Wurde Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt, haben Sie das Ziel der Privatinsolvenz erreicht: die Schuldenfreiheit. Das Gericht erlässt Ihnen sämtliche restliche Schulden. Verschulden Sie sich erneut, sollten Sie die Schulden umgehend bezahlen – eine erneute Restschuldbefreiung ist für 11 Jahre ausgeschlossen.
Wird Ihnen am Ende der Insolvenz die Restschuldbefreiung erteilt, erlässt das Insolvenzgericht Ihnen alle Schulden, die Sie bis zum gerichtlichen Abschlusstermin nicht begleichen konnten.
Das sind:
Offene Forderungen, die Sie mit in die Insolvenz genommen haben, sind durch die Restschuldbefreiung gegenstandslos – Gläubiger können kein Geld mehr von Ihnen verlangen.
Dies gilt allerdings nicht für Schulden, die Sie während der Insolvenz gemacht haben. Diese bleiben bestehen und müssen nach der Insolvenz beglichen werden. Auch Insolvenzschulden, die aufgrund einer unerlaubten Handlung entstanden sind, sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen und werden in der Insolvenztabelle beim jeweiligen Gläubiger besonders vermerkt.
Insbesondere Sozialversicherungsträger achten seit Jahren darauf, dass ihre Forderungen nach Möglichkeit so erfasst werden. Diese können dann auch nach dem Insolvenzverfahren wie rechtskräftige Urteile gegen Sie vollstreckt werden.
Ein Gericht kann nur natürlichen Personen eine Restschuldbefreiung erteilen. Für Selbstständige und Einzelunternehmer ist sie Teil der Regel- bzw. Firmeninsolvenz, für Privatpersonen Teil des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Das Insolvenzgericht erteilt den Schuldenerlass nur, wenn der Schuldner während des Insolvenzverfahrens folgenden Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten nachgekommen ist:
Schuldnern, die diese Voraussetzungen erfüllen und die Insolvenz vor Dezember 2019 beantragt haben, wird in der Regel 6 Jahre nach Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erteilt. Kann der Schuldner darüber hinaus die Verfahrenskosten und ggf. einen Anteil seiner Schulden zahlen, ist eine vorzeitige Restschuldbefreiung schon nach 3 oder 5 Jahren möglich.
Mit dem im Dezember 2020 verabschiedeten Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung ist eine Restschuldbefreiung nun innerhalb von 3 Jahren möglich. Diese Neuregelung gilt rückwirkend für alle Insolvenzen, die ab dem 01.10.2020 beantragt wurden – seit Dezember 2019 beantragte Insolvenzen werden in ihrer Länge angepasst.
Nachlässigkeiten oder Unachtsamkeiten allein bei der Anmeldung einer Privatinsolvenz können die Erteilung der Restschuldbefreiung verhindern. Ein Anwalt hat das Fachwissen und die Erfahrung, um Schuldner dabei zu unterstützen, alle wichtigen Voraussetzungen zu erfüllen.
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Hat Ihnen das Gericht nach einem Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt, haben Sie Ihr Ziel erreicht: Sie sind Ihre restlichen Schulden und Ihre Gläubiger los. Sie müssen nun nichts mehr von Ihrem Lohn an den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter abgeben und auch Ihren Mitwirkungs- und Meldepflichten nicht mehr nachkommen.
Bei einer erteilten Restschuldbefreiung erlässt Ihnen das Gericht sämtliche offene Schulden, die Sie vor dem Insolvenzverfahren hatten. Verlangt einer Ihrer Insolvenzgläubiger dennoch, dass Sie eine alte Forderung begleichen, können Sie dies ignorieren oder ihm den Beschluss vom Insolvenzgericht zukommen lassen.
Eine Ausnahme besteht laut § 302 Insolvenzordnung (InsO) für unerlaubte Handlungen, Geldstrafen, Bußgelder und Bürgschaften, die Dritte für Sie übernommen haben – diese verfallen durch die Restschuldbefreiung nicht.
Der Schuldenerlass gilt nicht für neue Schulden, die während der Wohlverhaltensphase entstehen. Trotz der erteilten Restschuldbefreiung bestehen neue Schulden auch nach erfolgreicher Beendigung der Insolvenz weiter.
Haben Sie sich erneut verschuldet, beachten Sie Folgendes:
Wer sich während des Insolvenzverfahrens unangemessen neu verschuldet, muss damit rechnen, dass das Gericht ihm die Restschuldbefreiung versagt.
