Wer seine Designs europaweit vermarkten möchte, greift zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Das gewerbliche Schutzrecht schützt Designs in der gesamten Europäischen Union vor Kopie und Fremdnutzung. Den höchsten Schutzumfang bietet das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Für die Eintragung ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig.
Ganz einfach mit advocado:
Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, mit dem Sie Ihr einzigartiges, neues Produktdesign innerhalb der EU vor Kopie durch die Konkurrenz schützen können. Rechtliche Grundlage für den Designschutz per Geschmacksmuster in der EU ist die GGV des EU-Rates.
Möchten Sie Ihre Produkte europaweit vermarkten, ist ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster für den EU-Binnenmarkt sinnvoll. Sie können damit Dritten jede unbefugte Nutzung Ihres Produktdesigns verbieten und Ihre Position als Schöpfer und Rechtsinhaber stärken.
Als Inhaber haben Sie folgende Rechte:
Durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster erlangen Sie Designschutz für die gesamte Europäische Union.
Als Gemeinschaftsgeschmacksmuster lässt sich nach Geschmacksmusterrecht die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses sowie seiner Einzelteile schützen. Als Erzeugnis gilt jeder industriell oder handwerklich hergestellte Gegenstand.
Schützen lassen sich als Geschmacksmuster:
Möchten Sie Ihr Design EU-weit schützen, muss es 2 Voraussetzungen erfüllen:
Diese Schutzvoraussetzungen greifen sowohl beim eingetragenen als auch beim nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster unterliegen zudem der sogenannten Neuheitsschonfrist: Sie gelten bis zu 12 Monate nach der ersten Veröffentlichung als neu. Der Designer kann so den Markterfolg des Musters abschätzen, bevor er es rechtlich schützen lässt.
Um zu prüfen, ob Ihr Design die Schutzvoraussetzungen erfüllt, können Sie eine entsprechende Suche nach identischen und ähnlichen Designs durchführen. Eine solche Geschmacksmuster-Recherche ist besonders vor der Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters sinnvoll: Verzichten Sie darauf, könnte eine Eintragung die Schutzrechte Dritter verletzen, da Ihnen etwaige Kollisionen nicht aufgefallen sind.
Für die Recherche eignen sich folgende Datenbanken des EUIPO:
Da das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ein sogenanntes „ungeprüftes Schutzrecht“ ist, kontrolliert das EUIPO Eigenart und Neuheit des Designs nicht – Sie müssen selbst proaktiv im Formenschatz bestehender Muster recherchieren.
Grundsätzlich lässt sich ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster auf 2 verschiedene Arten schützen:
Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Ihr Design können Sie per Antrag beim EUIPO (bis März 2016 hieß es noch „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt”, kurz: HABM) eintragen und schützen lassen.
Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat folgende Vorteile:
Die Anforderungen an ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind hoch: Sie erhalten die Schutzrechte entweder für alle EU-Staaten oder für keinen.
EU-weiter Schutz eines Designs lässt sich auch ohne Eintragung bzw. Eintragungsverfahren beim EUIPO erreichen. Ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht automatisch, sobald Sie Ihr Design dem Publikum vorstellen. Dieser Zeitpunkt der Offenbarung ist entscheidend für den Schutz.
Ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster hat folgende Vorteile:
Der Schutz eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters besteht laut Gesetz jedoch nur vor gezielter Nachahmung des Designs. Gegen eigenständige Entwicklungen von Parallelmustern, die ohne Kenntnis Ihres Designs entstehen, können Sie nicht vorgehen.
Zudem ist der maximale Schutzzeitraum auf 3 Jahre beschränkt und lässt sich nicht verlängern. Eine nachträgliche Eintragung nach Ablauf der 3 Jahre ist nicht möglich.
Die Schutzrechte, die Sie mit Eintragung erhalten, sind wesentlich stärker als die eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters: Schutzumfang, Schutzdauer und der einfache Nachweis über die Rechteinhaberschaft dank Urkunde sprechen trotz der höheren Kosten für eine Eintragung des Designs beim EUIPO.
Um ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu erhalten, müssen Sie Ihr Design beim EUIPO anmelden. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nimmt die Anmeldeunterlagen ebenfalls entgegen und leitet sie gegen Gebühr an das europäische Markenamt weiter. Die Registrierung erfolgt online.
Sie können ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster selbstständig anmelden. Wichtig für eine erfolgreiche Anmeldung ist aber eine vorherige umfangreiche Prüfung – ohne die riskieren Sie die Ablehnung Ihres Antrags oder ein Nichtigkeitsverfahren gegen Ihr Design.
Fehler bei der Verfügbarkeitssuche, zu große Ähnlichkeiten zu bereits eingetragenen Mustern sowie formelle Mängel bei der Anmeldung stehen einer Eintragung entgegen. Für Laien kann es schwierig sein, diese Schutzvoraussetzungen sicherzustellen.
Ein Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz weiß, wie sich ein Design EU-weit als Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützen lässt und kann Fehler bei der Anmeldung verhindern.
Das kann der Anwalt für Sie tun:
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Eine advocado Partner-Anwältin erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Bei der Antragstellung müssen Sie Folgendes angeben bzw. einreichen:
Möchten Sie die Bekanntmachung Ihres Musters zunächst geheim halten, fügen Sie den Anmeldeunterlagen einen Antrag auf Aufschiebung bei. Sie können die Veröffentlichung um bis zu 30 Monate aufschieben, um Ihre Marketingstrategien ohne Kenntnis der Wettbewerber weiterzuentwickeln oder letzte Fertigungsvorbereitungen zu treffen.
