussverteilung. Dabei begleicht der Schuldner die Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Vergütung des Sachverwalters) und übrige Insolvenzforderungen.

6. Welche Alter­nativen gibt es?

Eine Insolvenz in Eigenverwaltung kann viele Vorteile haben, aber durch die zusätzlichen Pflichten auch Risiken bedeuten.

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit haben Unternehmer folgende Alternativen:

  • Darlehen: Mit einem Gesellschafterdarlehen kann das Unternehmen neues Kapital von einem Teilhaber erhalten.
  • Schutzschirmverfahren: Damit haben noch nicht insolvente Unternehmen 3 Monate Zeit, um mit einem Sachverwalter einen aussichtsreichen Insolvenzplan zu erarbeiten. Gläubiger dürfen währenddessen keine Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
  • Regelinsolvenz: Ist eine Sanierung nicht möglich, bleibt die reguläre Firmeninsolvenz. Ein Insolvenzverwalter übernimmt dann alle notwendigen Schritte zur Schuldentilgung.

 

FAQ: das Wichtigste im Überblick

Insolvenz in Eigenverwaltung bedeutet, dass Unternehmer die Kontrolle über ihr Unternehmen nicht an einen Insolvenzverwalter abgeben. Mit einem Insolvenzplan sanieren sie die Firma selbstständig bis zur Schuldenfreiheit.

Die Eigenverwaltung ist bei Anmeldung der Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Notwendig ist ein detailliertes Sanierungskonzept (Insolvenzplan).

Das Eigenverwaltungsverfahren kann Monate bis Jahre dauern, abhängig von der zu tilgenden Schuldensumme, der Gläubigerzahl und Unternehmensgröße.

Die Kosten einer Eigenverwaltung hängen von der Dauer der Insolvenz, der vorhandenen Insolvenzmasse und der Gläubigeranzahl ab. Zu zahlen sind Gerichtskosten und die Vergütung des beauftragten Sachverwalters sowie ggf. Anwaltskosten.

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Maximilian Bahr
Über den Autor
Maximilian Bahr

Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado kämpft Maximilian Bahr täglich dafür, dass jeder Leser zu seinem Recht kommt. In den Bereichen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht gibt er lösungsorientierte Antworten auf komplexe Rechtsfragen.