Facebook-Bewertungen haben einen enormen Einfluss auf das Image & den Umsatz eines Unternehmens: 70 % der potentiellen Neukunden lassen sich durch positive Bewertungen vom Kauf überzeugen (Quelle: Splendid Research). Verstößt ein negatives Werturteil gegen geltendes Recht oder die internen Gemeinschaftsstandards, besteht ein Recht auf Löschung.
Ganz einfach mit advocado:
Ja, in diesen 3 Fällen können Sie eine Facebook-Bewertung löschen lassen:
Allerdings können Sie als Seiten-Administrator eine ungerechtfertigte oder Fake-Bewertung nicht einfach selbst löschen, sondern müssen sie zunächst per Meldebutton melden – facebook entscheidet dann über die Löschung.
Eine negative, aber wahre und sachlich formulierte Bewertung können Sie hingegen nicht von Ihrer Facebookseite löschen lassen: Sie ist als Meinungsäußerung sogar durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.
Das hat der BGH 2009 im „Spickmich“-Urteil entschieden:
Gastronomiebetreiber oder andere Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen öffentlich anbieten, müssen sich bewerten lassen. Der Verbraucher habe ein legitimes Interesse daran, sich auf Bewertungsportalen über Marktteilnehmer zu informieren und sie zu vergleichen.
Wenn Bewertungen auf Facebook gegen die Gemeinschaftsstandards oder geltendes Recht – wie beispielsweise das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) – verstoßen, können Sie als Betreiber einer Facebookseite eine Löschung durchsetzen.
Finden Sie mit dem kostenlosen Schnellcheck in nur wenigen Klicks heraus, ob Sie einen Anspruch auf Löschung Ihrer Facebook-Bewertung haben.
Sie haben Anspruch auf Löschung einer Bewertung, wenn diese gegen geltendes Recht oder die internen Regeln der Plattform verstößt.
Am häufigsten handelt es sich bei unzulässigen Facebook-Bewertungen um Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik – in einigen Fällen können diese auch Straftatbestände erfüllen und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Unwahre Tatsachenbehauptung
Eine objektive Aussage über die Wirklichkeit ist eine Tatsachenbehauptung. Sie ist überprüfbar und entweder wahr oder falsch – z. B. „Die Ware wurde zu spät geliefert.“
Eine unwahre Tatsachenbehauptung beruht wissentlich oder unwissentlich auf einer Unwahrheit und gibt die Realität falsch wieder – z. B. „Der Kellner hat mich beklaut.“
Oft erfüllt eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung die Straftatbestände der Verleumdung oder der üblen Nachrede. In diesem Fall haben Sie einen Schadensersatzanspruch.
Schmähkritik
Die Schmähkritik ist eine Aussage, die nicht mehr der (konstruktiven) Auseinandersetzung in der Sache dient und allein auf die Herabsetzung einer Person abzielt – z. B. „Der dümmste Gastronom auf ganz Facebook.“
Eine Schmähkritik erfüllt ggf. den strafbaren Tatbestand der Beleidigung, der für den Beleidigten einen Anspruch auf Schadensersatz nach sich ziehen kann.
Nach eigenen Angaben liegt Facebook die Sicherheit und Meinungsfreiheit am Herzen – die Gemeinschaftsstandards, die für sämtliche Inhalte auf der Plattform gelten, sollen diese Werte sicherstellen.
Verstößt eine Bewertung gegen diese Richtlinien und weist folgende Inhalte auf, muss Facebook sie entfernen:
Verstößt eine Facebook-Bewertung gegen diese Richtlinien, haben Sie 2 Möglichkeiten:
Mit der Melden-Funktion können Sie eine Facebook-Bewertung überprüfen lassen:
Liegt nach interner Prüfung ein Verstoß gegen die Richtlinien vor, enfernt Facebook die Bewertung – dieser Vorgang kann wenige Wochen bis Monate dauern.
Das Problem: Beantragen Sie die Löschung selbstständig, lastet deutlich weniger Druck auf Facebook als durch ein anwaltliches Schreiben.
Die Erfolgschancen können daher geringer sein. So können mehrere Monate bis zu einer Reaktion vergehen – die Bewertung ist solange für Kunden auf Ihrer Facebookseite zu sehen.
Ob eine Facebook-Bewertung gegen geltendes Recht oder die Gemeinschaftsstandards verstößt, ist nicht immer offensichtlich – Klarheit kann eine juristische Prüfung durch einen Anwalt für Internetrecht schaffen.
Besteht ein Anspruch auf Entfernung der Bewertung von Ihrer Facebookseite, kann ein Anwalt diese in der Regel binnen 2 bis 6 Wochen erreichen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Niedrige Sternebewertungen ohne Text dienen oft nur der gezielten Rufschädigung, sind in diesem Fall unzulässig und auch nicht als Verbraucherrecht durch das „Spickmich“-Urteil geschützt.
Für die Löschung einer reinen Sterne-Bewertung müssen Sie beweisen, dass der Bewertende eine gezielte Rufschädigung beabsichtigt hatte. War der Rezensent z. B. nie Gast, Kunde oder Patient bei Ihnen, rechtfertigt das eine Löschung seiner Rezension.
