Wer offene Rechnungen nicht mehr begleichen kann, ist zahlungsunfähig und kann Privatinsolvenz anmelden. Werden alle damit verbundenen Voraussetzungen und Pflichten erfüllt, steht am Ende der Privatinsolvenz die Schuldenfreiheit – seit 2020 ist dies schon innerhalb von 3 Jahren möglich.
Das geht ganz einfach mit advocado:
Wer aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Trennung finanzielle Forderungen von Gläubigern nicht mehr nachkommen kann, darf Privatinsolvenz beantragen? Ein solchen Insolvenzverfahren versucht, einen Ausgleich zwischen zahlungsunfähigen Schuldner und deren Gläubigern zu schaffen.
In folgenden Fällen kann es sinnvoll sein, Privatinsolvenz anzumelden:
Das Verfahren zur Schuldenbefreiung steht jeder Privatperson offen – für Selbstständige gibt es das Verfahren der Regelinsolvenz. Auch ausländische Staatsbürger mit deutschem Wohnsitz dürfen Privatinsolvenz beantragen. Ob der zahlungsunfähige Schuldner erwerbstätig ist, spielt dabei keine Rolle.
Um Privatinsolvenz anmelden zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Sind Sie nach einer Insolvenz erneut zahlungsunfähig, müssen Sie eine Sperrfrist von 10 Jahren einhalten, bevor Sie erneut Privatinsolvenz beantragen dürfen.
Um die Privatinsolvenz anmelden zu dürfen, müssen Sie zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern über die Begleichung der Schulden zu einigen. Hierfür ist zunächst festzustellen, welche Forderungen der Schuldner bei welchen Gläubigern hat.
In einem Schuldenbereinigungsplan unterbreitet der Schuldner anschließend einen Vorschlag, wie er seine Schulden in den nächsten Jahren abbezahlen kann, ohne Privatinsolvenz beantragen zu müssen. Diesem Plan müssen alle Gläubiger zustimmen.
Scheitert die außergerichtliche Einigung, müssen Sie sich das von einem Schuldnerberater oder Anwalt bescheinigen lassen. Zusammen mit dieser Bescheinigung können Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht stellen.
Neben dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Sie auch weitere Anträge stellen. Mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung können Sie erreichen, dass Ihnen das Gericht nach Ende des Insolvenzverfahrens alle dann noch offenen Schulden erlässt. Ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten bewirkt, dass Sie die Gerichtskosten für das Verfahren sowie den Treuhändern in Raten oder erst nach dem Ende der Privatinsolvenz bezahlen müssen.
Das Gericht verlangt detaillierte Informationen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen – z. B. folgende:
Machen Sie beim Ausfüllen der Anträge Fehler oder falsche Angaben, lehnt das Gericht das Insolvenzverfahren ab. Damit das nicht passiert, kann ein Anwalt für Insolvenzrecht Sie bei der Beantragung unterstützen.
Er weiß, welche Unterlagen notwendig sind und stellt sicher, dass das Gericht alle notwendigen Informationen für das Insolvenzverfahren erhält. Ein advocado Partner-Anwalt informiert Sie in einer kostenlosen Ersteinschätzung über alle wichtigen Voraussetzungen und das weitere Vorgehen. Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Nach erfolgreichem Antrag leitet das Gericht ein weiteres Schuldenbereinigungsverfahren ein. Lehnen die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan erneut ab, kommt es zum eigentlichen Insolvenzverfahren.
Das Gericht bestimmt einen Insolvenzverwalter, der Ihr Einkommen und Vermögen für die Zeit der Insolvenz verwaltet. Zuerst verteilt er den Erlös der pfändbaren Wertgegenstände an die Gläubiger. Um den verbleibenden Schuldenbetrag nach und nach zu tilgen, wird anhand der Pfändungstabelle die Pfändungsgrenze festgelegt.
Einen bestimmten Teil Ihres Netto-Einkommens darf der Insolvenzverwalter dann nicht zur Tilgung nutzen (seit 01.07.2021 mindestens 1.252,64 Euro netto im Monat). Unterhaltsverpflichtungen erhöhen diese Grenze.
Während der Wohlverhaltensphase – in dieser muss der Schuldner sich bestimmten Bedingungen der Gläubiger unterwerfen – gehen Gewinne ganz an den Treuhänder. Erhalten Sie eine Erbschaft, müssen Sie diese zur Hälfte der Schuldentilgung überlassen.
Seit dem 1. Oktober 2020 dauern Privatinsolvenzen und Regelinsolvenzen maximal 3 Jahre. Durch diese Reform des Insolvenzrechts soll für Privatpersonen eine schnellere Entschuldung möglich werden.
