Insolvent gehen: Was bedeutet das für mich?
Insolvent gehen: Was bedeutet das für mich?
Fiona Schmidt
Fiona Schmidt
Aktualisiert am

... Privatinsolvenz Insolvent gehen
Inhalt
  1. 1. Was bedeutet es, insolvent zu gehen?
  2. 2. Wie melde ich mich insolvent?
  3. 3. Was passiert, wenn man insolvent gegangen ist?
  4. 4. Insolvenz rechtlich absichern & Schuldenfreiheit erlangen
  5. 5. FAQ zur Insolvenz
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Insolvent gehen: Was bedeutet das für mich?

Insolvent gehen: Was bedeutet das für mich?

Zusammenfassung

Wer insolvent geht, durchläuft ein gerichtliches Verfahren, um nach 3 bis 6 Jahren wieder schuldenfrei zu sein. Das Insolvenzverfahren steht allen Privatpersonen offen, denen eine Überschuldung droht oder die bereits zahlungsunfähig sind.

 

Auf einen Blick

  • Ist eine Person überschuldet, kann sie in Insolvenz gehen.
  • Schuldner müssen im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung zuvor versuchen, sich mit ihren Gläubigern über die Rückzahlung zu einigen.
  • Erst wenn die Einigung nicht gelingt, ist das gerichtliche Insolvenzverfahren möglich.
  • Die Insolvenz macht eine Schuldenfreiheit nach 3 bis 6 Jahren möglich.
  • Ein Treuhänder verwaltet in der Zeit das gesamte Vermögen und teilt es unter den Gläubigern auf.
  • Wer alle Auflagen erfüllt, bekommt am Ende alle übrigen Schulden erlassen.
  • Sie müssen sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen.

 

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1. Was bedeutet es, insolvent zu gehen?

Wer Schulden hat und diese nicht begleichen kann, findet in der Insolvenz den letzten Ausweg aus der Zahlungsunfähigkeit.

Insolvent gehen bedeutet, ein gerichtliches Verfahren zum Schuldenabbau einzuleiten. Möglich ist das für Privatpersonen und Unternehmen. Vor Gericht müssen Schuldner sich von einem Anwalt vertreten lassen.

Für die Dauer des Verfahrens geben Schuldner die Entscheidungsgewalt über das eigene Vermögen an einen Treuhänder ab. Dieser übernimmt die Schuldenbegleichung bei den Gläubigern.

Wer insolvent geht, hat die Chance auf Schuldenfreiheit. Am Ende des gerichtlichen Verfahrens entscheidet das Gericht, ob es die übrigen Schulden erlässt.

Privatpersonen können freiwillig in die Insolvenz gehen – sie sind nicht dazu verpflichtet. Aber: Wer zu spät handelt, gefährdet die Chance auf Schuldenfreiheit. Verzögern Schuldner den Insolvenzantrag trotz Zahlungsunfähigkeit, können Gläubiger beantragen, dass die Restschuldbefreiung abgelehnt wird.

Unternehmer müssen ihre Firma insolvent gehen lassen, sobald die Zahlungsunfähigkeit droht. Andernfalls riskieren sie eine Insolvenzverschleppung.

Privatinsolvenz durch das Coronavirus?

Die Corona-Krise bedeutet für viele Menschen weniger Einkommen aufgrund von Kurzarbeit oder Jobverlust. Um eine Überschuldung und Privatinsolvenz-Welle zu vermeiden, hat der Gesetzgeber für Verbraucher Erleichterungen beschlossen.

Die zivilrechtlichen Regelungen zum Kündigungsausschluss im Mietrecht und zum Zahlungsausschub bei Verbraucherdarlehensverträgen oder existenzsichernden Verträgen (z. B. über Telefon, Strom, Gas) sind zum 01.07.2020 ausgelaufen.

Laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bedeutet das für Verbraucher:

  • Corona-bedingte Mietschulden, die zwischen April und Juni 2020 entstanden sind, müssen spätestens bis 30.06.2022 zurückgezahlt werden. Seit 01.07.2020 müssen die Mietzahlungen fristgerecht erfolgen.
  • Seit 01.07.2020 können Verbraucher und Kleinstgewerbetreibende Zahlungen für wesentliche Dauerschuldverhältnisse (Miete, Pacht, Strom, Telefon usw.) nicht mehr aufschieben.
  • Monatliche Kredit- oder Darlehensraten müssen wieder gezahlt werden – es sei denn, Verbraucher haben sich mit z. B. dem Kreditinstitut auf eine andere Lösung verständigt.

