Ein Firmenname repräsentiert Unternehmen, unterscheidet sie von anderen und schafft einen Wiederkennungswert. Damit der gewünschte Unternehmensname genutzt werden kann, muss er bestimmte Anforderungen erfüllen, darf nicht irreführend sein und keine Rechte Dritter verletzen. Gründer sind auf der sicheren Seite, wenn Sie vorab den Firmennamen prüfen.
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Gibt es am Sitz des Unternehmens – also im Ort oder in der Gemeinde – eine Firma mit gleichem oder ähnlichem Firmennamen, kann der Name nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Hat ein Unternehmen außerhalb des Ortes oder der Gemeinde einen identischen oder ähnlichen Namen, steht einer Eintragung und Verwendung grundsätzlich nichts entgegen. Möglicherweise könnte hier allerdings ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen, wenn der Firmenname eine Irreführung hervorrufen könnte.
Ist ein identischer oder ähnlicher Firmenname allerdings schon in Gebrauch oder durch eine Markenanmeldung geschützt, darf er für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen nicht verwendet werden. Ansonsten hat das Unternehmen mit den älteren Schutzrechten einen Unterlassungsanspruch und darf für die Verletzung der Namensrechte Schadensersatz geltend machen.
Um auszuschließen, dass der gewählte Name für das Unternehmen bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird oder dem Markenschutz unterliegt, können Sie den geplanten Firmennamen prüfen.
Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Optionen.
Anbieter wie u. a. Namescore prüfen für Sie Ihren Firmennamen. Daneben bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Gründern und Unternehmern einen Voranfrage-Service, mit dem Sie feststellen können, ob der Name alle formalen Voraussetzungen erfüllt und ins Handelsregister eingetragen werden kann.
Die IHK prüft bei Ihrem Unternehmensnamen allerdings nicht, ob der gewünschte Firmenname Rechte Dritter verletzt. Damit Sie auf der rechtssicheren Seite sind und Ihr Unternehmen bedenkenlos wie gewünscht benennen können, kann Ihnen ein Anwalt helfen. Er kann sicherstellen, dass der Firmenname alle Anforderungen erfüllt und keine Rechte Dritter verletzt.
Ein Anwalt kann u. a. folgende Aufgaben für Sie übernehmen:
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Ein Firmenname repräsentiert ein Unternehmen, dient der Unterscheidung von Wettbewerbern und schafft einen Wiedererkennungswert. Der Firmenname beinhaltet die Rechtsform des Unternehmens und wird
Allerdings ist nicht jeder Firmenname auch zulässig. Erfüllt er bestimmte Vorgaben nicht, kann das Amtsgericht eine Eintragung ins Handelsregister ablehnen. Hat z. B. eine andere GmbH bereits diesen oder einen ähnlichen Firmennamen schützen lassen, kann die Verwendung unter Umständen unzulässig sein.
Bei der Wahl eines Firmennamens für ein Unternehmen bieten sich folgende Optionen:
Der Name muss laut § 18 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) (Handelsgesetzbuch) Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht irreführend sein. Folgende Bestandteile eines Firmennamens sind deswegen nicht möglich:
Daneben muss die Rechtsform des Unternehmens (z. B. GmbH, UG oder AG) durch einen entsprechenden Zusatz im Firmennamen ersichtlich sein.
Mit einer Markenrecherche können Sie prüfen, ob Ihr Firmenname bereits als Marke angemeldet wurde.
Für die Markenfunktion des Firmennamens ist es zudem wichtig, dass der Name nicht nur als Firmenbezeichnung, sondern auch als Bezeichnung für die entsprechenden Waren bzw. Dienstleistungen verwendet wird. Nur so entfaltet der Name eine markenmäßige Funktion.
Eine Recherche nach Marken soll ausschließen, dass bereits eine zu Ihrem Firmennamen identische oder ähnliche Marke angemeldet wurde – und Sie die Markenrechte deren Inhabers verletzen. Mit der Identitätsrecherche suchen Sie nach Marken mit demselben Wortlaut bzw. derselben Zeichenfolge; mit der Ähnlichkeitsrecherche schließen Sie darüber hinaus folgende Ähnlichkeiten aus:
Diese Hilfsmittel gibt es dafür:
Wichtig bei der Markenrecherche ist, dass Sie die Suchergebnisse richtig interpretieren. So sichern Sie sich Ihren Firmennamen, ohne Rechte Dritter zu verletzen.