Nach Ende des Insolvenzverfahrens müssen Gläubiger und Treuhänder vor Gericht aussagen. Haben Sie als Schuldner alle Ihre Pflichten erfüllt, beschließt das Gericht, dass die sogenannte Restschuldbefreiung erfolgt. Damit haben Sie die Schuldenfreiheit erreicht.
Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden, hat die Schuldentilgung für 3 Jahre Vorrang. Alle Wertgegenstände, die nicht direkt zur Lebensführung notwendig sind, werden gepfändet und zur Schuldentilgung genutzt. Während der Privatinsolvenz dürfen Sie keine größeren Investitionen tätigen.
Sie geben die Verwaltung Ihres Einkommens und Vermögens während der Insolvenz an den Insolvenzverwalter ab und haben ihm gegenüber eine Meldepflicht. Ihnen bleibt je nach Pfändungsgrenze ein Betrag von mindestens 1179,99 Euro netto im Monat übrig. Dieser sogenannte Freibetrag wird alle 2 Jahre jeweils zum 1. Juli angepasst.
Dafür erlässt das Gericht Ihnen nach der Wohlverhaltensphase von 3 Jahren Ihre restlichen Schulden –vorausgesetzt, Sie haben mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch die Restschuldbefreiung beantragt.
Damit das Gericht die Restschuldbefreiung zulässt, müssen Sie während der Privatinsolvenz weitere Pflichten erfüllen:
Privatinsolvenz anzumelden, kostet Geld. Wie viel Sie für das Gerichtsverfahren und den Insolvenzverwalter zahlen müssen, hängt davon ab, wie hoch Ihr pfändbares Vermögen ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, entstehen Anwaltskosten.
Diese richten sich danach, wie umfangreich ein Anwalt für Insolvenzverfahren bei der Insolvenz für Sie tätig war. Wichtig ist zudem, wie viele Gläubiger es gibt. Bestehen viele offene Forderungen, sind die Anwaltskosten in der Regel höher. Es kann sinnvoll sein, ein pauschales Honorar zu vereinbaren. So wissen Sie genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
Es gibt mehrere Optionen zur Kostenübernahme im Insolvenzverfahren. Neben einer Stundung oder Ratenzahlung gibt es auch den Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Dann übernimmt der Staat Ihre Anwaltskosten.
Scheuen Sie sich nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Haben Sie keine Angst vor Kosten oder Gebühren, dafür gibt es stets eine Lösung. Den Mut aufzubringen, sich dem Problem zu stellen und Rechtsbeistand einzuholen, ist der erste Schritt aus der Krise.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Zwar schreibt weder die Insolvenzordnung noch ein anderes Gesetz vor, dass Sie für die Eröffnung der Insolvenz oder das laufende Insolvenzverfahren einen Anwalt brauchen – dennoch kann ein Anwalt für Privatinsolvenz hilfreich sein.
Er kann Sie nicht nur bei einer außergerichtlichen Einigung mit Ihren Gläubigern unterstützen, sondern auch sicherstellen, dass der Antrag auf Privatinsolvenz die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Sie während der Insolvenz Ihre Pflichten erfüllen, um das Insolvenzverfahren erfolgreich abzuschließen und die Restschuldbefreiung zu erreichen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Sie können Privatinsolvenz beantragen, wenn Sie zahlungsunfähig sind oder durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Trennung Ihren finanziellen Forderungen nicht mehr nachkommen können.
Eine bestimmte Mindesthöhe für die Schuldensumme besteht nicht. Wenn Sie nach Zahlung Ihrer Verbindlichkeiten weniger Geld zur Verfügung haben, als Ihr unpfändbares Einkommen gemäß der Pfändungstabelle betragen würde und wenn mittelfristig keine oder nur geringe Aussicht besteht, dass sich dieser finanzielle Zustand ändert, können Sie das Insolvenzverfahren beantragen.
Zunächst müssen Sie versuchen, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Gelingt diese Alternative zur Privatinsolvenz nicht, brauchen Sie dafür eine Bescheinigung von einem Schuldnerberater oder Anwalt. Damit können Sie im 2. Schritt die Privatinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen. Neben dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Sie auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung sowie auf Stundung der Verfahrenskosten stellen.
Die Unterlagen zur Anmeldung Ihrer Privatinsolvenz reichen Sie beim Insolvenzgericht ein. Dieses befindet sich beim zuständigen Amtsgericht.
Haben Sie bereits eine private Insolvenz erfolgreich durchlaufen und sind erneut in finanzielle Schwierigkeiten geraten, müssen Sie eine Sperrfrist von 10 Jahren einhalten, bevor Sie einen neuen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen dürfen.
Als Teil der juristischen Redaktion bei advocado legt Sandra Brestrich größten Wert darauf, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären. Das Ziel der studierten Kommunikationswissenschaftlerin ist, die Leser gut zu informieren und ihnen Handlungsoptionen aufzuzeigen.