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Ratgeber Markenrecht Markenanmeldung EU-Marke anmelden
Stand 20.10.2023
Lesezeit 11 min

EU-Marke anmelden: Europaweiter Markenschutz per Unionsmarke

Wer europaweit mit seinem Business Geld verdienen möchte, muss auch an den Schutz seiner Marke denken – denn die deutsche Marke ist im Ausland nicht vor Kopie durch die Konkurrenz geschützt. Die Lösung: EU-Marke anmelden und die Markenrechte auch für Europa sichern.

Wiebke Mecklenburg
Beitrag von Rechtsanwältin
Wiebke Mecklenburg

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EU-Marke anmelden: Europaweiter Markenschutz per Unionsmarke
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Mit einer europäischen Markenanmeldung sichern Sie sich Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten der EU.
  • Die EU-Marke melden Sie beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) an.
  • Das EUIPO trägt die Marke ein, wenn keine absoluten Schutzhindernisse (z. B. fehlende Unterscheidungskraft) bestehen.
  • Mit dem Markenschutz können Sie Unterlassung und Schadensersatz fordern, wenn Konkurrenten Ihre Marke nutzen.
  • Ein Anwalt kann prüfen, ob Ihre Marke schutzfähig ist und Ihre Marke anmelden.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann lohnt es sich, eine EU-Marke anzumelden?
  2. Welche Rechte habe ich mit einer Unionsmarke?
  3. Was kann ich als EU-Marke anmelden?
  4. EU-Marke anmelden: Welche Marke ist die richtige?
  5. Unionsmarke anmelden: So funktioniert’s
  6. EU-Marke absichern: So geht’s
  7. Wie lange gilt der Markenschutz in der EU?
  8. Nach der EU-Markenanmeldung: Marke überwachen
  9. Kosten einer EU-Markenanmeldung
  10. Alternativen zur EU-Marke
  11. FAQ: Europamarke anmelden

1. Wann lohnt es sich, eine EU-Marke anzumelden?

Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen europaweit expandieren, lohnt sich die EU-Markenanmeldung. Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer EU-Marke haben Sie in allen Mitgliedstaaten der EU Markenschutz erreicht.

Eine deutsche Marke ist nur in Deutschland durch eine Anmeldung beim DPMA geschützt. Konzentrieren Sie sich zurzeit auf den deutschen Markt, können Sie vorerst eine nationale Marke anmelden. Diese ist kostengünstiger und bietet Ihnen dennoch umfangreiche Schutzrechte.

Hinweis
Hinweis

Haben Sie vor weniger als 6 Monaten eine deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, können Sie die Prioritätsfrist nutzen.

Das heißt: Sie können eine EU-Marke mit dem Anmeldedatum der deutschen Marke registrieren – und haben Vorrang, falls jemand Ihre Marke kopiert und nach Ihnen in einem EU-Land angemeldet hat.

2. Welche Rechte habe ich mit einer Unionsmarke?

Durch eine eingetragene EU-Marke haben Sie das ausschließliche Nutzungsrecht. Verwendet jemand Ihre europäische Marke ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke oder meldet eine identische bzw. ähnliche Marke an, stehen Ihnen bei einer solchen Markenrechtsverletzung folgende Optionen zur Verfügung:

  • Widerspruch gegen erneute Anmeldung: Meldet jemand Ihre oder eine ähnliche EU-Marke an, können Sie gegen die Registrierung beim EUIPO widersprechen.
  • Abmahnung: Nutzt ein Dritter unerlaubt Ihre Marke, können Sie diesen wegen einer Markenrechtsverletzung oder ggf. auch wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern.
  • Gerichtliche Schritte: Kommt es trotz Abmahnung weiterhin zur Markenverletzung, können Sie Klage einreichen, ein Verbot beantragen und Schadensersatz geltend machen. Das Gericht kann anordnen, dass bereits produzierte Kopien beschlagnahmt werden.
Hinweis
Hinweis

Bei Verletzung Ihrer EU-Marke müssen rechtliche Schritte in den Ländern einleiten, in denen die Rechtsverletzung stattgefunden hat – nicht bei einem deutschen Gericht.