2. Wie melde ich mich insolvent?

Um insolvent zu gehen, ist Folgendes zu tun:

Voraussetzungen erfüllen

Damit Sie die Privatinsolvenz anmelden können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben eine Schuldnerberatung in Anspruch genommen.
  • Es gibt einen Plan zur Schuldentilgung.
  • Eine einvernehmliche Einigung mit Ihren Gläubigern über die ausstehenden Zahlungen war erfolglos.
  • Ein Anwalt oder Schuldnerberater hat die erfolglose außergerichtliche Einigung bestätigt.
  • Sie sind aktuell nicht selbstständig.
  • Als ehemals Selbstständiger haben Sie nicht mehr als 19 Gläubiger.

Da Sie eine offizielle Bestätigung brauchen, kann es sinnvoll sein, sich für die außergerichtliche Verhandlung professionelle Unterstützung zu holen.

Ein Anwalt kann Sie während des gesamten Insolvenzverfahrens begleiten. Ein Schuldnerberater kann das nicht leisten, er darf Sie nicht vor Gericht vertreten. Jetzt Insolvenz mit einem Anwalt absichern.

Wo melde ich Insolvenz an?

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen Sie bei dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Die entsprechenden Formulare finden Sie online.

Da das Gericht detaillierte Informationen über Ihre Finanzlage verlangt, sind die Formulare sehr umfangreich. Fehler oder falsche Angaben können dazu führen, dass das Gericht das Insolvenzverfahren ablehnt.

3. Was passiert, wenn man insolvent gegangen ist?

Hat ein Schuldner Insolvenz angemeldet, folgt das Gerichtsverfahren. Vor Gericht müssen Schuldner sich durch einen Anwalt vertreten lassen.

Das Gericht leitet einen erneuten Einigungsversuch mit den Gläubigern ein. Lehnen diese wieder alle Vorschläge zur Schuldenbereinigung ab, beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren.

Das Gericht weist dem Schuldner einen Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder zu – dieser verwaltet von nun an das gesamte Vermögen des Schuldners. Er bildet aus dem pfändbaren Vermögen und einem Teil des Einkommens des Schuldners die Insolvenzmasse. Dieses Geld verteilt er gleichmäßig an die Gläubiger.

 

Was darf nicht gepfändet werden?

  • Notwendige Möbel, Haushaltsgeräte und Kleidung (keine Luxusartikel)
  • Zur Berufsausübung Notwendiges (z. B. ein Laptop oder ein Auto)
  • 1.252,64 Euro Netto-Einkommen mindestens im Monat (Pfändungsgrenze seit 01.07.2021)

 

In der sich anschließenden Wohlverhaltensphase müssen Schuldner bestimmte Auflagen erfüllen – sich z. B. bei Arbeitslosigkeit ernsthaft um einen Job bemühen oder im Falle einer Erbschaft 50 % davon an den Treuhänder abgeben.

Das Ziel ist es, am Ende des Verfahrens die sogenannte Restschuldbefreiung zu erlangen. Das geht nur, wenn Schuldner vorab einen entsprechenden Antrag beim Gericht einreichen.

Sind alle Bedingungen erfüllt, beschließt das Gericht die Restschuldbefreiung – der Schuldner ist damit schuldenfrei. Nur Schulden aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bleiben bestehen. Verstößt er allerdings gegen die Auflagen, kann das Gericht die Restschuldbefreiung verwehren.

Wenn Sie insolvent gehen, sind bis zur Schuldenfreiheit folgende Schritte notwendig.

Wie lange ist man insolvent?

Bis zur Schuldenfreiheit und dem Ende der Insolvenz dauert es in der Regel 6 Jahre. Aber: Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Insolvenz verkürzen.

  • Verkürzung auf 5 Jahre: Der Schuldner kann nach 5 Jahren alle Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Kosten für den Insolvenzverwalter, in der Regel ab 1.700 Euro) bezahlen.
  • Verkürzung auf 3 Jahre: Der Schuldner kann nach 3 Jahren 35 % der ursprünglichen Schulden und die Verfahrenskosten begleichen.