Die richtigen Schlüsse aus der Recherche zu ziehen, kann für Laien aber schwierig sein. Ein Anwalt für Markenrecht kennt die gesetzlichen Regelungen und kann ausschließen, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen. Falls es eine identische oder ähnliche Marke gibt, kann er Maßnahmen ableiten, damit Sie Ihren Firmennamen trotzdem schützen lassen können.
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Mit einer Markenrecherche finden Sie heraus, ob Ihr gewünschter Firmenname bereits rechtlich geschützt ist. Alternativ können Sie zuerst die Verfügbarkeit des Firmennamens prüfen. So lässt sich ausschließen, dass dieser schon von einem anderen Unternehmen verwendet wird.
Um einen Unternehmensnamen zu prüfen, haben Sie u. a. folgende Möglichkeiten:
Die Suche über Suchmaschinen wie Google oder Bing liefert einen ersten Hinweis darauf, ob der Firmenname schon in Benutzung ist.
Öffentliche Register der deutschen Amtsgerichte helfen dabei, einen Firmennamen zu prüfen und festzustellen, ob der Unternehmensname schon vergeben ist:
Im Bundesanzeiger werden behördliche Verkündungen und Bekanntmachungen sowie alle wichtigen Unternehmensnachrichten veröffentlicht. Hier können Sie auch herausfinden, ob der gewünschte Firmenname schon in Benutzung ist.
Das Unternehmensregister bietet alle wichtigen Informationen zu offenlegungs- und hinterlegungspflichtigen Unternehmen, die im in Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden – und ist deshalb eine wichtige Anlaufstelle, wenn Gründer einen Unternehmensnamen prüfen möchten.
Die Wirtschaftsdatenbank Genios von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und dem Handelsblatt bietet einen Überblick über alle relevanten deutschsprachigen Wirtschaftsinformationen weltweit. In dieser Suchmaschine sind mehr als 1.500 Wirtschaftsdatenbanken und über 300 Anbieter von Wirtschaftsinformationen gebündelt – damit ist die Datenbank eine sinnvolle Adresse, um z. B. den Namen einer GmbH zu prüfen.
Die Datenbank umfasst u. a.:
Auch eine App kann mit dem gewünschten Namen benannt werden – und ggf. sogar markenrechtlich geschützt sein. Deshalb können Sie auch App-Stores wie den Google Play oder den Apple App Store auf den gewünschten Firmennamen prüfen.
Bei der Prüfung des Firmennamens können auch Telefonverzeichnisse wie u. a. das Telefonbuch oder Teleauskunft sowie der Titelschutzanzeiger helfen. In diesem sind alle urheberrechtlich geschützten Namen oder Bezeichnungen von Werken aufgeführt.
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Ein identischer oder ähnlicher Firmenname darf nicht in derselben Branche oder im selben Zuständigkeitsbereich des Handelsregisters eingesetzt werden. Ist der Firmenname bereits markenrechtlich geschützt, darf der zudem keine klanglichen, schriftbildlichen oder assoziativen Ähnlichkeiten haben und auch nicht für identische oder ähnliche Waren- und Dienstleistungen verwendet werden.
Wer einen Firmennamen prüfen möchte, um auszuschließen, dass dieser bereits verwendet wird oder markenrechtlich geschützt ist, kann dafür Folgendes nutzen:
Die IHK bietet eine Vorab-Prüfung für Firmennamen an. Für ca. 45 Euro erfahren Sie, ob Ihr Firmenname die formalen Schutzvoraussetzungen erfüllt. Die IHK prüft aber nicht, ob der Firmenname bereits durch Dritte geschützt ist. Das Risiko, Rechte Dritter zu verletzen, bleibt also.
Ein Anwalt kann für Sie eine umfassende Recherche durchführen und sicherstellen, dass Ihr Firmenname keine Rechte Dritter verletzt und eingetragen werden kann.
Nein. Eine neue Firma im Ort muss sich von den bereits bestehenden Firmennamen eindeutig unterscheiden. Eine Verwechslung muss ausgeschlossen sein.
Der Name einer GmbH ist zuerst allein durch die Verwendung im geschäftlichen Verkehr geschützt. Zum anderen ist der Firmenname einer GmbH durch die Eintragung ins Handelsregister geschützt.