3. Was kann ich als EU-Marke anmelden?

Die europäische Marke, die Sie anmelden möchten, muss genügend Unterscheidungskraft haben und darf nicht beschreibend sein. Sie können z. B. Namen oder Logos als EU-Marke eintragen lassen.

Mögliche Bestandteile der Marke:

  • Buchstaben oder Wörter
  • Zahlen
  • Personennamen
  • Formen und Abbildungen
  • Farben
  • Melodien

Auch eine Kombination der genannten Elemente ist als Unionsmarke möglich.

Was kann ich nicht als EU-Marke anmelden?

Das europäische Marken- und Patentamt lehnt eine Eintragung der Unionsmarke ab, wenn Ihre EU-Marke gegen eines der folgenden Schutzhindernisse verstößt:

  • Die Marke besteht aus beschreibenden Begriffen, die der allgemeinen Verwendung vorbehalten sind.
  • Der Marke fehlt es an Unterscheidungskraft.
  • Die Marke enthält täuschende Merkmale, wodurch die Gefahr der Irreführung entsteht.
  • Die Marke verwendet Hoheitszeichen wie Flaggen oder Wappen.
  • Die Marke besteht aus Zeichen, die gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstoßen.
  • Die Marke läuft Gefahr, dass Verbraucher sie mit etablierten bzw. bereits angemeldeten Marken verwechseln.

4. EU-Marke anmelden: Welche Marke ist die richtige?

Entscheiden Sie sich für eine europäische Markenanmeldung, können Sie bei der Registrierung zwischen 3 Arten der Unionsmarke wählen:

Individualmarke:

  • Das ist die Marke, so wie Sie sie üblicherweise kennen.
  • Sie unterscheidet Waren und Dienstleistungen eines Anbieters von denen anderer Unternehmen.
  • Privatpersonen, aber auch Vereine, GmbH oder Aktiengesellschaften können sie anmelden.

Kollektivmarke:

  • Sie kennzeichnet Produkte verschiedener Unternehmen, die gemeinsame Merkmale aufweisen, und grenzt sie von Mitbewerbern ab.
  • Beispiele: Gütesiegel oder Produkte mit geschützter geographischer Bezeichnung wie „Thüringer Rostbratwurst“.
  • Nur Hersteller, Erzeuger, Dienstleister, Händler oder Personen des öffentlichen Rechts wie Gemeinden oder Rundfunkanstalten können eine Kollektivmarke anmelden.

Gewährleistungsmarke:

  • Sie soll eine angemessene Qualitätsüberwachung zeigen.
  • Beispiele: das Fairtrade- und das TÜV-Siegel.

5. Unionsmarke anmelden: So funktioniert’s

So können Sie eine europäische Marke anmelden:

I. Internationale Markenrecherche durchführen

Um eine EU-Marke anmelden zu können, sollten Sie vor der Markenregistrierung eine umfassende internationale Markenrecherche durchführen. Denn das EUIPO prüft nicht, ob die Marke bereits so oder so ähnlich angemeldet ist.

Mit einer Markenrecherche können Sie sicherstellen, dass Ihre Unionsmarke nicht mit anderen Marken kollidiert – und so verhindern, dass Konkurrenten Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung einlegen oder Schadensersatz wegen Verletzung von Markenrechten von Ihnen verlangen.

Hier ist die Recherche nach ähnlichen Marken notwendig:

  • allen relevanten nationalen und internationalen Markendatenbanken (z. B. eSearchplus und TMview)
  • Handelsregistern
  • Produktverzeichnissen
  • Fachliteratur

Die Markenrecherche für den Bereich der EU-Marke ist zeitaufwendig und komplex – aber das Fundament jeder europäischen Markenanmeldung.

Ein Anwalt für Markenrecht kann Ihnen helfen: Er hat Zugang zu allen Datenbanken und kann eine umfassende Markenrecherche durchführen. Der Rechtsanwalt prüft alle Ergebnisse und Schutzhindernisse, damit der Anmeldung Ihrer EU-Marke nichts im Weg steht.

