Noch immer haben viele Besitzer von abgasmanipulierten Fahrzeugen ihre Ansprüche gegen VW & Co. nicht geltend gemacht. Die Chancen, erfolgreichen gegen Autohersteller zu klagen, stehen gut, da BGH und EuGH die Schadensersatzansprüche betrogener Verbraucher in Urteilen bestätigt haben. advocado hilft dabei, den richtigen Anwalt zu finden und eine Klage wegen Ihres Diesels durchzusetzen.
Unsere Partner von Gansel Rechtsanwälte sind eine der größten Kanzleien im Bereich Abgasskandal. Dort erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung und können direkt Ihren Schadensersatz berechnen lassen.
Nicht jeder Besitzer eines abgasmanipulierten Fahrzeugs hat aktuell noch die Möglichkeit, auf seine Schadenersatzansprüche zu pochen. Da der Abgasskandal - beispielsweise bei VW - bereits 2015 bekannt wurde, sind hier viele Ansprüche und Klagemöglichkeiten bereits verstrichen, da die dreijährige Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist. Ob betroffene Verbraucher noch klagen können, hängt also davon ab, mit welchem Modell und Motortyp sie im Dieselskandal betrogen wurden.
Dass der Motortyp EA288 auch von den Softwaremanipulationen betroffen ist, wurde erst 2019 öffentlich. Bis zum Ablauf von 2022 können Besitzer eines solchen Fahrzeugs noch eine Klage im Dieselskandal einreichen. Gleiches gilt für die 3 Liter-Motoren EA896, EA897 und EA898, die eher in hochpreisigen Fahrzeugen verbaut wurden.
Im Februar 2022 fällte der BGH ein Urteil (Az.: VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21), welches bestätigte, dass Betroffene des Dieselskandals noch nach Ablauf der dreijährigen Verjährung einen Restanspruch geltend machen können. Dieser basiert auf § 852 BGB, welcher besagt, dass eine unerlaubte Vorteilnahme auf Kosten Anderer mittels Entschädigung wieder gut gemacht werden muss. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug vor Bekanntwerden des Abgasskandals am 22. September 2015 gekauft wurde und es sich um einen Neuwagen handelte. Bei Gebrauchtwagen besteht der Anspruch nicht.
Zwei Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2020 geben Verbrauchern in eigene Klagen Rückenwind. Die Urteile bestätigten ganz klar das Vorhandensein von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Betrug. Vom BGH-Urteil profitieren vorrangig Betroffene mit einem Dieselauto des VW-Konzerns der Marken VW, Audi, Skoda, SEAT und Porsche.
Doch auch im Fall des Motors EA288 hat das Oberlandesgericht Naumburg bereits ein wegnweisendes Urteil gefällt. (Urteil v. 09. April 2021, Az. 8 U 68/20). Der VW Konzern dementierte jahrelang, dass auch mit dem Nachfolger des Skandalmotors EA189 betrogen wurde. Das OLG Naumburg verurteilte VW zur Zahlung von Schadenersatz im Streit um einen Golf VII 2.0 TDI. Das Urteil ist bedeutsam für tausende betroffene VW-Diesel mit dem EA288.
Auch Daimler-Besitzer können sich an zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteilen orientieren. So haben bereits die Landgerichte Stuttgart (Az. 27 O 40/19), Karlsruhe (Az. 18 O 24/18) und Hanau (Az. 9 O 76/1) zugunsten von betrogenen Haltern von Mercedes Benz-Fahrzeugen geurteilt.
Und auch gegen BMW wurde im März 2020 das erste erfolgreiche Urteil gefällt. Das LG Düsseldorf kam zu dem Schluss, dass der Autokonzern den Kläger „in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich geschädigt“ hat (Az. 7 0 67/19). Besonders interessant: Bei der fraglichen illegalen Abschalteinrichtung in dem BMW X1 mit der Euro-5-Norm handelte es sich um ein „Thermofenster“. Dieses ist in allen Dieselfahrzeugen sämtlicher Marken verbaut.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal kann Ihren Anspruch auf Schadensersatz prüfen und Sie dabei unterstützen, eine angemessene Entschädigung für den Wertverlust Ihres manipulierten Diesels zu erhalten. So vermeiden Sie, eventuell eine zu geringe Entschädigung zu erzielen als Ihnen rechtlich zusteht.
