Über 16 Millionen .de-Domains sind laut DENIC registriert. Aber was, wenn die gewünschte Domain schon vergeben ist und offensichtlich Marken- oder Namensrechte verletzt werden? Sie können eine Domain nicht ohne Weiteres einklagen. Aber: Über einen Umweg können Sie doch noch an Ihre Domain kommen – falls diese Ihnen rechtlich zusteht. Um eine Wunschdomain einzufordern, müssen Sie gewisse Schritte einleiten.
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:
Eine Domain lässt sich nicht direkt einklagen und übertragen. Aber: Sie können sich über einen sogenannten Dispute-Eintrag die Rechte an der Domain sichern und den Domain-Inhaber zur Unterlassung der Nutzung verpflichten. Dieser “Umweg” führt zum gewünschten Ergebnis – so können Sie eine Domain beanspruchen. Verläuft das Klageverfahren erfolgreich und haben Sie sich über den Dispute-Eintrag die Rechte gesichert, werden Sie Domain-Inhaber.
Achtung: Dieses Vorgehen birgt einige Risiken. Stellen Sie den Dispute-Antrag unberechtigt, machen Sie sich gegenüber dem Domain-Inhaber gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. Deshalb kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zur Prüfung und Durchsetzung Ihres Anliegens zu beauftragen.
In diesen Fällen können Chancen bestehen, die Domain erfolgreich einfordern zu können:
Die Anwalts- und Gerichtskosten für eine Unterlassungsklage werden der Gegenseite auferlegt, wenn der Anspruchsteller erfolgreich die Domain einklagen kann. Der Dispute-Eintrag kann kostenlos online beantragt werden.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen & das weitere Vorgehen.
Grundsätzlich gilt bei der Domain-Vergabe: Wer die Rechte zuerst beansprucht, erhält die Domain. Dies sind die Voraussetzungen, um eine bereits vergebene Domain beanspruchen zu können:
Konnte der Interessent zuvor für sein Unternehmen eine Marke anmelden oder sich die Namensrechte sichern, kann er die Domain einklagen. Denn der Domain-Inhaber greift mit der Nutzung in die Rechte des Anspruchstellers ein.
Anhand dieser Dokumente können Sie Ihren berechtigten Anspruch nachweisen:
Hat ein Künstler seinen Namen schützen lassen, bestehen Chancen, die Rechte an der jeweiligen Domain zu erlangen.
Der erste notwendige Schritt, um Domain-Rechte zu beanspruchen: Einen Dispute-Eintrag bei der Verwaltungsstelle der deutschen Domains DENIC eG beantragen.
Durch den Eintrag kann die Domain nicht auf einen Dritten übertragen werden. Er blockiert also die Weitergabe der Domain, hindert den aktuellen Inhaber jedoch nicht an der Nutzung. Sobald die Domain frei wird, geht sie direkt an den Inhaber des Dispute-Eintrags über.
Um einen Dispute-Eintrag zu erwirken, ist wie folgt vorzugehen:
Die Bitte um Auskunft über den Domain-Inhaber darf nicht länger als einen Monat zurückliegen, wenn der Anspruchsteller den Dispute-Eintrag beantragt. In diesem Antrag muss er nachweisen, dass ihm die Rechte an der Domain zustehen.
Der Dispute-Eintrag gilt ein Jahr. Damit er länger gültig ist, muss der Anspruchsteller einen neuen Antrag einreichen und beweisen, dass die Auseinandersetzung mit dem Domain-Inhaber noch nicht geklärt ist.
Achtung: Stellt sich heraus, dass der Dispute-Eintrag zu Unrecht beantragt wurde, hat der Domain-Inhaber einen Anspruch auf Löschung des Eintrags und kann den Anspruchsteller zur Zahlung von Schadensersatz verpflichten.
Wer die Domain einklagen will, weil er sich durch die Nutzung des jetzigen Inhabers in seinen Rechten verletzt sieht, darf sich nicht allein auf den Dispute-Eintrag verlassen. Nur durch Aufforderung zur Unterlassung der Domain-Nutzung kann der Anspruchsteller die Domain einklagen. Ein Anwalt kann die Unterlassungsklage schnell und rechtssicher durchsetzen.
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Möchte jemand eine Domain einklagen, muss er den Domain-Inhaber zuerst abmahnen. Damit fordert er diesen auf, die widerrechtliche Domain-Nutzung zu unterlassen. Nutzt der Inhaber die Domain nicht länger, hat der Anspruchsteller die Chance, die Domain-Rechte zu erhalten.
Inhalt des Abmahnungsschreibens:
Die Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig. Sie stellt sicher, dass der Domain-Inhaber die Nutzung unterlässt.
Wenn der Domain-Inhaber nicht auf die Abmahnung reagiert oder die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung nicht einhält, dann darf der Anspruchsteller die Domain einklagen. Dafür muss er beim zuständigen Gericht Klage einreichen.
Der Anspruchsteller muss innerhalb von drei Jahren die Domain einklagen, sonst verfällt der Unterlassungsanspruch. Diese Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Kläger die widerrechtliche Domain-Nutzung festgestellt hat. Die Unterlassungsklage kann jederzeit eingereicht werden.
Inhalt der Klageschrift:
Eine nachträgliche Änderung der Strafzahlung ist nicht möglich. Setzen Sie die Summe zu hoch an, wird die Klage wegen überhöhter Forderung zurückgewiesen und Sie gehen leer aus. Ein advocado Partner-Anwalt kann den angemessenen Schadensersatz korrekt bemessen. Zudem kann der Anwalt dafür sorgen, dass das Gericht die Klage nicht aufgrund formaler Fehler ablehnt. Schildern Sie dafür bitte hier Ihren Fall.
Ein Anspruch auf die Domain-Übertragung besteht nur, wenn Dritte eindeutig die Rechte des Anspruchstellers verletzen. Wer eine Domain einklagen will, muss deshalb die Rechtsprechung kennen und seinen Anspruch darlegen.
Ein Anwalt kann eine missbräuchliche Nutzung der Domain nach Prüfung des individuellen Falls einwandfrei nachweisen. Verläuft die Unterlassungsklage erfolgreich, wird der Domain-Inhaber an der Domain-Nutzung gehindert. Der Kläger erhält damit die Chance, die Domain für sich zu beanspruchen.
Der Anwalt kann zur Durchsetzung der Unterlassungsklage u. a. Folgendes tun:
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Davon hängen die Kosten der Unterlassungsklage ab:
Beträgt der Verfahrenswert mehr als 5.000 Euro, ist in der Regel ein Anwalt zur Vertretung im Klageverfahren zwingend notwendig.
Um ein finanzielles Risiko auszuschließen, hat der Kläger Optionen, die Kosten staatlich oder von der Rechtsschutzversicherung decken zu lassen.
Kostenübernahme:
Sind Sie unsicher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, kann ein advocado Partner-Anwalt für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage stellen. Schildern Sie dazu bitte hier Ihren Fall.
Ist eine Domain vergeben und wird nachweislich vom Inhaber missbräuchlich genutzt, kann ein Interessent diese Domain einklagen.
Um gegen die Fremdnutzung Ihrer Wunsch-Domain vorzugehen, können Sie wie folgt vorgehen:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
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Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.