Zusammenfassung
Wer insolvent geht, durchläuft ein gerichtliches Verfahren, um nach 3 bis 6 Jahren wieder schuldenfrei zu sein. Das Insolvenzverfahren steht allen Privatpersonen offen, denen eine Überschuldung droht oder die bereits zahlungsunfähig sind.
Auf einen Blick
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Wer Schulden hat und diese nicht begleichen kann, findet in der Insolvenz den letzten Ausweg aus der Zahlungsunfähigkeit.
Insolvent gehen bedeutet, ein gerichtliches Verfahren zum Schuldenabbau einzuleiten. Möglich ist das für Privatpersonen und Unternehmen. Vor Gericht müssen Schuldner sich von einem Anwalt vertreten lassen.
Für die Dauer des Verfahrens geben Schuldner die Entscheidungsgewalt über das eigene Vermögen an einen Treuhänder ab. Dieser übernimmt die Schuldenbegleichung bei den Gläubigern.
Wer insolvent geht, hat die Chance auf Schuldenfreiheit. Am Ende des gerichtlichen Verfahrens entscheidet das Gericht, ob es die übrigen Schulden erlässt.
Privatpersonen können freiwillig in die Insolvenz gehen – sie sind nicht dazu verpflichtet. Aber: Wer zu spät handelt, gefährdet die Chance auf Schuldenfreiheit. Verzögern Schuldner den Insolvenzantrag trotz Zahlungsunfähigkeit, können Gläubiger beantragen, dass die Restschuldbefreiung abgelehnt wird.
Unternehmer müssen ihre Firma insolvent gehen lassen, sobald die Zahlungsunfähigkeit droht. Andernfalls riskieren sie eine Insolvenzverschleppung.
Die Corona-Krise bedeutet für viele Menschen weniger Einkommen aufgrund von Kurzarbeit oder Jobverlust. Um eine Überschuldung und Privatinsolvenz-Welle zu vermeiden, hat der Gesetzgeber für Verbraucher Erleichterungen beschlossen.
Die zivilrechtlichen Regelungen zum Kündigungsausschluss im Mietrecht und zum Zahlungsausschub bei Verbraucherdarlehensverträgen oder existenzsichernden Verträgen (z. B. über Telefon, Strom, Gas) sind zum 01.07.2020 ausgelaufen.
Laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bedeutet das für Verbraucher:
Um insolvent zu gehen, ist Folgendes zu tun:
Damit Sie die Privatinsolvenz anmelden können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Da Sie eine offizielle Bestätigung brauchen, kann es sinnvoll sein, sich für die außergerichtliche Verhandlung professionelle Unterstützung zu holen.
Ein Anwalt kann Sie während des gesamten Insolvenzverfahrens begleiten. Ein Schuldnerberater kann das nicht leisten, er darf Sie nicht vor Gericht vertreten. Jetzt Insolvenz mit einem Anwalt absichern.
Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen Sie bei dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Die entsprechenden Formulare finden Sie online.
Da das Gericht detaillierte Informationen über Ihre Finanzlage verlangt, sind die Formulare sehr umfangreich. Fehler oder falsche Angaben können dazu führen, dass das Gericht das Insolvenzverfahren ablehnt.
Hat ein Schuldner Insolvenz angemeldet, folgt das Gerichtsverfahren. Vor Gericht müssen Schuldner sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Das Gericht leitet einen erneuten Einigungsversuch mit den Gläubigern ein. Lehnen diese wieder alle Vorschläge zur Schuldenbereinigung ab, beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren.
Das Gericht weist dem Schuldner einen Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder zu – dieser verwaltet von nun an das gesamte Vermögen des Schuldners. Er bildet aus dem pfändbaren Vermögen und einem Teil des Einkommens des Schuldners die Insolvenzmasse. Dieses Geld verteilt er gleichmäßig an die Gläubiger.
