Wer europaweit mit seinem Business Geld verdienen möchte, muss auch an den Schutz seiner Marke denken – denn die deutsche Marke ist im Ausland nicht vor Kopie durch die Konkurrenz geschützt. Die Lösung: EU-Marke anmelden und die Markenrechte auch für Europa sichern.
Jetzt Hilfe vom Anwalt erhalten:
Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen europaweit expandieren, lohnt sich die EU-Markenanmeldung. Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer EU-Marke haben Sie in allen Mitgliedstaaten der EU Markenschutz erreicht.
Eine deutsche Marke ist nur in Deutschland durch eine Anmeldung beim DPMA geschützt. Konzentrieren Sie sich zurzeit auf den deutschen Markt, können Sie vorerst eine nationale Marke anmelden. Diese ist kostengünstiger und bietet Ihnen dennoch umfangreiche Schutzrechte.
Haben Sie vor weniger als 6 Monaten eine deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, können Sie die Prioritätsfrist nutzen.
Das heißt: Sie können eine EU-Marke mit dem Anmeldedatum der deutschen Marke registrieren – und haben Vorrang, falls jemand Ihre Marke kopiert und nach Ihnen in einem EU-Land angemeldet hat.
Durch eine eingetragene EU-Marke haben Sie das ausschließliche Nutzungsrecht. Verwendet jemand Ihre europäische Marke ohne Genehmigung für gewerbliche Zwecke oder meldet eine identische bzw. ähnliche Marke an, stehen Ihnen bei einer solchen Markenrechtsverletzung folgende Optionen zur Verfügung:
Bei Verletzung Ihrer EU-Marke müssen rechtliche Schritte in den Ländern einleiten, in denen die Rechtsverletzung stattgefunden hat – nicht bei einem deutschen Gericht.
Die europäische Marke, die Sie anmelden möchten, muss genügend Unterscheidungskraft haben und darf nicht beschreibend sein. Sie können z. B. Namen oder Logos als EU-Marke eintragen lassen.
Mögliche Bestandteile der Marke:
Auch eine Kombination der genannten Elemente ist als Unionsmarke möglich.
Das europäische Marken- und Patentamt lehnt eine Eintragung der Unionsmarke ab, wenn Ihre EU-Marke gegen eines der folgenden Schutzhindernisse verstößt:
Entscheiden Sie sich für eine europäische Markenanmeldung, können Sie bei der Registrierung zwischen 3 Arten der Unionsmarke wählen:
Individualmarke:
Kollektivmarke:
Gewährleistungsmarke:
So können Sie eine europäische Marke anmelden:
Um eine EU-Marke anmelden zu können, sollten Sie vor der Markenregistrierung eine umfassende internationale Markenrecherche durchführen. Denn das EUIPO prüft nicht, ob die Marke bereits so oder so ähnlich angemeldet ist.
Mit einer Markenrecherche können Sie sicherstellen, dass Ihre Unionsmarke nicht mit anderen Marken kollidiert – und so verhindern, dass Konkurrenten Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung einlegen oder Schadensersatz wegen Verletzung von Markenrechten von Ihnen verlangen.
Hier ist die Recherche nach ähnlichen Marken notwendig:
Die Markenrecherche für den Bereich der EU-Marke ist zeitaufwendig und komplex – aber das Fundament jeder europäischen Markenanmeldung.
Ein Anwalt für Markenrecht kann Ihnen helfen: Er hat Zugang zu allen Datenbanken und kann eine umfassende Markenrecherche durchführen. Der Rechtsanwalt prüft alle Ergebnisse und Schutzhindernisse, damit der Anmeldung Ihrer EU-Marke nichts im Weg steht.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Konnten Sie ausschließen, dass die gewünschte EU-Marke bereits so oder ähnlich existiert, können Sie diese beim EUIPO anmelden. Dafür gehen Sie wie folgt vor:
Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer EU-Marke erhalten eine digitale Eintragungsurkunde als Nachweis für die Markenregistrierung. Nun können Sie die EU-Marke mit dem ®-Symbol („eingetragene Handelsmarke“) versehen und benutzen – Dritte sehen so auf den ersten Blick, dass EU-weiter Schutz besteht.
Verwenden Sie das ®-Symbol keinesfalls vor vollständig abgeschlossener Anmeldung Ihrer EU-Marke. In einigen EU-Ländern ist die unbefugte Nutzung eine Straftat und kann sanktioniert werden. Speziell in Deutschland ist die Verwendung eine Wettbewerbswidrigkeit und kann zu Abmahnungen und Geldstrafen führen.
Sie sollten mit ca. 6 Monaten rechnen, wenn Sie eine EU-Marke eintragen lassen möchten. Wenn es schneller gehen soll, können Sie auf das fast-track-Verfahren des EUIPO zurückgreifen, um eine entsprechende Priorität in Anspruch nehmen zu können.
Sie können Ihre EU-Marke selbst anmelden. Die Anforderungen für den Markenschutz sind allerdings hoch: Sie müssen nicht nur vorab eine Markenrecherche in den relevanten Datenbanken durchführen, sondern die Ergebnisse auch rechtssicher interpretieren.
Kleinste Fehler bei der Recherche oder der Antragstellung bei der Markenanmeldung in der EU können dazu führen, dass das EUIPO die Anmeldung zurückweist. Haben Sie bereits Geld in Form von Amtsgebühren in die Anmeldung oder ins Branding investiert, wären diese Amtsgebühren verloren.