Seit Dezember 2020 ist durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung eine Restschuldbefreiung nun innerhalb von 3 Jahren möglich. Dies gilt rückwirkend für alle ab dem 01.10.2020 beantragten Insolvenzen – seit Dezember 2019 beantragte Insolvenzen werden in ihrer Länge angepasst.

Kann man mehr als einmal insolvent gehen?

Ja, eine Insolvenz ist mehrfach möglich. Es gibt keine gesetzliche Beschränkung. Allerdings ist festgelegt, wann Privatpersonen nach einer Restschuldbefreiung oder einem gescheiterten Insolvenzverfahren erneut insolvent gehen dürfen.

Es gibt folgende Fristen:

  • 10 Jahre lang nicht erneut in Insolvenz gehen nach erteilter Restschuldbefreiung.
  • 3 bzw. 5 Jahre nach abgelehnter Restschuldbefreiung ist die Insolvenz wieder möglich (abhängig davon, weshalb die Schuldenfreiheit versagt wurde).

4. Insolvenz rechtlich absichern & Schuldenfreiheit erlangen

Spielen Sie mit dem Gedanken, in die Insolvenz zu gehen, kann die Unterstützung von einem erfahrenen Anwalt für Insolvenzrecht sinnvoll sein. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, den notwendigen Überblick über Ihre Finanzen zu bekommen.

Im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren kann er versuchen, mit Ihren Gläubigern eine Ratenzahlung, einen Zahlungsaufschub oder einen Schuldenerlass für Sie auszuhandeln. Gelingt die Einigung, müssen Sie nicht insolvent gehen und können das langwierige Verfahren vermeiden.

 

Für den außergerichtlichen Einigungsversuch können Sie bei Gericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Der Staat übernimmt dann die Anwaltskosten.

 

Müssen Sie die Insolvenz beantragen, kann ein Anwalt dafür sorgen, dass das Gericht alle notwendigen Dokumente erhält, damit Sie am Ende die Restschuldbefreiung erreichen können.

Ein Anwalt kann

  • einen realistischen Plan zur Schuldenbereinigung erstellen.
  • versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.
  • Ihnen das Scheitern der außergerichtlichen Einigung bescheinigen.
  • Sie bei der Beantragung der Privatinsolvenz unterstützen.
  • Ihre Interessen vor Gericht vertreten.

 

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5. FAQ zur Insolvenz

Privatpersonen sind insolvent, wenn sie offene Rechnungen oder andere Verbindlichkeiten wie monatliche Kreditraten nicht mehr begleichen können. Unternehmen hingegen sind insolvent, wenn sie 90 % ihrer Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb von 3 Wochen können, eine solche Zahlungsunfähigkeit innerhalb von 24 Monaten droht oder das Unternehmen bestehende Schulden nicht mehr aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen können.

Insolvente Schuldner können versuchen, zunächst an ihre Gläubiger heranzutreten und sie von einem Zahlungsverzicht, einem Teilerlass der Schulden oder einer Stundung der Forderungen zu überzeugen. Ist keine Einigung möglich, kann ein Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Dieses stellt dafür auf seiner Webseite ein Antragsformular zur Verfügung, das um detaillierte Informationen zu den Gründen für die Zahlungsunfähigkeit und der aktuellen wirtschaftlichen Situation zu ergänzen ist.

Privatpersonen und Unternehmen sind so lange insolvent, bis im Rahmen eines erfolgreichen Insolvenzverfahrens eine Befreiung von den dann noch verbliebenen Schulden erteilt wurde. Dies dauert in der Regel 6 Jahre. Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung ist eine solche Restschuldbefreiung nun innerhalb von 3 Jahren möglich. Diese Neuregelung gilt rückwirkend für alle Insolvenzen, die ab dem 01.10.2020 beantragt wurden.

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Über die Autorin
Fiona Schmidt

Damit Ratsuchende nachhaltige Lösungen für ihr Anliegen finden, legt Fiona Schmidt als Teil der juristischen Redaktion von advocado größten Wert auf die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte. In ihren Beiträgen informiert sie u. a. zu passenden Handlungsoptionen im Marken- oder Internetrecht.

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