Haben Sie eine ungerechtfertigte negative Facebook-Bewertung erhalten, gibt es 2 mögliche Handlungsoptionen, um die Rezension zu entfernen: Sie können auf eigene Faust handeln und dem internen Prüfprozess von Facebook vertrauen – oder einen Anwalt mit der Löschung beauftragen.
Ob Sie einen Anspruch auf Löschung Ihrer Facebook-Bewertung haben, lässt sich mit dem kostenlosen Schnellcheck herausfinden.
Die Entfernung durch einen Anwalt kann zwei entscheidende Vorteile haben: Sie kommen schneller ans Ziel und haben deutlich höhere Erfolgschancen.
Aufgrund der sogenannten „Blogspot“-Entscheidung des BGH 2011 muss der Portalbetreiber nämlich auf eine anwaltliche Aufforderung reagieren. Der Druck auf Facebook ist durch ein Anwaltsschreiben deutlich höher: Statt mehrerer Monate wie beim selbstständigen Antrag auf Löschung kann ein Anwalt sie binnen 2 bis 6 Wochen durchsetzen.
Ein Anwalt für Internetrecht kann
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Löschung einer ungerechtfertigten negativen Facebook-Bewertung, fallen dafür Anwaltskosten an. Muss Ihr Anwalt Facebook gerichtlich zur Löschung verpflichten, kommen ebenfalls Gerichtskosten auf Sie zu.
Sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten bemessen sich am Streitwert und sind gesetzlich geregelt. Möchten Sie Ihre Anwaltskosten unverbindlich und individuell kalkulieren, dann nutzen Sie den Anwaltskostenrechner.
Kann Ihr Anwalt beweisen, dass der Verfasser der negativen Bewertung gegen geltendes Recht verstoßen hat, können Sie Schadensersatz geltend machen. Dann muss die Gegenseite alle Kosten erstatten, die zur Durchsetzung der Löschung notwendig waren – dazu zählen die Anwaltskosten.
Müssen Sie vor Gericht ziehen und gewinnen den Prozess, übernimmt die Gegenseite automatisch Ihre Anwalts- und Gerichtskosten.
Hat die ungerechtfertigte Facebook-Bewertung nachweislich zu Umsatzeinbußen geführt, kann das Gericht den Verfasser zu weiteren Ausgleichszahlungen verurteilen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese unter Umständen die Kosten für die anwaltliche Löschung der ungerechtfertigten Facebook-Bewertung. Das ist abhängig von Ihrem Versicherungstarif.
Ein advocado Partner-Anwalt stellt für Sie gerne eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um zu prüfen, ob Ihr Versicherungstarif eine Kostenübernahme garantiert: Jetzt Ersteinschätzung erhalten.
Verstößt eine negative Facebook-Bewertung nicht gegen geltendes Recht oder die Gemeinschaftsstandards, ist sie zulässig und kann nicht gelöscht werden.
Sie haben jedoch als Admin einer Facebookseite Handlungsoptionen, um eigenständig zu reagieren und negativen Bewertungen entgegenzuwirken.
Sie haben als Admin einer Facebookseite die Möglichkeit, in wenigen Schritten die Bewertungsfunktion komplett auszuschalten. Damit sind keine negativen, aber auch keine positiven Bewertungen mehr einsehbar:
Ob dieser Schritt für Sie sinnvoll ist, entscheiden die negativen Bewertungen: Haben Sie bereits mit Umsatzeinbußen zu kämpfen, kann sich dieser Schritt durchaus auszahlen.
Als Unternehmer, Arzt oder Dienstleister kann es sich lohnen, wenn Sie auf eine negative Facebook-Bewertung eingehen: Damit zeigen Sie anderen Kunden oder Patienten, dass Sie Bewertungen ernst nehmen und Kritik schätzen.
Mit diesen Schritten wirken Sie einer negativen Facebook-Bewertung entgegen, zeigen anderen Kunden, dass Sie ein offenes Ohr haben und bewegen den Verfasser unter Umständen zur Korrektur seiner Bewertung.
Ja, das ist möglich, wenn die Bewertung geltendes Recht verletzt – z. B. falsche Tatsachen behauptet oder beleidigend ist –, gegen die Facebook-Gemeinschaftsstandards verstößt oder eine bloße Ein-Sterne-Bewertung zur gezielten Rufschädigung ist.
Eine negative Bewertung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt, wenn sie sachlich ist – d. h. nicht der gezielten Diffamierung dient – und keine falschen Tatsachen behauptet. Ist eine Bewertung durch die Meinungsfreiheit geschützt, lässt sie sich nicht löschen.
Sie können eine unzulässige negative Bewertung bei Facebook melden oder einen Anwalt mit der Löschung beauftragen. Lässt sie sich nicht löschen, können Sie entweder die Facebook-Bewertungen komplett deaktivieren oder die fragliche Bewertung öffentlich kommentieren. Indem Sie einen professionellen Umgang mit Kritik zeigen, können Sie Ihr Image verbessern.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado arbeitet Franz Gerstenberger täglich dafür, dass jeder Leser auf seine individuelle Rechtsfrage eine verständliche Antwort erhält. Für Ratsuchende findet er dank linguistischer Fachkompetenz nachhaltige Lösungen im Zivil- und Internetrecht.