Darüber hinaus kann ein spezialisierter Anwalt folgende Aufgaben übernehmen:
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Wer eine Klage einreicht, muss mit bestimmten Kosten rechnen, falls der Prozess verloren wird. Dies ist im Falle des Dieselskandals eher unwahrscheinlich, jedoch muss dies dennoch berücksichtigt werden. Hier haben Verbraucher drei Möglichkeiten vorzugehen.
Verfügen Sie über eine solche Versicherung, sollten Sie diese definitiv in Anspruch nehmen. Lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung würde in diesem Fall auf Sie zukommen.
Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, kann Ihnen ein Prozesskostenfinanzierer weiterhelfen. Bei der Prozessfinanzierung werden die Kosten außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Entschädigung zunächst übernommen. Sollte es dabei zu einer Einigung kommen, erhält der Prozessfinanzierer eine Beteiligung in Höhe von 20 % des Streitergebnisses. Sollte eine gerichtliche Klage nötig sein, erhalten Sie dafür ein individuelles Finanzierungsangebot. Wichtig: Sollte es nicht gelingen, für Sie eine Entschädigung zu erstreiten, liegt das Kostenrisiko niemals bei Ihnen.
Sie können die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Entschädigung auch selbst übernehmen. In diesem Fall informieren wir Sie vorab konkret über die Kosten, die auf Sie zukommen würden, bevor Sie Ihre verbindliche Entscheidung treffen.
(Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / erwartete Gesamtlaufleistung = Nutzungsentschädigung
Bevor ein Fahrzeug im großen Stil verkauft werden kann, muss es auf dem Prüfstand verschiedene Tests durchlaufen. Unter anderem wird der Schadstoffausstoß gemessen. Das sogenannte „Thermo-Fenster“ erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Bei einer Außentemperatur zwischen 20 und 30 °C aktiviert die Software die Schadstoffregulierung. Jedoch beträgt die Durchschnittstemperatur in Deutschland nur 15 °C. So ist die Schadstoffregulierung lediglich in wenigen Monaten eines Jahres aktiviert. Diese Manipulation hat der EuGH im Dezember 2020 für illegal erklärt.
Betroffene Fahrzeughalter haben in der Regel ein Schreiben direkt vom Fahrzeughersteller oder vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten. Darin wurde dazu aufgefordert, ein Software-Update aufspielen zu lassen. Wir empfehlen unseren Mandaten, dem nicht nachzukommen. Das Problem wird dadurch nicht beseitigt und in jedem Fall erhöht sich dadurch der Schadstoffausstoß und der Kraftstoffverbrauch.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Mai 2020 ist für alle betroffenen Fahrzeughalter ein Gewinn. Denn: In der Praxis soll kein Unterschied beim Anspruch auf Diesel-Schadensersatz zwischen Neu-, Leasing- und Gebrauchtwagen gemacht werden. Die Schadensersatzklage gegen VW, die zu dem wegweisenden Urteil geführt hatte, wurde sogar von einer Privatperson eingereicht, die ihr Fahrzeug in gebrauchtem Zustand erworben hatte.
Bei der Berechnung der Diesel-Entschädigung gibt es allerdings Unterschiede bei der Abtretung der Mängelrechte bei Vorbesitzern. Außerdem wird die zuvor erwähnte Nutzungsentschädigung angerechnet, die sich bei einem Gebrauchtwagen anders bemisst. Denn: Von der Gesamtlaufleistung werden die bereits zurückgelegten Kilometer des Vorbesitzers abgezogen.
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