Für eine erfolgreiche EU-Markenanmeldung ist es daher sinnvoll, einen Anwalt zu kontaktieren. Der Anwalt hat Zugang zu allen relevanten Datenbanken und weiß, auf welche Feinheiten es bei der europäischen Markenrecherche und der sicheren Anmeldung ankommt.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
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Konnten Sie Ihre EU-Marke eintragen lassen, ist sie für die nächsten 10 Jahre auf dem europäischen Binnenmarkt umfangreich gegen Nachahmung, Kopie, Missbrauch und Markenfälschung geschützt.
Nach Ablauf der Schutzdauer von 10 Jahren können Sie den Schutz beliebig oft gegen eine Verlängerungsgebühr auf weitere 10 Jahre erstrecken.
Sie müssen Ihre EU-Marke allerdings innerhalb von 5 Jahren benutzen und für die eingetragenen Waren bzw. Dienstleistungen anbieten – ansonsten kann ein Dritter einen Löschantrag wegen Verfall stellen, sodass das Amt die Marke aus dem Register löscht. Es reicht, das Produkt nur in einem Land des europäischen Binnenmarktes anzubieten.
Mit einer Anmeldung beim EUIPO ist die europäische Marke in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geschützt. Auch zukünftige Mitgliedstaaten sind inbegriffen. Mit mehr als 500 Millionen Verbrauchern umfasst die EU einen riesigen Markt, auf dem Sie Ihre Marke gewinnbringend in jedem Mitgliedsland vermarkten können.
Um Markenverwässerung und Wertverlust der EU-Marke zu verhindern, ist es sinnvoll die Marke regelmäßig zu überwachen. So stellen Sie fest, ob jemand Ihre Marke im EU-Binnenmarkt für eigene Zwecke missbraucht, und können geeignete juristische Schritte einleiten.
Dazu können Sie in allen relevanten Marken-Datenbanken nach kritischen Neuanmeldungen recherchieren oder einen Anwalt mit der regelmäßigen Markenüberwachung beauftragen
Die Marken- und Patentämter überwachen die EU-Marken hingegen nicht.
Wenn Sie eine EU-Marke anmelden, fallen Kosten an:
Individualmarke |
Grundgebühr (inkl. 1 Waren- & Dienstleistungsklasse): 850 € (online) Anmeldung einer 2. Klasse: 50 € Jede weitere Klasse: 150 € |
Kollektivmarke |
Grundgebühr (inkl. 1 Waren- & Dienstleistungsklasse): 1.500 € (online) Anmeldung einer 2. Klasse: 50 € Jede weitere Klasse: 150 € |
Gewährleistungsmarke |
Grundgebühr (inkl. 1 Waren- & Dienstleistungsklasse): 1.500 € (online) Anmeldung einer 2. Klasse: 50 € Jede weitere Klasse: 150 € |
Weitere mögliche Kosten |
Fast-track-Verfahren für Priorität/beschleunigte Anmeldung: kostenlos Widerspruch gegen eine Markenanmeldung beim EUIPO: 320 € Löschung einer alten EU-Marke: 630 € |
Dürfen Sie keine EU-Marke anmelden, haben Sie folgende Alternativen:
Nationale/regionale Marke anmelden
Können Sie die EU-Marke nicht anmelden, weil es in einem EU-Mitgliedsstaat eine ähnliche/identische Marke gibt, können Sie nationale Marken für einzelne Länder der EU anmelden. Das geht beim Markenamt des jeweiligen Landes. In Deutschland ist dafür das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) zuständig.
Internationale Markenanmeldung
Mit einer internationalen Markenanmeldung bei der Weltorganisation für das geistige Eigentum (WIPO) können Sie Markenschutz für spezifische Länder erreichen. Dazu müssen Sie eine registrierte Basismarke haben (nationale oder europäisch).
Löschungsantrag stellen
Sie können Ihre Marke aufgrund älterer Rechte nicht EU-weit anmelden? Wenn die ältere Marke länger als 5 Jahre nicht genutzt wurde, können Sie einen Löschungsantrag beim EUIPO stellen. Wird die alte EU-Marke gelöscht, könenn Sie Ihre EU-Marke anmelden.
Lizenzvertrag mit dem Inhaber der älteren Marke
Ist keine Löschung der älteren Marke möglich, können Sie mit dem Markeninhaber einen Lizenzvertrag aushandeln. Gegen Lizenzgebühren können Sie dann Ihre Produkte mit dieser bereits geschützten EU-Marke kennzeichnen und vertreiben, ohne selbst Markeninhaber zu sein.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Jeder, der in der EU wirtschaftlich tätig ist, kann eine Unionsmarke schützen lassen. Wer nicht in der EU ansässig ist, kann einen rechtlichen Vertreter für die Anmeldung benennen.
In der Regel dauert es von der Anmeldung beim EUIPO bis zur Eintragung der Unionsmarke ca. 3 bis 6 Monate.
Die Kosten für den europäischen Markenschutz hängen davon ab, wie umfassend Sie Ihre EU-Marke schützen lassen möchten – als Individualmarke ab 850 Euro oder als Kollektiv- bzw. Gewährleistungsmarke ab 1.500 Euro.