Wer als Inhaber einer Kapitalgesellschaft bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt, begeht Insolvenzverschleppung – und damit eine Straftat. Die Folgen: Freiheits- oder Geldstrafe. Ein Anwalt kann Sie bei drohender Insolvenz unterstützen, um die Insolvenzverschleppung zu vermeiden oder Strafen zu mindern.
advocado kann helfen:
Nicht jeder hat bei drohender Insolvenz das Risiko einer Insolvenzverschleppung und Strafen. Nur wenn Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen, haben Sie das Risiko der Insolvenzverschleppung. Denn die strafbare Insolvenzverschleppung tritt nur ein, wenn die Insolvenzantragspflicht zu spät bzw. nicht erfüllt wird.
Nur Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen.
Kapitalgesellschaften sind:
Selbstständige (Freelancer), Einzelunternehmer und Inhaber von Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, GmbH & Co. KG) müssen keinen Insolvenzantrag stellen – sie können also keine Strafen wegen Insolvenzverschleppung bekommen.
Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung = Insolvenz
Insolvenz + Insolvenzantragspflicht nicht erfüllt = Strafe für Insolvenzverschleppung
Bestraft wird, wer den Insolvenzantrag für das Unternehmen stellen muss.
Die Insolvenzantragspflicht gilt für:
Wer antragspflichtig ist, der haftet für die Insolvenzverschleppung (Insolvenzverschleppungshaftung). Macht der Geschäftsführer noch Geschäfte, obwohl das Unternehmen insolvent ist, haftet er persönlich und muss die Gläubiger dann von seinem Privatvermögen bezahlen.
Geschäftsführer, Inhaber von Kapitalgesellschaften sollten sich an die Rechtsberatung wenden, sobald der Steuerberater mitteilt, dass eine Überschuldung vorliegt bzw. wenn bei Wegfall einer Summe Schwierigkeiten auftreten. Hier kann man noch agieren und zum Beispiel Aufschübe erwirken.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen und das weitere Vorgehen.
Wenn die Kapitalgesellschaft rote Zahlen schreibt, müssen Sie reagieren – sonst drohen Strafen wegen Insolvenzverschleppung.
In diesen 3 Fällen müssen Sie Firmeninsolvenz anmelden:
Die Insolvenzverschleppung und Strafen drohen, wenn Sie den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig stellen.
Die Frist hängt vom Grund für die Insolvenz ab:
Aber Achtung: Sie dürfen die Frist nur ausnutzen, wenn Sie konkrete Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens ergreifen oder sich von einem Anwalt beraten lassen. Tun Sie das nicht, müssen Sie unverzüglich Insolvenz anmelden, sobald die Insolvenz vorliegt.
Gläubiger eines Unternehmens können einen Gläubiger-Insolvenzantrag stellen, wenn sie die Zahlungsunfähigkeit beweisen können. Die Anforderungen für diese Art des Insolvenzantrags sind sehr hoch, um missbräuchliche Antragstellung zu vermeiden.
Haben Gläubiger Beweise für die Insolvenzverschleppung, können sie zusätzlich die Geschäftsführung anzeigen.
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Generell gilt: Insolvenzverschleppung kann gemäß § 15a InsO eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe bedeuten.
Aber: Welche Strafe Geschäftsführer tatsächlich für die Insolvenzverschleppung bekommen, hängt vom Einzelfall ab.
Diese Faktoren entscheiden bei Insolvenzverschleppung über die Strafe:
Wer zu spät Insolvenz anmeldet, riskiert mehrere Strafen: für die Insolvenzverschleppung und je nach Einzelfall für weitere Insolvenzstraftaten.
Wenn gegen Sie Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung eröffnet wurden, ist Folgendes wichtig:
1. Tätigen Sie keine Zahlungen und Geschäfte mehr, um die private Haftung zu vermeiden.
2. Reservieren Sie letzte Mittel für Sozialversicherungsbeiträge und Lohn Ihrer Mitarbeiter. So vermeiden Sie Anzeigen für weitere Strafdelikte wie Betrug oder Beitragsvorenthaltung.
3. Nehmen Sie ohne Anwalt keinen Kontakt mit den Ermittlungsbehörden auf.
4. Kontaktieren Sie bei drohender Insolvenz oder dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung einen Anwalt für Insolvenzrecht – so können Sie Fehler und hohe Strafen vermeiden.
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Insolvenzverschleppung ist vermeidbar, wenn Sie rechtzeitig Insolvenz anmelden. Dafür stellen Sie beim zuständigen Insolvenzgericht den Insolvenzantrag.
Das brauchen Sie für den Insolvenzantrag:
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Stellen Unternehmen nicht spätestens innerhalb von 3 Wochen bei Zahlungsunfähigkeit bzw. 6 Wochen bei Überschuldung einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht, liegt eine Insolvenzverschleppung vor. Diese liegt ebenfalls vor, wenn der Antrag fehlerhaft gestellt wird.
Das Strafmaß ist davon abhängig, ob die Insolvenzverschleppung fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei Fahrlässigkeit kann für Unternehmer eine Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder eine Geldstrafe und eine Sperre als Geschäftsführer für 5 Jahre die Folge sein. Vorsatz kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bedeuten. Darüber hinaus sind auch zivilrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs, Kreditbetrugs, Untreue und strafbaren Bankrotts möglich.
Die Geschäftsführung eines Unternehmens kann eine Insolvenzverschleppung vermeiden, indem sie den Insolvenzantrag fristgerecht und formal korrekt stellt, alle vor dem Antrag ausgelösten Rechnungen begleicht, Arbeitnehmerbeiträge und Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht bezahlt und die Unternehmensbilanz firstgerecht beim Finanzamt einreicht.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.