In der sich anschließenden Wohlverhaltensphase müssen Schuldner bestimmte Auflagen erfüllen – sich z. B. bei Arbeitslosigkeit ernsthaft um einen Job bemühen oder im Falle einer Erbschaft 50 % davon an den Treuhänder abgeben.
Das Ziel ist es, am Ende des Verfahrens die sogenannte Restschuldbefreiung zu erlangen. Das geht nur, wenn Schuldner vorab einen entsprechenden Antrag beim Gericht einreichen.
Sind alle Bedingungen erfüllt, beschließt das Gericht die Restschuldbefreiung – der Schuldner ist damit schuldenfrei. Nur Schulden aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bleiben bestehen. Verstößt er allerdings gegen die Auflagen, kann das Gericht die Restschuldbefreiung verwehren.
Bis zur Schuldenfreiheit und dem Ende der Insolvenz dauert es in der Regel 6 Jahre. Aber: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Insolvenz verkürzen.
Seit Dezember 2020 ist durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung eine Restschuldbefreiung nun innerhalb von 3 Jahren möglich. Dies gilt rückwirkend für alle ab dem 01.10.2020 beantragten Insolvenzen – seit Dezember 2019 beantragte Insolvenzen werden in ihrer Länge angepasst.
Ja, eine Insolvenz ist mehrfach möglich. Es gibt keine gesetzliche Beschränkung. Allerdings ist festgelegt, wann Privatpersonen nach einer Restschuldbefreiung oder einem gescheiterten Insolvenzverfahren erneut insolvent gehen dürfen.
Es gibt folgende Fristen:
Spielen Sie mit dem Gedanken, in die Insolvenz zu gehen, kann die Unterstützung von einem erfahrenen Anwalt für Insolvenzrecht sinnvoll sein. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, den notwendigen Überblick über Ihre Finanzen zu bekommen.
Im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren kann er versuchen, mit Ihren Gläubigern eine Ratenzahlung, einen Zahlungsaufschub oder einen Schuldenerlass für Sie auszuhandeln. Gelingt die Einigung, müssen Sie nicht insolvent gehen und können das langwierige Verfahren vermeiden.
Müssen Sie die Insolvenz beantragen, kann ein Anwalt dafür sorgen, dass das Gericht alle notwendigen Dokumente erhält, damit Sie am Ende die Restschuldbefreiung erreichen können.
Ein Anwalt kann
Privatpersonen sind insolvent, wenn sie offene Rechnungen oder andere Verbindlichkeiten wie monatliche Kreditraten nicht mehr begleichen können. Unternehmen hingegen sind insolvent, wenn sie 90 % ihrer Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb von 3 Wochen können, eine solche Zahlungsunfähigkeit innerhalb von 24 Monaten droht oder das Unternehmen bestehende Schulden nicht mehr aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen können.
Insolvente Schuldner können versuchen, zunächst an ihre Gläubiger heranzutreten und sie von einem Zahlungsverzicht, einem Teilerlass der Schulden oder einer Stundung der Forderungen zu überzeugen. Ist keine Einigung möglich, kann ein Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Dieses stellt dafür auf seiner Webseite ein Antragsformular zur Verfügung, das um detaillierte Informationen zu den Gründen für die Zahlungsunfähigkeit und der aktuellen wirtschaftlichen Situation zu ergänzen ist.
Privatpersonen und Unternehmen sind so lange insolvent, bis im Rahmen eines erfolgreichen Insolvenzverfahrens eine Befreiung von den dann noch verbliebenen Schulden erteilt wurde. Dies dauert in der Regel 6 Jahre. Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung ist eine solche Restschuldbefreiung nun innerhalb von 3 Jahren möglich. Diese Neuregelung gilt rückwirkend für alle Insolvenzen, die ab dem 01.10.2020 beantragt wurden.
Damit Ratsuchende nachhaltige Lösungen für ihr Anliegen finden, legt Fiona Schmidt als Teil der juristischen Redaktion von advocado größten Wert auf die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte. In ihren Beiträgen informiert sie u. a. zu passenden Handlungsoptionen im Marken- oder Internetrecht.