Während der Aufschiebungsfrist besteht nur ein Nachahmungsschutz und kein Schutz mit absoluter Sperrwirkung – d. h. Sie können nur gegen Designs vorgehen, die absichtlich in Kenntnis Ihres eigenen Designs erstellt wurden.
Nach der Antragstellung geht es wie folgt weiter:
Erfüllt die Anmeldung alle erforderlichen Formvorschriften und sonstigen Eintragungsvoraussetzungen, trägt das Amt das Gemeinschaftsgeschmacksmuster im Regelfall innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach Begleichung der Anmeldegebühren ein.
Zusätzlich bietet das EUIPO ein beschleunigtes „Fast-Track-Verfahren“ an. Weist die Anmeldung keine Fehler auf, nimmt das Amt die Eintragung bereits innerhalb von 2 Tagen vor.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anmeldung:
Nachlässigkeiten bei der Antragstellung können zu Verzögerungen führen – hier müssen Sie mit Bearbeitungszeiten von bis zu 8 Monaten rechnen.
Ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ab dem Anmeldetag für die nächsten 5 Jahre geschützt. Die Schutzdauer lässt sich mehrmals bis zu einem maximalen Schutzzeitraum von 25 Jahren verlängern.
Bei aufgeschobener Bekanntmachung gilt der Schutz zunächst für 30 Monate. Innerhalb dieser Zeit lässt er sich gegen die Zahlung einer Erstreckungsgebühr auf 5 Jahre ausweiten.
Für die Anmeldung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters fallen 3 Arten von Kosten an:
Zusätzliche Muster, Bekanntmachungen bzw. die Aufschiebung dieser kosten weniger. Zur Berechnung der Gebühren stellt das EUIPO einen Gebührenrechner zur Verfügung.
Möchten Sie die Eintragung mit anwaltlicher Unterstützung vornehmen, kommen Anwaltskosten hinzu. Diese sind abhängig vom Umfang der Beratung und der konkreten Tätigkeit des Anwalts.
Gemeinschaftsgeschmacksmuster genießen umfassenden Schutz innerhalb der EU. Verletzt jemand diese Schutzrechte, können Sie dagegen vorgehen. Als Inhaber haben Sie folgende juristische Optionen:
Haben Sie den Verdacht, dass ein anderes Gemeinschaftsgeschmacksmuster Ihrem eigenen zu ähnlich ist, können Sie es für nichtig erklären lassen:
Ein Nichtigkeitsverfahren ist nur bei eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern möglich.
Stellen Sie eine Verletzung Ihrer Schutzrechte fest, weil jemand ohne Ihre Genehmigung Ihr Design für eigene gewerbliche Zwecke verwendet, können Sie denjenigen abmahnen:
Bei einer Schutzrechtsverletzung kann eine außergerichtliche Verhandlung sinnvoll sein:
Auch eine außergerichtliche Einigung über ein Koexistieren zweier sehr ähnlicher Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist denkbar.
Scheitern die genannten Versuche, können Sie gerichtlich gegen die illegale Nutzung vorgehen und beim Gemeinschaftsgeschmacksmustergericht Klage einreichen:
Eine Rechtsverletzung, ist nicht immer einfach aufzudecken – insbesondere dann, wenn sie in einem anderen EU-Staat stattfindet. Da die Optionen für eine Strafverfolgung sehr unterschiedlich sind, ist es nicht immer möglich, Strafverfolgungsmaßnahmen in jedem Land in der gleichen Weise durchzuführen.
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Nicht in jedem Fall ist ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster die beste Wahl, um ein Erzeugnis vor unerlaubter Nutzung zu schützen. Abhängig davon, wo Sie Ihr Design vermarkten wollen, kann eine der folgenden Alternativen sinnvoll sein:
Ist Ihr Unternehmen hauptsächlich auf dem deutschen Markt tätig, ist die Anmeldung eines nationalen Geschmacksmusters (seit 2014 „eingetragenes Design“) ausreichend. Wenn Sie ein Design bzw. Geschmacksmuster anmelden, erhalten Sie umfassende Schutzrechte für den deutschen Markt und sparen Geld – denn die Anmeldung ist wesentlich kostengünstiger.
Benötigen Sie internationalen Schutz über die EU hinaus, können Sie Ihr Design bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) registrieren lassen. Der Schutz einer solchen Eintragung gilt nicht weltweit, sondern nur für die Länder, die Sie bei der Anmeldung benennen.
Grundsätzlich sind Marken und Designs verschiedene Schutzgegenstände, die in unterschiedlichen Gesetzen geregelt sind. Je nach Art können Sie Ihr Design auch als Marke anmelden. So können Sie z. B. besondere Formen als 3D-Marken (z. B. die Coca-Cola-Flasche) registrieren oder grafische Gestaltungen als Logo schützen lassen.
Designschutz bedeutet, dass Sie mit einem gewerblichen Schutzrecht dafür sorgen, dass Ihr Produktdesign geschützt ist, sollten Konkurrenten es kopieren. Ein Geschmacksmuster ist eine Form des Designschutzes. Die Unionsmarke sorgt für Markenschutz innerhalb der EU.
Damit Sie Ihr Design als Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützen lassen können, muss es 2 Voraussetzungen erfüllen: Es muss neu sein und sich von anderen Designs unterscheiden. Mit einer EU-weiten Recherche nach vorhandenen Geschmacksmustern können Sie prüfen, ob Ihr Design die Schutzvoraussetzungen erfüllt.
Für die Anmeldung eines deutschen Designs fallen Kosten ab 60,00 € an. Ein nationales Geschmacksmuster ist also günstiger als der EU-weite Schutz des Gemeinschaftsgeschmacksmusters.