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II. EU-Marke anmelden beim EUIPO

Konnten Sie ausschließen, dass die gewünschte EU-Marke bereits so oder ähnlich existiert, können Sie diese beim EUIPO anmelden. Dafür gehen Sie wie folgt vor:

  1. Antrag stellen: Den Antrag auf Anmeldung können Sie online und in allen Amtssprachen der EU einreichen. Danach müssen Sie die Anmeldegebühren an das EUIPO zahlen.
  2. Prüfphase: Das EUIPO prüft die Marke auf mögliche Schutzhindernisse. Stößt das Amt auf Eintragungshindernisse, erhalten Sie eine amtliche Mitteilung und haben 2 Monate Zeit, Fehler zu beheben.
  3. Veröffentlichung: Verlief die Prüfphase zur Markeneintragung positiv, wird die EU-Marke in allen 23 Amtssprachen veröffentlicht.
  4. Widerspruchsfrist: Ab der Veröffentlichung der Anmeldung haben Dritte 3 Monate Zeit, die Anmeldung zu beanstanden – z. B. wenn die Markeneintragung mit bestehenden EU-Marken kollidiert. Ist der Widerspruch berechtigt, stoppt das EUIPO das Anmeldeverfahren.
  5. Eintragung: Gibt es keinen Widerspruch gegen die Markenregistrierung, wird die EU-Marke endgültig eingetragen.

Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer EU-Marke erhalten eine digitale Eintragungsurkunde als Nachweis für die Markenregistrierung. Nun können Sie die EU-Marke mit dem ®-Symbol („eingetragene Handelsmarke“) versehen und benutzen – Dritte sehen so auf den ersten Blick, dass EU-weiter Schutz besteht.

Achtung
Achtung

Verwenden Sie das ®-Symbol keinesfalls vor vollständig abgeschlossener Anmeldung Ihrer EU-Marke. In einigen EU-Ländern ist die unbefugte Nutzung eine Straftat und kann sanktioniert werden. Speziell in Deutschland ist die Verwendung eine Wettbewerbswidrigkeit und kann zu Abmahnungen und Geldstrafen führen.

Sie sollten mit ca. 6 Monaten rechnen, wenn Sie eine EU-Marke eintragen lassen möchten. Wenn es schneller gehen soll, können Sie auf das fast-track-Verfahren des EUIPO zurückgreifen, um eine entsprechende Priorität in Anspruch nehmen zu können.

6. EU-Marke absichern: So geht’s

Sie können Ihre EU-Marke selbst anmelden. Die Anforderungen für den Markenschutz sind allerdings hoch: Sie müssen nicht nur vorab eine Markenrecherche in den relevanten Datenbanken durchführen, sondern die Ergebnisse auch rechtssicher interpretieren.

Kleinste Fehler bei der Recherche oder der Antragstellung bei der Markenanmeldung in der EU können dazu führen, dass das EUIPO die Anmeldung zurückweist. Haben Sie bereits Geld in Form von Amtsgebühren in die Anmeldung oder ins Branding investiert, wären diese Amtsgebühren verloren.

Für eine erfolgreiche EU-Markenanmeldung ist es daher sinnvoll, einen Anwalt zu kontaktieren. Der Anwalt hat Zugang zu allen relevanten Datenbanken und weiß, auf welche Feinheiten es bei der europäischen Markenrecherche und der sicheren Anmeldung ankommt.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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7. Wie lange gilt der Markenschutz in der EU?

Konnten Sie Ihre EU-Marke eintragen lassen, ist sie für die nächsten 10 Jahre auf dem europäischen Binnenmarkt umfangreich gegen Nachahmung, Kopie, Missbrauch und Markenfälschung geschützt.

Nach Ablauf der Schutzdauer von 10 Jahren können Sie den Schutz beliebig oft gegen eine Verlängerungsgebühr auf weitere 10 Jahre erstrecken.

Sie müssen Ihre EU-Marke allerdings innerhalb von 5 Jahren benutzen und für die eingetragenen Waren bzw. Dienstleistungen anbieten – ansonsten kann ein Dritter einen Löschantrag wegen Verfall stellen, sodass das Amt die Marke aus dem Register löscht. Es reicht, das Produkt nur in einem Land des europäischen Binnenmarktes anzubieten.

In welchen Ländern besteht Schutz?

Mit einer Anmeldung beim EUIPO ist die europäische Marke in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geschützt. Auch zukünftige Mitgliedstaaten sind inbegriffen. Mit mehr als 500 Millionen Verbrauchern umfasst die EU einen riesigen Markt, auf dem Sie Ihre Marke gewinnbringend in jedem Mitgliedsland vermarkten können.