Hat Ihnen das Gericht die Restschuldbefreiung erteilt, ohne dass Sie die Verfahrenskosten gezahlt haben, müssen Sie die offenen Gebühren begleichen. Das Gericht fragt dazu regelmäßig bei Ihnen nach, ob Sie die Kosten tragen können.
Bei geringerem Vermögen ist eine Ratenzahlung möglich. Sind Sie auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung vermögenslos, erlässt Ihnen das Gericht die gestundeten Verfahrenskosten vollständig.
Hat Ihnen das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung erteilt, besteht bei der Schufa ein negativer Eintrag darüber. Möchten Sie einen Schufa-Eintrag löschen lassen, ist dies erst 3 Jahre nach Erteilung der Schuldenbefreiung möglich – d. h. womöglich erst 9 Jahre, nachdem Sie die Insolvenz beantragt haben.
Eine vorzeitige Löschung lehnt die Schufa in der Regel ab – doch erste Gerichtsurteile bestätigen das Recht auf früheres Löschen der erteilten Restschuldbefreiung in Einzelfällen, etwa bei längerer psychischer Krankheit. So entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 20.12.2018 (Az. 2-05 0 151/18):
Da die Schulden des Klägers während einer längeren psychischen Krankheit entstanden sind, habe er ein sogenanntes „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß DSGVO – auch in Hinblick auf einen Schufa-Eintrag. Die Rechte und Freiheiten des Verbrauchers überwiegen in diesem Fall die Interessen der Schufa.
Zwar führt das Urteil zu keinem generellen Löschungsanspruch, kann aber die Erfolgschancen für das Vorgehen gegen die Schufa erhöhen.
Möchten Sie es nicht darauf ankommen lassen, die Schufa zu verklagen, können Sie zumindest bei erteilter Restschuldbefreiung einen alten Schufa-Eintrag wieder vorzeitig löschen lassen. Senden Sie dazu den Beschluss über die Restschuldbefreiung an die Schufa und fordern Sie die Löschung der alten Gläubigerforderungen.
Obwohl Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt wurde, kann die Aufnahme eines Kredites – z. B. für eine Autofinanzierung – problematisch sein. Die Bank fragt in der Regel zunächst bei der Schufa nach, wie es um Ihre Kreditwürdigkeit bestellt ist.
Da der Eintrag über die Privatinsolvenz auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung mehrere Jahre bestehen bleibt, hat dies einen negativen Einfluss auf die Bonität – mit der Folge, dass die Bank den Kredit ablehnen kann.
Spätestens 3 Jahre nachdem das Gericht die Restschuldbefreiung erteilt hat, wird der Eintrag bei der Schufa jedoch gelöscht – und Ihre Chancen auf eine Kreditvergabe steigen wieder.
Das Insolvenzgericht erteilt die Restschuldbefreiung in der Regel am letzten Termin des Verfahrens. Rechtskräftig ist die Erteilung aber erst, wenn der Schuldner den Beschluss erhalten hat und innerhalb von 2 Wochen keine Beschwerde einlegt.
Damit endet also die Wohlverhaltensphase in der Regel nach 3 Jahren mit der Erteilung der Restschuldbefreiung.
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Mit Erteilung der Restschuldbefreiung sind Sie von sämtlichen Schulden befreit, die vor dem Insolvenzverfahren bestanden. Ihre Gläubiger können keine alten Forderungen mehr geltend machen. Auch Ihren Mitwirkungs- und Meldepflichten müssen Sie nicht mehr nachkommen, sofern Sie keinen Antrag auf Weiterstundung der Verfahrenskosten stellen.
Ist Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt worden, sind alte Forderungen hinfällig. Neue Schulden, die Sie nach der Insolvenz aufgenommen haben, sollten Sie jedoch begleichen – denn für diese ist eine Pfändung trotz erteilter Restschuldbefreiung weiterhin möglich.
Der Schufa-Eintrag über die Privatinsolvenz wird zwar als “erledigt” vermerkt, bleibt aber auch nach der Restschuldbefreiung für weitere 3 Jahre bestehen. Der Abschluss von Krediten oder Verträgen kann sich daher trotz erteilter Restschuldbefreiung als problematisch herausstellen – denn Banken verweigern wegen negativer Bonität häufig eine Kreditvergabe.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.