8. Nach der EU-Markenanmeldung: Marke überwachen

Um Markenverwässerung und Wertverlust der EU-Marke zu verhindern, ist es sinnvoll die Marke regelmäßig zu überwachen. So stellen Sie fest, ob jemand Ihre Marke im EU-Binnenmarkt für eigene Zwecke missbraucht, und können geeignete juristische Schritte einleiten.

Dazu können Sie in allen relevanten Marken-Datenbanken nach kritischen Neuanmeldungen recherchieren oder einen Anwalt mit der regelmäßigen Markenüberwachung beauftragen

Die Marken- und Patentämter überwachen die EU-Marken hingegen nicht.

9. Kosten einer EU-Markenanmeldung

Wenn Sie eine EU-Marke anmelden, fallen Kosten an:

Individualmarke

Grundgebühr (inkl. 1 Waren- & Dienstleistungsklasse):

850 € (online)

Anmeldung einer 2. Klasse: 50 €

Jede weitere Klasse: 150 €

Kollektivmarke

Grundgebühr (inkl. 1 Waren- & Dienstleistungsklasse):

1.500 € (online)

Anmeldung einer 2. Klasse: 50 €

Jede weitere Klasse: 150 €

Gewährleistungsmarke

Grundgebühr (inkl. 1 Waren- & Dienstleistungsklasse):

1.500 € (online)

Anmeldung einer 2. Klasse: 50 €

Jede weitere Klasse: 150 €

Weitere mögliche Kosten

Fast-track-Verfahren für Priorität/beschleunigte Anmeldung: kostenlos

Widerspruch gegen eine Markenanmeldung beim EUIPO: 320 €

Löschung einer alten EU-Marke: 630 €

10. Alternativen zur EU-Markenanmeldung

Dürfen Sie keine EU-Marke anmelden, haben Sie folgende Alternativen:

Nationale/regionale Marke anmelden

Können Sie die EU-Marke nicht anmelden, weil es in einem EU-Mitgliedsstaat eine ähnliche/identische Marke gibt, können Sie nationale Marken für einzelne Länder der EU anmelden. Das geht beim Markenamt des jeweiligen Landes. In Deutschland ist dafür das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) zuständig.

Internationale Markenanmeldung

Mit einer internationalen Markenanmeldung bei der Weltorganisation für das geistige Eigentum (WIPO) können Sie Markenschutz für spezifische Länder erreichen. Dazu müssen Sie eine registrierte Basismarke haben (nationale oder europäisch).

Löschungsantrag stellen

Sie können Ihre Marke aufgrund älterer Rechte nicht EU-weit anmelden? Wenn die ältere Marke länger als 5 Jahre nicht genutzt wurde, können Sie einen Löschungsantrag beim EUIPO stellen. Wird die alte EU-Marke gelöscht, könenn Sie Ihre EU-Marke anmelden.

Lizenzvertrag mit dem Inhaber der älteren Marke

Ist keine Löschung der älteren Marke möglich, können Sie mit dem Markeninhaber einen Lizenzvertrag aushandeln. Gegen Lizenzgebühren können Sie dann Ihre Produkte mit dieser bereits geschützten EU-Marke kennzeichnen und vertreiben, ohne selbst Markeninhaber zu sein.

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11. FAQ: Europamarke anmelden

Wer kann eine EU-Marke anmelden?

Jeder, der in der EU wirtschaftlich tätig ist, kann eine Unionsmarke schützen lassen. Wer nicht in der EU ansässig ist, kann einen rechtlichen Vertreter für die Anmeldung benennen.

Wie lange dauert eine Markenanmeldung in der EU?

In der Regel dauert es von der Anmeldung beim EUIPO bis zur Eintragung der Unionsmarke ca. 3 bis 6 Monate.

Was kostet eine EU-Markenanmeldung?

Die Kosten für den europäischen Markenschutz hängen davon ab, wie umfassend Sie Ihre EU-Marke schützen lassen möchten – als Individualmarke ab 850 Euro oder als Kollektiv- bzw. Gewährleistungsmarke ab 1.500 Euro.

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